Nr. 107 Ministerkonferenz, Wien, 29. März 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser (I-IV); Buol (V-XIII); BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 1. 4.), Bach 2. 4., Thun, K. Krauß, Baumgartner, Kempen 5. 4.; abw.abwesend Stadion. Dauer der Konferenz: 14-16 Uhr; beim Kaiser, Mayr , Tagebuch Kempens 284 (Eintragung v. 29. 3.1853).
MRZ. – KZ. 999 – (Prot. Nr. 26/1853) –
- I. Reorganisierung des österreichischen Konsulatswesens in der Levante
- II. Asyl österreichischer Revolutionäre in England
- III. Grenzsperre gegen das Tessin
- IV. Sequestration der lombardischen Emigrantengüter
- V. Regelung der sogenannten Polizeistunde
- VI. Pensionierung des Oberaufsehers im Laibacher Strafhause Johann Oberhammer
- VII. Gehaltsübergenuß des Kaschauer Distriktsreferenten Anton v. Markovich
- VIII. Vorschriften über die Verleihung von Konzessionen zu periodischen Stellfuhrtransporten für Ungarn
- IX. Einführung des Wiener Hohlmaßes in Ungarn
- X. Verleihung des Direktortitels an die Leiter der Manipulationsämter beim Ministerium des Kultus und des Unterrichtes
- XI. Strafnachsicht für den Revolutionär János Szücs
- XII. Organisierung der Statthaltereien in Österreich ob und unter der Enns sowie der Woiwodina
- XIII. Organisierung der Oberlandesgerichte in Tirol, Steiermark, Kroatien und im Banat
Protokoll der am 29. März 1853 abgehaltenen Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
I. Reorganisierung des österreichischen Konsulatswesens in der Levante
Se. Majestät der Kaiser eröffneten die Sitzung mit der Hinweisung auf die Notwendigkeit einer Reorganisierung des österreichischen Konsulatswesens in der Levante, || S. 30 PDF || um die in der Türkei soeben errungene Stellung zu behaupten, zu stärken und dieselbe sowohl im Interesse der Monarchie als der christlichen Untertanen der Pforte geltend zu machen1. Es sei sehr wichtig, daß die Konsuln die kommerziellen Interessen wirksam vertreten, gleichzeitig aber auf dem politischen Felde auch eine wohlgeleitete Tätigkeit entwickeln. In letzterer Beziehung müssen sie insbesondere den ihnen von der Internuntiatur zu gebenden Impulsen folgen. Unerläßlich werde die Bestellung eines den Türken imponierenden österreichischen Agenten, der die Christen in Bosnien und der Herzegowina gegen die sich trotz aller Zusicherungen stets erneuernden Bedrückungen der dortigen Machthaber beschütze2.
Se. Majestät geruhten, Ah. Ihre Minister aufzufordern, in Überlegung zu nehmen, auf welche Weise in der kürzesten Zeitfrist diese Zwecke zu erreichen wären.
Im Verlaufe der hierüber gepflogenen Erörterung der obwaltenden Verhältnisse wurde von den Ministern einstimmig anerkannt, daß es keinen Schwierigkeiten unterliegen werde, die bestehende Organisation der levantinischen Konsulate, welche ohnehin bereits in direktem Amtsverkehr mit der Internuntiatur stehen, dergestalt einzurichten, daß sie eine Tätigkeit entwickeln, welche der von Österreich dermal angenommenen Stellung im Oriente entspricht3. Der Minister des Äußern bemerkte, daß schon jetzt die einlaufenden Konsularberichte erkennen lassen, wie sehr sich der Einfluß der österreichischen Agenten seit der Sendung des Grafen Leiningen gehoben hat. Das Ministerium des Äußern werde sich wegen Lösung der Ah. gestellten Aufgabe ohne allen Verzug mit dem Handelsministerium ins Einvernehmen setzen und die binnen kurzem zu erwartende Rückkehr des Internuntius Baron Bruck nach Wien dazu benützen, um eine völlig entsprechende Reorganisierung des levantinischen Konsulatswesens zustande zu bringen. Nach erhaltener Ah. Genehmigung dieses Organismus würde Baron Bruck denselben gleich bei seiner Ankunft in Vollzug zu setzen haben. Der Justizminister bemerkte, es sei eben auch bei seinem Ministerium eine Lebensfrage für die Justizpflege durch die Konsulate im Orient, nämlich die Regulierung des Instanzenzuges, in Verhandlung und es würden hiernach inländische Kollegialbehörden in zweiter und dritter Instanz Recht zu sprechen haben (Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof)4. Was die Bestellung eines österreichischen Organs in Sarajewo oder Mostar betrifft, || S. 31 PDF || glaubte der Handelsminister , daß dasselbe den Titel eines Generalkonsuls oder Konsuls zu führen haben dürfte, nachdem man dortlands an diese Benennung gewohnt ist. Der dermalige Konsul Atanaskovics – so bemerkte der Minister des Inneren – sei allerdings ein mit den Verhältnissen der Türkei aus vieljähriger Erfahrung vollkommen vertrauter Mann, allein bereits in Jahren vorgerückt. Die Bestellung eines höheren Militärs von bewährter Energie und Erfahrung im levantinischen Konsulardienste würde hier sehr ersprießlich sein und bei einem einträchtigen Zusammenwirken mit den Landeschefs der benachbarten österreichischen Provinzen sowohl für den Schutz der Christen als für politische und kommerzielle Zwecke von großem Nutzen sein. Dieser Gegenstand werde wohl auch einen Teil der mit Baron Bruck zu pflegenden Verabredungen bilden.
