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Nr. 416 Ministerkonferenz, Wien, 23. September 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 23./25. 9.), Thun, Toggenburg, Bruck, Nádasdy 24. 9., Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner 2. 11.; abw. Bach, Kempen.

MRZ. – KZ. 3659 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll der zu Wien am 23. September 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Steuerausschreibung pro 1858

Gegenstand der Beratung war der Vortrag des Finanzministers vom 18. September 1857, KZ. 4167, MCZ. 3689, mit dem Patentsentwurfe zur Ausschreibung der direkten Steuern für das Verwaltungsjahr 18581.

Der Finanzminister schickte der Verlesung des Vortrags und des Patententwurfes einige Bemerkungen über die Lage der Finanzen voraus, woraus sich ergibt, daß der unbedeckte Abgang im Verwaltungsjahr 1858 auf 103 Millionen veranschlagt, durch die Ag. Zusicherung Sr. Majestät, die Bedürfnisse der Armee auf 100 Millionen reduzieren zu lassen2, sowie durch weitere zu bewirkende Ersparungen zwar auf 83 Millionen herabgebracht werden wird, dieser Rest jedoch bei der Untunlichkeit, unter den gegenwärtigen politischen und Finanzverhältnissen zu einer abermaligen Kreditoperation zu schreiten3, in anderen Wegen aufgebracht werden muß. Nachdem das Bestreben des Finanzministers seither auf Erhöhung der indirekten Steuern gerichtet gewesen, die in den letzten zwei Jahren ein um 24 Millionen erhöhtes Erträgnis abwerfen und für 1858 eine weitere Vermehrung um 6 Millionen erwarten lassen4, schien es ihm angemessen, gegenwärtig eine Erhöhung der Grundsteuer, im Ganzen um 10 Millionen, gegen verhältnismäßige Verminderung der hier und da auf eine enorme Höhe gediegenen Landes- und Lokalzuschläge5 in Antrag zu bringen, welcher in dem eingangs erwähnten, seinem vollen Inhalte nach vorgelesenen Vortrage näher auseinandergesetzt ist6.

|| S. 201 PDF || Bei der Abstimmung erklärte der Kultusminister, er verkenne nicht die Bedrängnis der Finanzen und die Untunlichkeit, ihnen in nächster Zeit durch eine Kreditoperation zu Hilfe zu kommen. Wenn daher der Finanzminister erkläre, nur durch eine Steuererhöhung den öffentlichen Bedürfnissen genügen zu können, so erübrige wohl nichts, als dieselbe eintreten zu lassen. Aber die Modalität, die Steuererhöhung lediglich auf den Grundbesitz zu werfen, unterliege gewichtigen Bedenken. Es ist eine anerkannte Tatsache, daß der Grundbesitz am stärksten besteuert ist, und es ist eine ebenso unbestrittene Wahrheit, daß andere Objekte der direkten Besteuerung nicht in dem Maße ins Mitleiden gezogen werden, in welchem sie es dem Grundbesitze gegenüber werden sollten. Ohne Zweifel sind die Reformen, worüber zeuge des Vortrags die Verhandlungen zwischen den Ministern des Inneren und der Finanzen schweben, adahin gerichtet, jene Klassen der Bevölkerung, welche dem Handel, der Gewerbsindustrie und spekulativen Unternehmungen obliegen, mehr in Anspruch zu nehmen, als es bisher der Fall ist. Bevor diese aber ins Leben getreten und ohne daß gleichzeitig der aufrichtige Wille der Regierung, den Aufwand für Militär, Polizei und administrative Einrichtungen so viel als möglich zu reduzieren, tatsächlich erwiesen und eine Aussicht, durch die verlangten neuen Opfer das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben im Staatshaushalte hergestellt zu sehen, eröffnet wird, mit der alleinigen Erhöhung der Grundsteuer hervorzutreten, halte er für eine äußerst bedenkliche Maßregela . Diese Erhöhung bei dem ohnehin am schwersten belasteten Grundbesitze wäre ungerecht und würde im Publikum sicher den übelsten Eindruck machen, da es die Gründe nicht kennt, welche den bbeabsichtigten Maßregeln zum Behufe einer besseren Ordnung des Staatshaushaltes bisher hindernd entgegenstehen. Man würde sagen: die Regierung braucht Geld, weil sie kostspielige Einrichtungen getroffen hat, und nimmt es ohne Bedenken dort, wo es am leichtesten zu findenb ist. Dies schien auch der Finanzminister zu fühlen, indem er die verhältnismäßige Herabsetzung der Steuerzuschläge in Antrag brachte. Allein es ist die Frage, ob eine solche Herabsetzung ausführbar wäre. Die Zuschläge mögen allerdings hier und da unverhältnismäßig hoch sein, jedenfalls seien sie sehr ungleich, und es würde schwer sein, den Schlüssel zu bestimmen, nach welchem deren Reduktion auszuführen wäre. Dabei werden sie durch die Ausgaben bedingt, welche die Gemeinden für Landes- und Lokalbedürfnisse zu machen haben und die nicht bloß von ihnen selbst geschaffen, sondern von gesetzlichen Bestimmungen zum Teil auch zur Erleichterung des Staatsschatzes selbst vorgezeichnet sind. Lassen sich nun diese Bedürfnisse nicht einschränken, so ergibt sich auch keine Möglichkeit der Reduktion der Zuschläge. Und selbst dies zugegeben, wäre es noch immer zweifelhaft, ob die Reduktion der Zuschläge, welche auf alle Steuern umgelegt werden, gerade den durch die beantragte Erhöhung betroffenen Grundbesitzern zugute käme. Wenn demnach eine Erhöhung unausweichlich ist, so möge sie wenigstens über alle direkten Steuern ergehen, und es möge im Patente offen ausgesprochen werden, daß die cgeeigneten Einleitungen zu einer wirklichen Ordnung des Haushaltes bevorstehen, aber die augenblickliche Lage der Finanzen es unerläßlich mache, das einstweilenc geeigneten || S. 202 PDF || Einleitungen zu einer wirklichen Ordnung des Haushaltes bevorstehen, aber die augenblickliche Lage der Finanzen es unerläßlich mache, das einstweilen für das Verwaltungsjahr 1858 unumgänglich Notwendige zu fordern.

