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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… sich auf alle mögliche Weise der Stellungspflicht und der Militärpflicht überhaupt zu entziehen wissen, und dass dies zu einer ungeheuren Aufregung in der katholischen Bevölkerung Anlass gibt. Zur Zeit, als die Israeliten noch eine abgesonderte Stellung nach Kultusgemeinden hatten, lieferten sie das auf sie entfallende Kontingent; seit diese Einrichtung aufgehoben wurde, zeige sich, dass sie gar kein Kontingent stellen…

… das Verlangen erneuert, wider den früheren Modus der Abstellung der Israelitenkontingente nach den Kultusgemeinden einzuführen. Natürlich werde ihnen immer die Inkompetenz des …

… , obwohl die Exekutionskosten nie von den Israeliten, sondern von der ganzen Kultusgemeinde getragen wurden, doch mit wenigsten teilweise ersprießlichem Erfolg eingehalten worden, bis er vom Ministerium, welches ihn nicht gesetzlich fand, behoben wurde. Ist die Maßregel wirklich nicht im Gesetze begründet, so möge nach dem Antrage der …

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