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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 25

… Anstatt gleich energisch einzuschreiten, wie es die Disziplin vorschreibt, ließ der Offizier die Renitenten abtreten, entließ, als auch die übrigen die Eidesleistung verweigerten, schließlich auch diese, und gab den Kontrollsakt auf. Wohl erschienen zwei Gemeindevorsteher mit der Erklärung, dass ihre Leute geneigt sind, den Eid abzulegen. Letztere waren aber bereits auseinandergegangen, und der Offizier nicht mehr imstande, die Eidesabnahme vorzunehmen. Der Vorfall wurde der Landesverteidigungsoberbehörde zur Kenntnis gebracht. Diese ordnete, ohne hiezu eine Ermächtigung einzuholen, eine vierzehntägige Waffenübung für die Renitenten auf den 4. Dezember 1871 in der …

… – als Vorsitzender der k. k. Landesverteidigungsoberbehörde für Tirol und Vorarlberg v. 4. 12. 1871 an das …

… habe sich die Landesverteidigungsoberbehörde im Einvernehmen mit dem …

… die Renitenten zur Waffenübung einberufen worden sind, habe er ausdrücklich als Kontrolltag bezeichnet, damit die Landesverteidigungsoberbehörde nicht nötig habe, nach außen hin eine Modifikation ihrer Verfügung eintreten zu lassen. Es sei dies derselbe Vorgang, wie er auch in …

… angelangt war, [erstattete] die Landesverteidigungsoberbehörde, beziehungsweise, da keine Sitzung derselben einberufen war, der …

… aus dem persönlichen Verkehr mit maßgebenden Persönlichkeiten versichern kann, von allen Parteien gebilligt, und als ebenso gerecht wie unvermeidlich angesehen. Auch alle Mitglieder der Landesverteidigungsoberbehörde würden – davon sei der …

… bitte daher dringend um die Genehmigung der von der Landesverteidigungsoberbehörde getroffenen Verfügung.…

… bezieht sich behufs Widerlegung dieser Vorstellung auf die von ihm bereits entwickelten Motive, und knüpft daran noch folgende Bemerkungen. Seine Absicht bestand nicht darin, die Maßregel der Landesverteidigungsoberbehörde

… nicht erscheinen werden. Dann würde die Landesverteidigungsoberbehörde erst recht vor der Aufgabe stehen, die energischen Maßregeln in die Gemeinden hinauszulegen, wo die Kontrollversammlungen …

… findet die Schwierigkeit darin, dass die Verfügung der Landesverteidigungsoberbehörde bereits hinausgegangen ist. Er könne sich allerdings denken, dass die …

… bereits hinausgegangen ist. Er könne sich allerdings denken, dass die Landesverteidigungsoberbehörde die Einberufung zur Waffenübung als ein drastisches Mittel erkannt hat, weil die Renitenten darin eine große Belastung und eine empfindliche Strafe erblicken würden. Wohl glaube er die Einflüsse zu kennen, die bei der Renitenz mitgewirkt haben. Doch bleibe es für die …

… [] dahin, [] telegrafisch aufzu[fordern], [] die Landesverteidigungsoberbehörde unter Mit[tei]lung der erhobenen, ihr [aber] noch nicht gegenwärtig gehaltenen Bedenken, noch einmal zur Schlussfassung zu veranlassen, und wenn diese Behörde bei der getroffenen Verfügung beharrt, den …

… haben den Fahneneid geschworen. Dass man sie bloß deshalb, weil jetzt eine Kontrollversammlung stattfindet, noch einmal schwören lässt, sie etwas, das vielleicht seinen guten Grund haben mag, aber nicht so eminent wesentlich ist, dass man davon, wenn es nicht eben in der Vorschrift begründet wäre, nicht hätte Umgang nehmen können. Man könnte der Sache auch die Auffassung geben, dass die Leute auf die Probe gestellt werden, wie weit sie den Widerstand zu treiben, ob sie die Renitenz gegen die Formalität auch auf die Leistung der militärischen Pflicht auszudehnen gewillt sind. Jedenfalls sei es von höherem Wert, wenn nicht bloß die zwei Spitzen, sondern die ganze Landesverteidigungsoberbehörde, die nebst dem aus einem politischen und militärischen Referenten, dem …

… [] Gesichtspunkt [] [in] Erwägung zieht. [Wenn auch] die der Landesver[teidigung] angehörigen Mitglieder [der] Landesverteidigungsoberbehörde dafür einstehen, so werde im Vorhinein einer Gegen[wirkung] von Seite der klerikalen Partei, von welcher eigentlich die Agitation ausgeht, die Spitze abgebrochen. Ein Zureden von dieser Seite sei wirksamer, als die Entsendung von Militärassistenz. Letztere sei in …

… einverstanden [] es gar nicht mehr durchführbar, von hier aus [] Verfügung der Landesverteidigungsoberbehörde zu kon[]andieren, nachdem die Renitenten den Auftrag schon erhalten haben, sich am 4. Dezember zur Waffenübung an dem bestimmten Orte einzufinden. Ein Widerruf würde den Dissens zwischen dem …

… und der Landesverteidigungsoberbehörde offen manifestieren. Die Verfügung der …

… offen manifestieren. Die Verfügung der Landesverteidigungsoberbehörde würde im Lande als das geringere Übel gegenüber jener des …

… ausgeht, nicht sehr sympathisch wird aufgenommen worden sein. Deshalb wünsche er jeden Konflikt zwischen der Landesverteidigungsoberbehörde und dem …

… in seinem dem Telegramme nachzusendenden Erlasse die eigentümliche Situation betonen würde, in welche es durch den Vorgang der Landesverteidigungsoberbehörde versetzt worden ist, indem letztere eine nachträgliche Genehmigung für einen schon ausgeführten Schritt verlangt. Das …

… vorzugehen, zumal aus dem Berichte nicht klar hervorgeht, warum die Landesverteidigungsoberbehörde ohne Not sich in die Entscheidung eingelassen hat. Der …

… richtig war, dass aber dem Ministerium durch die faktische Verfügung der Landesverteidigungsoberbehörde schon die Hände gebunden sind, indem dasselbe in das Dilemma versetzt worden ist, entweder gegen seine Überzeugung die Genehmigung auszusprechen, oder die ganze Verantwortung für Etwas zu übernehmen, wofür eigentlich die …

… schon die Hände gebunden sind, indem dasselbe in das Dilemma versetzt worden ist, entweder gegen seine Überzeugung die Genehmigung auszusprechen, oder die ganze Verantwortung für Etwas zu übernehmen, wofür eigentlich die Landesverteidigungsoberbehörde schon die Verantwortung auf sich genommen hat, als sie die Maßregel traf. …

… fügt bei, dass die Absicht, die Verantwortung auf sich zu nehmen, bei der Landesverteidigungsoberbehörde nicht ernstlich vorgewaltet zu haben scheint, da sie die Genehmigung angesucht hat, und da zwischen der Verfügung und dem Termin der Durchführung für das …

… bemerkt, [dass die] Landesverteidigungsoberbehörde die volle Verantwortung in dem Moment auf sich genommen hat, als sie ge[gen] die Weisung des …

… ; am 19. 12. 1871 berichtete die k. k. Landesverteidigungsoberbehörde sodann an das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… als Vorsitzenden der Landesverteidigungsoberbehörde für Tirol und Vorarlberg die Ag. Verleihung des …

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