Nr. 352 Ministerkonferenz, Wien, 28. Juni 1856 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marken; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 28. 6./12. 7.), Bach 3. 7., Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.
MRZ. – KZ. 2303 –
Protokoll der zu Wien am 28. Junius 1856 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Deutsche Münzkonvention
Der Finanzminister brachte die zum Abschluß gediehene Münzkonvention mit den deutschen Staaten nach dem den Ministern zur vorläufigen Prüfung mitgeteilten Entwurfe zum Vortrage (Beilage 6 Stück)1. Nach einer übersichtlichen Darstellung des Ganges der Konferenzen, welche unter seinem Vorgänger im Amte2 wegen der Weigerung der deutschen Staaten, die Goldwährung als Grundlage zu nehmen, abgebrochen werden mußten und seither auf der Basis der Silberwährung und des 21 fr. Fußes erneuert worden waren, gegenwärtig zu dem Vorschlage der Annahme des 45 fr. Fußes mit Berücksichtigung des Dezimalsystems (das Zollpfund à 500 Grammen) geführt haben, womit die Regierungen sämtlicher bei der Konferenz vertretenen deutschen Staaten sich einverstanden erklärten, stellte der Finanzminister die Frage an die Minister, ob und inwiefern sie die Abschließung der vorgeschlagenen Konvention durch den definitiven Beitritt der k. k. Regierung für angemessen halten, und ob sie sich zu diesem Behufe in die artikelweise Beratung des Entwurfs einlassen, oder sich bloß über die Hauptgrundsätze aussprechen wollen3.
Bei der vorzugsweise technischen Natur der Detailbestimmungen des Entwurfs glaubte die Konferenz, sich lediglich auf die Beurteilung der Hauptgrundsätze beschränken und zu diesem Behufe vorläufig von dem Finanzminister dessen eigene Ansicht darüber sowie Darstellung der Vorteile erbitten zu sollen, welche aus dem Abschlusse der Konvention für Österreich erwartet werden.
Hierauf bemerkte der Finanzminister: Die Notwendigkeit der Erreichung einer Münzeinigung mit den deutschen Staaten habe sich bereits vor längerer Zeit fühlbar gemacht, indem das Verhältnis des bisherigen 20 fr. Münzfußes gegen den 24 fr. Fuß in den südund || S. 132 PDF || des Talerfußes in den norddeutschen Staaten einen fortwährenden Abfluß unseres Silbergeldes ins Ausland und dessen Verschwinden in dem Schmelztiegel zur Folge hatte. Schon vor 1848 wurden Anwürfe zu einer Vereinigung gemacht; ihre Ausführung wäre jedoch damals mit zu großen Schwierigkeiten und Opfern verbunden gewesen, weil damals viel altes und kleines Silbergeld im Reiche vorhanden war, welches vollständig hätte umgeprägt werden müssen. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall; das Silbergeld ist aus dem inneren Verkehr verschwunden, der Silbervorrat beschränkt sich auf die in der Bank erliegenden 80 Millionen und die Ausbeute unserer Minen, dann auf die etwa von Privaten noch zurückgehaltenen Massen. Fragt man nun, ob die vorhandenen Silbervorräte nach dem alten Münzfuße à 20 fr. pro Mark oder nach dem in der Konvention beantragten 21 fr. pro Mark oder 45 fr. Fuße pro Zollpfund ausgeprägt werden sollen, so stellt sich der Vorteil entschieden auf die Seite des letzteren. Es wird durch denselben nicht nur die angestrebte Münzeinigung erzielt, eine im Verkehr leicht ausgleichbare Münze hergestellt und der vollständige Übergang zu der in jeder Beziehung vorteilhaften Dezimalrechnung vermittelt, sondern auch der Nachteil vermieden, welcher aus dem Verschwinden unserer nach dem bisherigen Münzfuße geprägten Silbermünzen sich fortan ergeben hat. Diese Verhältnisse machen eben den gegenwärtigen Moment zu dem geeignetsten, die so lang erwünschte Münzeinigung Deutschlands zu bewirken; würde diese Gelegenheit nicht benützt, so wäre wohl keine Aussicht zu einer Wiederaufnahme der Unterhandlungen vorhanden, aan eine Münzeinigung mit Deutschland wäre für Jahrzehnte nicht zu denken, die großen