Nr. 126 Ministerkonferenz, Wien, 21. u. 24. Mai 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- Sammelprotokoll; RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek (21. 5.), Ransonnet (24. 5.); VS.Vorsitz Buol-Schauenstein (21. 5.) ; BdE.Bestätigung der Einsicht (Buol 25. 5.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.
MRZ. – KZ. 1057/1854 – (Prot. Nr. 45/1853) –
Protokoll der am 21. Mai 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Umfang und Wirksamkeit der Kontrolle des Staatshaushaltes
[21. Mai 1853]
[anw. Buol, Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion]
Der Finanzminister las einen von ihm redigierten Gegenentwurf zu der von dem Generalrechnungsdirektorium verfaßten Ah. Entschließung über den Umfang und die Wirksamkeit der Kontrolle in Beziehung auf den Staatshaushalt1.
Es wurden darin folgende Textmodifikationen vorgenommen, und zwar:
Im § 5, dritte Zeile, ist das Wort „oberste“ vor „administrativen Behörden" wegzulassen.
|| S. 126 PDF || § 8, erste Zeile, ist statt „Rechnungswesen“ „Staatsrechnungswesen“ zu setzen.
Der § 9 hätte folgende verbesserte Textierung zu erhalten: „Das Generalrechnungsdirektorium ist unmittelbar Mir untergeordnet und hat seine Wirksamkeit auf den gesamten Staatshaushalt und alle Staatsbuchhaltungen in der unten angegebenen Art zu erstrecken.“
§ 10, post 3, zweite Zeile, wurde an die Stelle des Wortes „richtige“ das Wort „vorschriftsmäßige“ Rechnungslegung gesetzt.
Im § 11 wäre zwischen dem ersten und zweiten Absatze folgender Satz einzuschalten: „Er hat die Personalvorschläge der Staatsbuchhaltungen mit seinen eigenen Anträgen an das Generalrechnungsdirektorium zu leiten.“
Im § 12, am Schlusse, sind die Worte „die Stellung und“ wegzulassen und [ist] dem Worte „Wirkungskreis“ das Wort „allgemeiner“ vorzusetzen.
Der Schluß des § 13 hätte folgende Modifikationen zu erhalten: statt der Worte „einer übermäßigen Vermehrung des Dienstpersonales Schranken zu setzen“ wären folgende zu setzen „dabei jeden das strengste Dienstbedürfnis überschreitenden Aufwand hintanzuhalten“.
Gr(af] Buol
Fortsetzung am 24. Mai 1853.
Gegenwärtige wie am 21. Mai mit Ausnahme des Präsidenten der Ministerkonferenz Grafen Buol.
§ 14 wurde im ersten Absatz statt „Kontrollsbehörden“ gesetzt „Buchhaltungen“, im zweiten Absatz statt „des Geschäftsstandes bei den Buchhaltungen“ „ihres Geschäftsstandes“.
Im § 15, Absatz 1, wurde statt: „hat es mit den Zentralbehörden darüber Rücksprache zu pflegen“ folgende Stilisierung gewählt: „hat letzteres mit den Zentralbehörden wegen Abhilfe Rücksprache zu pflegen.“ Der Absatz 2 desselben Paragraphes wurde in folgender Weise modifiziert: „Kommt zwischen denselben keine Einigung zustande, so ist der Gegenstand Mir zur Entscheidung vorzulegen.“
Der Eingang des § 23 hätte zu lauten: „Den Staatsbuchhaltungen liegt ob: a)“ etc. Die Ordnung der nun folgenden Absätze a bis g wurde insofern geändert, als man beschloß, d vor c zu reihen. Man vereinigte sich ferner, im Absatze c statt der Schlußworte „die den Verwaltungsbehörden zu diesem obliegenden Maßregeln“ zu setzen: „die Evidenzhaltung der von den Verwaltungsbehörden zu diesem Behufe getroffenen Maßregeln.“ Diese letztere Textierung ward nämlich der Stellung der Verwaltungsbehörden sowohl als der [der] Buchhaltungen entsprechender befunden. Statt des im Entwurfe erscheinenden Absatzes g wurde folgende kürzere Fassung von der Konferenz angenommen: „g) Ebenso die Erstattung aller vom Generalrechnungsdirektorium geforderten Auskünfte, Berichte und Nachweisungen.“
Die Verfassung des an Ah. Se. Majestät den Kaiser au. zu erstattenden Vortrages || S. 127 PDF || übernahm der Finanzminister2. Der Minister des Inneren äußerte schließlich, daß in diesem Vortrage Sr. Majestät die Notwendigkeit au. gegenwärtig gehalten werden dürfte, auf der bereits vor dem Jahre 1848 Allerhöchstenorts ausgesprochenen, aber nicht zur Ausführung gekommenen Trennung der Administration von der Kontrolle zu bestehen3.