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Nr. 12 Ministerkonferenz, Wien, 11. Juni 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 11./29. 6.), Bach 14. 6., Thun 16. 6., Toggenburg, Bruck, Nádasdy 16. 6., Eynatten, Hartmann.

MRZ. – KZ. 2319 –

Protokoll der zu Wien am 11. Junius 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg.

I. Telegramm über den Verlust bei Palestro

Der Minister des Inneren referierte über die Art und Weise der Veröffentlichung der telegrafischen Depesche des Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät FML. Grafen v. Grünne über die Verluste der k. k. Truppen bei den Gefechten in Palestro am 31. Mai. Nachdem über diese Gefechte selbst bisher ein offizieller Detailbericht nicht publiziert worden ist, und die Bekanntmachung der – mit wenigen Ausnahmen – nur numerisch angegebenen Verluste bei den einzelnen Truppenkörpern nach der Bemerkung des FML. Freiherrn v. Eynatten bei denjenigen, welche Angehörige dabei haben, große Besorgnisse erregen dürfte, die erst durch die Bekanntgebung der Namen behoben oder bestätigt werden können, so vereinigte sich die Konferenz in dem Antrage, obiges Telegramm nur auszugsweise in der Art zu verlautbaren, daß die darin namentlich aufgeführten gebliebenen oder verwundeten Offiziere zwar ebenfalls genannt, im übrigen aber sich auf die Angabe des Gesamtverlustes beschränkt und vorbehalten werde, die bisher nicht bekannt gewordenen Namen der gefallenen und verwundeten Offiziere nachträglich zu veröffentlichen, jene der Mannschaft den betreffenden Ergänzungsbezirken bekannt geben zu lassen1.

II. Über Unterdrückung von Privattelegrammen

Aus Anlaß der vom Minister des Inneren gemachten Mitteilung über die Veröffentlichung eines Sieges der k. k. Truppen bei Magenta durch die Triester Zeitung zu einer Zeit, wo bereits die offizielle Nachricht aus dem k. k. Hauptquartier über diese Kriegsbegebenheit vorlag (in welcher Beziehung der Minister des Inneren die Erhebung über den Ursprung jener irrigen Nachricht eingeleitet hat), kam der Handelsminister auf seine schon in der Konferenz vom 3. v.M.2 gemachte Bemerkung zurück, daß nicht nur die einlangenden Telegramme sondern auch die zur Telegrafierung aufgegebenen Nachrichten über Kriegsereignisse oder Truppenmärsche, besonders wenn sie fürs Ausland bestimmt sind, einer Kontrolle bedürfen, und erinnerte weiters, daß für jedes von der Regierung unterdrückte Telegramm, gleich den verlorenen, die Rückvergütung der erlegten Taxe zu leisten sei, || S. 44 PDF || worüber den Landeschefs mit Beziehung auf den Konferenzbeschluß vom 31. Mai3 die entsprechende Weisung zu erteilen wäre.

III. Gründung eines inländischen Korrespondenzbüros

Von dem tg. gefertigten Minister des Äußern ist eine Eingabe des k. k. Generalkonsuls Grüner in Leipzig wegen Gründung eines allgemeinen Korrespondenzbüros nach Art des Wolfschen in Berlin oder Havasschen in Paris im Inlande dem Handelsminister mitgeteilt worden. Der Handelsminister verkennt nicht die Vorteile eines solchen Büros als Privatinstitut; nachdem es jedoch den Wirkungskreis seines Ministeriums nur insofern berührt, als es sich dabei um die materielle Vermittlung der telegrafischen Korrespondenz handelt, glaubte er seine Ansicht dahin aussprechen zu sollen, daß über das Wesen einer solchen Anstalt zunächst der Minister des Inneren zur Verhandlung berufen sei, an welchen er sofort die Akten zu leiten sich vorbehielt4.

IV. Über die Ersetzung der kyrillischen Schrift bei den Ruthenen durch eine andere

Der Minister des Inneren hat beunruhigende Notizen über die Aufregung erhalten, welche unter den Ruthenen Galiziens aus Anlaß der Verhandlung über die Beseitigung der kyrillischen Schrift herrsche. Sie sehen darin einen Angriff auf ihre Nationalität und blicken mit Mißtrauen auf den Statthalter Grafen Gołuchowski, der als Nationalpole die diesfällige Verhandlung nicht mit der gehörigen Unbefangenheit geleitet haben möchte. Da die Ruthenen wegen ihrer stets loyalen Haltung alle Rücksicht verdienen und eine Aufregung unter ihnen besonders in der jetzigen Zeit und um einer so geringfügigen Sache willen vermieden werden sollte, so wünschte der Minister des Inneren, daß die Angelegenheit wegen der kyrillischen Schrift auf sich beruhen aund darüber ehestens ein beruhigender Erlaß nach Galizien ergehena möge5.

Der Minister für Kultus und Unterricht bemerkte, daß die Verhandlung hierwegen bereits geschlossen sei und daß auch er mit Besorgnis die gereizte Stimmung wahrgenommen habe, die gegen Graf Gołuchowski, wie aus einigen Tatsachen zu schließen, nicht ohne Grund unter den Ruthenen bestehe. Der Minister behielt sich vor, die in Rede stehende Angelegenheit, bsobald die erörterten Vorlagen einlangen werden, in beruhigender Weise zu lösen, nachdemb es ihm nur um eine Beratung mit den Vertretern der ruthenischen Literatur über die Tunlichkeit der Ersetzung der kyrillischen cdurch lateinische Schriftzeichen zu tun war, eine Frage, auf welche bezüglich der Schulbücher von dem Statthalter sehr nachdrücklich gedrungen werde, deren Erörterung deshalb nicht vermieden werden konnte. Derselbe versichert übrigens, alles getan zu haben, um die Verhandlung in einer den Ruthenen wohlwollenden Weise zu leiten und keinen Anlaß zur Besorgnis eines imperativen Vorganges zu gebenc durch lateinische Schriftzeichen zu tun war, eine Frage, auf welche bezüglich der Schulbücher von dem Statthalter sehr nachdrücklich gedrungen werde, deren Erörterung deshalb nicht vermieden werden konnte. Derselbe versichert übrigens, alles getan zu haben, um die Verhandlung in einer den Ruthenen || S. 45 PDF || wohlwollenden Weise zu leiten und keinen Anlaß zur Besorgnis eines imperativen Vorganges zu geben.6

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Verona, am 9. Juli 1859.