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Bischöfe 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 10

… publizierten Erlass an sämtliche Länderstellen gerichtet, worin erklärt wurde, dass die von den Bischöfen in Anwendung ihrer Disziplinargewalt über unterstehende Glieder des Klerikalstandes verfügte Verweisung einzelner Priester in eine geistliche Korrektionsanstalt mit dem zum Schutze …

… 1. dass sämtliche augenblicklich in einer geistlichen Korrektionsanstalt detinierten Mitglieder des Säkularklerus von dem erwähnten Erlasse vom 7. Juni ohne Verzug mit dem Beisatze zu verständigen seien, dass es ihnen hiernach freistehe, den ihnen angewiesenen Aufenthaltsort ohne weiters zu verlassen. Diese Verständigung hätte im Falle, als die Bischöfe hiegegen irgendwelchen Anstand erheben sollten, durch die …

… besorgt, dass, wenn es den Bischöfen nicht mehr gestattet sein sollte, Geistliche zur Rekollektion in Korrektionsanstalten zu verhalten, die Konsequenz die sein werde, dass seitens der …

… nicht mehr gestattet sein sollte, Geistliche zur Rekollektion in Korrektionsanstalten zu verhalten, die Konsequenz die sein werde, dass seitens der Bischöfe [] Konterventionsfällen [] sofort zur Suspendierung [] …

… , wenn sich die Bischöfe dessen weigern sollten, worauf man gefasst sein müsse. Übrigens meine er, dass damit die Sache noch keineswegs zum Abschlusse gebracht sein und dass man kaum umgehen können werde, die Frage …

… die sicher nicht ausbleiben werde. Die Ausübung des Aufsichtsrechtes durch den Staat werde übrigens, wie er glaube, auch den Bischöfen genehm sein, indem der Fall in …

… unvereinbar zu erklären, dass die Disziplinargewalt der Bischöfe sich gegenwärtig auf die Verhängung von Strafen erstrecken könne, welche die Entziehung der persönlichen Freiheit involvieren.…

… darauf zurück, dass der Hauptzweck des jetzt beabsichtigten Erlasses darin bestehe, sich zu versichern, dass die Beteiligten, und zwar sowohl die betreffenden Mitglieder des Säkularklerus als die in dieser Beziehung noch größerer Garantien bedürftigen Regularen von dem Erlasse vom 7. Juni verständiget werden für den Fall, als sich die Bischöfe hiezu nicht bereitfinden lassen sollten. Er glaube übrigens nicht, dass man in dieser Richtung bei den Ordinariaten einem großen Widerstande begegnen werde, die Mitwirkung des …

… bei der Verordnung sei ein bedeutsames Symptom hiefür, auch würde eine größere Einflussnahme auf die Klöster den Bischöfen sicher nicht unwillkommen sein. Dies vor Augen würde er meinen, dass ein vorläufiges vertrauliches Benehmen über den Erlass mit …

… eine bessere, wenn nicht gleich von vorne herein die Renitenz der Bischöfe vorausgesetzt würde.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… bemerkt, dass er eine Änderung der Fassung der Alinea [] des neuen Entwurfes der []en Verordnung insoferne für angezeigt hielte, als []em Gefühle die [] Gesetzes oder Verordnung es []schließen scheine, dass [] eine Voraussetzung [], dass die Bischöfe [] …

… bemerkt, dass die Publikation im Reichsgesetzblatte von dem Erlasse an die Länderchefs begleitet sein werde, in dem sie aufgefordert [], die Bischöfe sofort []den, die betreffenden Verzeichnisse einzusenden [] entgegengesetzt [] …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… [] der Akt, den der [] Namen und Auftrag des Staates ausübt. Von diesem Gesichtspunkte allein wäre die Frage der Taufe in Erwägung zu nehmen. Aufgebote und Trauungen seien ganz nach dem ABGB. zu beurteilen. Dieses fordert die Abgabe der Einwilligungserklärung vor dem ordentlichen Seelsorger, als welcher derjenige anzusehen ist, der vom Bischof mit der Mission eines Seelsorgers aufgestellt wurde, nicht aber derjenige, den irgendeine Gruppe sich selbst zu geben findet. Es walte kein Zweifel ob, dass jeder von einem solchen Priester vorgenommene Trauungsakt null und nichtig ist. Was schließlich die Bestattungen betrifft, so hätten wieder nur die Sterberegister in Betracht zu kommen. Das Ordinariat finde zwar, dass die Staatsverwaltung auch das äußere Gepränge hindern sollte. Dieser Ansicht sei er nicht. Der …

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