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Nr. 82 Ministerkonferenz, Wien, am 11. Jänner 1953 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 11. 1.), Bach 15. 1., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 29 – (Prot. Nr. 3/1853) –

Protokoll der zu Wien am 11. Jänner 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ausdehnung der Generalamnestie für Ungarn auf das Banat

Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß Se. Majestät über Vorstellung des FML. Grafen Coronini den für das Königreich Ungern erlassenen Generalpardon auch auf die serbische Woiwodschaft und das Temescher Banat auszudehnen geruht haben1.

Aus Anlaß dieser Eröffnung stellte

II. Weisung wegen allfälligen Übertritts der Montenegriner auf k. k. Gebiet

der Minister des Inneren den Antrag, dem General Mamula über dessen Bitte um Verhaltungsbefehle für den Fall, daß die von den Türken bedrängten Montenegriner2 auf das k. k. Gebiet übertreten sollten, die Instruktion dahin zu erteilen, daß er dieselben, nach vorläufiger Entwaffnung, wie der Justizminister hinzusetzte, auf dieselbe Art zu behandeln habe, wie dies in Ansehung der nach Kroatien geflüchteten Bosniaken der Fall gewesen ist3, das ist, sie, wenn nötig, mit Lebensmitteln und Geld zu unterstützen.

Die Konferenz fand hiergegen nichts zu erinnern, und [es] wird demgemäß die gleichartige Weisung sowohl von dem Minister des Kriegswesens als jenem des Inneren an den Militär- und Zivilchef Dalmatiens erlassen werden4.

III. Belobigung des Grafen Ludwig Sarntheim

Der k. k. Kämmerer Ludwig Graf Sarntheim, Vizebürgermeister in Botzen, hat seit dem Jahre 1816 mehrere Lokalitäten seines Schlosses Sigmundskron der Artillerie zur Benützung als Pulvertum etc. unentgeltlich überlassen und sich erboten, selbe noch durch weitere fünf Jahre zu demselben Zwecke zu überlassen. Hierdurch ist dem Ärar eine Ersparung von wenigstens 3680 f. zugute gekommen. Die Generalartilleriedirektion hat nun angetragen, || S. 414 PDF || dem Grafen Sarntheim für diese uneigennützige Widmung seines Besitztums zu öffentlichen Zwecken den Ausdruck der Ah. Zufriedenheit Sr. Majestät zu erwirken, welchem Antrage auch der Minister des Inneren über mit ihm gepflogene Rücksprache beigetreten ist. Der Kriegsminister gedächte daher, diesen Antrag Sr. Majestät mit dem Einraten auf Ah. Genehmigung vorzulegen, womit sich sämtliche Stimmführer vollkommen einverstanden erklärten, der Minister des Inneren mit dem Beisatze, daß ihm von Graf Sarntheim nur Lobenswertes bekannt sei, zu einer höheren Auszeichnung desselben aber in der Folge ein geeigneterer Anlaß gefunden werden dürfte5.

IV. Ah. Entschließung über die Organisierung der politischen und Justizbehörden in Ungarn

Der vorsitzende Minister des Äußern eröffnete der Konferenz die Ah. Entschließung vom 10. Jänner 1853, womit die Organisierung der politischen und Justizbehörden in Ungern Ah. genehmigt wurde, mit dem Bemerken, daß die schriftliche Mitteilung davon sowie die gedruckten Bestimmungen darüber ungesäumt erfolgen werden6.

V. Pension für die k. k. Ratswitwe Katharina Jarcke

Der Minister des Äußern unterstützte das Einschreiten zugunsten der Witwe des kaiserlichen Rates Jarcke um eine höhere Pension und die Erlaubnis, selbe im Auslande verzehren zu dürfen. Da ihr Gatte, obwohl nur k. k. Rat, doch als wirklicher Staatskanzleirat gedient und nebst der mit einer solchen systemisierten Stelle verbundenen Besoldung von 3000 f. noch eine persönliche Zulage von 1000 f. genossen hat, somit faktisch in den Bezügen eines k. k. Hofrats gestanden ist, kein Vermögen hinterlassen hat und in seinem Dienste, wie bekannt, durch Wissenschaft und konservativ religiöse Grundsätze ausgezeichnet war, so glaubte der vortragende Minister zugunsten der Witwe Jarcke die Ah. Gnade dahin in Anspruch nehmen zu dürfen, daß derselben statt der normalmäßigen Pension von 666 f. 40 Kreuzer die den Witwen ausgezeichneter Hofräte gewöhnlich zuteil werdende höhere Pension von 800 f. bewilligt werden möchte7.

