Nr. 309 Ministerkonferenz, Wien, 9. Oktober 1855 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 9.10.), Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck.
MRZ. – KZ. 3692 –
Protokoll der zu Wien am 9. Oktober 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Über die Gründung eines Kreditinstituts
Der Finanzminister hat die in den Konferenzen vom 7. und 11. Juli l. J., MCZ. 21791, erörterten Vorschläge zur Bewirkung der Wiederherstellung geregelter Valutaverhältnisse Sr. Majestät vorgelegt und Allerhöchstdieselben haben ihnen die Genehmigung mit dem Beifügen zu erteilen geruht, daß bezüglich des angetragenen Mobiliar- und Hypotheken-Credit-Instituts die Bemerkungen des Reichsrates wegen Ausscheidung des Hypothekargeschäfts und dessen Übertragung an die Nationalbank zu berücksichtigen seien2.
Demgemäß hat der Finanzminister zuvörderst die Verhandlung über die Begründung des Mobiliar-Credit-Instituts eingeleitet. Es lagen hierwegen Anträge von I[saac] Pereire aus Paris, von Berlin und von einigen größeren Gutsbesitzern in Böhmen, den Fürsten Schwarzenberg, Auersperg, Fürstenberg, dem Grafen Chotek || S. 141 PDF || und dem Bankier Haber vor; und auch Baron Rothschild zeigte sich geneigt, an der Sache sich zu beteiligen. Nach Beseitigung der auf keiner reellen Grundlage beruhenden Anträge aus Berlin3 war das Bestreben des Finanzministers darauf gerichtet, die sämtlichen übrigen Proponenten zu einer gemeinsamen Beteiligung zu vermögen. Es scheiterte jedoch an der Rivalität zwischen Pereire und Rothschild und an dem Umstande, daß ersterer den böhmischen Herren die von diesen angestrebte ausgedehntere Teilnahme an der Verwaltung nicht zugestehen zu können vermeinte. Inzwischen hatten sich diese letzteren mit Baron Rothschild über eine gemeinsame Proposition verständigt, welche nunmehr gegenüber jener Pereires zur Auswahl vorliegt4.
Die wesentlichsten Differenzen zwischen beiden Projekten bestehen in folgendem: Als Gründungskapital erscheinen bei Pereire 80 Millionen Gulden, avon denen vorerst nur 40 Millionen auszugeben wärena, wovon 20% bei der Einzeichnung, 10% drei Monate nach der Ah. Genehmigung, 10% nach weiteren drei Monaten, 10% nach weiteren drei Monaten [zusammen] 50%; die übrigen 50% aber nur nach Bedarf, auf Antrag des Verwaltungsrates, einzuzahlen wären.
Nach dem Projekte der böhmischen Herren und Baron Rothschilds betrüge das Gründungskapital 100 Millionen Gulden, wovon 30 Millionen binnen drei Monaten nach erhaltener Kommission, in drei Monatsraten à 10 Millionen, 30 Millionen in Raten, nach Bestimmung des Verwaltungsrates, jedoch bis Ende 1856, eingezahlt, die Einzahlung der übrigen 40 Millionen endlich einem später, nach dem Bedarfe zu bestimmenden Zeitpunkt vorbehalten werden soll.
