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Nr. 243 Ministerrat, Wien, 2. Jänner 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 3. 1.), Krauß 3. 1.,. Bach 3. 1., Gyulai 4.1., Schmerling 3. 1., Bruck 3. 1., Thinnfeld 3. 1., Thun, Kulmer 3. 1.; abw. Stadion.

MRZ. 8 – KZ. 16 –

Protokoll der am 2. Jänner in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Todesurteil gegen Samuel Fülöp

Der Kriegsminister Graf v. Gyulai brachte das von den Militärjustizbehörden gefällte Urteil gegen den Samuel Fülöp, einen der Richter, welche den Pfarrer Roth in Siebenbürgen wegen seiner Anhänglichkeit an die Sache der Regierung Sr. Majestät standrechtlich zum Tode verurteilt haben und dieses Urteil nach drei Stunden an ihm vollziehen ließen, zum Vortrage1.

Samuel Fülöp wurde von dem Militärgerichte wegen des an dem gedachten Pfarrer vollzogenen Mordes zum Tode verurteilt. Der FML. Baron Wohlgemuth fand sich bestimmt, dieses Urteil den höheren Militärgerichtsbehörden vorzulegen, weil es ihm schien, daß die Handlung des Fülöp nicht als Mord, sondern als Hochverrat, somit als ein politisches Verbrechen betrachtet werden müsse, welche Verbrechen nach der neuesten Anordnung Sr. Majestät nicht mehr mit den Tode zu bestrafen sind2.

Das Militärappellationsgericht und der oberste Militärgerichtshof erkannten den Fülöp des Hochverrates und der Mitschuld am Morde des besagten Pfarrers überwiesen, sprachen auf den Tod und die Einziehung seines Vermögens, in Rücksicht der oberwähnten Ah. Anordnung aber meinten sie per majora, daß die Todesstrafe in 20jährigen Festungsarrest in Eisen umzuwandeln wäre3.

Der Ministerrat stimmte dieser Ansicht bei dem Umstande, daß die über einen Vortrag des Ministerrates erflossene und vom Minister des Inneren unterm 25. Oktober 1849 dem Baron Wohlgemuth bekanntge­gebene Ah. Entschließung die Einstellung der Todesstrafe gegen die politischen Verbrechen ausspricht4, und die Militärgerichtsbehörden das Verbrechen des Fülöp für ein politisches (den Hochverrat) erkannt haben, umso mehr bei, als er sich nicht wohl erlauben könne, bei Sr. Majestät auf eine strengere Strafe als die Gerichtsbehörden anzutragen. Der vorliegende Fall wäre demnach Sr. Majestät mit dem au. Antrage vorzulegen, Allerhöchstdieselben wollen dem Ausspruche der|| S. 958 PDF || Gerichtsbehörden freien Lauf lassen, d.i. Ah. gestatten, daß die gegen Fülöp ausgesprochene Todesstrafe in 20jährigen Festungsarrest in Eisen umgewandelt werde5.

II. Wahlordnung für Böhmen

Der Minister des Inneren Dr. Alexander Bach besprach hierauf die bereits in der Ministerratssitzung vom 1. d.M. in Anregung gebrachte Wahlordnung für den böhmischen Landtag, insbesondere, was die den Städten zu gewährende Vertretung anbelangt6. Nach seiner Ansicht sollen in Böhmen 79 Landwahlbezirke (49 böhmische und 30 deutsche) bestehen und darin ebenso viele Vertreter für den Landtag gewählt werden. Die Städte sollen ebenfalls 79 Wahlbezirke für die Wahl von 79 Vertretern im Landtage haben, diese sollen aber so eingerichtet werden, daß davon 40 deutsche und 49 böhmischen entfallen.

Die den Minister bei dieser Einteilung leitenden Grundsätze waren, daß Prag mit einer Bevölkerung von 120.000 Seelen 10 Vertreter erhalte, daß Städte mit einer Bevölkerung über 10.000 Seelen je zwei und von da an nach der Bevölkerung so viele Städte mit einem Vertreter einbezogen werden, bis die Zahl von 79 voll ist, jedoch in der Art, daß statt fünf Orten, welche den Charakter einer Stadt weniger als den der Landbevölkerung haben, wie z.B. Choltitz, Blansko, Horzitz, Moldauthein etc., fünf andere einbezogen werden, bei denen, wenn auch ihre Bevölkerung unter 3000 Seelen steht oder sie nicht unter die Städte gezählt werden, wie Warnsdorf und Nixdorf, die städtischen, d.i. industriellen Interessen vorherrschend sind, z.b. bei Teplitz, Gabel, Kratzau, Hohenelbe, Elbogen, welche um 1000 oder 500 Seelen weniger als jene haben, für welche sie substituiert werden.

Die Absicht hierbei ist, die Industrialorte, welche sich im Norden befinden, gegen die Landbevölkerung im Westen und in der Mitte besser vertreten und der letzteren kein Übergewicht zukommen zu lassen. Würde man jene Substituierung nicht eintreten lassen, so würden von den Städten 33 Vertreter auf deutsche und 46 auf tschechische Ortschaften entfallen. Die Deutschen und Tschechen sollen sich das Gleichgewicht halten, und wenn auch die Tschechen der Kopfzahl nach stärker sind, so sind ihnen wieder die Deutschen an Besitz und Industrie überlegen.

Nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand einigte sich der Ministerrat darin, daß die Städte in Böhmen individuell und nicht gruppenweise vertreten werden sollen, daß es aber nicht wohl angehen dürfte, bei einigen Städten von der Bevölkerung ganz abzusehen, sie von der städtischen Vertretung auszuscheiden und für sie andere Orte mit geringerer Bevölkerung zu substituieren, was unfehlbar viele Reklamationen zur Folge haben würde. Um zu dem Ziele zu gelangen, wäre nach der von dem Handelsminister Ritter v. Bruck gemachten und von dem Ministerrate geteilten Motion eine neue Zusammenstellung in der Art zu verfassen, daß außer Prag und den vom Minister Dr. Bach genannten Städten mit zwei Vertretern die übrigen königlichen Städte und königlichen freien Städte, dann auch solche Ortschaften berücksichtigt werden, in welchen eigene Interessen wie bei Teplitz und Karlsbad zu beachten und zu vertreten sind. || S. 959 PDF || Hierdurch würden ungefähr 58 Vertreter zum Vorschein kommen und die noch fehlenden 21 wären dann auf Städte entfallen, welche die meisten Einwohner haben, und wobei sich streng an die Bevölkerung zu halten wäre.

Der Minister des Inneren wird eine solche Zusammenstellung anfertigen lassen und sie in der nächsten Ministerratssitzung vorbringen7.

Ah. E. Ich haben den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. Jänner 1850.