Se. Majestät der Kaiser geruhten, die Anknüpfung der ministeriellen Verhandlungen in den erwähnten Richtungen Ah. anzubefehlen5.
II. Asyl österreichischer Revolutionäre in England
Se. Majestät der Kaiser geruhten die Frage zu stellen, welche Maßregeln österreichischerseits a) als Represaillen gegen die den Revolutionären in England gewährte Gastfreundschaft und b) als Schutzmittel gegen das Eindringen von Emissären mit englischen Pässen zu ergreifen wären. In letzterer Beziehung ließen Se. Majestät eine Allerhöchstenorts eingelaufene Anfrage des Feldmarschalls Grafen Radetzky verlesen, welche die Aufnahme oder Zurückweisung der Ingenieure zum Gegenstand hat, die von der englischen Zentraleisenbahnbaukompanie zur Leitung der Bauten in Modena und auf der kurzen Strecke im österreichischen Gebiete gesandt worden sind6.
Der Minister des Äußern referierte hierauf vorerst über den gegenwärtigen Stand der diplomatischen Verhandlungen bezüglich der Revolutionäre in England und zeigte, daß wenngleich Bayern sich bereit erklärt hatte, mit Österreich diesfalls gemeinsame Schritte zu machen, Preußen dagegen eine passive, ja Österreich vielmehr ungünstige Stellung angenommen habe. Es ist daher nicht zu erwarten, daß der deutsche Bundestag hierbei in unserem Sinne vorgehen werde7. Österreich ist also in seinen Schritten England gegenüber isoliert, und es fehlt an einem wirksamen Compelle, um Repressiv- oder Ausweisungsmaßregeln gegen die Agitatoren von England zu erzwingen. Die Ausweisung der Engländer aus Österreich würde schwerlich in England eine andere Wirkung als vermehrte Exasperation hervorbringen und auf Österreich selbst nachteilig zurückwirken, so daß diese Maßregel keineswegs rätlich erscheint. Minder bedenklich wäre zwar die Einführung einer strengeren Paßkontrolle in der Art, || S. 32 PDF || daß die österreichische Gesandtschaft in London die englischen Pässe nach Österreich erst dann vidieren würde, wenn sie über die Paßwerber befriedigende Auskünfte eingeholt und von dem Ministerium in Wien die Genehmigung erhalten hätte. Diese Maßregel müßte jedoch, um nicht allzu gehässig zu erscheinen, nicht bloß gegen England, sondern auch gegen Sardinien und die Schweiz gerichtet werden. Graf Buol müsse jedoch seine Überzeugung aussprechen, daß es ihm das beste scheine, in diesem Augenblicke gar keine Maßregeln zu ergreifen, welche einen offensiven Charakter tragen; indem dadurch der Gärungsprozeß der öffentlichen Meinung in England gestört und die Rückkehr zu billigeren und Österreich günstigeren Ansichten geradezu verhindert würde. Der Minister des Inneren erinnerte, daß schon im Jahre 1851 von dem k. k. Ministerium die Opportunität von solchen Maßregeln gegen England in Erwägung gezogen wurde, deren Anwendung aber wegen deren Unzulänglichkeit und den daran klebenden überwiegenden Nachteilen als nicht rätlich befunden worden sei8. Die gänzliche Ausschließung der Engelländer würde Österreich selbst am meisten schaden und doch nicht den nachteiligen Einflüssen begegnen, die die fremden Emissäre von den Nachbarstaaten aus auf die Unzufriedenen üben. Wenn man der österreichischen Gesandtschaft in London zumutet, sie solle die politische Verläßlichkeit der Paßwerber erheben, legt man ihr eine ganz unlösbare Aufgabe auf. In den meisten Fällen hat sie ja gar keine Mittel, sich verläßliche Auskünfte darüber zu verschaffen. Das ganze löst sich dann in eine lästige und zeitraubende Formalität ohne vielen Gewinn auf. Der