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Nr. 169 Ministerkonferenz, Wien, 22. Oktober 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 22. 10.), Bach 25. 10., K. Krauß, Baumgartner 24. 10., abw. Thun.

MRZ. – KZ. 4372 –

Protokoll der zu Wien am 22. Oktober 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Einführung des niederösterreichischen Hohlmaßes in Kroatien

Der Reichsratpräsident hat unterm 20. d. [M.] den Vortrag des Handelsministers vom 12. Oktober 1853, KZ. 4286, MCZ. 3471, wegen Erlassung einer kaiserlichen Verordnung in betreff der Einführung des niederösterreichischen Hohlmaßes in Zivilkroatien mit dem Ersuchen an den gefertigten Minister des Äußern geleitet, den Gegenstand mit Rücksicht auf die in der kaiserlichen Verordnung vorkommende Klausel: „nach Vernehmung Unserer Minister“ in der Konferenz vortragen zu lassen. Demgemäß ward er heute vom Handelsminister in Vortrag gebracht1.

|| S. 17 PDF || In der Sache selbst ergab sich gegen den Entwurf der Verordnung keine Einwendung. Was die Formfrage, nämlich die frühere Unterlassung der Vortragung des Gegenstands in der Konferenz, betrifft, so bemerkte der Handelsminister in dieser Beziehung, daß er hierzu durch den Umstand veranlaßt worden sei, daß die Ah. Entschließung vom 8. Juni 1853 (KZ. 1154, MCZ. 919)2, wodurch die Einführung des niederösterreichischen Hohlmaßes in Ungarn und in der Woiwodschaft Ah. genehmigt worden ist, den Auftrag an ihn enthielt, über die Ausdehnung dieser Maßregel auf die Königreiche Kroatien und Slawonien Sr. Majestät das Gutachten zu erstatten, daß ferner der Minister des Inneren sich mit der angetragenen Ausdehnung einverstanden erklärt hatte und somit bei der zur Zeit der Verhandlung eben eingetretenen Unvollzähligkeit der Konferenz ein besonderer Vortrag in derselben hierwegen nicht unumgänglich notwendig zu sein schien3.

II. Verdienstkreuz für die Schullehrer Johann Endrödy und Vincent Hartl

Der Minister des Inneren referierte für den Unterrichtsminister wegen Erwirkung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone a) für den Schullehrer zu Muzslya in Ungarn, Johann Endrödy, welcher 50 Jahre mit Fleiß und Erfolg im Schulfache gewirkt hat; b) für den Musterlehrer zu Gnas in Steiermark, Vincent Hartl, nachdem derselbe 45 Jahre im Schulfache mit Eifer gedient und sich auch in politischer Hinsicht durch musterhafte Haltung empfohlen hat. Die Konferenz war hiermit vollkommen einverstanden4.

III. Gnadengabe für den Sedrialbeisitzer Bartholomäus Barany

Die Differenz, welche laut des Vortrags vom 18. Oktober 1853 (KZ. 4330, MCZ. 3513) in Ansehung des Betrags der für den gewesenen Borsoder Sedrialbeisitzers Bartholomäus Barany angetragenen Gnadengabe zwischen dem Minister des Inneren und dem Finanzministerium besteht, ward durch den Beitritt des Finanzministers zu dem Antrage des Ministers des Inneren (aus den für den speziellen Fall sprechenden Billigkeits- und Erbarmungsrücksichten salvo principio: „die Gnadengabe nie den Betrag der normalmäßigen Gebühr erreichen zu lassen“) behoben.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 26. Oktober 1853.