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Nr. 112 Ministerkonferenz, Wien, 12. April 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 13.4.), Thun, Baumgartner, Bamberg; abw. Bach, K. Krauß, Stadion.

MRZ. – KZ. 1382 – (Prot. Nr. 31/1853) –

Protokoll der am 12. April 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Dotationsverbesserung für die griechisch-nichtunierten Bistümer Arad, Karlstadt, Ofen und Pakrac

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Thun fand sich bestimmt, die in seinem au. Vortrage vom 13. März d.J., KZ. 1200, besprochene und in der Ministerkonferenz bereits vorgetragene Dotationsverbesserung der minderdotierten griechisch-nichtunierten Bistümer Arad, Karlstadt, Ofen und Pakrac nochmals, und zwar aus folgender Veranlassung zum Vortrage zu bringen1.

Der Leiter der Militäradministration und Generaladjutant Sr. Majestät Bamberg hat, als ihm der erwähnte eine Kultusangelegenheit auch der Militärgrenze betreffende Vortrag des Kultusministers vorschriftmäßig zur Mitfertigung zugesendet wurde, diese Mitfertigung abgelehnt und dies in einem Voto separato umständlich motiviert. Er bemerkt darin, daß die bessere Dotierung der besagten Bistümer weder das einzige noch das dringendste Bedürfnis des griechisch- nichtunierten Klerus sei. Nach den eingesehenen Vorakten erscheine die Aufbesserung der Dotation der griechisch-nichtunierten Bischöfe als eine sekundäre Frage, und es dürfte vor allem nur das nottun, die Mittel zur besseren Bildung des griechisch-nichtunierten Klerus sowie die Subsistenzverbesserung dieses letzteren mit Rücksicht auf den Stand des illyrischen National- und Klerikalfonds, dann des aus milden Beiträgen für die bestehenden Klerikalschulen gebildeten Fonds zu beschaffen. Erst nachdem genau erhoben sein wird, für welche Zwecke die Interessen der erwähnten Fonds vorzugsweise zu verwenden wären und inwiefern nach Befriedigung der dringenderen Bedürfnisse von den Fondsinteressen noch Mittel erübrigen, um auch den minderdotierten griechisch-nichtunierten Bischöfen aus diesen Fonds eine Dotationsverbesserung zuzuwenden, dürfte es an der Zeit sein, in eine Dotationsverbesserung der genannten Bistümer einzugehen2. Der Minister Graf Thun hat zur näheren Aufklärung folgendes angeführt: Der Patriarch Rajacsich habe nach wiederholten Betreibungen erst in der neuesten Zeit über den illyrischen Nationalfonds Rechnung gelegt. Über die vollkommene Verläßlichkeit dieser Rechnung || S. 58 PDF || sei zwar der Minister Graf Thun nicht ganz beruhigt, und es seien darüber durch die Landesregierung in Temesvár weitere Erhebungen und Nachweisungen bereits veranlaßt worden; allein für den jetzigen Zweck, um nämlich über eine Dotationsaufbesserung einiger griechisch-nichtunierter Bistümer schon jetzt zu entscheiden, sei diese Rechnung genügend und könne als maßgebend angenommen werden. Das Vermögen des illyrischen Nationalfonds besteht nämlich nach dieser Rechnung a) aus dem eigentlichen Vermögen dieses Fonds im Betrage von 273.842 f. mit einem jährlichen Erträgnisse von 15.022 f., b) aus dem Klerikalschulfonds per 463.563 f. mit einem jährlichen Erträgnisse von 27.047 f., c) aus milden Beiträgen für die Klerikalschulen im Betrage von 25.668 f. mit einem jährlichen Erträgnisse von 1520 f. Die Kosten zur Erhaltung sämtlicher Klerikalschulen – es sind solche Schulen anach einer Ah. Entschließung vom Jahre 1820 systemisiert füra Arad, Werschetz, Karlowitz, Pakrac und Temesvar3 – werden auf 6400 bis höchstens 8000 f. veranschlagt, und, da auf dem Klerikalfonds keine anderen Auslagen haften, so hat dieser Zweig des illyrischen Nationalfonds noch immer einen Überschuß von ca. 20.000 f. Hieraus ergebe es sich, daß, wenn für die griechisch-nichtunierten Klerikalschulen selbst in der nächsten Zukunft größere Ausstattungen und Auslagen als notwendig erkannt werden sollten, der jährliche Interessen­überschuß von 20.000 f. vollkommen hinreichen würde, um diese Auslagen zu bestreiten, zumal auch aus den milden Beiträgen für die Klerikalschulen jährlich 1520 f. an Interessen noch hinzukommen, die auch für diesen Zweck verwendet werden könnten. Was also die allerdings gewünschte und notwendige bessere Bildung des griechisch-nichtunierten Klerus anbelangt, so werden die genannten Fonds hierzu jedenfalls die Mittel bieten, und der Minister Graf Thun hat die Tätigkeit der politischen Behörden zu diesem Zwecke bereits in Anspruch genommen und wird über die erwarteten Anträge derselben seinerzeit mit der Militärverwaltung die vorgeschriebene Rücksprache pflegen. Was dagegen die bessere Dotierung der griechisch-nichtunierten Kuratgeistlichkeit anbelangt, so werde diese als eine mit der Regulierung der griechisch-nichtunierten Pfarreien in enger Verbindung stehende Angelegenheit umständlichere und voraussichtlich länger dauernde Verhandlungen erfordern. Die Zahl der griechisch-nichtunierten Pfarreien sei zu groß, und es seien zu viele Geistliche dieses Ritus vorhanden. Die Mittel zur Regulierung und besseren Dotierung des griechisch-nichtunierten Kuratklerus werde man, da der Nationalfonds hierzu nicht hinreicht, wohl nur bei den Gemeinden suchen müssen. Da aber diese Verhandlungen, wie bereits erwähnt wurde, jahrelang dauern dürften, so schiene es dem Minister Grafen Thun nicht geraten, dieser Verhandlungen wegen die ebenfalls sehr wünschenswerte und von Sr. Majestät bereits in thesi Ah. angeordnete Verbesserung des Einkommens der minderdotierten griechisch-nichtunierten Bistümer zu verschieben. Der Minister Graf Thun kam demnach auf die in seinem au. Vortrage || S. 59 PDF || vom 13. März d. J. entwickelten Anträge bezüglich der Dotationsaufbesserung für einige griechisch-nichtunierten Bistümer zurück.

