Nr. 274 Ministerkonferenz, Wien, 20. Februar 1855 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 20. 2.); Thun, K. Krauß, abw.abwesend Bach, Toggenburg, der bereits am 7. 2. 1855 zum Handelsminister ernannt worden war) und der Minister der Finanzen (Baumgartner war am 14. 1. 1855 seiner Funktion als Finanzminister enthoben worden, Bruck wurde erst am 10. 3. 1855 ernannt).
MRZ. – KZ. 504 –
- I. Pension für den Oberlandesgerichtsrat Franz v. Koller
- II. Berechnung der Gehaltsergänzungszulagen für die Justizbeamten in Triest
- III. Pension für den gewesenen Arvaer Landesgerichtsbeisitzer Anton Divéky
- IV. Pension für die ehemalig siebenbürgischen Justizbeamten Josef Máriaffy, Carl Neugeborn, Georg Földváry, Lorenz Lészai, Andreas Jacoby und Georg Szentmiklósi
- V. Gnadengabe für die Professorswaise Anna v. Faber
- VI. Ernennung der Superintendenten AB. und HB. durch Se. Majestät
Protokoll der zu Wien am 20. Februar 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Pension für den Oberlandesgerichtsrat Franz v. Koller
Der Justizminister referierte über seinen Antrag vom 31. Jänner l. J., KZ. 334, MCZ. 326, wegen Verleihung einer Personalzulage von 500 f. an den Oberlandesgerichtsrat Franz v. Koller, gegen welchen Antrag sich der Finanzminister in seiner dem Ministerkonferenzakte 326 anliegenden schriftlichen Äußerung erklärt hat1. Ohne der Ah. Gnade Sr. Majestät vorgreifen zu wollen, pflichteten der Kultusminister und der tg. gefertigte Minister des Äußern der Ansicht des Finanzministers bei, weil sie das Prinzip nicht anzuerkennen vermögen, daß ein in einer früheren, selbst definitiven Anstellung genossener höherer Bezug Anspruch auf den gleichen Bezug in einer anderen Dienstessphäre gebe und weil sie glauben, daß einem Antrage auf eine Personalzulage für einen Staatsbeamten, dessen Verdienste bereits durch die Ordensverleihung anerkannt wurden, auch die durch Familien- und Vermögensverhältnisse bedingte Bedürftigkeit zum Grunde liegen sollte. Der Justizminister beharrte nichtsdestoweniger auf seinem Antrage, weil derselbe ohne Rücksicht auf Kollers Vermögensverhältnisse bloß in Berücksichtigung seiner ausgezeichneten Dienste und patriotischen Handlungen, dann des Umstandes gestellt wurde, daß es – abgesehen von jedem rechtlichen Anspruche auf den früheren Gehalt, welchen auch der Justizminister nicht anerkennt – doch billig erscheint, den Bittsteller im kaiserlichen Dienste nicht schlechter zu behandeln als im städtischen (wo er im ganzen 3.000 f. definitiv hatte), umso mehr, als die Ah. Gnade Sr. Majestät seinen ehemaligen Kollegen Kapy und Cseh den ungeschmälerten Fortgenuß der 4.000 f. auch in ihren neuen Anstellungen zu gewähren geruhte2.
II. Berechnung der Gehaltsergänzungszulagen für die Justizbeamten in Triest
Der Justizminister referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom 5. Februar 1855, KZ. 386, MCZ. 377, zwischen ihm und dem Finanzminister wegen der Ergänzungszulagen für die Justizbeamten und Diener in Triest obwaltet. Nachdem die Verhältnisse dort dieselben sind wie in Wien, so traten der Kultusminister und der tg. gefertigte Vorsitzende dem Antrage des Justizministers bei, daß für jene Gerichtsbeamten und Diener in Triest, welche infolge der neuen Organisierung ohne ihr Verschulden eine minder als früher besoldete Stelle erhielten, eine in die Pension einzurechnende Ergänzungszulage ohne Rücksicht auf das ihnen gebührende ungeschmälert anzuweisende Quartiergeld von Sr. Majestät erbeten werde, wie solches den Beamten in Wien durch Ah. Entschließung vom 4. November 1854, KZ. 3939, MCZ. 3185, Ag. bewilligt worden ist3.
III. Pension für den gewesenen Arvaer Landesgerichtsbeisitzer Anton Divéky
In der Meinungsdifferenz, welche zwischen dem Justizminister laut seines Vortrags vom 5. d. M., KZ. 374, MCZ. 360, und dem Finanzminister in Ansehung der Ziffer der für den ehemaligen Beisitzer des Arvaer Landesgerichts Anton Divéky zu beantragenden Pension obwaltet, trat die Konferenz dem günstigeren Antrage des Justizministers auf die Bemessung derselben mit 600 f. bei.
IV. Pension für die ehemalig siebenbürgischen Justizbeamten Josef Máriaffy, Carl Neugeborn, Georg Földváry, Lorenz Lészai, Andreas Jacoby und Georg Szentmiklósi
Gegen die Anträge des Justizministers in dessen Vortrage vom 8. d. M., KZ. 441, MCZ. 428, worin er, abweichend von dem Gutachten des Finanzministers, für die ehemaligen siebenbürgischen Justizbeamten Josef Máriaffy auf 1.000 f. gegen 333 f. 20 Kreuzer, Carl Neugeborn auf 1.000 f. gegen 400 f., Georg Földváry auf 600 f. gegen 400 f., Lorenz Lészai auf 500 f. gegen 333 f. 20 Kreuzer, Andreas Jacobi auf 500 f. gegen 333 f. 20 Kreuzer, Georg Szentmiklósi auf 350 f. gegen 233 f. 20 Kreuzer als Pension von der Ah. Gnade erbittet, fand die Konferenz nichts einzuwenden, auf die Versicherung des Justizministers kompromittierend, daß er bei seinen Anträgen die Diensteseigenschaft, Dienstjahre und Leistungen der Bittsteller gewissenhaft berücksichtigt habe.
V. Gnadengabe für die Professorswaise Anna v. Faber
In der Meinungsdifferenz, welche zwischen dem Unterrichtsminister (laut seines Vortrags vom 9. d. M., KZ. 512, MCZ. 492) wegen Beteiligung der einen der Professor Anton v. Faber’schen Waisen, Anna, mit einer Gnadengabe von 30 f. und dem Finanzminister annoch besteht, schloß sich die Konferenz dem günstigeren Antrage des Unterrichtsministers an, nachdem die Erwerbsunfähigkeit auch dieser Waise gehörig dargetan erscheint4.
VI. Ernennung der Superintendenten AB. und HB. durch Se. Majestät
Der Kultusminister erhielt die Beistimmung der Konferenz zu seinem Antrage (Vortrag vom 8. d. M., KZ. 511, MCZ. 491), die Ernennung der Superintendenten A. und H. C.5 im Bereiche des hiesigen protestantischen Konsistoriums, welche bisher infolge Ah. Entschließung vom 23. Oktober 18296 (mit Ausnahme jener in Wien) der Vereinigten Hofkanzlei eingeräumt war, nunmehr Sr. Majestät selbst vorzubehalten, weil die Protestanten die kirchliche Oberhoheit des Ah. Landesfürsten anerkennen, dieselbe aber als ein persönliches Attribut Höchstdesselben erscheint, also auch nur von ihm ausgeübt werden sollte7.
Wien, am 20. Februar 1855. Gr[af] Buol.
A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 1. März 1855.