Die Wirksamkeit des Instituts soll sich nach dem Fürstenberg-Rothschildschen Projekte bloß auf das Inland beschränken und die Einzahlung in Wien erfolgen, wogegen nach dem Antrage Pereires das Institut auch ausländische Geschäfte und Effekten vermitteln und die Einzahlungen in Wien, Paris, Berlin und Frankfurt zulassen würde. Insbesondere würde bei demselben der aus 21 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat zehn Ausländer enthalten, während bei dem Projekte Fürstenberg-Rothschild zwei Drittel der – von der Regierung zu bestätigenden – Mitglieder samt dem Präsidenten und Vizepräsidenten ihren Sitz in Wien haben müßten. Andere Differenzen in den statutarischen Einrichtungen sind minder erheblich. Nebstbei hat sich Pereire eine dreimonatliche Frist zur Einholung der Autorisation der französischen Regierung erbeten und Fürstenberg-Rothschild haben erklärt, durch ihre Anträge nur bis Ende Oktober gebunden sein zu wollen. Der Finanzminister hat überdies, um über die Ausführbarkeit des Fürstenberg-Rothschildschen Projektes die möglichste Beruhigung zu erlangen, den Fürsten || S. 142 PDF || Fürstenberg um die nähere Aufklärung angegangen, ob er und seine Kommittenten in der Lage seien, ein so bedeutendes Kapital (30 Millionen Gulden – für die andern 30 Millionen der ersten Emission stehen Rothschild und Lämel ein) in der kurzen Zeit bis Ende 1856 aufzubringen. Die Antwort war, daß Fürst Fürstenberg und seine Standesgenossen, die Größe des Unternehmens wohl einsehend, all ihr Besitztum dem Wohle des Vaterlandes zu weihen bereit, in Erwägung aller ihnen zu Gebote stehenden und bereiten Mittel, die feste Überzeugung haben, daß sie imstande sein werden, allen in diesem Projekte übernommenen Verbindlichkeiten vollkommen zu entsprechen. Einer so feierlichen Erklärung gegenüber vermeinte der Finanzminister bei den sonst auch bekannten Verhältnissen der Proponenten hierwegen nicht weiter eindringen zu sollen.
Unter einem wurde auch die Verhandlung mit der Bank gepflogen. Sie hat sich mit der Abtragung der Schuld des Staates an sie mittels Überweisung von Staatsgütern im Werte von 155 Millionen Gulden unter allen in den Konferenzen vom 7., 11. und 14. Juli l. J. besprochenen Bedingungen vollkommen einverstanden, auch bereit erklärt, durch Emission von 50.000 Aktien à 700 fr. in Silbermünzen einen Fonds von 35 Millionen für das – nach dem Einraten des Reichsrates mit der Bank zu verbindende – Hypothekar-Credit-Institut zu beschaffen.
Während nun diese letztere Angelegenheit ihrer weiteren Entwicklung bzugeführt werdenb wird, kommt es bezüglich der Gründung des Mobiliar-Credit-Instituts nunmehr darauf an, zwischen den beiden Propositionen Pereire und Fürstenberg-Rothschild die Wahl zu treffen. Allein die augenblicklichen Verhältnisse des Geldmarktes sind von der Art, daß ceine kurze Verzögerungc mit einem solchen Unternehmen nach dem einen oder dem anderen Projekte für jetzt nichts vorschlaged . In vielleicht kurzer Zeit wird sich die Lage ändern. Es wäre daher nach dem Erachten des Finanzministers die ohnehin schon an sich schwierige Wahl zwischen den beiden Propositionen bis zu dem Eintritte günstigerer Verhältnisse in der Finanzund Handelswelt umso mehr auszusetzen, als die Zwischenzeit dazu benützt werden könnte, eine Vereinigung unter den Proponenten zu versuchen. Der von Fürstenberg-Rothschild festgesetzte Präklusivtermin5 dürfte der Vertagung der Entscheidung nicht im Wege stehen, da der Finanzminister nicht zweifelt, daß diese Proponenten zu einer angemessenen Fristerstreckung [sich] gerne herbeilassen werden. Im Widrigen wäre es noch immer möglich, die Wahl vor Ende Oktober zu treffen. Der Finanzminister erbat sich die Zustimmung der Konferenz zu diesem Vertagungsvorschlage, um denselben sofort der Ah. Genehmigung Sr. Majestät unterziehen zu können.
