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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 5

… § 11. Das Recht, das gemeinsame Ministerium zur Verantwortung zu ziehen, wird vom Reichssenate geübt. Bei Verletzung eines für die gemeinsamen Angelegenheiten bestehenden verfassungsmäßigen Gesetzes kann jede Delegation einen der anderen Delegation mitzuteilenden Antrag auf Anklage des gemeinsamen Ministeriums oder eines einzelnen Mitgliedes desselben stellen. Die Anklage ist rechtskräftig, wenn sie von jeder Delegation abgesondert, oder in gemeinschaftlicher Plenarsitzung beider Delegationen beschlossen wird. § 12. Jede Delegation schlägt aus den unabhängigen und gesetzeskundigen Staatsbürgern jener Länder, welche sie vertritt, vierundzwanzig Richter vor, wovon die andere Delegation zwölf verwerfen kann. Auch der Angeklagte, oder wenn der Angeklagten mehrere sind, alle gemeinschaftlich haben das Recht, zwölf der Vorgeschlagenen abzulehnen, jedoch nur derart, dass aus den von der einen und anderen Delegation Vorgeschlagenen gleich viele abgelehnt werden. Die hiernach übrig bleibenden Richter bilden den Gerichtshof für den vorliegenden Prozess. § 13. Ein eigenes Gesetz über die Verantwortlichkeit des …

… oder eines einzelnen Mitgliedes desselben stellen. Die Anklage ist rechtskräftig, wenn sie von jeder Delegation abgesondert, oder in gemeinschaftlicher Plenarsitzung beider Delegationen beschlossen wird. § 12. Jede Delegation schlägt aus den unabhängigen und gesetzeskundigen Staatsbürgern jener Länder, welche sie vertritt, vierundzwanzig Richter vor, wovon die andere Delegation zwölf verwerfen kann. Auch der Angeklagte, oder wenn der Angeklagten mehrere sind, alle gemeinschaftlich haben das Recht, zwölf der Vorgeschlagenen abzulehnen, jedoch nur derart, dass aus den von der einen und anderen Delegation Vorgeschlagenen gleich viele abgelehnt werden. Die hiernach übrig bleibenden Richter bilden den Gerichtshof für den vorliegenden Prozess. § 13. Ein eigenes Gesetz über die Verantwortlichkeit des gemeinsamen Ministeriums wird die näheren Bestimmungen über die Anklage, das Verfahren und das Erkenntnis feststellen.…

… waren gleichfalls der Ansicht, dass die Bestimmungen über das Recht der Delegationen, das gemeinsame Ministerium zur Verantwortung zu ziehen, in das Delegationsgesetz und zwar in der Weise aufzunehmen seien, wie dies in den §§ 11, 12 und 13 des ursprünglichen Entwurfes normiert war, und zwar in letzterer Beziehung …

… und für das Reichsministerium ein anderer Gerichtshof, eine Kommission des …

… bestellt werden soll. Seines Wissens werden die Richter über einen angeklagten Minister in keinem konstitutionellen Staate anders als aus den Kammern gewählt. Er erachtete daher vorschlagen zu sollen, dass im Delegationsgesetz die Verantwortlichkeit des gemeinsamen Ministeriums nur im Prinzipe ausgesprochen und beiläufig gesagt werde: „Das Recht, das gemeinsame Ministerium zur Verantwortung zu ziehen, wird von der Delegation geübt. Ein eigenes Gesetz wird die näheren Bestimmungen über das Verfahren enthalten.“ Der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 1

… , habe die Konferenz beschlossen, die in dem ursprünglichen Entwurfe über den Reichssenat enthaltenen §§ 11, 12 und 13 in den Entwurf des Gesetzes über die Delegationen, wo sie fallen gelassen wurden, aufzunehmen, weil diese Lücke eines Mangels von Bestimmungen über Verantwortlichkeit des Reichsministeriums umso mehr in die Augen fallen müsste, als sie in dem 67er Elaborate enthalten seien. Die §§ 11 und 12 seien wörtlich aus dem Elaborate entnommen und § 13 sei nichts anderes, als eine Ergänzung dieser Bestimmungen.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… und jenes über die Verantwortlichkeit des gemeinsamen MinisteriumsRgbl.…

… entgegen, das eine Verantwortlichkeit der gemeinsamen Regierung gegenüber den …

… zunächst gewünschten Besprechung des neuen Textes mit dem gemeinsamen Ministerium kam es freilich nicht mehr, da der …

… am folgenden Tag knapp mitteilte, dass er sich für das Reskript des gemeinsamen Ministeriums entschieden habe, „weil es nichts enthalte, was in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… werde ausdrücklich beantragt, dass zunächst die Chefs der obersten Hofämter (mit Ausnahme des dem Kommissionspräsidiumangehörigen Ersten Obersthofmeisters) dann sämtliche Minister sowohl des gemeinsamen als des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… sei im Artikel IV dieses Separatvertrags in derselben Weise gesichert, wie sie die gemeinsame Regierung

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… Zu dieser im Laufe des Jahres 1871 eröffneten Initiative der österreichisch-ungarischen Regierung in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… infolge der bei dem Straßenwesen eintretenden Reichsinteressen, als welche in erster Linie die militärischen hervortreten, eines Einflusses auf diesen Zweig der Administration nicht entraten kann. Er habe von diesem Standpunkte aus gegen einen von …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… geschehe durch das gemeinsame Ministerium, und dieses könne formell nicht eher die Auszahlung verfügen, als bis die Delegationen die Post im gemeinsamen Budget eingestellt haben. Andererseits erfülle aber der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… gewünschte Einwilligung der k. u. k. Regierung in eine Abänderung des Handelsvertrags und des Schifffahrtsvertrags vom 11. Dezember 1866, insbesondere in Betreff der Aufhebung der in den Artikeln 1) und 6) stipulierten Gleichstellung der Flaggen zum Gegenstande hat.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… erhobenen Ansprüche wegen Ersatzes des während des Bombardements im Jahre 1870 erlittenen Schadens seitens der kaiserlich deutschen Behörden von der Beibringung einer Reziprozitätserklärung der k. u. k. Regierung abhängig gemacht.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… vom 15. März 1872 zugekommen, worin das langjährige Bestreben der k. u. k. Regierung mit den vereinigten Donaufürstentümern ein direktes Handelsübereinkommen abzu[schliess]en besprochen und die …

… v. 15. 3. 1872, worin das langjährige Bestreben der k. u. k. Regierung, mit den Donaufürstentümern einen direkten Handelsvertrag abzuschließen, dargelegt wird, übermittelte …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… ihr Ansuchen um die Zustimmung der k. u. k. Regierung zu einigen Modifikationen des Handels- und Schifffahrtsvertrages mit …

… vom 11. Dezember 1866 nunmehr darauf beschränkt, dass die k. u. k. Regierung neben der Verzichtleistung auf den vertragsmäßigen Zollsatz für die Einfuhr von Schiffen und Schiffskörpern nach …

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