Unbequemlichkeiten, namentlich in dem so lebhaften Grenzverkehre, blieben nach wie vor bestehen, und die daraus entspringenden Nachteile würden sich durch die Ausbildung der Eisenbahnverbindung in höchst fühlbarer Weise geltend machen. Außerdem biete die Übereinkunft den Anknüpfungspunkt zu einer Vereinbarung am Bundestag, um dem ungemessenen Erscheinen deutschen Papiergeldes seinerzeit Schranken zu setzen, was vom kaiserlichen Bundespräsidialgesandten schon in Anregung gebracht worden seia an eine Münzeinigung mit Deutschland wäre für Jahrzehnte nicht zu denken, die großen Unbequemlichkeiten, namentlich in dem so lebhaften Grenzverkehre, blieben nach wie vor bestehen, und die daraus entspringenden Nachteile würden sich durch die Ausbildung der Eisenbahnverbindung in höchst fühlbarer Weise geltend machen. Außerdem biete die Übereinkunft den Anknüpfungspunkt zu einer Vereinbarung am Bundestag4, um dem ungemessenen Erscheinen deutschen Papiergeldes seinerzeit Schranken zu setzen, was vom kaiserlichen Bundespräsidialgesandten5 schon in Anregung gebracht worden sei. Der Finanzminister glaubte daher, den Beitritt der k. k. Regierung zur Konvention bevorworten zu sollen.
Vor allem fand die Konferenz für nötig, sich die Aufklärung darüber zu verschaffen, ob bei Annahme der Münzkonvention der Grundsatz der Umrechnung, d. i. der Ausgleichung des Wertunterschiedes zwischen den Münzen des alten und des neuen Fußes anerkannt werde oder nicht. Es ist dies zwar eine Operation der inneren Verwaltung und somit kein Gegenstand der Konvention selbst; allein bevor sich die k. k. Regierung || S. 133 PDF || für letztere entscheidet, muß sie, wie der Kultusminister bemerkte, darüber im reinen sein, ob eine solche Umrechnung bezüglich der Zinsen der Staatsschuld, der Gehalte der Beamten und der Steuern, ferner der privatrechtlichen Forderungen (wie der Handelsminister hinzusetzte) ohne Ungerechtigkeit vermieden werden kann, und wenn nicht, ob mit der Vornahme dieser Umrechnung solche Unzukömmlichkeiten verbunden sind, daß es schon aus dieser Ursache nicht rätlich wäre, der Konvention beizutreten. Der Finanzminister erklärte: Die Differenz, welche sich aus der Annahme des neu proponierten gegen den bisherigen Konventionsfuß ergibt, beträgt ca. 5%; eine Umrechnung läßt sich daher im allgemeinen ohne Schwierigkeit bewerkstelligen. Sie muß, seines Erachtens, bezüglich aller in Silbergeld zu bezahlenden Staatsschulden und deren Zinsen stattfinden, und auch bei auf Privatrechtstiteln beruhenden Geschäften, Wechseln und Darleihen, wenn die Zahlung in Silbermünze nach dem 20 fr. Fuße gegeben und die Rückzahlung in eben dieser Münze bedungen worden ist, Platz greifen; denn in diesen Fällen beruht die Zahlung in der besseren Valuta auf speziellen, vom Staate oder von den Privaten eingegangenen Verpflichtungen. Alle anderen kurrenten Zahlungen für Käufe, Mieten, Gehalte und Löhnungen können dagegen ohne Umrechnung und ohne Vergütung der 5%igen Differenz in der neuen Währung umso unbedenklicher geleistet werden, als sie bis jetzt in Papiergeld angenommen werden mußten, und als es auch bin diesem Falleb nicht die Absicht der Finanzverwaltung ist, eine Erhöhung der Steuern um den 5%igen Differenzbetrag eintreten zu lassen. In dieser beschränkten Weise gedächte daher der Finanzminister seinerzeit die fragliche Umrechnung eintreten zu lassen. Bei der Größe der Differenz erkannte die Konferenz einstimmig die Umrechnung, und zwar in allen Beziehungen, als ein Gebot der Notwendigkeit an, der Justizminister erklärte sie mit Berufung auf den § 988 ABGB.6 für ein Gebot der Gerechtigkeit, indem nicht der vorübergehende Zwangskurs der Banknoten, die nur ein Vorstellungszeichen für das konventionsmäßig ausgeprägte Silbergeld waren, sondern der Umstand als entscheidend eintritt, daß der Wert der Grundlage dieses Vorstellungszeichens selbst geändert wird.
