Nr. 412 Ministerkonferenz, Wien, 25. Julius 1857 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 25. 7.), gesehen Bach 1. 8., Thun, Bruck, Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner; abw.abwesend Toggenburg, Kempen.
MRZ. – KZ. 3656 –
- I. Sistierung der Mauteinhebung in Ungarn
- II. Bestand der Hof- und niederösterreichischen Kammer-(Finanz-)Prokuratur
- III. Befreiung der Herrschaften in Galizien von der Haftung für die Gerichtsbarkeit
- IV. Dispens von den Studien bei theoretischen Staatsprüfungen
- V. Professorstitel für Landesgerichtsrat Anton Ebner
- VI. Lehrerbesoldung im Taubstummeninstitut zu Leitmeritz
- VII. Oberrealschule in Kaschau
- VIII. Wohnung für den Sternwartedirektor im Akademiegebäude zu Wien
Protokoll der zu Wien am 25. Julius 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Sistierung der Mauteinhebung in Ungarn
Der Finanzminister referierte über die zeuge seines Vortrags vom 4. Juli 1857, KZ. 2920, MCZ. 2604, zwischen ihm und dem Handelsminister einer-, dann dem Minister des Inneren andererseits bestehende Meinungsverschiedenheit wegen der Dauer der weiteren Sistierung der Einhebung der Ärarialweg- und Brückenmautgebühren in Ungern. Nachdem Se. Majestät mittlerweil unterm 8. Mai l. J., KZ. 1175, den Antrag, die Einhebung dieser Gebühren in Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien bis Ende 1858 zu sistieren, zu genehmigen geruht haben1, so glaubte der Finanzminister , auf seinem einverständlich mit dem Handelsminister gestellten Antrage beharren zu sollen, daß die Dauer der fraglichen Mautgebühreneinhebungssistierung auf zwei Jahre zu beschränken sei.
Der Minister des Inneren erklärte dagegen, von seinem Antrage, selbe auf drei Jahre zu erstrecken, nicht abgehen zu können. In aSiebenbürgen, Kroatien und Slawonien bestehe in betreff der Straßen ein anderes System als in Ungarn. Die Reichsstraßen werden dort ausschließlich aus der Ärarialstraßenbaudotation erhalten, und besteht dort nicht wie in Ungarn die Landesstraßenarbeit. In Ungarn besteht noch das alte System, wornach die Gemeinden zur Naturalarbeitsleistung verpflichtet sind. Diese Naturalarbeit wird dermalen auch für die Ärarialstraßen verwendet und dafür eine sehr mäßige Vergütung geleistet, welche, soweit das für die provisorisch aufgelassene Maut bemessene Mautäquivalent reicht, von dem Landesbaufonds getragen, für die Mehrleistung an Naturalarbeit aber von dem Ärarialstraßenbaufonds geleistet wird.a Bei dieser wesentlichen Verschiedenheit der Verhältnisse in Siebenbürgenb, Kroatien und Slawonien gegenüber von Ungarn kann aus der rücksichtlich des ersteren in der fraglichen Angelegenheit erflossenen || S. 176 PDF || Ah. Entschließung vom 8. Mai eine analoge Folgerung für Ungern nicht abgeleitet werden. Ja, der Minister des Inneren würde glauben, daß selbst die Frage, ob das Mautsystem in Ungern überhaupt einzuführen sei, noch offen bleiben sollte, weil man im Lande dieser ungewohnten, an sich lästigen und cden Verkehr beirrendenc Einrichtung abhold ist, den Finanzen aber der Entgang der Maut durch die Beibehaltung des bisherigen Systems der Naturalleistung und des Mautäquivalents ersetzt wird, besonders, wenn die angemessene Regulierung des letzteren eingeleitet würde, wogegen der Minister des Inneren nichts einzuwenden fände. dJedenfalls würde der Minister des Inneren glauben, daß hierüber nicht ohne nochmalige Einvernehmung der Landesbehörden abgesprochen werden sollte, weil er überzeugt ist, daß die Einführung des Mautsystems, bei dem doch noch vieles zu wünschen übrig lassenden Stande selbst der Ärarialstraßen in Ungarn und der dagegen im Lande bestehenden großen Abneigung, es höchst unangenehm berühren wird, zumal es eine Abgabe ist, auf der unverhältnismäßig hohe Regiekosten ruhen.d, 2
Der Finanzminister hob dagegen hervor, daß, während die Leistung des Landes zu Straßenbauten jährlich nicht über 62.000 f. sich erhebe, der Staatsschatz 3 1/2 Millionen Gulden für den Bau und die Erhaltung der Straßen in Ungern widme und daß in dem Maße, als die Straßen sich vermehren, auch der jährliche Aufwand für deren Konservierung sich erhöhe, mithin ein Fonds geschaffen werden müsse, aus welchem derselbe wenigstens teilweise gedeckt werden kann. In Ermangelung anderer Einnahmsquellen müsse daher auf den Ertrag der Mauten gerechnet und deren Einführung in Ungern umso bälder angestrebt werden, je unzulänglicher das bisherige System daselbst gewesen. Die Maut ist eine der Bevölkerung weder drückende noch lästige Abgabe, und der Unger wird sich um so eher daran gewöhnen, als er sie bei dem gewiß häufigen Verkehr mit den benachbarten Kronländern anstandslos entrichtet.