Chef der Obersten Polizeibehörde , welcher sich von der Anwendung durch verschärfte Paßpolizei gegen die Engländer Vorteile verspricht, glaubte, daß zur Vereinfachung des Geschäfts der Gesandtschaft in London die Befugnis erteilt werden könnte, in gewissen, ganz unbedenklichen Fällen ohne Rückfrage nach Wien Pässe zu vidieren. Der Finanz- und Handelsminister fände eine Ausweisung und Ausschließung der Engelländer aus einigen oder allen Kronländern höchst bedenklich; nachdem dies im Verkehre des Handels große Nachteile herbeiführen würde, was dann auf alle Schichten der Bevölkerung zurückwirkt und mehr Unzufriedene schafft als die Gegenwart eines oder des anderen Emissärs. Die Minister des Kultus und der Justiz fanden gleichfalls die Maßregel der Ausweisung nicht wirksam genug zu zwingen, wenngleich wirksam genug, England zu erbittern und in Österreich zu schaden. Der erstere Minister schlug vor, das hierorts vorhandene Material der Anklage gegen die Agitatoren in England durch einen englischen Rechtskundigen sichten und ordnen zu lassen, um auf diese Weise durch Mitteilung der Taten die englischen Machthaber zum Handeln zu zwingen, da die dortige Polizei nichts sehen willa. Diese Polizei brauchte übrigens, wie der Minister des Inneren bemerktea . Diese Polizei brauchte übrigens, wie der Minister des Inneren bemerkte, nur die englischen Zeitungen der drei letzten Jahre zu lesen, um darin die Evidenz zu finden.
|| S. 33 PDF || Am Schlusse dieser Diskussion erklärten Se. k. k. apost. Majestät , daß vorderhandb noch zuzuwarten sein werde9.
III. Grenzsperre gegen das Tessin
Über die Allerhöchstenorts gestellte Frage wegen der Opportunität einer weiteren Fortsetzung der Grenzsperre gegen Tessin äußerte der Minister des Äußern sich affirmativ, und der Finanzminister erklärte, es seien ihm hierüber keine wesentlichen Nachteile für Österreich bis jetzt zu Ohren gekommen10.
Se. Majestät geruhten zu erklären, daß diese Maßregel fortzudauern habe, bis die von Österreich geforderten Konzessionen gemacht werden.
IV. Sequestration der lombardischen Emigrantengüter
Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Fortsetzung der Sequestration der lombardischen Emigrantengüter11 zur Sprache gebracht hatten, äußerten die Minister des Äußern und des Inneren , daß man die Sequestrationsmaßregeln noch länger wirken lassen sollte. Als jedoch der letztere Minister erwähnte, man habe zur Erleichterung der Stadt Mailand die außerordentlichen Kosten, welche der dermalige Zustand daselbst verursacht, auf die Einnahmen von den sequestrierten Gütern überwiesen, erklärte der Minister des Äußern, seiner Meinung nach könne man vorderhand – und solange Se. Majestät nicht darüber definitiv entscheiden – aus den fraglichen Einnahmen nichts anderes bestreiten als die mit der Sequestration verbundenen Auslagen. Diese Sequestration, so wie jede andere, trage den Charakter des Provisoriums an sich, und Graf Buol chabe die sardinischen Minister bei seinen Anfragenc in bezug auf einen definitiven Beschluß auf die Resultate der Untersuchung verwiesen. Für sehr bedenklich würde er es halten, wenn die sardinische Regierung durch allzu schnelle, eingreifende neue Maßregeln unsererseits aufs Außerste gebracht würde, nämlich zu dem Schritte, die Güter diesseitiger Untertanen in Sardinien mit Sequester zu belegen. Man könne nicht absehen, womit dies enden würde, und es sei daher rätlich, Sardinien durch schonende Behandlung zur Geduld zu bestimmen.
