MRP-1-1-01-0-18480401-P-0001.xml

|

Nr. 1 Ministerrat, Wien, 1. April 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Kolowrat; anw. Ficquelmont, Taaffe, Pillersdorf, Sommaruga; BdE. Kolowrat (2. 4.), Franz Karl (2. 4.).

MRZ. 12 – KZ. –

Protokoll des Ministerrates vom 1. April 1848.

I. Enthebung Baron Karl Friedrich v. Kübecks als Finanzminister und Ernennung des Freiherrn Philipp v. Krauß zu seinem Nachfolger

Se. Exzellenz der Ministerpräsident machte mit Beziehung auf obiges Ah. Kabinettschreiben1 die Notwendigkeit bemerkbar, vorerst die Schritte zur Ergänzung des Ministeriums selbst vorzunehmen. Nie war es dringender als jetzt, die Finanz- und Kriegsverwaltung2 erfahrenen und festen Händen anzuvertrauen, jeder Tag bringe neue Gefahren und größere Aufgaben, und die ganze Monarchie blicke mit bangen Erwartungen auf die Tätigkeit des Ministeriums, dessen Beratungsgegenstände heute, nebst der Besetzung zweier Ministerposten, die Vorsorge für Böhmens Landesverwaltung und die Vorkehrungen gegen Italien bilden dürften.

Die Leitung der Finanzen kann nach der bestimmten Erklärung und dem bekannten Zustande der durch Krankheit tief angegriffenen Kräfte des Freiherrn v. Kübeck3 nicht länger in der jetzigen prekären Lage belassen werden. Selbst für die wenigen Tage, welche unter allen Umständen notwendig sind, um den Nachfolger des Baron Kübeck aufzufinden und zu berufen, ist eine Vorkehrung mittelst des bestimmten Auftrages || S. 4 PDF || erforderlich, daß Vizepräsident Mayer v. Gravenegg4 mit voller Verantwortung handle und die für den Augenblick nötigen Maßnahmen ergreife oder vorschlage, ohne sich durch eine Rücksichtnahme auf den berufenen Minister der Finanzen in der Wahl der Mittel beengen zu lassen.

Unter den von Baron Kübeck selbst bezeichneten Männern5 wäre allerdings Graf Franz Stadion6 der geeignetste Nachfolger, allein, zur Erhaltung des Königreiches Galizien für die Kaiserkrone ist sein Verbleiben daselbst unerläßlich, wie dies in seiner eigenen Vorstellung ausgesprochen worden ist, welche er auf die Einberufung nach Wien folgen ließ7. Der zweite Präsident Freiherr v. Krauß8 würde dies nicht zu leisten vermögen, und gerade wegen einer Eigenschaft, die ihm unter dem polnischen Adel weniger Einfluß verschafft, würde Freiherr v. Krauß sich zur Übernahme eines Portefeuilles eignen. Deshalb und da die Finanzen eine dauernde Vorsorge und nicht ein Interim erheischen, wird auch Freiherr v. Krauß dem sonst gewiß schätzbaren Grafen v. Wilczek9 vorgezogen. Ferdinand Graf Colloredo10 wird jedoch wegen der Unbekanntschaft, die ihm von der Finanzverwaltung eigen sein dürfte, nicht in Berücksichtigung gezogen. Graf Stadion wird die Entfernung des Freiherrn v. Krauß schwer vermissen, und nur die Hoffnung, daß er mittlerweile im Lande einen fähigen Mann werde aufgefunden haben und daß diesfalls sein Vorschlag schnell und gerne werde beachtet werden, dürfte die Schwierigkeit beheben, die sonst Graf Stadion selbst zu Vorstellungen und Einwendungen verleiten könnte.

Um diesfalls sicher zu gehen, wäre kategorisch die Ernennung und allsogleiche Berufung des Baron Krauß auszusprechen, zugleich aber auch der Patriotismus und das Bewußtsein des Grafen Stadion in Anspruch zu nehmen11.

II. Ernennung FML. Peter Zaninis zum Kriegsminister

Die Leitung des Hofkriegsrates12 muß bei den jetzigen Verhältnissen, wo zu der Empörung des lombardisch-venezianischen Königreiches noch die Kriegserklärung Sardiniens || S. 5 PDF || hinzugetreten13, vorzüglich einem solchen Manne übertragen werden, welcher die Militärverwaltung genau und praktisch kennt, deshalb das Vertrauen der Armee genießt und imstande ist, die erforderlichen Verfügungen schnell und ergiebig zu bewirken.

