Nr. 555 Ministerrat, Wien, 15. September 1851 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Baumgartner
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 16. 9.), P. Krauß, Bach 17. 9., Thinnfeld 17. 9., Thun, Csorich, K. Krauß; anw.anwesend Baumgartner; abw.abwesend Stadion, Kulmer.
MRZ. 3181 – KZ. 3210 –
- I. Neue Anleihe
- II. Subskription der Stadtgemeinde Wien
- III. Subskription des Großhandlungshauses Arnstein und Eskeles
- IV. Subskription des Großhandlungshauses Sina
- V. Termin für die Begünstigungen der Anleihesubskription
- VI. Form der Schuldverschreibungen für die Grundentlastung
- VII. Auszeichnung für Michael Kampisch
- VIII. Freiherrentitel für Johann v. Veltheim
- IX. Freiherrentitel für Adolph v. Dorne
- X. Standesvermehrung des böhmischen Gendarmerieregiments
- XI. Zolltarif (6. Beratung)
Protokoll der am 15. September 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
I. Neue Anleihe
Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß auf das neue Anlehen bis heute bei der Bank bereits neun Millionen und bei der Gemeinde Wien 1,500.000 Gulden subskribiert und daß auch schon über 350.000 fr. in Münze eingezahlt worden sind1.
II. Subskription der Stadtgemeinde Wien
Derselbe Minister teilte weiter mit, daß wegen Subskription der Stadtgemeinde Wien auf das erwähnte Anlehen eine Verhandlung anhängig sei. Die Stadtgemeinde will nämlich eine Million nominal subskribieren und die Bezahlung dafür (mit 925.000 fr.) durch die Abtretung des Kriminalgerichtsgebäudes leisten2.
Der Finanzminister erinnerte, daß von Seite des Staates schon früher für dieses Gebäude 800.000 fr. geboten worden seien, daß aber die Stadtgemeinde einen höheren Betrag forderte, weil die Bauauslagen allein, ohne den Grund und ohne das dabei befindliche Schützenhaus, 930.000 fr. ausgemacht haben.
Der Finanzminister bemerkte weiter, daß auf der anderen Seite der Staat Forderungen an die Stadtgemeinde, nämlich für das Polizeihaus und die Schranne, zu stellen habe, daß aber die Stadtgemeinde wünsche, man möchte diese zwei letzteren Gegenstände bei der Zahlungsberechnung für das Anlehen von dem Kriminalgebäude trennen.
Der Finanzminister fände, was das Polizeigebäude betrifft, keinen Anstand, in den Antrag einzugehen, meint aber, daß die Schranne in das Geschäft einzubeziehen und sobald als möglich dem Ärar zu übergeben wäre und daß für die beiden Objekte (das Kriminalgebäude und die Schranne) der Stadtgemeinde eine Million nominal (925.999 fr.) zugestanden werden könnten. Das Anlehen würde dadurch eine Erleichterung erfahren, und die vorteilhafte Rückwirkung auf andere Gemeinden, wenn die Stadt Wien eine Million subskribiert, wäre gleichfalls in Anschlag zu bringen.|| S. 224 PDF ||
Der Finanzminister erbat sich die Ermächtigung des Ministerrates, in dieser Art vorzugehen, welche bei den dargestellten Umständen sofort erteilt wurde3.
III. Subskription des Großhandlungshauses Arnstein und Eskeles
Dem Großhandlungshause Arnstein und Eskeles wurden, wie bekannt, für die Abtretung der Comer Eisenbahn an den Staat Obligationen gegeben, welche mit 4 % in Münze verzinslich und in neun Jahren rückzahlbar sind4.
Dieses Haus will auf das im Gange befindliche Anlehen eine große Summe subskribieren (von der Serie B) und die Zahlung mit den erwähnten in Münze verzinslichen Obligationen leisten; auch will es den größten Teil der Eisenbahngläubiger befriedigen5.
Der Finanzminister erbat sich die Ansicht des Ministerrates, ob er es, ohne sich gegenwärtig über die Ziffer dieser Subskription noch auszusprechen, angemessen finde, in eine solche Konvertierung, wobei jedenfalls das Ärar nichts verlieren dürfte, einzugehen. Er seinerseits hätte nichts dagegen, weil die, wenn auch erst nach neun Jahren zu erfolgende Rückzahlung der in der Rede stehenden Obligationen den Finanzen immerhin lästig wäre und es bequemer ist, Obligationen ohne bestimmte Rückzahlungsfrist dafür zu geben.
