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Nr. 200 Ministerrat, Wien, 2. November 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 3. 11.), Krauß 3.11., Bach 4.11., Gyulai 5.11., Schmerling 5.11., Bruck, Thinnfeld 5.11., Thun, Kulmer 5.11.; abw. Stadion.

MRZ. 4013 – KZ. 3765 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 2. November 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Gesuch um Bewilligung zur Haltung einer Druckerpresse

Der Redakteur der Innsbrucker Zeitung Dr. Ennemoser findet keinen Drucker für seine Zeitung. Vom Ministerium des Inneren, bei welchem er mit Berufung auf das Preßgesetz um die Bewilligung zur Haltung einer eigenen Druckerpresse für seine Zeitung eingeschritten war, auf den ordentlichen Kompetenzweg für Gewerbskonzessionen gewiesen, hat Ennemoser seine Bitte auf diesem Wege erneuert, und die Innsbrucker Buchdrucker sind auch damit einverstanden, wenn der Gebrauch der angesuchten eigenen Presse auf den Druck der genannten Zeitung beschränkt bleibt.

Der Handelsminister , welchem das Gubernium diesen besonderen Fall zur Entscheidung vorgelegt hat, brachte im Ministerrate die Frage zur Sprache, ob die Erteilung eines so beschränkten, nach den allge­meinen Gewerbsgesetzen wohl nicht zulässigen Befugnisses nicht vielleicht aus politischen Rücksichten stattzufinden hätte.

Der Ministerrat erkannte, daß solange die dermalige Gewerbsgesetzgebung besteht, eine Abweichung davon nicht angemessen erscheine. Es ward sonach über Antrag des Unterrichts- und des Justizministers beschlossen, das Gesuch Ennemosers dem Gubernium zur ordnungsmäßigen Amtshandlung zurückzustellen, umsomehr, als durch eine unmittelbare Entscheidung von Seite des Ministeriums auch dem vorschriftsmäßigen Instanzenzuge vorgegriffen werden würde1.

II. Vortrag wegen Adjustierung der Regimentsärzte in „Die Presse“

Aus Anlaß des vom Kriegsminister geäußerten Wunsches zu erfahren, auf welchem Wege das Journal „Die Presse“ in den Besitz des von ihr abgedruckten Vortrags des FM. Grafen Radetzky an Se. Majestät über die Adjustierung der Regimentsärzte gekommen, übernahm es der Minister des Inneren, hierwegen die Nachforschung anstellen zu lassen2.

III. Besetzungsvorschlag für die Stelle des Präsidenten des ungarischen Senats des Obersten Gerichtshofs

Der Justizminister fragte an, ob gegen den von ihm im Ministerrate vom 15. Oktober sub XII. zum Chef des ungrischen Senats des obersten Gerichtshofs vorgeschlagenen gewesenen Personal Szerencsy seither etwas widriges bekannt geworden sei, und behielt sich vor, denselben, nachdem keine Bedenken gegen ihn erhoben worden, für den gedachten Posten bei Sr. Majestät in Vorschlag zu bringen, wenn er nicht, wie es heißt, etwa inzwischen verstorben wäre3.

IV. Zeitungsartikel über Ladislaus Csányis Verurteilung

Auf die weitere Anfrage desselben Ministers, ob außer dem über Grafen Batthyánys Verurteilung durch die Wiener Zeitung veröffentlichten Artikel4 nicht vielleicht auch über einige andere Häupter der ungrischen Rebellion ähnliche Aktenauszüge bekannt gemacht werden sollten, erwiderte der Ministerpräsident , daß solches auch in Ansehung Csányis und Baron Perényis oder jedenfalls doch wenigstens in Ansehung des ersteren zu geschehen hätte5.

V. Einschränkung des Armenaufwands

Der Finanzminister brachte die dringende Notwendigkeit einer Beschränkung des Militäraufwands wiederholt zur Sprache6.