Se. Majestät geruhten, die Erörterung über diesen Gegenstand mit der Ah. Weisung zu schließen, daß man sich in Absicht auf die Dauer der Sequestration der sardinischen Regierung gegenüber nicht durch Hinweisungen auf einen bestimmten Zeitpunkt und namentlich nicht auf den Schluß der mailändischen Untersuchung binden dürfe12.
|| S. 34 PDF || Nach Aufhebung dieser Sitzung vereinigten sich die Minister zu einer Konferenz unter dem Vorsitze des M[inister]r[ats]präsidenten13 Grafen Buol-Schauenstein.
V. Regelung der sogenannten Polizeistunde
Der Minister des Inneren referierte, daß er im Vernehmen mit dem Justizministerium und der Obersten Polizeibehörde einen au. Vortrag wegen Regelung der sogenannten Polizeistunde in den Kronländern mit Ausnahme der Militärgrenze zu erstatten gedenke. Über die diesfälligen Anträge und den Sr. Majestät zu unterbreitenden Verordnungsentwurf seien die Obersten Zentralbehörden einerlei Meinung, bis auf zwei Punkte.
1. Ob die Rekurse gegen Straferkenntnisse aus Anlaß der Übertretungen der Polizeistundordnung von der Obersten Polizeibehörde, wie FML. v. Kempen glaubt, oder aber vom Ministerium des Inneren, wie Minister Dr. Bach glaubt, zu entscheiden seien. Für die letztere Meinung spreche der Umstand, daß die Oberste Polizeibehörde ebensowenig als früher die Polizeihofstelle zur Fällung von Straferkenntnissen über polizeiliche Vergehen berufen sei. Während es ganz dem bestehenden Systeme entsprechen würde, das Ministerium des Inneren als oberste Rekursinstanz in diesen sowie bereits in den übrigen polizeilichen Straffällen zu bestimmen.
Sämtliche Minister traten dieser Meinung bei.
2. Die weitere Meinungsverschiedenheit besteht darin, daß das Ministerium des Inneren im § 2 der Verordnung jeden Rekurs der Parteien über die Bestimmungen der kompetenten Behörden hinsichtlich der Sperrung von Miethäusern etc. auszuschließen gedächte, während das Justizministerium die Ergreifung eines Rekurses zugestanden zu sehen wünschte. Nachdem nun der Minister des Inneren auseinandergesetzt hatte, daß die Freilassung des Rekursrechtes in derlei geringfügigen Angelegenheiten unfehlbar zahllose überflüssige Schreibereien im Gefolg haben würde, erklärte der Justizminister - und mit ihm alle übrigen -, diesem Antrage beizutreten14.
VI. Pensionierung des Oberaufsehers im Laibacher Strafhause Johann Oberhammer
Der Minister des Inneren referierte über eine Differenz mit dem Finanzministerium über die Pensionierung des Oberaufsehers im Laibacher Strafhause Johann Oberhammer. Diese Differenz behob sich dadurch, daß der Finanzminister sich in Anbetracht der obwaltenden, äußerst rücksichtswürdigen Umstände mit der Ah. Bewilligung der Pension im vollen Betrage des Aktivitätsgehaltes einverstanden erklärte.
VII. Gehaltsübergenuß des Kaschauer Distriktsreferenten Anton v. Markovich
Auf gleiche Weise wurde die bezüglich eines vom Distriktsreferenten in Kaschaud Anton v. Markovich zurückzuersetzenden Gehaltsübergenusses von 526 f. 29¾ Kreuzer bestehende Meinungsverschiedenheit beigelegt, indem der Finanzminister einem Ah. Gnadenakte zugunsten dieses verdienten Beamten und treuen Untertanen nicht entgegentreten zu wollen erklärte.
VIII. Vorschriften über die Verleihung von Konzessionen zu periodischen Stellfuhrtransporten für Ungarn
Der Handels- und Finanzminister referierte, die Erfahrung habe die Notwendigkeit gezeigt, daß die in den deutschen Provinzen bestehende Vorschrift, wonach die Konzessionen zu periodischen Stellfuhrtransporten von den Landespostbehörden zu erteilen sind, der Unternehmer einer Stellfuhr 100 f. an Kaution zu legen und sich zum unentgeltlichen Transporte von Briefpaketen zu verpflichten hat, auch in Ungarn als verbindliche Norm publiziert werde15. Der Finanzminister beabsichtigt, hierüber im völligen Einklang mit Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Albrecht und mit der ungarischen Statthalterei einen au. Vortrag zu erstatten, wogegen die Konferenz nichts zu erinnern fand16.