Der Ministerrat erklärte sich mit dem Finanzminister einverstanden und ermächtigte denselben, mit dem Hause Arnstein und Eskeles mit tunlichster Wahrung der Interessen des Ärars in dieser Sache zu verhandeln6.
IV. Subskription des Großhandlungshauses Sina
Das Großhandlungshaus Sina will gleichfalls einen großen Betrag subskribieren. Dieses Haus hat bei seinen vielen und großen Gütern für Urbarialien schon jetzt 878.000 fr. liquidiert, an Vorschüssen bereits 172.918 fr. bekommen, und hat über vier Millionen an Entschädigungskapital zu fordern. Von diesem letzteren will es einen Teil (zwei Millionen) gegen dem abtreten, daß es einen Teil von der neuen Anleihe, und zwar von der Serie B, nämlich Obligationen in Münze und im Auslande verzinslich erhalte.
Wenn das genannte Haus Obligationen zu 5 % der Serie A, im Inlande verzinslich, annehmen wollte, könnte man, wie der Finanzminister meinte, allenfalls [darauf ] eingehen, daß es solche Obligationen des neuen Anlehens in dem Maße, in welchem die Liquidierung des Entschädigungskapitals erfolgt, erhalte; allein, in der von demselben angedeuteten Art wäre das Geschäft für das Ärar nachteilig, weil im Auslande adie Zinsen auf kostspieligere Weisea gezahlt werden müssen, weil die Grundentlastungsobligationen erst in 40 Jahren fällig werden, die Grundentlastung in Ungarn noch nicht erfolgt ist|| S. 225 PDF || und vielleicht noch längere Zeit ausstehen dürfte, und weil ein Zweck des Anlehens ist, einen großen Teil des Papiergeldes einzuziehen, wozu man aber Geld und nicht Grundentlastungsobligationen schon in naher Zukunft benötigen wird.
Da das von dem Großhandlungshause vorgeschlagene Geschäft in der von demselben angedeuteten Art für das Ärar nur nachteilig wäre, so einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß das genannte Haus mit seinem Anbote abzuweisen wäre7.
V. Termin für die Begünstigungen der Anleihesubskription
Der Finanzminister brachte hierauf die Frage zur Erörterung, ob nicht eine Verlängerung des Termins für die Begünstigung des 2%igen Nachlasses an dem Emissionspreise des neuen Anlehens bewilliget werden sollte.
Der Termin für diese Begünstigung geht mit dem 16. d. M. zu Ende, worauf vom 17. bis 23. d. M. die Begünstigung des Nachlasses nur von 1 % des Emissionspreises eintritt8.
Der Finanzminister meinte, daß für die erste, größere Begünstigung vielleicht noch die drei Tage, der 17., 18. und 19. d. M. zugestanden werden könnten. Für ein solches Zugeständnis spreche der bedeutende Anklang, den dieses Anlehen unter den unteren Volksklassen findet, und der Umstand, daß es in den entfernteren Provinzen erst später und nicht so leicht zur allgemeinen Kenntnis gelangen konnte. Im Falle der Bewilligung könnte den 16. d. M. die Verlängerung durch den Telegraphen in Paris, Brüssel, Amsterdam, Berlin und Breslau bekannt werden.
Die übrigen Stimmführer des Ministerrates erklärten sich jedoch gegen eine solche Verlängerung aus Rücksicht für den moralischen Wert, das einmal von der Regierung ausgesprochene Wort einzuhalten, und weil im entgegengesetzten Falle die Leute sagen würden, daß es mit dem Anlehen schlecht gehen müsse, weil man die Frist für die ausgiebigste Begünstigung erweitere.
VI. Form der Schuldverschreibungen für die Grundentlastung
Schließlich brachte der Finanzminister noch die Festsetzung der Form der Schuldverschreibungen für die Grundentlastung zum Vortrage9.