Eine Beschränkung der Umrechnung auf einzelne Zahlungsverbindlichkeiten würde – bemerkte der Minister des Inneren – der prinzipiellen Grundlage entbehren. Wird sie für die Staatsschulden und deren Zinsen zugestanden, weil deren Bezahlung in Silber nach dem 20 fr. Fuße auf einem Vertrage beruht, so muß sie auch auf die Gehalte der Beamten angewandt werden, denn auch zwischen diesen und dem Staate besteht ein vertragsmäßiges Verhältnis; und was die Steuern betrifft, so ist die Bemessung derselben eben auch auf Grundlage des 20 fr. Fußes erfolgt, so daß es nur konsequent erscheint, bei Alterierung des letzteren die daraus entstehende Differenz durch angemessene Erhöhung ausgleichen zu lassen. Ohnehin wird der Staat in dem Maße, || S. 134 PDF || als er seine Zahlungen erhöhen muß, gezwungen sein, auch die ihm zu leistenden Zahlungen anzusprechen. cBei den Grundentlastungsfonds sei die Erhöhung der zu ihrer Bedeckung dienenden Steuerzuschläge nach Maßgabe des neuen Münzfußes sogar eine notwendige Folge der jedenfalls stattfindenden Umrechnung der Hauptverpflichtungc . Nur die Gegenstände des gewöhnlichen Verkehrs brauchen vom Staate selbst in die Maßregel der Umrechnung nicht einbezogen zu werden; denn der Preis derselben reguliert sich von selbst und ist in der Regel ein Gegenstand einer Einflußnahme von Seite der Staatsverwaltung. Nachdem sonach das Prinzip der Umrechnung im Falle der Annahme der Münzkonvention von der Mehrheit der Konferenz festgestellt worden, dund der Finanzminister bemerkt hatte, daß die Konferenz immerhin in die Lage kommen werde, über seine diesfälligen Anträge sich auszusprechend, erklärten sich die Minister des Inneren und des Kultus, dann der tg. gefertigte Vorsitzende für den definitiven Beitritt Österreichs zu dem Vertrage, welcher unter den obwaltenden Umständen und in dem gegenwärtigen Zeitpunkte geeignet erscheint, die gewünschte Münzeinigung mit Deutschland zu bewirken und auch im Inneren wieder zur Rückkehr zur Metallgeldzirkulation zu führen.
Der Justizminister war von den Vorteilen der nach der Konvention eintretenden Verschlechterung unseres Münzfußes für Österreich nicht überzeugt, glaubt vielmehr, daß der Vorteil der Konvention entschieden auf der Seite der deutschen Staaten stehe, die Österreich an Volkszahl und sonst nachstehen; er war ferner der Meinung, daß dem Abfließen unserer 20er nicht sowohl der innere Gehalt derselben als vielmehr die Passivität unseres Handels zum Grunde liegen und dahere eine Abhilfe nicht in einem neuen Münzfuße, sondern in der Behebung der angedeuteten Ursache gesucht werden dürftee ; indessen hielt er sich für zuwenig unterrichtetf, um gegen die Annahme der Konvention zu stimmen, und beschränkte sich auf den Antrag, daß, wenn sie angenommen wird, die allgemeine Umrechnung notwendig vorgenommen werden müßte. gDer Finanzminister widersprach der Bemerkung, daß die Konvention besondere Vorteile für Deutschland enthielte. Wenn damit die Annahme des Talers als Vereinsmünze bezeichnet werden wolle, so bemerke er dagegen, daß alle Staaten zu einem neuen Münzfuße übergehen müßten, und daß man den Taler als Vereinsmünze gewählt habe, weil er die rationellste Silbermünze sei, nicht zu groß und nicht zu klein, es sei der alte, in Österreich wohlbekannte Reichstaler, nach welchem man noch vor zwei Jahren an der Wiener Börse die Wechselkurse notierte. Daß die Talerstaaten ihre umlaufenden alten Silberstücke