Nr. 28 Ministerkonferenz, Wien, 17. Juli 1852 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 18. 7.), Bach 24. 7., Thinnfeld 20. 7., Csorich, K. Krauß, Baumgartner 31. 7.; abw.abwesend Thun, Stadion.
MRZ. – KZ. 3241 – (Prot. Nr. 27/1852) –
- I. Hebung der Pferdezucht und Einrichtung eines neuen Militärgestütes in Ungarn auf der konfiszierten Herrschaft Kis-Bér
- II. Ankauf der Tschandelschen Salpeterfabrik in Peggau
- III. Verstärkung der Truppen in Dalmatien wegen der bedrohlichen Zustände auf Klek und Suttorina
- IV. Personalzulage für den dalmatinischen Kollegialgerichtsrat Johann Nepomuk Sernütz
- V. Strafmilderung für den gewesenen Vizegespan des Pester Komitats Ludwig Széles
- VI. Strafmilderung für den gewesenen Vizegespan des Csanáder Komitats Michael Ronay
- VII. Strafmilderung für den gewesenen Stadt-Erlauer Deputierten Sándor Csiky
- VIII. Strafherabsetzung für Josef Bernath
- IX. Strafherabsetzung für Alexander Csertán
Protokoll der am 17. Juli 1852 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich brachte in der heutigen Sitzung folgende Gegenstände zum Vortrag:
I. Hebung der Pferdezucht und Einrichtung eines neuen Militärgestütes in Ungarn auf der konfiszierten Herrschaft Kis-Bér
Ungarn, bemerkte derselbe, sei bekanntlich eines der geeignetsten Kronländer für die Pferdezucht und besitze darin einen bedeutenden Reichtum, für dessen Benützung jedoch von Seite des Staates bisher nur wenig geschehen ist und der früheren eigentümlichen Landesverhältnisse wegen auch nur wenig geschehen konnte. Die Pferdezucht war beinahe ausschließlich in den Händen der Privaten und wurde auch in dieser Richtung in der neuesten Zeit sehr vernachlässigt. Se. Majestät beschlossen bezüglich der Pferdezucht nicht allein für das Land, sondern auch für die Gesamtmonarchie und die Armee die daselbst vorhandene reichhaltige Quelle zu eröffnen und haben den Kriegsminister zu beauftragen geruht, die geeigneten Anträge dazu zu stellen1. Wir hatten bisher in Ungarn zwei Militärgestüte, nämlich in Mezőhegyes und in Bábolna, dann ein Beschäldepartement zu Déés in Siebenbürgen, welch letzteres im vorigen Jahr mit Ah. Genehmigung um 50 Beschäler vermehrt wurde2. Dann ist auf Ah. Befehl zu Stuhlweißenburg in Ungarn ein Beschäl- und Remontierungsdepartement vorläufig auf 120 Beschäler aufgestellt und diese Anzahl von Hengsten aus den eigenen Militärgestüten beigegeben worden3. Nun ist aber diese Anzahl Beschäler für das große Land Ungarn unzureichend und muß, damit der Zweck der Anstalt || S. 175 PDF || einigermaßen erreicht werde, wenigstens auf 600 Stück nach und nach vermehrt werden, welche jedoch aus den bisherigen Gestüten beizustellen nicht möglich ist. Um aber auch das Geld zum Ankaufe der Beschäler nicht ins Ausland schicken zu müssen, stelle sich die Errichtung eines neuen Militärgestütes in Ungarn als das geeignetste Mittel dar. Für diese Widmung erscheine die dem Rebellen Casimir Grafen Batthyány ehemals gehörende, nun konfiszierte Herrschaft Kis-Bér als vorzüglich geeignet. Kis-Ber liegt in unmittelbarer Nähe von Bábolna und umfaßt beiläufig 16.000 Joch à 1200 Quadratklafter, darunter ungefähr 500 Joch Waldungen. Der an Äckern und Wiesen hier vorhandene Flächenraum würde sich für den abgesehenen Zweck ganz vorzüglich eignen. Die Staatsverwaltung würde durch die Überlassung dieses Besitztums an das Militärärar keinen empfindlichen Nachteil erleiden, weil die dortigen Gründe sandig und mager sind, daher im Wege der Verpachtung nur einen geringen Ertrag abwerfen würden, während solche Gründe für eine Gestütsanstalt als ganz vorzüglich geeignet erscheinen4. Der Kriegsminister brachte diese Verhältnisse mit dem Beifügen zur Kenntnis der Ministerkonferenz, daß er, Ah. beauftragt, Sr. Majestät Anträge darüber zu erstatten, die Absicht habe, sich die Ah. Entscheidung zu erbitten, daß die Widmung der Herrschaft Kis-Bér für ein Militärgestüt in thesi ausgesprochen und Ah. angeorclnet werden wolle, und daß bis zur weiteren Schlußfassung darüber jede weitere Verfügung über Kis-Bér suspendiert werde5. Über die Modalitäten der Übergabe werden weitere Verhandlungen mit dem Finanzministerium vorbehalten. Der Finanzminister wird dafür sorgen, daß bis zur erfolgenden Ah. Entschließung in Ansehung der Benützung der Herrschaft Kis-Bér keine die Ah. Schlußfassung präjudizierende Verfügung getroffen werde, glaubte aber schon gegenwärtig den Wunsch äußern zu sollen, daß, wenn es zur Übergabe der Herrschaft kommt und Adaptierungen für das Gestüt werden vorgenommen werden sollen, für ganz genaue und vollständige Überschläge unter Verantwortung der Verfasser derselben gesorgt werden möge.
