Nr. 232 Ministerkonferenz, Wien, 27. Juni 1854 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 28. 6.), Bach 1. 7., K. Krauß, Baumgartner; abw.abwesend Thun.
MRZ. – KZ. 2532 –
Protokoll der am 27. Juni 1854 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Pensionierung des Oberlandesgerichtsrates Alexander v. Terstyánszky
Der Justizminister Freiherr v. Krauß brachte eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium zum Vortrage, welche sich über das Gesuch des Pester Oberlandesgerichtsrates Alexander v. Terstyánszky um Versetzung in den Ruhestand mit Belassung seines ganzen letzten Aktivitätsgehaltes von 1000 fr. jährlich ergeben hat.
Terstyánszky begann seine Dienstleistung im August 1813 beim Honter Komitate, wurde nach zurückgelegten mehreren Komitatsamtsstufen im Jahre 1839 zum Beisitzer der königlichen ungarischen Gerichtstafel ernannt und am 30. Jänner 1850 dem Pester Obergerichte als Rat beigegeben, welches mit 2000 fr. Gehalt verbundenes Amt er noch versieht, zur ferneren Dienstleistung aber wegen körperlicher Gebrechen als untauglich erkannt wird. Seine Gesamtdienstzeit beträgt demnach beinahe 41 Jahre, seine eigentliche Staatsdienstleistung dagegen nur 14 Jahre. Die Differenz zwischen den beiden Ministerien besteht darin, daß der Justizminister aus den in seinem au. Vortrage vom 18. Juni 1854, MCZ. 1982, angeführten Gründen auf die Bewilligung einer Gnadenpension mit der Gehaltshälfte, das ist mit 1000 fr., für den Bittsteller anträgt, während das Finanzministerium nur für eine Allerhöchstenorts zu erwirkende Gnadenpension mit einem Dritteile des von Terstyánszky zuletzt genossenen Gehaltes, das ist für 666 fr. 40 Kreuzer, stimmt, weil [der] Bittsteller nur 14 Jahre in der eigentlichen Staatsdienstleistung zugebracht hat.
Bei der Besprechung hierüber in der Ministerkonferenz beharrte der Justizminister, mit Berücksichtigung der Gesamtdienstzeit des Terstyánszky bei seinem obigen Antrage, während die übrigen Stimmführer der Ansicht des Finanzministers beitraten, für den Bittsteller nur eine Pension von 666 fr. 40 Kreuzer bei Sr. Majestät au. in Antrag zu bringen1.
II. Auszeichnung für den Schullehrer Joseph Böheim
Der Minister des Inneren Freiherr v. Bach referierte in Vertretung des mit Urlaub abwesenden Ministers des Kultus und Unterrichts Grafen v. Thun über den von dem Unterrichtsministerium unterstützten, übereinstimmenden Antrag der Schuldistriktsaufsicht Aspach, der Braunauer Bezirkshauptmannschaft, des bischöflichen Konsistoriums in Linz und des k. k. Statthalters von Oberösterreich für den Schullehrer Joseph Böheim zu Weng in Anerkennung || S. 280 PDF || seiner langjährigen verdienstlichen Wirksamkeit im Schulfache und seines sonstigen guten Verhaltens das silberne Verdienstkreuz mit der Krone von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten. Der referierende Minister Freiherr v. Bach und die übrigen Stimmführer der Konferenz haben sich bei der bereits 48jährigen, in jeder Beziehung vorteilhaft geschilderten Dienstleistung des Schullehrers Joseph Böheim mit dem Antrage des Unterrichtsministeriums vereinigt2.
III. Vorschrift über die Seesanitäts- und Seekontumazgebühren (= Sammelprotokoll Nr. 235)
Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner brachte schließlich eine Vorschrift über die Seesanitäts- und die Seekontumazgebühren, welche in den Häfen der österreichischen Seeküste für Rechnung des Staatsschatzes zu entrichten sind, zum Vortrage, worüber ein besonderes Protokoll aufgenommen worden ist3.
Wien, am 28. Juni 1854. Gr[af] Buol.
A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 3. Juli 1854.