Da sich selten in demselben Manne diese Kenntnisse mit der eigentlich kriegerischen Belebung des Heeres vereinen, so wird für diese Seite, die Führung des Heeres im militärischen Geiste, späterhin eine weitere Einrichtung erforderlich werden; derzeit ist dringend für die Militärverwaltung zu sorgen, und dafür eignet sich niemand mehr als FML. Zanini14, dem auch die Gabe zu Gebote steht, seine Ansichten mit Nachdruck selbst öffentlich zu vertreten. Würde es sich um einen Kriegsratsvorstand, die moralische Seite des Heeres, handeln, so könnten allerdings Männer wie Graf Latour15, FML. v. Hess16 genannt werden, allein dem Ministerrate ist es um die Sammlung und schnelle Verfügung der Militärmittel und eine geordnete Leitung der Verwaltung, die sehr verwickelt ist, zu tun, weshalb auch der zum Kriegsminister vorgeschlagene FML. Zanini bei seinen Militärverfügungen von jeder fremden Einwirkung freigehalten werden und diese, soferne sie noch bestehet, ganz aufhören soll17.

III. Öffentliche Erklärung über die konstitutionellen Grundsätze; Umformung des Staatsrates

Wichtig muß es überhaupt erscheinen, daß Ew. Majestät selbst in der Form der Bekanntmachung der Ah. Ernennungen zu den zwei Ministerposten die konstitutionellen Grundsätze zu beachten geruhen, daß nämlich der Ministerrat auf die Ag. Ernennung der ihn ergänzenden Mitglieder den wesentlichen Einfluß genommen habe, und daß den Unruhestiftern kein Vorwand dargeboten werde, als seien reaktionäre Versuche zu besorgen, oder die zur Konstitution des Vaterlandes gehörige Entwickelung werde absichtlich gehemmt.

Zwischen Ew. Majestät und dem Ministerrate befindet sich kein Organ, dessen Einfluß selbständig oder maßgebend wirkt, und namentlich ist diesfalls durch Tatsachen eine Aufklärung des Publikums wünschenswert, daß nicht ein Staatsrat oder eine Konferenz18 die Beschlüsse des Ministerrates einer nochmaligen Prüfung oder Erwägung unterziehe, indem jedes solches Verfahren ein störendes und uns verantwortliches Organ voraussetzt, || S. 6 PDF || und die Unverantwortlichkeit und Unverletzbarkeit nur mit Ew. Majestät geheiligter Person verknüpft ist19.

Bei diesem Anlasse glaubt der Ministerrat auch berühren zu sollen, daß der Staatsrat als solcher einer Umformung entgegengehen müsse. Mit dem Ah. Kabinettschreiben vom 31. März 1848 20 wird schon bemerkt, daß den Ministerconseils Männer des Ah. Vertrauens beizuziehen seien, und dies dürfte dem Ministerpräsidenten die Befugnis einräumen, besonders bei Spezialfragen einen oder den anderen Staatsrat beizuziehen, wie auf ähnliche Art die übrigen Minister sich der Beiziehung von Räten aus den Gremien der Ministerien oder Hofstellen bedienen können. Übrigens wird ohnehin jeder einzelne Minister auf die Organisierung seines Ministerialdepartements bedacht sein müssen; wo dann die Frage über die Stellung des stabilen und veränderlichen Personals eines jeden Ministerialdepartements ohnehin zur Entscheidung kommen wird21.

Über die Aufgabe und den Vorgang des Ministerrates werden Ew. Majestät in dem beiliegenden Aufsatze einige Grundlinien vorgelegt, welche des Ag. Beifalls würdig zu sein scheinen und nach welchen der Ministerrat auch von nun an verfahren zu sollen meint22.