Aus den vom Finanzminister geltend gemachten und im Vortrage vom 4. Juli entwickelten Gründen traten die übrigen Mitglieder der Konferenz dem Antrage desselben bei3.
II. Bestand der Hof- und niederösterreichischen Kammer-(Finanz-)Prokuratur
Durch Ah. Entschließung vom 14. April 1855 ([MCZ.] 558) mit der Ausarbeitung von Instruktionen für die Finanzprokuraturen beauftragt4, brachte der Finanzminister || S. 177 PDF || eine im Gremium seines Ministeriums vorgekommene und nicht einstimmig gelöste Frage zur Entscheidung in der Konferenz, nämlich ob Sr. Majestät die Beibehaltung der bisher vereinten Hof- und niederösterreichischen Kammer-(Finanz-)Prokuratur5 oder aber deren Trennung in eine für die Zentral-, dann in eine für die niederösterreichischen Verwaltungsbehörden bestimmte Stelle au. angeraten werden soll.
Nach dem Erachten des Ministers des Inneren wäre die Trennung sehr zu bedauern. Abgesehen davon, daß dieselbe wegen des doppelten Vorstands, Kanzleipersonals etc. mehr Kosten verursachen würde, verlöre die Regierung dadurch eine der vorzüglichsten Pflanzschulen für tüchtige Staatsmänner in allen Zweigen der Verwaltung. In der Eigenschaft als Hofkammerprokuratur ist diese Stelle der Rechtskonsulent der Zentralbehörden in den verwickeltsten Fragen, als niederösterreichische Finanzprokuratur führt sie die in der Verwaltung dieses Kronlands vorkommenden Prozesse. Ein tüchtiger Advokat wird auch ein tüchtiger Rechtskonsulent sein, und da die der Hof- und niederösterreichischen Finanzprokuratur Zugeteilten in dieser doppelten Eigenschaft verwendet werden, so erhalten sie dort eine umfassende Geschäftsausbildung wie sonst nirgends.
Nachdem überdies, wie der Kultusminister hinzusetzte, für die Trennung kein anderer als der doktrinäre Grund der Gleichförmigkeit und des Rangsverhältnisses zu sprechen scheint, erklärte sich die Konferenz einstimmig für den Antrag auf Beibehaltung der vereinten Stelle. In diesem Sinne würde dann auch die Instruktion für die in Rede stehende Behörde auszuarbeiten sein6.
III. Befreiung der Herrschaften in Galizien von der Haftung für die Gerichtsbarkeit
Der Justizminister referierte seinen Entwurf (Beilage)e (vereinbart mit den betreffenden Ministerien) eines kaiserlichen Patents über die Befreiung der ehemaligen Dominikalgutskörper in Galizien von der gesetzlichen Haftung für die von den Besitzern derselben geführte Gerichtsbarkeit und für die aus dem Bande der Untertänigkeit entsprungenen Forderungen der ehemaligen Untertanen, wogegen von keiner Stimme der Konferenz eine Einwendung erhoben wurde7.
