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Nr. 399 Ministerkonferenz, Wien, 16. Mai 1857 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 16. 5.), Thun, K. Krauß, Bruck, in Vertretung des Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Schlitter; abw. Bach, Toggenburg, Kempen.

MRZ. – KZ. 1888 –

Protokoll der zu Wien am 16. Mai 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Beitragsleistung der Gemeinden Udine und Vicenza zu den dortigen Staatsgymnasien

Die Meinungsdifferenz, welche zeuge des Vortrags vom 26. April 1857, KZ. 1772, MCZ. 1609, zwischen dem Unterrichtsminister und dem Finanzminister darüber obwaltet, ob die Gemeinden von Udine und Vicenza zu einer Beitragsleistung in barem für die dortigen, in vollständige Staatsgymnasien umzustaltenden Gymnasien fernerhin aufgefordert werden sollen, hat sich durch die vom Unterrichtsminister hervorgehobene, auch vom Finanzminister nicht verkannte Rücksicht behoben, daß ein diesfälliger Versuch bei der Gemeinde Udine bereits ohne Erfolg geblieben ist und voraussichtlich nach den bekannten Verhältnissen auch bei Vicenza ohne Erfolg sein würde1.

II. Ernennung des ao. Professors Dr. Unger zum ordentlichen Professor

In der Differenz zwischen dem Unterrichts- und Finanzminister wegen Ernennung des ao. Professors des österreichischen Zivilrechts an der Wiener Universität, Dr. Joseph Unger, zum ordentlichen Professor (Vortrag vom 25. April 1857, KZ. 1858, MCZ. 1694) schloß sich der Justizminister dem ablehnenden Einraten des Finanzministers an, weil die ordentliche Professur dieses Fachs schon durch einen ausgezeichneten, bewährten und verdienstvollen Professor (Dr. Grassl)2 besetzt ist, während Dr. Unger (dessen hohe Begabung der Votant anerkennt) in seinen Schriften über das bürgerliche Gesetzbuch einen Weg eingeschlagen hat, welcher geeignet ist, eher zur Geringschätzung als zum vorurteilsfreien gründlichen Studium und zur Achtung dieses unvergänglichen Denkmals der legislatorischen Weisheit weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz zu führen3. Damit ihm nun || S. 95 PDF || der ordentliche Lehrstuhl des vaterländischen bürgerlichen Rechtes verliehen werden könne, möge er sich mit demselben mehr befreunden und sein Urteil darüber gehörig berichtigen und läutern, denn selbst einer seiner Gönner (Professor Dr. Arndts)4 konnte über Ungers „System des österreichischen allgemeinen Privatrechts“ die Bemerkung nicht unterdrücken, „daß in manchen Punkten vielleicht der Verfasser selbst später als sein Gegner auftreten werde“.

Der Unterrichtsminister glaubte, den Prof. Unger gegen den indirekten Vorwurf einer feindlichen Tendenz hinsichtlich des bürgerlichen Gesetzbuchs in Schutz nehmen und denselben bei der auch vom Justizminister anerkannten hohen Begabung desselben umso mehr zur Beteilung mit einer ordentlichen Professur des österreichischen Zivilrechts empfehlen zu sollen, als es nur hierdurch möglich wird, der von ihm vertretenen, bisher in Österreich ganz verkannten rechtshistorischen Lehrmethode dieses Faches – dem bestehenden ordentlichen Professor desselben gegenüber – zur Geltung zu bringen, und als es andererseits wünschenswert erscheint, die sich bei Unger darbietende Gelegenheit zu benützen, um einem durch ungewöhnliche Talente ausgezeichneten Inländer die verdiente Anerkennung zu verschaffen.

Der GM. Baron Schlitter und der tg. Gefertigte hielten sich bei diesem Zwiespalt der Ansichten nicht für kompetent, eine Meinung zu äußern5.

III. Ernennung des Supplenten De Giorgi zum ordentlichen Professor

In der Differenz zwischen dem Unterrichts- und Finanzminister wegen Ernennung eines zweiten Professors des römischen Rechts in Padua (Dr. Alexander De Giorgi) (Vortrag vom 25. April 1857, KZ. 1704, MCZ. 1549) haben sich die übrigen Stimmen dem Antrage des Unterrichtsministers, vornehmlich aus der vom Justizminister hervorgehobenen Rücksicht auf die große Frequenz der Studierenden daselbst, angeschlossen6.

