18 Treffer für
Rapp v. Heidenburg, Franz Ritter
Dokument | Trefferzahl | KWIC/Doc-ID |
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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III | 1 |
… , die nebst dem aus einem politischen und militärischen Referenten, dem Landeshauptmanne und zwei vom … |
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 1 |
… und der Landeshaupt[mann] [] [, so weil] er [sich von] dem Gesichtspunkte leiten lasse, dass die Regierung bei einer Verfügung nach § 14 der Verfassung nicht mehr tun sollte, als unumgänglich notwendig sei“. Er fügte aber hinzu: „Wenn später die … |
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 1 |
… und der Landeshaupt[mann] [] [, so weil] er [sich von] dem Gesichtspunkte leiten lasse, dass die Regierung bei einer Verfügung nach § 14 der Verfassung nicht mehr tun sollte, als unumgänglich notwendig sei. Wenn später die … |
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 2 |
… bedeutet wurde, sich mit dem Landeshauptmanne wegen der Einhaltung des besprochenen Planes ins Einvernehmen zu setzen… … nur für eine bestimmte Aufgabe unter ausdrücklicher Zweck[s]etzung einzuberufen. Indessen sei es in den bisherigen Fällen, wo die Einberufung tatsächlich nur wegen der Erledigung einer bestimmten Frage geschah, durch Vermittlung des Landeschefs stets gelungen, den außerordentlichen … |
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 2 |
… will der Finanzminister zugeben, jedoch in der Weise verteilt wissen, dass für das Jahr 1883 ein Beitrag von 500.000 fl. und für die nächstfolgenden vier Jahre ein jährlicher Beitrag von 875.000 fl. erfolgt werde. Behufs der Erteilung von Vorschüssen hält der Finanzminister dafür, dass nur eine Summe von 1,500.000 fl. und zwar mit der Modalität zu gewähren sei, dass die Entnehmung von Vorschüssen auf den Zeitraum bis Ablauf des Jahres 1883 beschränkt werde, indem sich der Finanzminister hinsichtlich dieser Beschränkung auf die mit ihm übereinstimmende Anschauung des Landeshauptmannes von Tirol beruft… … hervorgehoben, dass es unbedingt notwendig sei, einen längeren und mindestens einen dreijährigen Termin zu setzen, weil man bei [so ausgedeh]nten Verheerungen, die erst allmählich nach Jahren repariert werden können, in den meisten Fällen nicht in der Lage sei, im Voraus den Aufwand zu ermitteln, insbesondere wird auch vom Ministerpräsidenten betont, dass die Anschauung des Landeshauptmannes von Tirol für diese Frage deshalb nicht als maßgebend angesehen werden könne, weil die Repräsentanz des … |
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 11 |
… Dr. Franz Ritter v. Rapp-Heidenburg und für den Beisitzer des … … Bezüglich des für Dr. v. Rapp zu wählenden Auszeichnungsgrades weise der … … und der unmittelbare Vor[gä]nger Rapps … … nicht ohne bestimmenden Einfluss gewesen waren, für Rapp nicht in Aussicht genommen werden wollte, sich in der Mitte zwischen jenen beiden Auszeichnungen halten und sohin das … … beantragen zu sollen. Der Ministerpräsident müsse, was Rapp anbelange, hervorheben, dass er als Statthalter in … … das Wirken Rapps kennengelernt habe und daher aus eigener Erfahrung wisse, welche wichtigen Dienste derselbe der … … geleistet habe. Speziell müsse der Ministerpräsident erwähnen, dass Dr. v. Rapp gerade anlässlich der im Jahre 1876 stattgehabten Auflösung des … … , wornach Rapp nicht wieder zum Landeshauptmanne ernannt wurde, der … … . Deshalb, sowie in Rücksicht auf die anlässlich der heurigen Katastrophe entwickelte verdienstliche Tätigkeit Rapps gehe der Ministerpräsident gerne auf die Anregung des … … an, obgleich er bei der besonderen Verdienstlichkeit und weiter bei dem Umstande, dass Rapp ohnehin kinderlos sei, auch den … … v. 28. 12. 1882 Rapp den … |