II. Ankauf der Tschandelschen Salpeterfabrik in Peggau
Der zur Pulvererzeugung erforderliche Salpeter mußte bisher größtenteils aus den Privatraffinerien bezogen werden, da die ärarischen Läuterungsanstalten kaum zur Deckung des dritten Teils dieses Bedarfes zureichen. Die daraus entspringenden unverkennbaren Nachteile für das Ärar und die Pulverfabrikation veranlaßten die Generalartilleriedirektion auf die Erweiterung der Salpeterläuterung im Neugebäudea Bedacht zu nehmen und gleichzeitig die Errichtung einer anderweitigen ähnlichen Anstalt in Antrag zu bringen6. Die durch das Ableben des Unternehmers Tschandel außer Betrieb gesetzte Salpeterfabrik zu Peggau bei Grätz hat in letzterer Beziehung die Aufmerksamkeit der Generalartilleriedirektion auf sich gezogen. Die Lage derselben unmittelbar an der Eisenbahn, || S. 176 PDF || auf welcher der Rohsalpeter bezogen wird, und der so billige Preis des Brennholzes in jener Gegend stellen an und für sich die Läuterungskosten um 20 bis 24 Kreuzer per Zentner niedriger als im Neugebäude und bieten bei einem Läuterungsquantum von nur 9000 Zentnern eine Ersparung von 3000 bis 3600 f. das Jahr. Die Generalartilleriedirektion fand sich durch diese Rücksichten veranlaßt, mit der Tschandelschen Verlassenschaftsmasse wegen Überlassung der Fabrik in Unterhandlung zu treten7, deren Resultat war, daß der für den beabsichtigten Zweck unmittelbar notwendige Teil um 9000 f. Konventionsmünze angekauft werden könne, eine Summe, die in Hinblick auf die Objekte und die Vorteile des Ärars als sehr annehmbar erkannt wurde, daher die Generalartilleriedirektion um die Erteilung der Bewilligung zu diesem Ankaufe bat. Das Finanzministerium erklärte sich damit insofern einverstanden, daß dagegen die Salpetererzeugung im Neugebäude aufgegeben und der Salpeter von Privatfabriken, welche denselben wohlfeiler als die Ärarialfabriken erzeugen können, beigeschafft werde, und daß die Kosten nicht von den Finanzen, sondern aus dem Pulvererzeugungsfonds bestritten werden. Dagegen erinnerte der Kriegsminister, daß die Salpetererzeugung im Neugebäude gegenwärtig und solange nicht der große Bedarf des Militärs an Salpeter gedeckt ist, nicht aufgegeben werden könne. Auf die Zivilfabriken könne man sich nicht ganz verlassen, und dem Militär liege viel daran, so geläuterten Salpeter zu erhalten, wie er zur Erzeugung eines vollkommen entsprechenden Schießpulvers erforderlich ist und wie er von den Privatraffinerien keineswegs in demselben Grade wie von den ärarischen Läuterungsanstalten unter militärischer Leitung erzielt wird. Durch die Erwerbung der gedachten Fabrik würde jährlich eine bedeutende Ersparung bei der Läuterung erzielt, die Finanzen würden dabei nicht besonders in Anspruch genommen werden, und sind einmal hinlängliche Vorräte erzeugt, dann könne die Fabrikation im Neugebäude aufgelassen werden. Der Kriegsminister meint demnach, daß das Tschandelsche Gebäude angekauft und die Fabrik im Neugebäude vorderhand beibehalten werden dürfte.
