Nr. 259 Ministerkonferenz, Wien, 5. Dezember 1854 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 5. 12.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.
MRZ. – KZ. 4589 –
Protokoll der zu Wien am 5. Dezember 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Unterstützung für die Realschule in Ofen
Der Unterrichtsminister referierte über den in seinem Vortrage vom 3. d. M., KZ. 4545, MCZ. 3762, gestellten Antrag, daß für die Lehrer der in Ofen zu errichtenden dreiklassigen Unterrealschule, welche so bald als möglich mit den bisher bei der Josephs-Industrie-Schule bestehenden drei oberen Klassen zu einer vollständigen Realschule zu vereinigen wäre, die Gehälter nach den für Prag mit der Ah. Entschließung vom 2. März 1851 festgesetzten Kategorien1 aus dem ungrischen Studienfonds angewiesen werden unter der Bedingung, daß die Ofener Stadtgemeinde die anderweitigen für jene drei Klassen noch erforderlichen Auslagen bestreite.
Der Finanzminister , welcher dem ursprünglichen Antrage auf eine bloße Unterstützung zur Errichtung dieser Schule in maximo mit jährlich 4000 fr. gegen Rückzahlung aus der der Stadt für Militärprästationen zu vergütenden Summe beigestimmt hatte, erklärte sich nunmehr auch mit diesem erweiterten Antrage des Unterrichtsministers aus den im Vortrage vom 3. d. M. angeführten Gründen2, jedoch unter der Bedingung einverstanden, daß adadurch die baldige Organisierung einer technischen Anstalt an der Stelle der bisherigen in Pest bestandenen Josephs-Akademie gefördert werde, damit soforta die Bergakademie in Schemnitz, welche in jeder Beziehung einer Reform dringend bedarf, nach dem Muster der Bergschulen in Přibram und Leoben von dem bisherigen fünfjährigen || S. 372 PDF || theoretischen und praktischen Lehrkurse auf den zweijährigen praktischen Lehrkurs eingeschränkt und bzweckmäßig eingerichtet werden könneb, 3.
II. Vorschrift über die finanzielle Verantwortlichkeit der Beamten
Der Justizminister , welcher von Sr. Majestät beauftragt worden ist, eine Vorschrift über die Regelung der finanziellen Verantwortlichkeit der k. k. Beamten, d. i. über die Weise, in welcher die Geltendmachung der Forderungen des Ärars gegen Staatsbeamte aus ihren Amtshandlungen stattzufinden habe, zu entwerfen und Allerhöchstdemselben in Antrag zu bringen, erbat sich die Ansicht der Konferenz über die Form, in welcher der Gegenstand zum Vortrage in der Konferenz vorzubereiten sei, cnachdem er einen Entwurf einer kaiserlichen Verordnung vorbereitet hatte und dieselbe in der Ministerkonferenz vorzutragen bereit istc .
Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und bei dessen vielfachen Beziehungen zu allen Zweigen der Administration glaubte der Minister des Inneren , sich vorläufig für den Weg der schriftlichen Verhandlung zwischen den Ministerien und dem Armeeoberkommando um so mehr aussprechen zu sollen, als nur auf diesem Wege diese Angelegenheit, worüber schon so viele und weitläufige Verhandlungen aus früherer Zeit vorliegen, in ihrem ganzen Umfange und mit der erforderlichen Eindringlichkeit gewürdigt werden kann.
Da die Konferenz sich dieser Ansicht anschloß, so wird der Justizminister die schriftliche Verhandlung einleiten4.
III. Statutarische Verfassung der Wiener Universität (= Sammelprotokoll Nr. 263)
Wurde mit der Beratung der Grundzüge über die statutarische Verfassung der Wiener Universität begonnen, worüber ein besonderes Protokoll aufgenommen wird5.
Wien, am 5. Dezember 1854. Gr[af] Buol.
A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 14. Dezember 1854.