Der Leiter der Militäradministration GM. Bamberg nahm bei dieser Aufklärung, welcher zufolge eine Verbesserung der griechisch-nichtunierten Klerikalschulen, unabhängig von der Dotationsauf­besserung für einige griechisch- nichtunierte Bistümer und bei den vorhandenen Fonds hierfür, ohne Zeitverlust ins Werk gesetzt werden kann und die Subsistenzverbesserung des griechisch-nichtunierten Kuratklerus weitwendige und längere Zeit in Anspruch nehmende Verhandlungen veranlassen dürfte und es auch ihm nicht geraten schiene, die Dotationsverbesserung einiger griechisch-nichtunierter Bistümer davon abhängig zu machen, keinen Anstand mehr, den Anträgen des Kultusministers bzw. der Konferenz beizustimmen, und hat diese Beistimmung durch die vollzogene Mitfertigung des au. Vortrags bestätigt4.

II. Personal- und Besoldungsstand für das Oberlandesgericht in Siebenbürgen

Der Finanzminister referierte statt des erkrankten Justizministers über die einverständlichen Anträge der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen bezüglich der Systemisierung des Personal- und Besoldungsstandes für das Oberlandesgericht in Siebenbürgen zu Hermannstadt. Der jährliche Gesamtaufwand für diese Behörde würde hiernach 64.566 f. betragen. Was die unterm 14. September 1852 Allerhöchstenorts gestellte Frage betrifft, ob und unter welchen Modalitäten ein Senat des siebenbürgischen Oberlandesgerichtes mit dem Sitze in Klausenburg zu bestellen wäre5, äußerte der Finanzminister, daß die obgenannten drei Minister bei der reiflichen kommissionellen Beratung dieses Gegenstandes diese Maßregel der Bestellung eines solchen Senates als unnotwendig, für die Rechtspflege gefährlich, aus höheren politischen Rücksichten nicht rätlich und überdies dem Staatsschatze abträglich erkannt haben, daher diese Minister sich auch jetzt, so wie bereits früher, dagegen aussprechen zu sollen glaubten.

Die Konferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden6

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 16. April 1853.