IV. Vortragserstattung über Altersnachsicht zur Erlangung höherer Weihen der griechisch-nichtunierten Kirche in der Militärgrenze

Zeuge des Vortrags des Kultusministers vom 11. April 1857, KZ. 1513, MCZ. 1367, besteht zwischen ihm und dem Armeeoberkommando eine Meinungsverschiedenheit über die Frage, welche Behörde in betreff der Erteilung der Altersnachsicht zur Erlangung der höheren Weihen der griechisch-nichtunierten Kirche in der Militärgrenze zur Erstattung der Vorträge an Se. Majestät berufen sei.

Zur Wahrung des Grundsatzes, daß in der Militärgrenze verfassungsmäßig alle der Regierungsgewalt über die der Militärgrenzjurisdiktion unterworfenen Individuen zustehenden Verwaltungsakte von den Militärbehörden und Oberbehörden auszuüben sind, erklärte der GM. Freiherr v. Schlitter, auf der Ansicht des Armeeoberkommandos, daß diesem auch in der fraglichen Angelegenheit die Vortragserstattung obliege, beharren zu müssen.

|| S. 96 PDF || Die übrigen Stimmen schlossen sich dagegen der Ansicht des Kultusministers an, nachdem die Angelegenheiten der bezeichneten Art zu den geistlichen gehören, welche, sie mögen das Provinziale oder die Militärbezirke betreffen, dem alleinigen Ressort der bestandenen illyrischen Hofdeputation zugewiesen waren, an deren Stelle die ungarische Hofkanzlei und sofort das Kultusministerium getreten ist, und nachdem es sich bei dem Umstande, wo der Kultusminister bei Individuen, die im Grenzverbande stehen, das jedesmalige vorläufige Einvernehmen mit dem Armeeoberkommando zugesichert hat, mehr um eine formelle als um eine wesentliche Frage handelt7.

V. Reisestipendium für Dr. Filipuzzi

Zufolge Ah. Entschließung vom 7. April 1856 (KZ. 957, MCZ. 911) ist der Unterrichtsminister ermächtigt, in besonders rücksichtswürdigen Fällen auf die Bewilligung von Reisestipendien für Chemiker in einem höheren als dem im § 25 des besonderen Wirkungskreises seines Ministeriums festgesetzten Betrage anzutragen8. Ein solcher Fall liegt ihm gegenwärtig bezüglich eines gewissen Filipuzzi vor. Derselbe ist Doktor der Chemie von Padua, hat seine Studien bei Redtenbacher in Wien9 und Bunsen in Heidelberg10 mit ausgezeichnetem Erfolge fortgesetzt und soll wegen seiner vorzüglichen Qualifikation zur Vollendung seiner Ausbildung nach dem Antrage jener Gelehrten auch England und Frankreich besuchen. Da hierzu das gewöhnliche Stipendium von 1000 f. nicht ausreicht, so gedächte der Unterrichtsminister für denselben auf die Bewilligung eines Reisestipendiums von 2000 f. auf ein Jahr anzutragen.

Der Finanzminister erklärte sich mit diesem Vorhaben einverstanden11.

VI. Kirchenbau in der Leopoldstadt zu Pest

Mit Beziehung auf die Konferenzberatung vom 14. April 1857 (Protokollabsatz I) über den Kirchenbau in der Leopoldstadt zu Pest brachte der Kultusminister das Resultat der diesfalls von dem Architekten Bergmann in loco gepflogenen Untersuchung zur Kenntnis der Konferenz12.

Der Bau wird von dem städtischen Baumeister Hild fortgeführt nach dem ursprünglichen Plane. Die Fundamente sind gut gelegt, schon 20 Zoll und die Pfeiler 42 Zoll über der Erde gebaut, und es ist der ganze Bau nach dem Projekte ausführbar, würde aber zur Vollendung || S. 97 PDF || mindestens noch eine Million Gulden (ohne innere Ausschmückung und Einrichtung) erfordern. Geld ist keines mehr vorhanden, doch würde das Aufgeben des Baus, den die Pester mit Vorliebe verfolgen, den übelsten Eindruck machen, auch die bisher auf den schon so weit gediehenen Bau verwandten Kosten ganz verloren sein. Andererseits muß das Projekt, über welches weder Detailpläne noch Kostenüberschläge vorliegen, im ganzen als ein verfehltes angesehen werden, und erscheint mit Rücksicht auf die lange Zeit, die dessen Ausführung erfordern wird, auch nicht als geeignet, dem dringenden kirchlichen Bedürfnisse der Stadt abzuhelfen.