Die Konferenz fand gegen die Vertagung der Entscheidung unter den vom Finanzminister dargestellten Verhältnissen nichts einzuwenden, ja der Minister des Inneren war damit umso lieber einverstanden, als ihm aus den eigenen Verhandlungen || S. 143 PDF || mit den böhmischen Herren bekannt ist, daß sie das Unternehmen zum Teil auf die Summe basieren wollen, welche ihnen durch den Bankier Haber6 von auswärtigen Handelshäusern gegen Verpfändung von Aktien der Unternehmung zu Gebote gestellt werden sollten, eine Operation, die unter den gegenwärtigen Zuständen des Geldmarktes nicht ohne Bedenken sein würde. Es schien ihm ferner die Vertagung auch darum wünschenswert, weil die Zwischenzeit entweder zu einer Verschmelzung beider Propositionen oder zur Erlangung günstigerer Bedingungen hinsichtlich der ausländischen Wirksamkeit bei dem Pereireschen Projekte benützt werden könnte, welches mit Rücksicht auf die höhere Intelligenz und Geschäftserfahrenheit Pereires und auf den Umstand, daß nach seinem Projekte gleich bei der Subskription 20% des Kapitals eingezahlt werden müssen, mehrere Garantie als das andere bietet. Endlich zweifelt er nicht, daß es Fürstenberg-Rothschild mit dem festgesetzten Termin bis Ende Oktober so ernst gewesen, um sich nach Ablauf desselben nicht mehr für gebunden zu halten, wenn Seite der Staatsverwaltung eine weitere Erstreckung verlangt würde.
Der justizminister erklärte, daß er der Vertagung der Entscheidung zwar auch nicht entgegentreten könne, wenn finanzielle Gründe dafür sprechen.
Insofern jedoch bei dem Umstande, wo eine Verschmelzung der beiderseitigen Propositionen bei der bekannten Rivalität Pereires und Rothschilds kaum zu hoffen ist, zwischen beiden jedenfalls eine Wahl wird getroffen werden müssen, würde er keinen Anstand nehmen, schon jetzt sich für die Annahme des Fürsten-berg-Rothschildschen Projekts zu erklären, weil ihm der Kredit des sich daran beteiligenden, reich begüterten Adels und der Bankiers Rothschild und Lämel größer als der durch die Ereignisse neuester Zeit und große Geschäftsverwicklungen in der öffentlichen Meinung etwas gesunkene Ruf Pereires zu sein scheint und weil dessen Projekt insbesondere noch wegen der darin liegenden, fast überwiegenden Beteiligung des Auslandes den größten Teil des Gewinnes der Unternehmung dem Auslande zuwenden, der Abschluß mit ihm also im Inlande zuverlässig den übelsten Eindruck machen, dagegen die Zuweisung der Unternehmung an inländische Teilhaber mit Befriedigung aufgenommen werden würde7.
Der tg. gefertigte Minister des Äußern endlich erklärte, daß er zwar die ungünstige Ansicht des Justizministers über Pereires Kredit nicht teilte, weil Pereire nicht nur notorisch ein großes Vermögen selbst besitzt, sondern auch noch andere, höchst bedeutende Geldkräfte zur Seite hat. Gleichwohl würde er, den Eingebungen des Nationalgeschäfts folgend, am liebsten für eine Vereinigung der beiden Propositionen und behufs deren Bewirkung auch für die Vertagung, jedoch mit dem ausdrücklichen Beisatze stimmen, daß die Unterhandlung mit Fürst Fürstenberg und Rothschild nicht abgebrochen oder eingestellt, vielmehr sich ihrer weiteren Verpflichtung über den festgesetzten Termin hinaus allenfalls durch ein vorläufiges Engagement der Staatsverwaltung für den Fall versichert werde, wenn etwa || S. 144 PDF || auch das Pereiresche Projekt wegen Mangels der Autorisation der französischen Regierung scheitern sollte8.
Wien, den 9. Oktober 1855. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 2. November 1855.