Der Finanzminister fand in der Rücksicht, daß der raffinierte Salpeter in Peggau offenbar wohlfeiler erzeugt werden kann, gegen den Ankauf der Tschandelschen Fabrik und bei den dargestellten Verhältnissen gegen die einstweilige Beibehaltung der Fabrikation im Neugebäude [und] gegen dem nichts zu erinnern, daß die Kosten des Ankaufs und der Adaptierung aus dem Pulvererzeugungsfonds bestritten werden, womit sich auch die Ministerkonferenz einverstanden erklärte.
III. Verstärkung der Truppen in Dalmatien wegen der bedrohlichen Zustände auf Klek und Suttorina
Der Kriegsminister referierte weiter, es sei von dem Minister des Inneren die dringende Notwendigkeit angeregt worden, daß bei den durch vermehrte Anzeichen aller Art sich bedrohlich gestaltenden Zuständen auf KIek und Suttorina in Dalmatien zur strengen Aufrechterhaltung des bisherigen Status quo militärische Vorkehrungen zu treffen wären, um nicht von den Umständen || S. 177 PDF || überrascht zu werden8. In derselben Beziehung und Absicht sei auch von dem dalmatinischen Gouverneursstellvertreter GM. Baron Mamula an das Ah. Armeeoberkommando ein motivierter Bericht erstattet und davon Abschriften den Ministerien des Inneren und Äußern, dem obersten Polizeichef und dem Banus mitgeteilt worden9. In diesem von dem Kriegsminister vorgelesenen Berichte des GM. Barons Mamula werden die verschiedenen bedrohlichen Wahrnehmungen angeführt und unter anderem bemerkt, daß in Beziehung auf den Dienst besonders die Verhältnisse in den beiden unteren Kreisen ungünstig seien, wo in allem zwei Infanterie- und ein Jägerbataillon disloziert sind, mit welchen die Festungen Ragusa und Cattaro nebst anderen festen Punkten besetzt, die Grenze gegen Montenegro und Herzegowina geschützt und die beiden türkischen Landzungen KIek und Suttorina überwacht werden müssen. Für diese beiden Kreise seien militärische Verstärkungen notwendig. Das k. k. 4. Feldjägerbataillon befinde sich schon seit acht Jahren in Dalmatien und soll nun durch ein anderes Bataillon derselben Truppe ersetzt werden. Die erwünschte Hilfe könnte am leichtesten dadurch erzielt werden, wenn das neue Bataillon nach Dalmatien abrücken gemacht, das 4. Feldjägerbataillon aber dort noch auf eine Zeit und bis zur Feststellung der schwebenden Verhältnisse belassen würde, was ohne besondere Auslagen für das Ärar geschehen könne. Ferner hat GM. Baron Mamula in seinem Berichte die Notwendigkeit der Sicherung der Einfahrt in die Bocche di Cattaro durch permanente Befestigungen auf den Punkten d'Ostro und d'Azza und auf dem dazwischenliegenden Scoglio Rondoni dargestellt. Diese Befestigung würde nach seiner Ansicht 400.000 bis 500.000 f. kosten und würde eines der großartigsten Bassins der Welt und den südlichsten, viele Schiffe fassenden Hafen der Monarchie sowie die Küste der Suttorina gegen jeden Versuch feindlicher Flotten sichern. Da diese Bauten kaum vor zwei Jahren ausführbar wären, so könnte doch nach dem Dafürhalten des GM. Mamula durch eine baldige Anweisung von 12.000 bis 15.000 f. zu dem Zwecke der Vorbereitung, Anschaffung des Baumaterials und Adaptierung des Terrains für den im nächsten Frühjahre vorzunehmenden eigentlichen Bau schon jetzt eine gute Wirkung erzielt werden. Der Kriegsminister fand hierüber zu bemerken, daß die Ablösung des 4. Feldjägerbataillons bereits ausgesprochen seil10, daß es aber keinem Anstande und keiner besonderen Auslage unterliege, dieses Bataillon noch eine Zeitlang in Dalmatien zu belassen. Auch seien der Feldmarschall Graf Radetzky und der FML. Freiherr v. Wimpffen angewiesen worden, wenn GM. Baron Mamula Verstärkungen ansprechen sollte, ihn mit zwei Infanteriebataillonen und