Der Kultusminister würde dahera der Meinung sein, daß der Ausbau dieser Kirche der Gemeinde überlassen und zur Herstellung einer anderen, dem Bedürfnisse schneller und besser entsprechenden Kirche auf Kosten des Religionsfonds geschritten werde, bnachdem [man] ohnehin durch eine Kirche dem Bedürfnisse nicht im vollen Maße entsprechen kannb .

Die übrigen Stimmen waren aber aus der von dem tg. gefertigten Präsidenten hervorgehobenen Rücksicht, daß bei der bemerkten Vorliebe der Pester für diesen Kirchenbau ein Akt der Ah. Freigebigkeit gewiß mit dem lebhaftesten Danke würde aufgenommen werden, für die Ag. Gewährung eines Beitrags aus dem Staatsschatze, wenigstens ein für alle Mal, welchen Beitrag der Finanzminister unter schließlicher Beistimmung dieses Votanten mit 100.000 fr. vorschlug. Der Bau einer anderen Kirche würde dann Gegenstand einer getrennten Verhandlung sein13.

VII. Verpachtung des Wassergefälls Conca fallata an Ambrogio Binda

In der zwischen dem Finanzminister, laut seines Vortrags vom 6. Mai 1857, KZ. 1930, MCZ. 1739, und dem Handelsminister obwaltenden Meinungsdifferenz über die Modalitäten der Überlassung des Wassergefälls Conca fallata an Ambrogio Binda traten die übrigen Stimmen dem Antrage des Finanzministers in der Erwägung bei, daß bei dem Bestande des mit den Brüdern Ballaydier geschlossenen Kontrakts eine höhere Verwertung dieses Gefälls auf dem vom Handelsminister angedeuteten Wege nicht zu erzielen wäre14.

|| S. 98 PDF || Der Justizminister erinnerte übrigens, daß dem Kontrakte mit Binda die Klausel beigefügt werden sollte, der Regierung bleibe die Zurückziehung der Konzession vorbehalten, wenn er nach Ablauf der 20 Jahre sich nicht zu einem etwa auszumittelnden höheren Zinse verstehen sollte15.

VIII. Nachlaß für Florian Althuber an dem Nationalanlehen

Der Finanzminister referierte seinen von dem Einraten des Ministers des Inneren abweichenden Antrag vom 9. Mai 1857, KZ. 1950, MCZ. 1766, auf Abweisung des Ah. bezeichneten Gesuches des Florian Althuber um Ermäßigung des ihm von seiner Gemeinde anrepartierten Subskriptionsbetrags zum Nationalanleihen von 1420 f. auf 700 f. und unterstützte denselben einerseits mit der notorischen Wohlhabenheit des Bittstellers, der ungeachtet einiger Unglücksfälle noch immer imstande ist, den noch zu leistenden unbedeutenden Betrag ohne die mindeste Belästigung zu erlegen, andererseits mit dem bösen Beispiele, ja Ärgernisse, das gegeben würde, wenn er sich mit einer Ag. Nachsicht als Preis seiner Renitenz zu rühmen haben sollte.

Der Kultus- und der Justizminister erklärten sich für den Nachlaß, weil das Nationalanleihen als freiwilliges aufgelegt worden ist16, Althuber also nicht verpflichtet werden kann, mehr einzuzahlen, als wozu er sich freiwillig herbeigelassen hat, ja selbst nach dem diesfälligen Ah. Patente bei Unterlassung der Einzahlung der Raten der Einzeichner nur den Anspruch auf die noch nicht verfallenen Raten verliert17. Wurde, setzte der Kultusminister hinzu, das Anleihen dem Ah. Ausspruche zuwider faktisch als Zwangsanleihe behandelt, so kann eine Partei, die sich hiergegen auf das kaiserliche Wort beruft, nicht wohl zurückgewiesen werden.

GM. Freiherr v. Schlitter und der tg. Gefertigte traten dem Antrage des Finanzministers aus den von ihm angeführten Motiven bei18.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Großwardein, am 27. Mai 1857.