IV. Dispens von den Studien bei theoretischen Staatsprüfungen
Die Meinungsverschiedenheit, welche zwischen dem Finanzminister und dem Unterrichts- beziehungsweise den übrigen Ministern in Absicht auf den Antrag vom 8. Juli 1857, KZ. 3109, MCZ. 2767, bestand, „das Unterrichtsministerium zur Zulassung vorzüglicher Kanzleibeamten zu den theoretischen Staatsprüfungen mit Nachsicht der Studien über Einraten ihrer Zentralstelle zu ermächtigen“, wurde durch die Erklärung des || S. 178 PDF || Finanzministers behoben, sich dem Einraten des Unterrichts- und der übrigen Minister konformieren zu wollen8.
V. Professorstitel für Landesgerichtsrat Anton Ebner
Der Unterrichtsminister referierte über eine zwischen ihm und dem Justizminister obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der Verleihung des Titels eines außerordentlichen Professors an den Dozenten des Bergrechts an der Innsbrucker Universität, Landesgerichtsrat Ebner. Von der einen Seite gedrängt, für die Versehung gewisser Lehrfächer durch geeignete Professoren zu sorgen, von der anderen Seite durch Verweigerung der Bedeckung der hieraus entspringenden Mehrauslagen in seinen Anträgen eingeschränkt, glaubte der Unterrichtsminister den obigen Antrag in der Rücksicht unterstützen zu sollen, weil er darin das Mittel erblickt, den Landesgerichtsrat Ebner für das gedachte Lehramt noch ferner zu erhalten, ohne dem Studienfonds eine neue Last aufzulegen, weil es sich ferner nicht um ein Lehrfach handelt, welches die ganze Hingebung des Lehrers für es beansprucht, sondern um ein Lehrfach, das nur im Wintersemester und nur in wenigen Stunden wöchentlich gelehrt wird, mithin von einem Gerichtsrate ohne Beeinträchtigung seiner eigentlichen Berufsgeschäfte vorgetragen werden kann.
Der Justizminister , welcher schon im schriftlichen Verhandlungswege sich gegen den in Rede stehenden Antrag erklärt hatte, beharrte jedoch darauf, daß grundsätzlich die Aufnahme von ohnehin anstrengend beschäftigten Justizräten als Professorenf nicht zulässig erscheine, mithin die Verleihung des Professorstitels an Ebner umso weniger bevorwortet werden dürfte, als sie zu Exemplifikationen für andere führen würde.
Unter diesen Verhältnissen erklärte der Unterrichtsminister auf seinem Antrage ferner nicht bestehen zu wollen9.
VI. Lehrerbesoldung im Taubstummeninstitut zu Leitmeritz
Die zeuge des Vortrags vom 23. Juli 1857, KZ. 3305, MCZ. 2968, zwischen dem Unterrichts- und dem Finanzministerium bestehende Differenz über die Fonds, aus welchen die Dotation für den Katecheten und Lehrer an der zu errichtenden Filialtaubstummenlehranstalt in Leitmeritz zu bestreiten wäre, hat sich durch den erklärten Beitritt des Finanzministers zu dem Antrage des Unterrichtsministers behoben10.
VII. Oberrealschule in Kaschau
Der Unterrichtsminister referierte seinen im vollkommenen Einverständnisse mit dem Handelsminister gestellten Antrag vom 23. Juli 1857, KZ. 3304, MCZ. 2967, wegen Errichtung einer vollständigen Oberrealschule in Kaschau und glaubte, denselben mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministers des Inneren mit Rücksicht auf die im Vortrage nachgewiesene, allseitig anerkannte und selbst vom Finanzminister zugegebene Notwendigkeit einer solchen Anstalt für das gedachte Verwaltungsgebiet, ungeachtet des in der Note des Finanzministeriums vom 16. Mai 1857 ausgesprochenen Wunsches der Verschiebung, schon dermal der Ah. Genehmigung Sr. Majestät unterziehen zu dürfen11.
