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Nr. 25 Ministerkonferenz, Wien, 25. August 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Rechberg 26. 8.), Erzherzog Wilhelm, Thun, Bruck 27. 8., Nádasdy 27. 8., Hübner, Gołuchowski 28. 8.

MRZ. – KZ. 3111 –

Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 25. August 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.

I. Einträchtiges Vorgehen aller Minister

Se. k. k. apost. Majestät geruhten den Ministern zur Pflicht zu machen, daß sie in allen ihren Verfügungen an den Ah. genehmigten Bestimmungen ihres Programmes1 strenge festhalten, damit in allen Verwaltungszweigen ein nach denselben Grundsätzen geregeltes, völlig einträchtiges Vorgehen beobachtet werde. Dieses einhellige Zusammenwirken der Minister müsse sich auch dem Publikum gegenüber in ihren persönlichen Äußerungen kundgeben.

II. Verhalten gegenüber konstitutionellen Wünsche

Ferner sei alles sorgfältig zu vermeiden, was den seit einiger Zeit häufiger auftretenden konstitutionellen Gelüsten Nahrung geben könnte; vielmehr müsse solchen Wünschen entgegengetreten werden.

III. Wöchentliche Konferenzen unter dem Ah. Vorsitze

Um Sich von der Tätigkeit Allerhöchstihrer Minister bei Lösung der vorgezeichneten Aufgaben in fortlaufender, unmittelbarer Kenntnis zu erhalten, beabsichtigen Se. Majestät der Kaiser fortan regelmäßig alle Donnerstage eine Konferenz Ah. zu präsidieren, vorbehaltlich der etwa noch außerdem unter dem Ah. Vorsitze nach Erfordernis abzuhaltenden Beratungen.

IV. Instruktion für die Kommissionen zur Adaptierung des Gemeindegesetzes

Laut Absatz IX des Programmes2 sollen in den verschiedenen Kronländern Kommissionen von Vertrauensmännern zur Redaktion von Gemeindegesetzen auf Grundlage gewisser Hauptgrundsätze zusammengesetzt werden. Nachdem nun den Kommissionen diesfalls Instruktionen demnächst werden hinausgegeben werden, geruhten Se. Majestät die Frage zu stellen, ob nicht in diesen Instruktionen schon auf die Erörterung des Punktes zu wirken sei, welche Geschäfte aanderen als lf. Organen zur Besorgunga übertragen werden könnten.

|| S. 86 PDF || Der Minister des Inneren äußerte hierauf, daß ein großer Teil der jetzt durch lf. Organe besorgten Geschäfte erst an die in zweiter Linie zu organisierenden Bezirksgemeinden zur autonomen Behandlung werde übertragen werden können, welche Geschäfte daher jetzt noch außer der Frage liegen; indes würden auch den einzelnen Ortsgemeinden manche Geschäfte übertragen werden können, und es dürfte bei manchen Städten und großen Orten sowohl die Fähigkeit als die Geneigtheit zu einer gewissen Autonomie vorhanden sein. Se. Majestät geruhten daher zu befehlen, daß in den Instruktionen auf die Beratung dieser Sache die geeignete Rücksicht zu nehmen sei3.

V. Instruktion für die Kommission in Finanzangelegenheiten

Nachdem hierauf Se. k. k. apost. Majestät die im Programm unter X. erwähnte Kommission in Finanzangelegenheiten und die derselben zu gebende Instruktion in Anregung gebracht hatten, ergriff der Finanzminister das Wort, um zur Ah. Kenntnis zu bringen, daß die Minister in der Konferenz am 23. August l. J. den Beschluß gefaßt haben, vor allem die Reduktionen im Zusammenhang mit der Erörterung des Budgets für 1860 in der Konferenz zu beraten. Hieraus dürften sich dann die Weisungen für die eingehenden Kommissionberatungen ergeben4.

VI. Wahl von Mitgliedern zur Spezialkommission für die Prüfung der Vorschläge bezüglich der direkten Besteuerung

Se. Majestät geruhten hierauf den Entwurf der Ah. Resolution über die Bildung einer Spezialkommission für die Beratung des neuen Systems der direkten Besteuerung vorlesen zu lassen5.

Der Minister des Inneren ergriff diesen Anlaß, um statt des vom Finanzminister als Kommissions­mitglied für Galizien vorgeschlagenen Fürsten Leo Sapieha den ständischen Verordneten Moritz v. Krain´ski, welcher das Steuerwesen in Galizien auf das genaueste kennt, in Antrag zu bringen, welcher Antrag auch sofort die Ah. Genehmigung erhielt. Über die weitere Andeutung des Kultusministers , daß auch eines oder das andere der Kronländer Tirol, Kärnten, Krain und Steiermark in der Kommission einen Vertreter erhalten dürfte, behielt sich der Finanzminister vor, wegen Bestellungen von zwei weiteren Kommissionsgliedern aus diesen Kronländern Sr. Majestät nach reifer Überlegung einen au. Antrag zu erstatten6.

VII. Behandlung der polizeilichen Angelegenheiten im Venezianischen während des Belagerungszustandes

Ein Bericht des Armeekommandanten FML. Grafen Degenfeld in Verona, welcher die künftige Behandlung der polizeilichen Angelegenheiten während des Belagerungszustandes etc. zum Gegenstand hat, wurde dem Polizeiminister zu seiner im Vernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister des Inneren und einem Abgeordneten des Armeeoberkommandos zu erstattenden Äußerung Ah. übergeben, bei welchem || S. 87 PDF || Anlaß Se. Majestät den Finanzminister auf die schwere Belastung der venezianischen Provinzen aufmerksam zu machen geruhten7.

Am 26. August 1859. Rechberg. Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 4. September 1859.