Der Finanzminister bemerkte, es sei nicht gemeint, die 10 Millionen der Grundsteuererhöhung absolut bei den Steuerzuschlägen hereinzubringen, sondern diese nur da herabzusetzen, wo ihre Höhe den Kontribuenten so sehr drückt, daß ihm dadurch auch die lf. Steuer schwer fällt. An sich sei ein Steuersatz von 24% des reinen Grundertrags nicht drückend, es bestehe nirgends ein so niederer Steuerfuß dmit Berücksichtigung der niedrigen Katastralpreise; wenn jetzt noch der Zuschlag für die Grundentlastung hinzutrete, sod müsse dabei auch berücksichtigt werden, daß den Grundbesitzern gegenwärtig schon die Kapitalien der Grundentlastung übergeben worden [sind]. Sie werden also die für den einzelnen an sich wenig fühlbare Erhöhung umso leichter tragen, wenn gleichzeitig die Erleichterung im Zuschlage eintritt. Daß aber diese bei einer Höhe von 52 Millionen gegenüber der Grundsteuerziffer von 92 Millionen nicht sollte ausführbar sein, wäre wohl schwer anzunehmen, besonders, wenn man das Resultat der Erhebungen ins Auge faßt, die auf Anregung Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Albrecht bezüglich der Gebarung bei den ungrischen Gemeinden gepflogen wurden und unglaubliche Mißbräuche an den Tag brachten7. Eine Erhöhung der übrigen direkten Steuern schiene dem Finanzminister vor der Einführung der Reformen zwar nicht angemessen, auch nicht ausgiebig genug. Würde sie jedoch beliebt, so hätte er dagegen auch weiter nichts einzuwenden.

Der Handelsminister stimmte im wesentlichen mit dem Kultusminister für die Erhöhung aller direkten Steuern, weil dann die Erhöhung für den Grundbesitzer minder verletzend sein würde. Auch für die Rechtfertigung der höheren Steueranforderung im Patente durch ein entsprechendes Exposé würde er stimmen, damit das Publikum über die Ursachen derselben aufgeklärt und beruhigt werde. Endlich teilte er bezüglich der Zuschläge ebenfalls die Ansicht des Kultusministers.

Der Justizminister besorgt bezüglich Siebenbürgens, der ärmsten, der nötigen Verkehrsmittel zur Zeit noch entbehrenden und mit den Bodenerzeugnissen der Moldau und Walachei überschwemmten Provinz, daß die dortigen Grundbesitzer die Erhöhung des Steuersatzes von 10 auf 16% nicht erschwingen können. Indessen setzt er voraus, daß die Möglichkeit bereits vom Finanzminister durch die nötigen Erheb- und Berechnungen festgestellt sein müsse und tritt darum dem Antrage nicht entgegen, mit der Modifikation jedoch, daß auch bei den anderen direkten Steuern, bei der Einkommensteuer wenigstens, eine verhältnismäßige Erhöhung etwa von 5 auf 6% (d. i. um 20%) einzutreten hätte. Bezüglich der Gemeindezuschläge bemerkte er, daß von den 52 Millionen 23 Millionen für die Grundentlastung bestimmt, also unantastbar sind, von den sonach erübrigenden 30 Millionen kaum etwas wird abgezogen werden, ohne die Bedeckung der reellen Bedürfnisse der Gemeinden zu gefährden. Indessen glaube er in dieser Beziehung dem Urteil des leider nicht anwesenden Ministers des Inneren nicht vorgreifen und nur andeuten || S. 203 PDF || zu dürfen, daß vor der Festsetzung der Gemeindeordnung8 in dieser Partie nichts Wesentliches werde bewirkt werden können. Schließlich schien ihm der im Eingang gebrauchte Ausdruck „mit Rücksicht auf die dermaligen außerordentlichen Bedürfnisse“ nicht gerechtfertigt zu sein, da gegenwärtig auch keine außerordentlichen Verhältnisse, Krieg, Okkupation etc., bestehen.

Der Generaladjutant Sr. Majestät FML. Freiherr v. Kellner erklärte sich mit dem Antrage des Finanzministers, auch bezüglich der Steuerzuschläge, einverstanden, da seiner Überzeugung nach eine Verminderung derselben durch Einschränkung der Gemeindeauslagen und Verschiebung minder dringender Herstell- oder Anschaffungen für ein Jahr allerdings möglich ist, und es nur des gemessenen Befehls Sr. Majestät hierzu bedarf, um sie in Ausführung zu bringen, in welcher Beziehung er den bestimmten Anspruch hierwegen in das Patent aufgenommen wünscht.

Der tg. gefertigte Präsident endlich war mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Gegenstands9, die eine Umarbeitung nicht wohl mehr gestattet, für die Anträge des Finanzministers mit der Ausdehnung derselben auf alle direkten Steuern, wornach dann der Finanzminister dem Majoritätsantrage gemäß die Erhöhung der eErwerb- und der Einkommensteuere mit 20% in das Patent aufnehmen und in dessen Eingang auch die von den Vorstimmen beantragte beruhigende Begründung der erhöhten Steueranforderung aufführen wirdf,10.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, 21. Oktober 1857.