Nr. 82b Ah. Handschreiben an den Minister des Inneren über die Durchführung der Grundentlastung in Galizien und Krakau, Wien, 7. Februar 1853 (Beilage zu: MRP-1-3-01-0-18530111-P-0082.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 110/1853 ; vgl. MK. v. 11. 1. 1853/VIII und 82a.
MRZ. – KZ. –
Lieber Minister Bach! Aus der Anlage ersehen Sie, was Ich wegen Leistung von Entschädigungskapitalsvorschüssen durch Ausfertigung von Grundentlastungsobligationen zugunsten der galizischen Grundbesitzer an Meinen Finanzminister zu erlassen befunden habe.
Die zur Ausführung dieser Meiner Anordnung erforderlichen Verfügungen sind im Einverständnisse mit Meinem Justiz- und [dem] Finanzminister zu treffen. Zugleich finde Ich Mich veranlaßt, Ihnen die tunlichste Beschleunigung der Durchführung der Grundentlastung in Galizien und dem Krakauer Gebiete zur besonderen Pflicht zu machen, und ermächtige Sie, zu diesem Ende sowohl in der Aufstellung und Zusammensetzung der Durchführungskommissionen als auch in dem diesfalls vorgeschriebenen Verfahren mit Rücksicht auf die durch Meine Entschließung vom 14. September v. J. für Galizien und Krakau verfügte Bestimmung zweier Verwaltungsgebiete1 und unter Festhaltung des Grundsatzes, daß die Servitutenfrage von der eigentlichen Urbarialentschädigung zu trennen und beide Verhandlungen, gleichwie dieses in den anderen deutsch-slawischen Kronländern geschieht, gesondert durchzuführen seien, die zur möglichsten Vereinfachung und Beschleunigung des ganzen Geschäftes erforderlichen, mit der Wahrung aller dabei beteiligten Interessen vereinbarlichen Anordnungen zu treffen und rücksichtlich die zu dem Ende sich als notwendig und zweckmäßig darstellenden Modifikationen der bezüglichen bisherigen Vorschriften im Einvernehmen mit Meinem Minister der Finanzen und der Justiz sofort zu verfügen oder bei Mir in Antrag zu bringen2. In betreff der Lösung der Servitutenfrage sehe Ich Ihren Anträgen ehebaldigst entgegen3.