nach und nach umprägen müßten, verstehe sich von selbst, jetzt aber müßte die in Umlaufe befindliche bedeutende Silbermenge in Talern beim Aufheben des Zwangskurses vortrefflich zustatten kommen und dies sei es, was namentlich Preußen fürchte. Die Ansicht des Silberabflusses wegen der Passivität des Handels könne er nicht teilen, denn Österreich sei wahrlich nicht ärmer geworden. Die Gleichstellung des Staatshaushaltes sei die wahre Handelsbilanzg Der Finanzminister widersprach der Bemerkung, daß die Konvention besondere Vorteile für Deutschland enthielte. Wenn damit die Annahme des Talers als Vereinsmünze bezeichnet werden wolle, so bemerke er dagegen, daß alle Staaten zu einem neuen Münzfuße übergehen müßten, und daß man den Taler als Vereinsmünze gewählt habe, weil er die rationellste Silbermünze sei, nicht zu groß und nicht zu klein, es sei der alte, in Österreich wohlbekannte Reichstaler, nach welchem man noch vor zwei Jahren an der Wiener Börse die Wechselkurse notierte. Daß die Talerstaaten ihre umlaufenden alten Silberstücke nach und nach umprägen müßten, verstehe sich von selbst, jetzt aber müßte die in Umlaufe befindliche bedeutende Silbermenge in Talern beim Aufheben des Zwangskurses vortrefflich zustatten kommen und dies sei es, was namentlich Preußen fürchte. Die Ansicht des Silberabflusses wegen der Passivität7 des || S. 135 PDF || Handels könne er nicht teilen, denn Österreich sei wahrlich nicht ärmer geworden. Die Gleichstellung8 des Staatshaushaltes sei die wahre Handelsbilanz.
Der Handelsminister endlich erkannte das Bedürfnis der Regelung unseres Münzsystems zwar an, fände es aber durch Annahme der bei den größeren Staaten, wie England und Frankreich schon bestehenden Goldwährung in Verbindung mit einer nach dem 21 fr. Fuße auszuprägenden Silberscheidemünze vollkommen befriedigt, und glaubte, daß dabei die Maßregel der Umrechnung, welche er für sehr bedenklich hielte, erspart und der Staat in der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten rücksichtlich der Schulden nicht beirrt werden würde, nachdem ein nicht unbeträchtlicher Teil der Staatsschuld, nämlich daß Nationalanleihen nach der Wahl der Regierung in Gold- oder Silbermünze, der größte Teil aber in Papier und nur die Serie B des Anleihens von 1851 in Silber nach dem Konventions-20 fr. Fuße zu verzinsen ist9. hDer Finanzminister erklärte dagegen, daß der niedrige Kurs den Ausländer zum Ankaufe des Nationalanlehens bewegen mußte, welcher gerade wegen der darin bedungenen Goldzahlung fast pari mit den anderen 5%-Obligationen stehe, obgleich bei dem Nationalanlehen die Zinszahlung in Metall bedungen worden sei. Der niedrige Kurs des Nationalanlehens beruht wohl auf ganz anderen Gründen als der Verzinsung in Gold. Demungeachtet differiert er von jenen der Silbermetalliques nur um 3% (Anmerkung des Handelsministers). Bei dem Umstande, daß der größte Teil der österreichischen Staatspapiere sich in Deutschland und Holland befinde, wo man sehr strenge an der Silberwährung halte, würde der Übergang zur Goldwährung nur im Vereine mit den anderen deutschen Regierungen möglich gewesen sein, was sein Vorgänger im Amte mit Recht versucht habe, aber nicht habe erreichen können. Durch die stipulierte Einführung einer einzigen, allgemein geltenden, bequemen Vereinsgoldmünze werde übrigens die Goldwährung am ersten herbeigeführt werden, wenn sich diese eben dadurch als zweckmäßig