von Seite der Marine mit disponiblen Schiffen zu unterstützen, || S. 178 PDF || und davon seien sowohl der Banus als der GM. v. Mamula verständigt worden11. Was die Bewilligung des angesuchten Vorschusses von 12.000 bis 15.000 f. anbelangt, welcher, awenn er nicht aus der heurigen kurrenten Militärdotation entnommen werden könnteb, nach der Ansicht des Kriegsministers a conto des nächsten Militärpräliminars von den Finanzen anzuweisen wäre, wurde allseitig bemerkt, daß man wegen der moralischen Wirkung einen großen Wert darauf legen müßte, daß schon jetzt Voreinleitungen zu den diesfälligen Bauten getroffen werden. Die Befestigung der Bocche di Cattaro sei viel wichtiger als vielleicht manche andere im Zuge begriffenen Befestigungsarbeiten, welche zur Gewinnung jener 12.000 bis 15.000 f. vielleicht in diesem Maße beschränkt werden könnten. Eine besondere Anweisung über den präliminierten Aufwand hält der Finanzminister für unzulässig und meint, daß der erwähnte Betrag durch Ersparungen an der kurrenten Dotation bei einem Präliminare von so vielen Millionen, wie der Militärvoranschlag ist, wohl ohne besondere Schwierigkeiten erzielt werden könne12.
IV. Personalzulage für den dalmatinischen Kollegialgerichtsrat Johann Nepomuk Sernütz
Der Justizminister Freiherr v. Krauß besprach hierauf eine Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Finanzminister über das Ah. bezeichnete Gesuch des Kollegialgerichtsrates in Dalmatien Johann Nepomuk Sernütz um Bewilligung einer Personalzulage. Sernütz ist 64 Jahre alt und dient bereits über 31 Jahre. Er machte für sein Gesuch die erwähnte Dienstleistung, seine im Jahre 1809 als Landwehrmann gegen den Feind geleisteten Dienste, wofür ihm die große goldene Medaille zuteil wurde, seine häuslichen und Familienverhältnisse, insbesondere aber den Umstand geltend, daß der Schiffsfähnrich Sernütz, sein Sohn, den er mit vielen Opfern für die Marine ausbilden ließ, zu den Unglücklichen zählt, welche bei dem Untergange des Kriegsdampfers Maria Anna den Tod fanden13. Der Appellationsgerichtspräsident schildert ihn als einen Beamten von unermüdlichem Fleiße, Eifer, musterhafter Redlichkeit, sanftem Charakter, dem Kaiserhause treu ergeben, jedoch von schwachen Geistesfähigkeiten, weshalb er zur Leitung eines größeren Körpers nicht geeignet erscheine, und trägt auf eine Personalzulage von 500 f. für ihn an, womit sich der Justizminister auch aus dem Grunde vereinigte, daß Sernütz, der nur ein Gehalt von 1200 f. genießt, nach der bevorstehenden Organisierung14 in die für die Kollegialgerichtsräte höherer Kategorie angetragene Besoldung von 1600 f. bald vorrücken dürfte, worauf sich die Personalzulage nur auf 100 f. beschränken würde.
Der Finanzminister erklärte sich gegen diesen Antrag, weil weder in Sernützens Dienstleistung noch in dem Unglücke seines Sohnes zureichende Motive für eine Personalzulage gefunden werden können und Sernütz durch die Vorrückung in 1600 f. bald eine Verbesserung seiner Lage von selbst erlangen dürfte, welche ihm schon jetzt durch eine Personalzulage zugewendet werden will. || S. 179 PDF || Der Justizminister beharrte bei seinem Antrage, welchem sich bei den hier obwaltenden besonderen Rücksichten der Minister des Inneren anschloß. Der Finanzminister und der Kriegsminister stimmten für die Abweisung, während der Minister v. Thinnfeld und der vorsitzende Minister des Äußern eine Personalzulage von 400 f., welche durch seine Vorrückung in 1600 f. wieder in Abfall kommen würde, als zureichend erkennen würden. Diesem Antrage schlossen sich eventuell auch die Minister des Inneren und der Justiz an, welcher sonach per majora zum Beschlusse erwuchs15.
