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Nr. 302 Ministerkonferenz, Wien, 24. Juli 1855 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 24. 7.), Bach (26. 7.), Toggenburg, Bruck, Stelzhammer; abw. Thun, K. Krauß.

MRZ. – KZ. 2559 –

Protokoll I der zu Wien am 24. Julius 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Die Amtssiegel der Bezirks- und Stuhlrichterämter

Gegenstand der Beratung waren die mit dem Ah. Kabinettsschreiben vom 14. Juli l. J., KZ. 79 C1, gestellten Fragen, welche Formel – nach Festsetzung des Grundsatzes, daß jedes Bezirks- und Stuhlrichteramt nur ein Amtssiegel mit der vorschriftsmäßigen Umschrift zu führen habe – in den Ausfertigungen zur genaueren Bezeichnung der administrativen und gerichtlichen Funktionen vorzuzeichnen, welche || S. 120 PDF || Aufschriften an den Aushängetafeln zu wählen seien, dann wie obiger Grundsatz in Ansehung der Amtssiegel zu vollziehen sei.

Der Minister des Inneren hat seine Anträge hierüber nebst einer aktenmäßigen Darstellung der Vorverhandlungen in dem beiliegenden Votum2 zu Protokoll gegeben. Hiernach ist die Differenz

1. hinsichtlich der Amtssiegel durch die Ah. Bestimmung vom 14. Juli 1855, daß nur ein Siegel gebraucht werden soll, behoben; die Umschrift desselben hat zu lauten: „K. k. Bezirksamt“ – „K. k. Stuhlrichteramt“ N. N.

Zur Vollziehung dieser Ah. Bestimmung, welche tatsächlich bereits ausgeführt worden ist, wäre lediglich das bereits Verfügte zur Ah. Kenntnis zu bringen und nur dort, wo etwa wider Verhoffen auch gerichtliche Siegel für Bezirksämter angeschafft worden wären, der Gebrauch derselben abzustellen.

Hiermit war die Konferenz einverstanden.

2. Die Aufschriften und Wappen an den Aushängetafeln sind ebenfalls bereits geordnet. Erstere lauten „K. k. Bezirksamt, Stuhlrichteramt“ in deutscher und der Landessprache; letzteres besteht in dem kaiserlichen kleinen Wappen. Dies wäre ebenfalls zur Ah. Kenntnis zu bringen, und [es] ergab sich hierwegen keine Meinungsdifferenz in der Konferenz.

3. In betreff der Formel endlich für gerichtliche und administrative Ausfertigungen ist die Konferenz dem Antrage, für die gerichtlichen Ausfertigungen der Bezirksämter usw. die Formel „K. k. Bezirks-(Stuhlrichter-)Amt als Bezirksgericht“ vorzuschreiben mit der Modifikation beigetreten, daß zur Vermeidung der Tautophonie bloß „als Gericht“ beigesetzt werde.

Für die administrativen Verfügungen wurde eine besondere Bezeichnung nicht für nötig erkannt.

Die Anordnung, daß sich die Bezirksämter bei gerichtlichen Ausfertigungen obiger Formel zu bedienen haben, würde denselben mittelst Weisung des betreffenden Ministeriums zu eröffnen aund nach der Ansicht des Handelsministers auch kundzumachena und nach der Ansicht des Handelsministers auch kundzumachen sein.

Der statt des Justizministers anwesende Unterstaatssekretär des Justizministeriums glaubte den weiteren Antrag stellen zu müssen, daß zur Erleichterung des mit dem Einreichungsprotokolle betrauten subalternen Beamten des Bezirksamts, dann zur Vermeidung von Irrungen und Verzögerungen, den Parteien vorgeschrieben werden sollte, gerichtliche Eingaben auch von außen gleich als solche kenntlich zu bezeichnen. Allein die Konferenz fand sich nicht bestimmt, diesem Einraten beizutreten, weil einerseits dem Publikum gegenüber die Einheit des Bezirksamts als unterste politische und gerichtliche Instanz aufrecht erhalten werden soll und andererseits ohnehin [es] dem Amte beziehungsweise dessen Vorsteher obliegt, sich von Amts wegen die Grenzen seiner doppelten Wirksamkeit gegenwärtig zu halten, mithin die Bezeichnung der Partei hierüber nicht maßgebend sein kann. Dieses schließt nicht aus, daß die Parteien sich einer solchen Bezeichnung || S. 121 PDF || bedienen können, wenn sie es wünschen, und sie werden dazu von selbst hingeführt werden, sobald ihnen Ausfertigungen des Amtes mit dem Beisatze „als Gericht“ zukommen, infolge welcher sie neue Eingaben zu machen haben. In dieser Beziehung schien daher der Konferenz eine weitere Maßregel nicht mehr nötig zu sein3.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 18. August 1855.