VIII. Wohnung für den Sternwartedirektor im Akademiegebäude zu Wien
Mit Ah. Entschließung vom 21. April 1856 ([MCZ.] 1323) wurde das neue Universitätsgebäude (Aula) der k. k. Akademie der Wissenschaften gewidmet12. In demselben befindet sich auch die vorderhand nicht anderwärts einzurichtende Sternwarte, deren Dienst es erfordert, daß das dabei angestellte Personal darin wohne13. Der Unterrichtsminister hat sich daher an den Minister des Inneren wegen Widmung der hierzu notwendigen Lokalitäten gewendet und von demselben das Zugeständnis erhalten, daß die Hälfte des oberen Stockwerks zu Wohnungen für die Sternwarteadjunkten nebst einem Absteigezimmer für den Direktor bestimmt, die andere Hälfte aber zu einer Wohnung für den Akademiesekretär und zur Aufnahme der Versammlungen einiger gelehrter Vereine gewidmet werde. Hiermit wäre der Direktor der Sternwarte fortan auf eine Wohnung außerhalb derselben angewiesen. Es liegt aber wohl in der Natur der Sache und ist mit Rücksicht auf die Funktionen eines Sternwartedirektors, die so häufig auf die Benützung des ersten günstigen Moments zu Beobachtungen gewiesen sind, eine fast unvermeidliche Forderung, daß der Direktor der Sternwarte auch in derselben wohne. Dagegen scheint die Aufnahme fremder gelehrter Gesellschaften in das Akademiegebäude nicht in der Ah. Widmung desselben zu liegen, und es erscheint auch die Unterbringung des Sekretärs der Akademie alldort nicht als angemessen, weil derselbe als solcher nicht bleibend angestellt ist, sondern nach Ablauf mehrerer Jahre ein neuer gewählt wird, mithin, wenn demselben || S. 180 PDF || eine Wohnung im Akademiegebäude eingeräumt ist, hiermit eine die gWahl leicht beirrende Rücksichtg geschaffen werden würde. Der Unterrichtsminister wünschte daher, daß hin dem oberen Stockwerk auch dem Direktor der Sternwarte statt dem Generalsekretär der Akademie [eine Wohnung] eingeräumt werde, erkennt übrigens an, daß, wenn noch einige Zimmer erübrigt werden können, es zweckmäßig wäre, sie anderen wissenschaftlichen Gesellschaften zur Förderung ihrer Zwecke zur Benützung einzuräumenh .
Der Minister des Inneren entgegnete, dem Dienstbedürfnisse der Sternwarte sei genügt, wenn die Adjunkten daselbst bequartiert sind und dem Direktor ein Absteigezimmer eingeräumt wird, denn nicht dieser, sondern die Adjunkten besorgen den gewöhnlichen Beobachtungsdienst; in den seltenen Fällen, wo er selbst beobachtet, steht ihm idieses Zimmer nebst einem schon itzt demselben in der Sternwarte ausschließlich vorbehaltenen anderen Zimmeri zu Gebote. Daß er mit seiner Familie in der Sternwarte wohne, dazu bestand bisher weder bei ihm noch bei seinem (berühmteren) Vater eine Notwendigkeit, sie besteht auch auf anderen Sternwarten nicht14. Dagegen scheint es eine Forderung des Dienstbedürfnisses und des Anstandes zu sein, daß in dem von Sr. Majestät der Akademie unbedingt und ohne Vorbehalt geschenkten Gebäude wenigstens ein höherer Funktionär (nicht gerade der Sekretär) derselben wohne, um dieselbe dort stabil zu repräsentieren, die Aufsicht über das Gebäude jund das dortige aufbewahrte Eigentum der Akademie, die Bibliothek, die wissenschaftlichen Sammlungen, die Amts- und sonstigen Räumej zu führen etc., und ebenso begründet erscheint der Wunsch des Akademiepräsidenten, daß in dem diesem gelehrten Institute gewidmeten Gebäude eine Lokalität für andere gelehrte Vereine disponible gemacht werde, die bisher die Gefälligkeit fremder Anstalten in Anspruch nehmen mußten. Der Minister des Inneren vermöchte daher ein größeres als das bisher gegebene Zugeständnis nicht zu machen.
Die Mehrheit der Konferenz trat dieser Ansicht bei, der Unterrichtsminister aber behielt sich vor, seine Ansicht im schriftlichen Wege an den Minister des Inneren zu leiten, kwo sodann, wenn die Meinungsverschiedenheit nicht ausgeglichen werden könnte, dieselbe von letzterem Sr. Majestät zur Ah. Entscheidung vorgelegt und dem Unterrichtsminister Gelegenheit gegeben wird, seine Ansicht im Wege des Konferenzprotokolls nochmals zu vertretenk,15.
|| S. 181 PDF || Wien, am 25. Juli 1857. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, den 21. August 1857.