herausstellen und die jetzt vorwaltenden Befürchtungen in betreff des Goldwertes wegen dessen massenhafter Ausbeutung und Zufuhr in neuester Zeit als unbegründet erweisen würdenh Der Finanzminister erklärte dagegen, daß der niedrige Kurs den Ausländer zum Ankaufe des Nationalanlehens bewegen mußte, welcher gerade wegen der darin bedungenen Goldzahlung fast pari mit den anderen 5%-Obligationen stehe, obgleich bei dem Nationalanlehen die Zinszahlung in Metall bedungen worden sei. iDer niedrige Kurs des Nationalanlehens beruht wohl auf ganz anderen Gründen als der Verzinsung in Gold. Demungeachtet differiert er von jenen der Silbermetalliques nur um 3% (Anmerkung des Handelsministers)i . Bei dem Umstande, daß der größte Teil der österreichischen Staatspapiere sich in Deutschland und Holland befinde, wo man sehr strenge an der Silberwährung halte, würde der Übergang zur Goldwährung nur im Vereine mit den anderen deutschen Regierungen möglich gewesen sein, was sein Vorgänger im Amte mit Recht versucht habe, aber nicht habe erreichen können. Durch die stipulierte Einführung einer einzigen, allgemein geltenden, bequemen Vereinsgoldmünze werde übrigens die Goldwährung am ersten herbeigeführt werden, wenn sich diese eben dadurch als zweckmäßig herausstellen und die jetzt vorwaltenden Befürchtungen in betreff des Goldwertes wegen dessen massenhafter Ausbeutung und Zufuhr in neuester Zeit als unbegründet erweisen würden. Was den durch die Annahme der Konvention zu vermittelnden Übergang zur vollständigen Annahme des Dezimalsystems betrifft, so erklärte sich die Konferenz im Falle der Annahme der ersteren hiermit einverstanden. Ebenso war die Konferenz für die der Konvention angehängte Vorschrift über die Punzierung der Gold- und Silbergänge, der Handelsminister jedoch mit dem Vorbehalte, diesen Gegenstand noch einer näheren Prüfung unterziehen zu lassen10.
II. Gnadengabe für die Mandatarswitwe Ludowika Głowacki
Der Minister des Inneren referierte über die Differenz, welche zwischen ihm, zeuge des Vortrags vom 23. d. M., MCZ. 2215, und dem Finanzminister in || S. 136 PDF || betreff der für die Mandatarswitwe Ludowika Głowacki angetragenen Gnadenpension von 50 f. jährlich obwaltet. Nachdem es sich um einen sehr rücksichtswürdigen Fall handelt, traten die mehreren Stimmen der Konferenz dem Antrage des Ministers des Inneren bei, und selbst der Finanzminister erklärte, daß die Bittstellerin der Ah. Gnade Sr. Majestät empfohlen werden könne.
III. Pension des Bibliothekars Peter Budik
Der Antrag des Unterrichtsministers vom 17. d. M., MCZ. 2179, auf Bewilligung der Pension des Klagenfurter Lyzealbibliothekars Peter Budik mit zwei Drittel seiner Gesamtbezüge (einschließig der Personalzulage) wurde von der Mehrheit der Konferenz – gegen die diesfällige prinzipielle Einsprache des Finanzministers – aus den im Vortrage angeführten Billigkeitsrücksichten der Ah. Gnade Sr. Majestät empfohlen11.
IV. Portofreiheit des Kurators der Theresianischen Akademie
Der Unterrichtsminister referierte über die zwischen ihm, zeuge seines Vortrags vom 26. Juni 1856, KZ. 2436, MCZ. 2286, und dem Handelsminister bestehende Meinungsverschiedenheit in betreff der von dem Kurator der Theresianischen Akademie Grafen Stockau angesprochenen Portofreiheit in seiner Korrespondenz mit den lf. Behörden und der letzteren mit ihm, dann in Fällen seiner Abwesenheit von Wien mit der Akademie-Güterinspektion in Wien12.