Der Justizminister brachte weiter folgende Gnadensachen zum Vortrage:
V. Strafmilderung für den gewesenen Vizegespan des Pester Komitats Ludwig Széles
Ludwig Széles, Vizegespan des Pester Komitates, hat in der Revolutionsepoche zum Widerstande gegen die kaiserlichen Truppen angeeifert, Truppen für die Rebellen geworben, die Grenze verteidigt etc. und wurde im Oktober 1851 zu zehnjährigem Festungsarreste verurteilt16. Der Justizminister meint, daß auf die Herabsetzung der Strafdauer auf die Hälfte bei Sr. Majestät au. anzutragen wäre, wornach die Strafzeit des Széles mit Oktober 1855 zu Ende ginge, weil er als Beamter (Vizegespan) zum Teil noch in der legalen Periode Dienste geleistet, die von seiner Stellung unzertrennlich waren, und andere in gleicher Lage Befindliche zu minderer Strafe verurteilt worden sind.
Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesem Antrage einverstandenl17.
VI. Strafmilderung für den gewesenen Vizegespan des Csanáder Komitats Michael Ronay
Michael Ronay, Vizegespan des Csanáder Komitates, Vater von fünf Kindern, hat zum Landsturm angeeifert, die Mobilgarde organisiert, die Unabhängigkeitserklärung gefeiert u. dgl. Er wurde im Jänner 1850 unter FZM. Haynau zu achtjähriger Festungsstrafe ohne Eisen verurteilt, hat die Strafe am 1. Februar 1850 angetreten und sitzt bereits zweieinhalb Jahre18. Da ein guter Teil der nicht hervorragenden Tätigkeit des Ronay noch in die legale Periode fällt und Se. Majestät das Gesuch der Maria Ronay Ah. zu bezeichnen geruht haben, so trägt der Justizminister an, dem Michael Ronay die noch übrige Strafzeit ganz nachzusehen, womit die Ministerkonferenz gleichfalls einverstanden war19.
VII. Strafmilderung für den gewesenen Stadt-Erlauer Deputierten Sándor Csiky
Sándor Csiky, 45 Jahre alt, Deputierter der Stadt Erlau, ist dem revolutionären Landtage nach Debreczin gefolgt, blieb bei demselben bis zu dessen Auflösung, || S. 180 PDF || hat der Sitzung vom 14. April 1849 beigewohnt20, Berichte an die revolutionäre Regierung erstattet, die Unabhängigkeitsakte publiziert u. dgl. Er wurde im Oktober 1851 zu sechs Jahren Festungsarrest verurteilt21.
Diese Strafe wäre nach dem Antrage des Justizministers, welchem die Ministerkonferenz beistimmte, auf drei Jahre herabzusetzen22.
VIII. Strafherabsetzung für Josef Bernath
Josef Bernath, vom Biharer Komitate, 49 Jahre alt, hat im ungarischen Lager die Korrespondenz mit dem ungarischen Landtage vermittelt, Vorschläge zu Beförderungen gemacht, als Deputierter dem revolutionären Landtage vor und nach dem 14. April 1849 beigewohnt23 u. dgl. Er wurde im Oktober 1851 auf vier Jahre verurteilt24.
Für diesen wird vom Justizminister und mit Zustimmung der Ministerkonferenz auf zwei Jahre angetragen, weil seine Tätigkeit nur minderer Art war25.
IX. Strafherabsetzung für Alexander Csertán
Alexander Csertán hat die Stelle eines Regierungskommissärs im Salader Komitate übernommen, die Verpflegung des auf der Murinsel konzentrierten Perczelschen Korps mit Lebensmitteln und allen Erfordernissen besorgt, Einkauf von Pferden gemacht, Verstärkungen und Waffen zugeführt, ist dem revolutionären Landtag nach Debreczin gefolgt, hat aber dort in keiner vorragenden Weise mitgewirkt. Er wurde zufolge der Septembersichtung auf sechs Jahre verurteilt26. Der Justizminister trug mit Rücksicht auf das vorliegene Ah. bezeichnete Gesuch der Barbara Csertán vom 10. Juni 1852 auf Herabsetzung der Strafdauer auf drei Jahre an.
Die übrigen Stimmführer meinten dagegen, daß die Strafe bloß auf vier Jahre zu vermindern wäre, weil Csertán eine größere revolutionäre Tätigkeit entwickelt hat und deshalb auch zurechnungsfähiger erscheint und weil es in seiner Willkür stand, sich auf der Murinsel von der Revolution zu trennen, was er aber nicht tat27.
Wien, am 18. Juli 1852. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, 26. August 1852.