Diesem Antrage, gegen welchen zwar der Finanzminister vom finanziellen Standpunkte Bedenken erhob, trat die Konferenz um so mehr bei, || S. 415 PDF || als nach der Bemerkung des Ministers des Inneren der gegenwärtige Fall mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse und Dienste des Verblichenen als ein ganz spezieller, jede Konsequenz ausschließender anzusehen ist, die Pension von 800 f. gewöhnlich den Witwen ausgezeichneter Hofräte verliehen zu werden pflegt und es sich hier nur um einen Mehrbetrag von 133 f. 20 Kreuzer über die normalmäßige Gebühr handelt8.

VI. Bezüge für den k. k. Geschäftsträger Johann Georg v. Hülsemann in Nordamerika

Der zur Rückkehr auf seinen Gesandtschaftsposten in Nordamerika bestimmte k. k. Legationsrat v. Hülsemann hat um Verbesserung seines fixen Bezuges und um einen Einrichtungsbeitrag gebeten. Ohne in dessen etwas hoch gestellte Forderung einzugehen, glaubte der Minister des Äußern nichtsdestoweniger bemerken zu sollen, daß Hülsemann bisher als Legationsrat nur die Besoldung eines Legationssekretärs per 1500 f. genossen hat und daß es nur billig und gerecht wäre, ihm das Gehalt eines Legationsrats und zwar mit Rücksicht auf die Zeit, seit der er diese Stelle bekleidet, das höchste per 3000 f. anzuweisen. Außerdem kommt zu berücksichtigen, daß Hülsemann bei seiner Abreise von Washington, die unter Umständen erfolgte, welche ihm seine abermalige Rückkehr dahin ganz unwahrscheinlich machten, seine ganze Einrichtung verkauft hat, mithin gegenwärtig genötigt ist, sich von neuem und mit großen Kosten einzurichten. Unter diesen Umständen beantragte der Minister des Äußern für ihn die Bewilligung eines Einrichtungspauschales von 1000 f. Dagegen hat sich Hülsemann auch verpflichtet, mehrere Jahre auf seinem Posten auszuharren.

Der Finanzminister fand gegen diese Anträge nichts einzuwenden, wornach dann auch die übrigen Minister denselben einhellig beistimmten9.

VII. Antwort des Schweizer Bundesrats wegen der aus dem Kanton Tessin vertriebenen Kapuziner

Der Minister des Äußern brachte die Antwort des Schweizerischen Bundesrats auf die wegen Ausweisung von acht österreichischen Kapuzinern aus dem Kanton Tessin hierorts gemachte, in der Konferenz vom 14. Dezember 1852 besprochene Reklamation in Vortrag10. In diesem Aktenstück wird vor allem der Vorgang bei der Ausweisung in einem milderen Lichte dargestellt. Dann wird bemerkt, daß, würden die Ausgewiesenen nicht als österreichische Untertanen anerkannt, die Schweiz bereit sei, sie wieder zurückzunehmen und nach Befund weiter über sie zu verfügen. Seien sie aber österreichische Untertanen, so habe die Schweizer Regierung sich gegen sie nur desselben Rechts bedient, dessen die k. k. Regierung sich in so vielen Fällen wider Ausländer auf ihrem Gebiete unbeanständet bedient hätte. Übrigens wird als Ursache der Ausweisung die anstößige Aufführung dieser Kapuziner in moralischer und politischer Beziehung und deren bedenkliches Einwirken auf die Bevölkerung des Landes angegeben.