Es zeigt sich dieser Aufwand nach den vorgelegten Nachweisungen in den letzten 20 Monaten mit 202.600.000 fr., und es wird pro Novembris 1849 eine monatliche Dotation von 14 Millionen in Anspruch genommen, während das ordentliche Staatseinkommen für ein Monat nicht viel mehr als 7–8 Millionen beträgt und auf eine Erhöhung desselben durch die Steuern bei dem Zustande der Provinzen, insbesondere Ungerns, in der nächsten Zukunft noch nicht zu rechnen ist7. Er steht außer allem Verhältnis zu dem Aufwande früherer Jahre, und selbst zu der gegenwärtigen Lage der Dinge, wo kein Feind mehr zu bekämpfen und die Ruhe hergestellt ist, sodaß die von der Lage der Finanzen gebieterisch geforderte Einschränkung desselben wohl und zwar durch eine Reduktion des Standes der Truppen durch Herabsetzung der Gebühren und Einstellung neuer Anschaffungen möglich sein dürfte. Zur Verständigung hierüber im Detail und zur Vorbereitung der hierauf zu gründenden Vorschläge dürfte eine Kommission aus Abgeordneten des Kriegs- und des Finanzministeriums bestellt und als nicht zu überschreitendes Maximum des Kriegsbudgets für das Jahr 1850, mit Rücksicht auf das bezüglich der notwendigen Kriegsrüstungen ähnliche Verhältnisse darstellende Jahr 1831, wo der Militäraufwand 77 Millionen betrug, höchstens die Summe von 80 Millionen Gulden festgesetzt werden.

Der Kriegsminister , welcher nicht weniger als der Ministerrat die Notwenigkeit einer Einschränkung erkannte, bemerkte zuvörderst, daß hierzu der Anfang durch Auflösung|| S. 804 PDF || der Freikorps, dann der 4., 5. und 6. Bataillons der Grenzregimenter bereits gemacht worden sei.

Was weiter geschehen könne, hänge von den politischen Verhältnissen ab. Diese, sowohl dem Auslande als dem noch nicht vollständig beruhigten Inneren gegenüber, fordern noch immer die Erhaltung einer imposanten, jeden Augenblick schlagfertigen Streitmacht. In Italien muß der Stand der Armee in der vom FML. Graf Radetzky angegebenen Stärke von 100.000 Mann in Kriegsbereitschaft erhalten werden. Dasselbe gilt von den Armeekorps in Böhmen und in Vorarlberg, weitre Streikräfte nimmt der Dienst im Inneren und das besondre Verhältnis in Anspruch, daß die ungrischen und italienischen Truppen schlechterdings nicht in ihrer Heimat verwendet oder berulaubt werden können. Es stellt sich also ein größeres Bedürfnis als im Jahre 1831 heraus und auch mit Nachschaffung des Kriegsmaterials kann nicht ganz innegehalten werden, weil ein großer Teil desselben in den Kampagnen zugrundegerichtet worden ist. Alles, was nach der Ansicht des Kriegsministers geschehen könnte, wäre eine Verminderung der Gebühren in der Art, daß die dermalen auf dem Kriegsfuße befindlichen Armeekorps auf die halbe Mobilität gesetzt würden, wie denn auch wegen Herabsetzung der Gebühren für die Armee in Ungern bereits der Vortrag an Se. Majestät erstattet worden ist.

Endlich könnte vielleicht durch Beurlaubung der Mannschaft der Landwehrbataillons ein weitrer Schritt zur Reduktion getan werden. Doch alle diese Vorschläge könnten nach dem Erachten des Kriegsministers nicht von der vom Finanzminister beabsichtigten Kommission ausgehen, sondern es müßten hierwegen adie Anträge durch den Kriegsminister gestellt unda der Auftrag und die Weisung von Sr. Majestät eingeholt werden.

In dieser Beziehung erklärte sich nun der Ministerrat damit einverstanden, und auch der Finanzminister hat nichts dagegen, daß der Kriegsminister hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstatte, nur fügte er die dringende Bitte bei, daß dies sobald als möglich geschehe und daß mit Rücksicht auf die Bemerkung der Minister des Innerern und der Jusitz, wornach die Errichtung von 13 Gendarmerieregimentern den Dienst im Inneren überhaupt, die Armeekorps in Böhmen und Vorarlberg aber denselben wenigstens in der Nachbarschaft erleichtern werden, der Effektivstand der Armee von gegenwärtig zirka 600.000 Mann wenigstens auf 400.000 Mann herabgebracht, und das schon früher mit 80 Millionen Gulden als äußerstes vorgeschlagene Maximum des Militäraufwands nicht überschritten werden möge8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. Dezember 1849.