Nr. 172 Ministerkonferenz, Wien, 5. November 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 5. 11.), Bach 12. 11., Thun, K. Krauß, Baumgartner.
MRZ. – KZ. 4375 –
- I. Pension für den Appellationsgerichtspräsidenten Ladislaus v. Dokus
- II. Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz im Königreich Böhmen
- III. Remuneration für den Kaplan Dr. Johann Reich
- IV. Pension für Direktor Gaetano Modena
- V. Auszeichnung für Hofrat Freiherr Joseph v. Hammer-Purgstall
- VI. Auszeichnung für Freiherrn Johann Georg v. Cotta
Protokoll der zu Wien am 5. November 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Pension für den Appellationsgerichtspräsidenten Ladislaus v. Dokus
Der Justizminister referierte über die zwischen ihm und dem Finanzminister (laut des Vortrags vom 25. Oktober 1853, KZ. 4450, MCZ. 3606) obwaltende Meinungsverschiedenheit in betreff des Ausmaßes der Pension für den Distriktualobergerichtspräsidenten v. Dokus. Indem nämlich für denselben vom Justizminister auf die Belassung des ganzen Aktivitätsgehalts per 4000 f. als Pension angetragen und auf diesem Antrage vornehmlich in der Rücksicht beharrt wurde, weil dem vormaligen Septemvir immer des volle Gehalt ad dies vitae zugesichert war, Dokus auch noch nach Auflösung der Septemviraltafel1 Dienste geleistet hat und von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Militär- und Zivilgouverneur awegen seiner der guten Sache geleisteten Dienstea vorzüglich empfohlen wird, so daß eine ungünstigere Behandlung desselben einen üblen Eindruck zu machen nicht verfehlen würde, wurde von Seite des Finanzministers nur auf die Hälfte des Aktivitätsgehalts mit 2000 f. angetragen. Der Minister des Inneren machte den vermittelnden Antrag, dem Dr. Dokus 3000 f., d. i. des ganzen als Septemvir bezogene Gehalt zu bewilligen, nachdem dieses auch andern, namentlich dem Niczky mit Ah. E. vom 16. Oktober 1852, bewilligt worden ist2 und es nicht billig wäre, dem Dokus, der bis jetzt in Aktivität war, eine geringere Pension als diesem zu gewähren. Mit Rücksicht auf die gleichzeitig für ihn in Antrag gebrachte Auszeichnung durch Verleihung des Stephansordens aber würde der Minister des Inneren die Pension von 3000 f. auch für genügend anerkennen. Diesem Antrage schlossen sich nicht nur der Finanzminister, sondern auch die übrigen Votanten an3.
II. Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz im Königreich Böhmen
Der Justizminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß bezüglich der Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz4 im Königreich Böhmen im Ministerkomitee beschlossen worden sei, Sr. Majestät die Errichtung eines Landesgerichtes || S. 28 PDF || in Prag und von 14 Kreisgerichten mit dem nach dem strengsten Dienstesbedürfnisse berechneten Personale von 736 Individuen und einer Beköstigung von 310.000 f. im stabilen und 41 Individuen mit 35.100 f. im schwebenden Status vorzuschlagen. Die Konferenz hatte dagegen nichts zu erinnern5.
III. Remuneration für den Kaplan Dr. Johann Reich
Der Kultusminister referierte über eine Meinungsdifferenz zwischen ihm, dem Minister des Äußern und dem Finanzminister in betreff des Betrages, der dem Kaplan an der österreichischen Nationalkirche Santa Maria dell’Anima in Rom Dr. Johann Reich (laut Vortrags vom 18. Oktober 1853, KZ. 4353, MCZ. 3537 1/2) für die Supplierung des deutschen Predigers zu bewilligenden Remuneration. Da die Anträge der drei Ministerien sich von 500 auf 400 und 300 f. abstufen, so glaubte die Konferenz auf Einraten des Ministers des Inneren sich in dem Antrage auf den mittleren Betrag von 400 f., welcher vom Kultusminister vorgeschlagen worden war, einstimmig vereinigen zu können und zu sollen.
IV. Pension für Direktor Gaetano Modena
Eine Differenz zwischen dem Kultus- und Unterrichts-, dann dem Finanzminister über den Betrag der dem vormaligen Generaldirektor der venezianischen Gymnasien Gaetano Modena zu bewilligenden Pension (Vortrag vom 17. Oktober 1853, KZ. 4334, MCZ. 3517) wurde durch den Beitritt des Finanzministers zu dem Antrage des Kultus- und Unterrichtsministers auf Bewilligung einer Pension von 600 f. behoben, zu welcher sich das Finanzministerium bereits in der früheren Äußerung selbst herbeigelassen hatte.
V. Auszeichnung für Hofrat Freiherr Joseph v. Hammer-Purgstall
Der vorsitzende Minister des Äußern erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem Antrage auf Verleihung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens an den Hofrat Freiherrn v. Hammer-Purgstall aus Anlaß der bevorstehenden 100jährigen Jubelfeier der k. k. Orientalischen Akademie und in Berücksichtigung der großen Verdienste dieses Gelehrten um die orientalischen Sprachen und Literatur6.
VI. Auszeichnung für Freiherrn Johann Georg v. Cotta
Ein Antrag des Ministers des Äußern, dem durch sein großartiges typographisches Institut und die Herausgabe der „Allgemeinen Zeitung“ um Deutschland wohlverdienten königlich Württembergschen Kammerherrn Freiherrn v. Cotta von der Ah. Gnade Sr. Majestät ein Merkmal der Ag. Anerkennung zu erwirken, || S. 29 PDF || stimmte die Konferenz in thesi einhellig bei. Die Majorität entschied sich für den Antrag auf Verleihung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse, während der Kultusminister der ursprünglichen Andeutung des tg. Gefertigten gemäß das Ritterkreuz des Leopoldordens für angemessen erachtete7.
Wien, den 5. November 1853. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 13. November 1853.