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Preßleitung 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 14

… “, wie immer die faktischen Verhältnisse liegen mögen, in der Öffentlichkeit als offiziös und zwar als dem unmittelbaren Einflusse der Pressleitung zugänglich gelte. Er erlaube sich daher, zunächst die Frage zu stellen, ob der erwähnte Artikel lediglich als eine Elaboration irgendeines Journalisten über diese Frage anzusehen sei, oder ob derselbe auf Weisungen, Instruktionen oder Inspirationen der …

… zugänglich gelte. Er erlaube sich daher, zunächst die Frage zu stellen, ob der erwähnte Artikel lediglich als eine Elaboration irgendeines Journalisten über diese Frage anzusehen sei, oder ob derselbe auf Weisungen, Instruktionen oder Inspirationen der Pressleitung als solcher oder irgendeines Organes derselben beruhe. Nach Maßgabe der hierauf zu gewärtigenden Eröffnungen behalte er sich vor, weitere Anträge zu stellen…

… Die Preßleitung unterstand dem …

… von den gestellten Fragen nicht unmittelbar Kenntnis genommen haben konnte. Er schicke voraus, dass die Frage, welche Haltung die regierungsfreundlichen Blätter in der Angelegenheit der Wahlreform einzunehmen hätten, in der Presskonferenz allerdings zur Sprache gekommen sei, nachdem von Seite mehrerer Redaktionen an die Pressleitung das Ansinnen um Andeutungen über die Intentionen der …

… . Es sei hierüber in der Presskonferenz konferiert worden, man sei aber zu der Ansicht gelangt, dass die Pressleitung derzeit nicht in der Lage sei, Instruktionen in der Sache zu geben, weil im Ministerium selbst keine Einigung in der Frage erzielt worden. Sobald eine der verschiedenen Ansichten, welche sich bisher geltend machten, von einer Majorität des …

… feststehen werde, werde es selbstverständliche Pflicht der Pressleitung sein, im Sinne dieses Programmes mit dem vollen ihr zu Gebote stehenden Einflusse zu wirken. Solange dieses aber nicht geschehen sei, könne auch von positiven Instruktionen oder von einem Wirken der …

… sein, im Sinne dieses Programmes mit dem vollen ihr zu Gebote stehenden Einflusse zu wirken. Solange dieses aber nicht geschehen sei, könne auch von positiven Instruktionen oder von einem Wirken der Pressleitung in der Frage nicht die Rede sein. Die Folge davon sei, dass bei dem Mangel jedweder Andeutungen von Seite der …

… in der Frage nicht die Rede sein. Die Folge davon sei, dass bei dem Mangel jedweder Andeutungen von Seite der Pressleitung die Blätter eben den eigenen Eingebungen folgen, was nicht hintangehalten werden könne, nachdem diese Frage überhaupt und insbesondere die Frage, ob die Wahlreform unter Mitwirkung der …

… kann nicht umhin zu gestehen, dass nach seiner Auffassung die Aufgabe der Pressleitung eine andere sein sollte. Namentlich müsste ihr obliegen, der …

… unter allen Umständen den möglichsten Schutz zu sichern. Dass innerhalb des Ministeriums, insbesondere bei Fragen so tief eingreifender und heikler Natur Differenzen vorkommen, sei natürlich und schon öfter dagewesen. In einem solchen Falle aber sei es seiner Ansicht nach Pflicht der Pressleitung dafür zu sorgen, dass sich die Blätter in der für die …

… die Stellung somit nicht nur nicht erleichtert, sondern wesentlich erschwert, ja geradezu entgegen gearbeitet. Das falle der Pressleitung jedenfalls zur Last, nachdem es ihre Sache gewesen wäre, in dem angedeuteten Sinne eine negative Instruktion an die befreundeten Blätter hinauszugeben.…

… meinen dagegen, dass die bisherige Beteiligung an der Pressleitung von Seite dieses Ministeriums wenig genutzt, [] nur geschadet habe.…

… meint in Anbetracht der Wahlreform eine Instruktion für die Pressleitung auszuarbeiten, vor allem setze er aber eine Einigung im Meritum der Sache voraus, die umso wichtiger ist, als auch hievon der Entwurf der Ah. Thronrede abhänge. Was das …

… . In Absicht auf die Instruktionen für die Pressleitung ersucht er …

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