IX. Einführung des Wiener Hohlmaßes in Ungarn
Der Handels- und Finanzminister referierte ferner über seinen Allerhöchstenorts zu erstattenden Antrag, daß das Wiener Hohlmaß (Metzen und Eimer samt deren Unterabteilungen) in Ungarn, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate mit Ausschluß der Militärgrenze gesetzlich eingeführt würde. Zugleich gedenkt sich dieser Minister die Ah. Ermächtigung zu erbitten, die Frage wegen Durchführung der gleichen Maßregel in Kroatien und Slawomen in nähere Verhandlung zu nehmen.
Da die allmähliche Herstellung einer bestimmten Maßeinheit in der ganzen Monarchie durch das Interesse des Verkehres dringend geboten ist, wurde diesem au. Antrage allseitig beigepflichtet17.
X. Verleihung des Direktortitels an die Leiter der Manipulationsämter beim Ministerium des Kultus und des Unterrichtes
Der Minister des Kultus und Unterrichtes referierte, er beabsichtige, Allerhöchstenorts darauf anzutragen, daß den Direktoren der Hilfsämter in seinem Ministerium, nämlich dem Registrator Steinhauser, dem Expeditor v. Decret und dem Protokollisten Schatz, der Titel von Direktoren Ag. verliehen werde. Faktisch sind diese Beamten ohnehin Direktoren der ihnen untergeordneten, ausgedehnten und sehr stark beschäftigten Hilfsämter ; sie liegen ihrem Dienste mit dem löblichsten Eifer ob, und es ist daher aller Grund vorhanden, ihnen auch den entsprechenden Titel zu verleihen, zumal die Beamten gleicher Kategorie bei vielen anderen Behörden ebenfalls Direktoren heißen. Eine Verbesserung ihrer Bezüge würde damit nicht zu verbinden sein.
Unter dieser Voraussetzung fanden die übrigen Minister gegen den fraglichen Antrag von ihrem Standpunkte aus nichts zu erinnern18.
XI. Strafnachsicht für den Revolutionär János Szücs
Der Justizminister erwirkte die Zustimmung der Konferenz zu seinem bei Ah. Sr. Majestät zu stellenden au. Antrage auf Ag. Erlassung des Strafrestes für den ungarischen Hochverräter Advokat Szücs, wobei er als Hauptmotiv geltend machte, || S. 36 PDF || daß alle anderen, nicht weniger als Szücs gravierten Beisitzer desselben revolutionären Tribunals bereits gänzlich begnadigt worden seien19.
XII. Organisierung der Statthaltereien in Österreich ob und unter der Enns sowie der Woiwodina
Der Minister des Inneren referierte über die bereits eingelangten Organisierungsoperate für die Statthaltereien in Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, dann in der serbischen Woiwodschaft20. Der gesamte Jahresaufwand in Niederösterreich werde 129.248 f., ein Steiermark 67.880 f., in Oberösterreich 64.560 f., in der Woiwodina 68.196 f. betragen, worunter für die Kanzleiauslagen bei Woiwodina 5.000 f., in Steiermark 6.000 f., bei Niederösterreich 8.900 f., bei Oberösterreich 4.300 f. begriffen sind. Wobei jedoch in Vorbehalt genommen wird, daße die Erfahrung die nötigen Daten zur Präliminierung einer definitiv zu bestimmenden Summe gewähren werde.
Gegen diese Anträge fand die Konferenz nichts zu erinnern. Der Finanzminister ergriff diesen Anlaß, um seine Ideen über die Ausmittlung gewisser Zahlenverhältnisse zu entwickeln, || S. 37 PDF || welche bei Festsetzung der Zahl der Konzepts- und Kanzleibeamten, der Pauschalien etc. als Anhaltspunkte dienen.
XIII. Organisierung der Oberlandesgerichte in Tirol, Steiermark, Kroatien und im Banat
Der Justizminister referierte über die Operate der Organisierungskommission bezüglich der Organisierung der Oberlandesgerichte in Ober- und Niederösterreich, Tirol, Steiermark, im Banat und in Kroatien21.
Von Seite der Konferenz wurde gegen diese Anträge keine Erinnerung erhoben.
Wien, 1. April 1853. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph, Wien, 7. April 1853.