Der Finanzminister erklärte sich von den mehreren ihm vorgelegten Entwürfen für den einen, in bwelchem in der Mitte der kaiserliche Adler und in der darüberstehenden Muschel dasb Wappen des betreffenden Kronlandes sich befindet und worin zugleich die Bestimmungen aus dem Grundentlastungspatente aufgenommen erscheinen, daß z. B. die Schuldverschreibungen alle Vorzüge der Staatspapiere genießen, daß sie sich zur Anlegung von Waisenkapitalien eignen, daß diese Schulden eines jeden Kronlandes von dem Gesamtreiche verbürgt werden etc., welcher Ansicht sowohl der Minister des Inneren als die übrigen Stimmführer des Ministerrates beitraten10.
|| S. 226 PDF || Ebenso erteilte der Ministerrat seine Zustimmung zu den folgenden vier Anträgen des Ministers des Inneren , und zwar:
VII. Auszeichnung für Michael Kampisch
auf Auszeichnung mit dem silbernen Verdienstkreuze für den Gendarmen Kampisch, welcher sich bei mehreren Anlässen besonders hervorgetan hat und deshalb von dem Gendarmerieinspektor für diese Anerkennung angetragen wird11;
VIII. Freiherrentitel für Johann v. Veltheim
auf die Ah. Bewilligung für den herzoglich-braunschweigschen Untertan, jetzt kaiserlichen Offizier, Johann v. Veltheim, zur Führung des Freiherrntitelsc in Österreich. Er ist vom alten Adel und kommt in den österreichischen Militärstandeslisten mit dem Wörtchen „von“ vor. Der Kriegsminister erklärte sich damit einverstanden12;
IX. Freiherrentitel für Adolph v. Dorne
auf die Ah. Bewilligung für den Mecklenburger Adolph v. Dorne, jetzt kaiserlicher Rittmeister im 6. Dragonerregimente, zur Führung des mecklenburg-schwerinschen Freiherrntitels in Österreich. Dorne stammt aus einem der ältesten Geschlechter des Landes ab.
Auch mit diesem Antrage war der Kriegsminister einverstanden13;
X. Standesvermehrung des böhmischen Gendarmerieregiments
auf Vermehrung des Mannschaftsstandes der böhmischen Gendarmerie um 165 Mann und einige Chargen, wozu die unabweisliche Notwendigkeit gehörig dargetan worden ist14.
XI. Zolltarif (6. Beratung)
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Ritter v. Baumgartner setzte hierauf seinen Vortrag über den neuen allgemeinen österreichischen Zolltarif, und zwar (nachdem die Beratungen über die 32 Paragraphe der Vorerinnerung in früheren Sitzungen beendigt wurden) über die eigentlichen Zollsätze fort15.
Bei I. Kolonialwaren, 1. Kakao, lit. b) ist für angemessen erkannt worden, statt „Kakao gemahlen, Kakaobutter“ zu setzen „Kakao gemahlen und Kakaobutter“, um dadurch anzudeuten, daß es zwei verschiedene Gegenstände sind. An dem angetragenen Zollsatze für diese Sachen wird dadurch übrigens nichts geändert.
2. Kaffee, lit a) ist nach dem Antrage des Finanzministers , welchem der Handelsminister , da es sich hier lediglich um einen Finanzzoll handelt, ohne Anstand beigetreten ist, beschlossen worden, den Einfuhrzoll von einem Zentner netto von 11 fr. auf 10. fr.|| S. 227 PDF || herabzusetzen. Eine weitere Herabsetzung, etwa auf 8 fr., welche dem Schmuggel mit diesem Artikel am besten abhelfen würde, müsse, da den Finanzen dadurch ein namhafter Teil der Einnahme entgehen würde, auf den sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht wohl verzichten könne, einer späteren Zeit vorbehalten bleiben.
Gegen die Zollansätze: 3. Gewürze, 4. Sago und 5. Tee ergab sich keine Erinnerung.
Ebenso wurde es bei den angetragenen Zollsätzen hinsichtlich des Zuckers belassen, obgleich der Minister der Landeskultur und die übrigen Stimmführer das Wünschenswerte nicht verkannten, eher den Zoll für den raffinierten Zucker zu erhöhen, dagegen jenen für das Zuckermehl zum Vorteile der Konsumenten wesentlich zu verringern, was sich aber gegenwärtig wegen des Schutzes der hierlandes bestehenden Raffinerien noch nicht ausführen lasse und einer späteren Zeit vorbehalten bleiben müsse.
Gegen die Zollsätze bei Obst kam keine Erinnerung vor.
Bei Südfrüchten wurde, ohne übrigens an dem Zolltarife etwas zu ändern, sub lit. b) der Ausdruck „mittelfeine“ als nicht angemessen und nicht notwendig erkannt, daher die Worte „mittelfein als“ ganz wegzulassen sind.
Gegen die Zollsätze bei „Tabak und Tabakfabrikate“ ergab sich keine Erinnerung16.
Wien, am 16. September 1851. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. Oktober 1851.