IV. Kriegserklärung Sardiniens; Vorgehen Radetzkys; Bestellung eines Hofkommissärs für Lombardo-Venetien

Diesen Maximen folgend erwähnte auch der Minister des Äußern, Graf Ficquelmont, daß er aus Anlaß der Kriegserklärung Sardiniens23 in den Fall komme, Ew. Majestät mittelst Vortrages die Lage des lombardisch-venezianischen Königreiches und die militärischen und administrativen Maßregeln zu besprechen. Graf Radetzky24 werde sich allem Anscheine nach, da nun der Insurrektionskrieg sich in einen Kampf gegen fremde Invasion verwandle, zwischen dem Mincio und Etsch mit konzentrierter Macht festsetzen und von da aus operieren25. Bis zur Sammlung an dieser Linie werde eine ruhigere Zwischenzeit gewonnen werden, die dazu verwendet werden soll, dem || S. 7 PDF || Lande im Ah. Namen zu eröffnen, in welcher Lage sich dasselbe ohne Empörung befunden hätte, und wie das von Ew. Majestät Ihren Staaten insgesamt Gewährte dasjenige weit übertreffe, was von den beiden Zentralkongregationen des lombardisch-venezianischen Königreiches gebeten und verlangt worden ist26. Zugleich wird auf die Bestellung eines Hofkommissärs in der Person des Hofkanzlers Freiherrn v. Weingarten angetragen, welchem auch die nötige Vollmacht zu Unterhandlungen mit den Autoritäten des Landes einzuräumen wäre27. Er hätte endlich seine Vorträge unmittelbar dem Ministerpräsidenten einzusenden.

Da diese Anträge des Grafen Ficquelmont von dem gesamten Ministerrate angenommen wurden, so ist die Ah. Genehmigung umso mehr zu hoffen, als diese Angelegenheit, gleich vielen andern, dringend ist; insbesondere wurden bei diesem Conseil folgende Gegenstände als zur sogleichen Erledigung geeignet erkannt28.

V. Beeidigung der Minister

a) Die Anfrage des Ersten Obersthofmeisterstellvertreters wegen Beeidigung und Vorstellung der neuen Minister. Beide glaubte man derzeit nicht bejahend aussprechen, die definitive Entscheidung aber umgehen zu sollen; teils, weil die Einrichtung der Hofstellen künftig nicht dieselbe bleiben kann, weil der Wechsel der Minister häufig eintreten, ja selbst die Frage wegen der Eidesleistung auf die Konstitution berührt werden könnte29. Bei diesem Anlasse wurde das Ungeeignete einer Tagesmeinung erwähnt, als sollte auch das Militär auf die Konstitution den Eid ableisten, was bei Österreich nur zu einer Spaltung des Heeres führen könnte und ebensowenig wie in England notwendig wäre30.

VI. Tumulte im Kärntnertortheater

b) Die Anzeichen zu einem besorglichen Tumulte im Kärntnertortheater31 bestimmten zu dem Beschlusse, daß für einige Acht-Tage das Geben italienischer Opern zu unterbleiben habe, worauf auch der Polizeidirektor mit Bericht vom 1. April 1848, Z. 394, antrug32.

VII. Bewegung der tschechischen demokratischen Partei; Berufung Paul Josef Safaiřiks nach Wien

c) Die fortdauernden Bewegungen der Tschechischen (meist demokratischen) Partei in Prag33 machen eine sorgfältige Behandlung der Sprach[en]frage notwendig. Um diesfalls ungestümem Andrängen zuvorzukommen, wurde beschlossen, durch den Minister des öffentlichen Unterrichts, den Kustos und Professor Šafařík34 – einer der ersten Slawisten – nach Wien zu berufen, um ihn bei den tschechischen Schulfragen zu konsultieren35.

VIII. Behandlung der aus Lombardo-Venetien vertriebenen Justiz- und politischen Beamten

d) Die Flucht einiger Justiz- und politischen Beamten aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche36 bringt die Frage über ihre einstweilige Behandlung zur Sprache. Um diesfälligen zudringlichen und selbst unbescheidenen Forderungen zu begegnen, wurde beschlossen, gleichmäßig die bestehenden Normen wegen Quieszierung der vertriebenen Beamten zur Anwendung zu bringen und darauf festzuhalten37.

IX. Besetzung der Landeschef- und Ständepräsidentenposten in Prag; böhmische Deputation in Wien

Den wichtigsten Gegenstand für die Herstellung der Ruhe in den Stammländern der Monarchie macht die Aufregung in Prag38 und die Besetzung des Postens eines Landeschefs und Ständepräsidenten daselbst aus39.