Der Handelsminister war nämlich infolge der Trennung der Disziplinar- und Unterrichtsangelegenheiten von jenen der bloßen Vermögensverwaltung der Kuratel der Ansicht, daß dem Kurator die ihm vormals aus jenem Titel zugestandene Portofreiheit nicht gebühre. Gleichwohl erachtete der Unterrichtsminister den Antrag auf deren Zugestehung auch für den gegenwärtigen Kurator bei Sr. Majestät vertreten zu können, nachdem Graf Stockau von Sr. Majestät mit gleichen Bezügen und gleichem Wirkungskreise wie Graf Taaffe zum Kurator ernannt worden ist, die Teilung der Geschäfte auf die Frage der Portofreiheit auch nicht von entscheidendem Einflusse sein kann, weil die Akademiekuratel selbst das Subjekt der Portofreiheit ist, mithin auch nach der Abtretung eines Teils ihrer Agenda die gedachte Freiheit für den Rest ihrer Geschäfte beanspruchen dürfte; nachdem es auch dem öffentlichen Charakter des Akademiekurators entspricht, dessen ämtlicher Verkehr mit Sr. Majestät selbst und den lf. Behörden, dann mit der ihn selbst repräsentierenden Güterinspektion in Wien von der Entrichtung des Portos zu entheben. Vor einer Portofreiheit der Kuratel gegenüber den Akademie-Güterverwaltungen und umgekehrt ist hier ohnehin nicht die Rede. Der Handelsminister entgegnete: Die dem Grafen Taaffe zugestandene Portofreiheit umfaßte die Korrespondenz der Akademiekuratel in allen Angelegenheiten, welche nicht die Guts- und Vermögensverwaltung betrafen. Nach der Übernahme der Kuratelgeschäfte in Disziplinar- und Unterrichtssachen durch das Ministerium entfiel also der Titel der Portofreiheit für den Kurator, der nur mehr die Vermögensadministration der Akademie leitete und für die Korrespondenz in Angelegenheiten derselben eine Befreiung so wenig ansprechen konnte, als sie anderen Privatfondsverwaltungen zusteht. || S. 137 PDF || Hat Graf Taaffe auch nach der Teilung der Kuratel die Korrespondenz portofrei geführt, so geschah dieses mißbräuchlich, und es bestünde kein Grund, dieses auch auf den neuen Akademiekurator übergehen zu lassen. Der Handelsminister beharrte daher auf seinem ablehnenden Einraten. Ihm schloß sich die Mehrheit der Konferenz an, und der Finanzminister bemerkte, daß es dem Akademiekurator bevorstehe, das in Angelegenheiten der Kuratel auflaufende Porto dem betreffenden Fonds aufzurechnen13.
V. Pension für den Geschichtsschreiber Joseph Eutychius Kopp in Luzern
Der Gymnasialprofessor J. E. Kopp in Luzern, ein ausgezeichneter Geschichtsforscher, hat sich durch seine bisherigen Leistungen, insbesondere durch die bereits erschienenen Teile seines Werkes „Geschichten von der Wiederherstellung und dem Verfalle des Heiligen Römischen Reiches“14, wesentliche Verdienste um die österreichische Geschichte erworben; er hat die vielen Vorurteile und Verdächtigungen anderer Geschichtsschreiber über das Wirken der ersten Herrscher aus dem Hause Habsburg mit Erfolg bestritten, sich dadurch zwar Anfeindungen zugezogen, aber auch die Anerkennung der Freunde der Wahrheit verschafft. Zur Vollendung seines oben benannten Werkes mangeln ihm gegenwärtig in seiner sehr beschränkten pekuniären Lage die Mittel, und sein vorgerücktes Alter (64 Jahre) macht es wünschenswert, daß ihm diese so bald als möglich geboten werden, wenn nicht, was sehr zu bedauern wäre, dieses schätzbare Werk unvollendet bleiben soll. Sie könnten ihm durch eine ergiebige Unterstützung der k. k. Regierung verschafft werden, und [es] würde eine solche Unterstützung nicht verfehlen, den besten Eindruck bei den österreichisch gesinnten Schweizern zu machen.
Der Unterrichtsminister erbat sich und erhielt sofort die einhellige Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Ag. Bewilligung einer lebenslänglichen Pension von jährlich 1000 f. an J. E. Kopp aus dem Staatsschatze15.
Wien, am 28. Junius/12. Julius 1856. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, den 25. Juli 1856.