Da es bei der Beurteilung dieses Falles in merito, abgesehen von der jedenfalls zu rügenden Art des beobachteten Vorgangs, wesentlich darauf ankommt, || S. 416 PDF || ob das ganze Kloster, dem die vertriebenen Mönche angehörten, aufgehoben worden ist oder nicht, indem im ersteren Fall gegen die Außerlandesschaffung nichts eingewendet und etwa nur die in solchen Fällen übliche lebenslängliche Pension für die Glieder des aufgehobenen Klosters in Anspruch genommen werden könnte, so wurde beschlossen, vorläufig noch nähere Einsicht von den Vorakten zu nehmen und nach Maßgabe der daraus zu schöpfenden Aufklärung über das weiters einzuhaltende Verfahren zu beratschlagen11.

VIII. Erfolgung von Grundentlastungs­obligationen an die galizischen Gutsbesitzer

Die Not der galizischen Grundherrschaftsbesitzer und deren häufige Gesuche um Vorschüsse auf Abschlag der ihnen dereinst zukommenden Urbarialentschädigung12 sowie die Lage der Finanzen, welche nicht imstande sind, derlei Forderungen immer in barem Gelde zu befriedigen, haben den Finanzminister zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage bewogen, Bittstellern dieser Art, nach vorläufiger jedesmaliger Ah. Genehmigung, statt der Vorschüsse in Barem Grundentlastungs­obligationen in einem dem anzuhoffenden Entschädigungskapitale angemessenen Betrage hinauszugeben. Da diese Obligationen bereits Gegenstand des Verkehrs geworden sind und auf der Börse gesetzmäßig notiert werden, so kommen die Besitzer derselben in die Lage, sich jeden Augenblick dafür bares Geld zu verschaffen. Den Finanzen aber ist es gleichgiltig, ob sie die Rente für die Obligation in dieser oder jener Weise entrichten, ja es ist wünschenswerter, die Obligationen sukzessive in Umlauf zu bringen, als sie auf einmal hinauszugeben. Wenn Se. Majestät diesen Antrag im Grundsatze genehmigen, wird der Finanzminister behufs der Festsetzung der Modalitäten der Ausführung mit den einschlägigen Ministerien des Inneren und der Justiz sich in das Einvernehmen setzen.

Die Konferenz war mit diesem Antrage vollkommen einverstanden, und der Minister des Inneren begrüßte denselben als schon längst in seinen eigenen Intentionen gelegen mit um so größerer Befriedigung, als die Grundentlastungsoperationen in Galizien wegen Kumulierung der Urbarial- mit der Servitutsfrage sich in unabsehbare Länge ziehen werden, weshalb auch er die Absicht habe, einen Antrag auf Trennung dieser Gegenstände zu überreichen13.

IX. Erhöhung des Ertrags des Lottogefälles

Nach den dem Finanzminister vorliegenden Ausweisen werden bei 80 Millionen Einsätze in die Zahlenlotterie jährlich gemacht. Dabei wünscht man eine Vergrößerung des Formats der jetzt sehr kleinen, daher der Gefahr des Verlierens unterworfenen Einlagsscheine. || S. 417 PDF || Der Finanzminister wäre geneigt, diesem Wunsche zu entsprechen, die Befriedigung desselben aber auch zur Quelle einer wenigstens 1 Million Gulden jährlich betragenden Erhöhung der Gefällseinnahme zu machen. Es sollte nämlich von jedem Einsatz über drei Kreuzer (ca. 60 Millionen des Jahres) für den auf größerem Papier und mit netterer Ausstattung gedruckten Einlagsschein ein Kreuzer eingehoben werden. Den Lottospielern fiele eine solche unbedeutende Abgabe nicht schwer, und wem sie drückend ist, der spiele nicht. Sollte sich übrigens deswegen wirklich die Zahl der Einsätze vermindern, so würde der aus der Beschränkung des Lottospiels erwartete moralische Gewinn den Gegnern desselben willkommen sein, unter welche sich übrigens bezüglich der Zahlenlotterie auch der Finanzminister selbst rechnen würde, wenn er bei der gegenwärtigen Lage der Finanzen auf das Einkommen aus diesem Gefälle zu verzichten vermöchte.

Mit Ausnahme des Justizministers , welcher sich gegen diesen Antrag erklärte, weil er gerade die ärmste Klasse der Bevölkerung trifft, indem vornehmlich nur diese sich dem Lottospiel ergibt, traten alle übrigen Votanten dem Antrage des Finanzministers bei14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 17. Jänner 1853.