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Ortsschulräte 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… proponierten dreigegliederten Schulaufsicht nur ein Orts- und ein …

… nicht einen Ortsschulrat, sondern einen …

… zu bestellen, der gleichzeitig die Funktionen eines Ortsschulrates auszuüben []. Das Bedenken sei aber, dass mit dem Entfallen der Dreigliederung für eventuelle St[]te doch eine Instanz entfalle, welche in dem Reichsgesetze normiert erscheine, dass daher das Reichsgesetz mit dem Landesgesetze nicht im Einklange []…

… , dem ohnehin eine besondere Wirksamkeit nicht zukomme und der die Vereinigung seiner Attribute mit denen des Landesschulrates, welcher nebst dem Ortsschulrate für die Schulaufsicht [] stehen hätte.…

… - und Ortsschulräte untergeordnet waren, geregelt im sogenannten Reichsvolksschulgesetz § 10.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 9

… , wie sie sich aus dem infolge der Gesetze a und b vermehrten Einfluss der Schulgemeinden auf die Ortsschulen ergeben. Hervorzuheben sei hier namentlich der § 7, welcher für Fälle, wo ein Ortsschulrat seine Schuldigkeit nicht tut und eine Neuwahl ein besseres Resultat nicht erwarten lässt, den …

… berechtigt, eine Maßregel, die sich nach den bisherigen Erfahrung sehr empfehle. Der häufig wahrgenommenen Teilnahmslosigkeit für die Interessen der Schule werde dadurch entgegengetreten, dass das Gesetz die Annahme der Wahl zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Vorsitzenden im Ortsschulrate unter Strafandrohung zur Pflicht macht. Weitere Bestimmungen regeln zweckmäßig die Ortsschulaufsicht in Städten mit eigenen Gemeindestatuten, wo ein Stadtschulrat den Wirkungskreis des …

… unter Strafandrohung zur Pflicht macht. Weitere Bestimmungen regeln zweckmäßig die Ortsschulaufsicht in Städten mit eigenen Gemeindestatuten, wo ein Stadtschulrat den Wirkungskreis des Orts- und …

… zu der Bestimmung in Betreff der Bestellung von Administratoren die Erläuterung, dass die bezeichnete provisorische Maßregel für so lange zu dauern hat, bis die Gewähr gegeben ist, dass die Schulgeschäfte durch einen gewählten Ortsschulrat ordnungsmäßig werden besorgt werden. Die Ortsschulräte namentlich auf dem Lande seien die schlechteste Partie unserer Schulgesetzgebung. Sie tun …

… nichts, ja sie übertreten selbst das Gesetz. Der Schulbesuch scheitere sehr häufig daran, dass die Mitglieder des Ortsschulrates ihre eigenen Kinder nicht in die Schule schicken. Es sei daher ein Remedium für Fälle der Unkenntnis oder Renitenz geboten.…

… hat jedoch ein Bedenken gegen die in dem Entwurfe normierte Bestellung von Administratoren. Das Reichsgesetz über die Volksschulen bestimme ausdrücklich, dass für jede Schule ein Ortsschulrat bestehen soll…

… gestellt, die Ortsschulräte ganz zu beseitigen. Er sehe auch keinen genügenden Grund für die Notwendigkeit dieser Abänderung. Wenn der Landes…

… ist vom praktischen Standpunkte für die Ah. Sanktion, indem er einen Eingriff in das Reichsgesetz darin nicht erblickt. Kein Gesetz könne in einem solchen Sinne aufgefasst werden, dass dabei eine entsprechende Durchführung zur Unmöglichkeit wird. Das Verhältnis des Ortsschulrates zum …

… bemerkt, die Mittel gegen einen säumigen oder renitenten Ortsschulrat seien Geldstrafen oder die Auflösung. Die gänzliche Beseitigung sei aber dem Reichsgesetze widersprechend. Es trete hier ein gleiches Verhältnis ein wie bei Gemeindevertretungen. Die …

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