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Scherer, Wilhelm  

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 17

… liegt das Gesuch des Universitätsprofessors Wilhelm Scherer um Bestätigung im Lehramte nach zurückgelegtem Triennium vor…

… Zu Wilhelm Scherer, …

… im vorigen Jahre aus Anlass eines Disziplinarfalles (Ausbringung eines unziemlichen Toastes in einem Kommers der Burschenschaft „Silesia“) mit Professor Scherer beschäftigte und letzterem in Folge Ministerratsbeschlusses vom 23. Mai 1870 protokollarisch eine Warnung erteilt wurde, dahingehend, dass, falls er sich in dieser Richtung nochmals etwas zu Schulden kommen lassen sollte, auf seine Bestätigung im Lehramte nicht angetragen werden wird…

… []re Er[] das seitherige Verhalten Scherers einge[]. Die eingelangten Notizen ergeben, dass Professor …

… einge[]. Die eingelangten Notizen ergeben, dass Professor Scherer seit jener Zeit ganz zurückgezogen lebt, an öffentlichen Versammlungen nicht teilnimmt, sich ganz der Wissenschaft widmet, auf welchem Gebiete er als einer der ersten Germanisten gilt und in neuester Zeit eine große Tätigkeit entwickelt. Sein Privatleben sei vollkommen unbescholten. Seitens des Professorenkollegiums wird vom Standpunkte der Lehrtätigkeit auf die Bestätigung …

… seit jener Zeit ganz zurückgezogen lebt, an öffentlichen Versammlungen nicht teilnimmt, sich ganz der Wissenschaft widmet, auf welchem Gebiete er als einer der ersten Germanisten gilt und in neuester Zeit eine große Tätigkeit entwickelt. Sein Privatleben sei vollkommen unbescholten. Seitens des Professorenkollegiums wird vom Standpunkte der Lehrtätigkeit auf die Bestätigung Scherers das größte Gewicht gelegt.…

… stellt sich nun die Frage, ob für den Staat die nötige Garantie bezüglich des künftigen Verhaltens Scherers vorhanden ist. Er sei überzeugt, dass …

… vorhanden ist. Er sei überzeugt, dass Scherer in dieser Beziehung nicht einer der Schlimmsten ist und dass sich derselbe nur in Folge seiner Jugend zu der begangenen Unbesonnenheit habe hinreißen lassen. Gründe zur Entsetzung, die nur in Folge entschiedener Unfähigkeit oder eines Disziplinarerkenntnisses erfolgt, liegen nicht vor. Er gehöre zu den Zierden der …

… gewesen wäre, er schon des Beispiels wegen auf die Entlassung Scherers angetragen haben würde. Nachdem ihm aber eine Art von Strafe in Form einer Warnung erteilt worden ist, die Eventualität, vor welcher er gewarnt wurde, nicht eingetreten ist [] Sache [] erachtet werde. [] Umstände [], dass dem Professor …

… angetragen haben würde. Nachdem ihm aber eine Art von Strafe in Form einer Warnung erteilt worden ist, die Eventualität, vor welcher er gewarnt wurde, nicht eingetreten ist [] Sache [] erachtet werde. [] Umstände [], dass dem Professor Scherer die Approbation nicht vorenthalten werden kann.…

… findet es richtig, dass Scherer, wenn er die Richtung, in welcher er bei dem Kommers aufgetreten ist, seither verlassen hat, Anspruch auf die Bestätigung besitzt. Allein nach dem Wortlaute des Polizeiberichtes, des der Leiter des Unterrichtsministeriums vorgelesen, habe er nicht die volle Überzeugung, dass …

… , wenn er die Richtung, in welcher er bei dem Kommers aufgetreten ist, seither verlassen hat, Anspruch auf die Bestätigung besitzt. Allein nach dem Wortlaute des Polizeiberichtes, des der Leiter des Unterrichtsministeriums vorgelesen, habe er nicht die volle Überzeugung, dass Scherer in der gedachten Richtung nicht weiter tätig war. Der Satz „in letzter Zeit und in einer andern als der eben angedeuteten Richtung hat sich eine politische Tätigkeit …

… in der gedachten Richtung nicht weiter tätig war. Der Satz „in letzter Zeit und in einer andern als der eben angedeuteten Richtung hat sich eine politische Tätigkeit Scherers nicht bemerkbar gemacht“ schließe nicht aus, dass sich eben in der angedeuteten Richtung eine Tätigkeit …

… nicht bemerkbar gemacht“ schließe nicht aus, dass sich eben in der angedeuteten Richtung eine Tätigkeit Scherers bemerkbar gemacht haben kann. Er sei der Ansicht, dass die …

… hat zwar diesfalls keinen Zweifel, zumal er auch persönlich Erkundigung und dadurch die Überzeugung eingeholt hat, dass seither gegen Scherer nicht das geringste Nachteilige vorgekommen ist. Die Stilisierung des erwähnten Satzes sei wohl nicht glücklich gewählt. Er ist aber bereit, die Sache noch im kürzesten Wege zu konstatieren, und erbitte sich die Ermächtigung, wenn in Folge dieser Konstatierung jeder Zweifel behoben sein wird, den au. Antrag auf die Bestätigung …

… nicht das geringste Nachteilige vorgekommen ist. Die Stilisierung des erwähnten Satzes sei wohl nicht glücklich gewählt. Er ist aber bereit, die Sache noch im kürzesten Wege zu konstatieren, und erbitte sich die Ermächtigung, wenn in Folge dieser Konstatierung jeder Zweifel behoben sein wird, den au. Antrag auf die Bestätigung Scherers stellen zu können…

… v. 29. 11. 1871 wurde Scherer als ordentlicher Professor für alte Sprachen und Literatur mit …

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