Die beiden Vorträge des Ministers des Inneren, KZ. 108940 und [KZ.] 1181 ex 184841, wegen der Dienstesresignation des Oberstburggrafen Grafen Rudolf Stadion42 sind noch unerledigt.

|| S. 9 PDF || Die vorgeschlagenen Kandidaten, Graf Lažanzký43, Graf Wolkenstein44, sind wegen Unkenntnis der tschechischen Sprache oder der eigenen Erklärung wegen nicht verwendbar45, und doch ist jetzt, wo noch die Erinnerung an die befriedigende Verwaltung des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Stephan46 lebendig ist, kein Wunsch mehr als der verbreitet, daß ein durchlauchtigstes Familienglied an die Spitze der Landesverwaltung gestellt werde. Nach der Äußerung des Ministerpräsidenten hoffen die Gutgesinnten und Einsichtsvollen von diesem Schritte der Regierung ein Niederdrücken der Separations- und Selbständigkeitstendenzen, sie erwarten, daß die Fragen wegen eines eigenen verantwortlichen Ministeriums beseitigt werden können47.

Bei der Schwierigkeit jedoch, einen durchlauchtigsten Prinzen zu dieser schwierigen Aufgabe zu bewegen, müßte erst die Zustimmung der diesfalls einflußreichen Ah. Personen gewonnen und eine solche Einleitung getroffen werden, daß die Geschäftsleitung bewährten Händen anvertraut würde. So könnte Graf Albert Nostitz48 oder Graf Leo Thun49 die Geschäfte der Landesstelle, Hofrat v. Klezansky50 aber jene bei dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog übernehmen. Insbesondere würde sich Böhmen glücklich fühlen, wenn Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Joseph51 diese Mission auf sich zu nehmen geruhen sollten, dem ein reifer männlicher Sinn und eine große Sprachfertigkeit zur Zierde gereichen.

Was die Behandlung der neuerlich – heute den 1. April – in Wien angekommenen Bewohner Prags betrifft, die sich Abgeordnete nennen und sogar den Oberstburggrafen zu einer Unterschrift und Bestätigung nötigten52, so bemerkte der Minister der Justiz, || S. 10 PDF || daß die Frage sich nicht länger verdrängen lasse, ob denn nicht mit dergleichen sich nennenden, an sich unberufenen Deputationen auf solche Art ein Abschnitt gemacht werden könnte, daß Ew. Majestät zu erklären geruhen, es sei nunmehr, wo sogar auswärtige Feinde mit offener Kriegserklärung die Ruhe und Sicherheit der Staaten gefährden, notwendig, alle Anlässe zu innerer Aufregung sorgfältig zu vermeiden.

Es hätten daher Entsendungen von Deputationen nach Wien zu unterbleiben, und die Wünsche und Anbringen einzelner wie ganzer Körperschaften sollten den Weg der Behörden und sohin der Verwendung an den Reichstag einschlagen. Zugeständnisse, die mit der Konstitution zusammenhängen, könnten einzelnen Provinzen oder Körperschaften ohnehin nicht gewährt werden, ohne alle gleich zu behandeln, und dem Verfassungswerke könne rhapsodisch nicht vorgegriffen werden.

Der Ministerconseil glaubte jedoch, eine solche Proklamation noch um einige Tage verschieben zu sollen, da demnächst größere und unverschiebliche Finanz-, Militär-und politische Maßregeln beraten, ergriffen und offen ausgesprochen werden müssen, wo dann auf die Bemerkungen des Justizministers wird angemessener Bedacht genommen werden können. Die Frage wegen Abfertigung der sogenannten neuen Deputierten von Prag ist abgesondert zu behandeln, und dürfte deren Lösung durch manche in der Zwischenzeit getroffenen Verfügungen erleichtert sein53.

Endlich macht der Minister des Inneren darauf aufmerksam, daß zur Beruhigung solcher Deputationen viel beitragen werde, wenn nur einmal bekannt ist, daß der Ministerrat die Frage von den Grundlinien der Konstitution in Verhandlung nehme, wozu vielleicht baldigst wird geschritten werden können. Die Erledigungsentwürfe werden zu diesem Protokolle und zu den beiden Akten KZ. 1089 und [KZ.] 1181 ex 1848 wegen Dienstesresignation des Oberstburggrafen zu diesen abgesondert vorgelegt54.

Am 2. April 1848. F. Kolowrat. Ges. 2. April Franz Karl. Vidi.