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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… doch einen Einfluss auf die Wahl dieses Hilfspersonales sichern und hat daher statt dem früheren § 10 die Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Juni 1868, Nr. 53, für die Staatsschuldenkontrollskommission aufgenommen…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… teilte diese Ansicht und beantragte die Einschlagung eines gleichen Vorganges, wie derselbe bezüglich der bei der Staatsschuldenkontrollkommission zugeteilten Beamten eingehalten wurde, mit dem Beifügen, dass Charaktererhöhungen, die schon als etwas Bleibendes erscheinen, dermalen zu unterbleiben hätten, dass jedoch dem mit der Leitung …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 17

… . Seine Politikgrundsätze waren wirtschaftsliberal. Deshalb hatte er mit dem Agieren in einer Kriegswirtschaft große Probleme. Zunächst lehnte er die Kriegsfinanzierung durch Kriegsanleihen ab. Erst im November 1914, nachdem Mitglieder der Staatsschulden-Kontrollkommission, der auch …

… Nur eine parlamentarische Institution blieb bestehen: die Staatsschulden-Kontrollkommission, die auch in parlamentsloser Zeit tätig blieb…

… . Genau aus diesen beiden Gremien – Staatsschulden-Kontrollkommission und …

… . Nachdem sich der Finanzminister auf dieser Basis mit einem österreichischen Bankenkonsortium auf ein Anleihegeschäft geeinigt hatte, musste dieses Abkommen vor Abschluss auch durch die Staatsschulden-Kontrollkommission des …

… . Damit hatte sie das im § 14 ausgesprochene prinzipielle Verbot einer „dauernden Belastung“ in eine Frage der Interpretation des Begriffes „Dauer“ verwandelt. Dieser Beschluss der Staatsschulden-Kontrollkommission wurde dann für die ersten drei Kriegsanleihen (bis Ende 1915) Basis der cisleithanischen Kreditgeschäfte zur Kriegsfinanzierung, die ohne tagenden …

… aber erst nach einer Intervention von Mitgliedern der Staatsschulden-Kontrollkommission am 14. Oktober 1914…

… . Dass Cisleithanien hingegen eine Subskriptionsanleihe wählte, lag daran, dass diese Anleihe nicht ein Gesetz, sondern eine kaiserliche Verordnung zur Rechtsgrundlage hatte. Daher war die Staatsschulden-Kontrollkommission „jedem Versuche der Begebung von Rente entgegengetreten, weil die bisherige österreichische Rentenschuld als eine nicht rückzahlbare, als dauernde Schuld gegolten hat“…

… formulierte die Haltung der Staatsschulden-Kontrollkommission so: „Die Idee der amortisablen Rente hätte bei der …

… so: „Die Idee der amortisablen Rente hätte bei der Staatsschulden-Kontrollkommission, wenngleich diese das Projekt vom volkswirtschaftlichen Standpunkte keineswegs missbillige, in juristischer Hinsicht und zwar speziell mit Rücksicht auf den Wortlaut der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über diese Kommission wesentlichen Anstoß erregt und auf diese Weise die Möglichkeit eines Konfliktes eröffnet.“…

… Gegen eine Subskriptionsanleihe hatte die Kontrollkommission hingegen keine Einwände, „weil es sich dabei um ein Vorschussgeschäft längerer Dauer handelte“…

… . Von nun an folgte jedes halbe Jahr, immer im Frühjahr und Herbst, eine weitere Kriegsanleihe, wobei – mit Zustimmung der Staatsschulden-Kontrollkommission – die Rückzahlung bei der zweiten cisleithanischen Kriegsanleihe nach zehn (1925) und bei der dritten nach 15 Jahren (also 1930) erfolgen sollte…

… Mit der vierten Kriegsanleihe, die ab 17. April 1916 aufgelegt wurde, trat eine wichtige Neuerung ein. Die Anleihe bestand einerseits wie bisher aus der Ausgabe von Schatzscheinen, die nach sieben Jahren auszuzahlen waren, daneben jedoch auch aus einer armortisablen Staatsanleihe, deren Rückzahlung in Form einer Verlosung nach fünf Jahren beginnen und nach 40 Jahren abgeschlossen sein sollte. Hier gab die Staatsschulden-Kontrollkommission ebenfalls ihre Zustimmung, es war jedoch „nicht leicht gewesen“, sie „für einen neuen Standpunkt zu kapazitieren“…

… Wenn die Kontrollkommission dennoch [trotz der 40-jährigen Laufzeit eines Teils der Anleihe] die Kontrasignierung auch dieser [4. bis 6.] Anleihen vorgenommen hat, so ist das geschehen, weil die kurzfristige, neben der 40jährigen, Kapitalsanlage freigestellt blieb, weil sich ferner das Erfordernis nach tunlichster bleibender Veranlagung in sehr vernehmbarer Weise im Publikum geltend machte und der Staat trachten mußte, die fluktuierenden Geldmittel in den Kreis seiner Interessen zu ziehen; dann weil die im Wege der Verlosung nach zehn Jahren eintretende Rückzahlung…

… aber anscheinend nur in beschränktem Maß bereit oder in der Lage. Bei der dritten Kriegsanleihe gelang es ihm nicht, den Widerstand der Staatsschulden-Kontrollkommission gegen längerfristige Schuldtitel zu brechen. Auch seine Steuerreformen hatten nur einen bescheidenen Umfang und umfassten fast nur Konsumabgaben. Die Einnahmen stiegen von 1914/15 bis 1915/16 nur um weniger als 200 Millionen Kronen – und hier besonders bei Staatsbetrieben: …

… zeigte sich weitaus energischer. So trotzte er bei der nächsten, der vierten Kriegsanleihe der Staatsschulden-Kontrollkommission die Möglichkeit einer amortisierbaren 40-jährigen Anleihe ab. Zudem ging er schnell und vehement das Thema von Steuererhöhungen an und begann diese ab Mitte August 1916 umzusetzen. Das Programm führte dann …

… Diese Einschränkungen enthielten jedoch einige Schwachstellen. Zunächst die, dass gerade die Bestimmung, eine kaiserliche Verordnung dürfe „keine dauernde Belastung des Staatsschatzes“ beinhalten, Interpretationsspielraum offenließ, was konkret unter „dauernder Belastung“ zu verstehen sei, der mit der Zeit immer weiter ausgebaut wurde. Über die korrekte Einhaltung hatte die aus dem Reichsrat gewählte Staatsschulden-Kontrollkommission zu wachen…

… , wurde bei der Zustimmung der Staatsschulden-Kontrollkommission zur vierten Kriegsanleihe im Frühjahr 1916 eine „Frist von 40 Jahren keineswegs nach dem Sinne des Gesetzes als eine dauernde Belastung“ angesehen…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… Zweck einer solchen Einrichtung sei, die Befriedigung der durch den Kriegszustand bedingten vermehrten Kreditbedürfnisse, insbesondere der Handels- und Gewerbetreibenden, durch Gewährung von Darlehen gegen Pfänder zu erleichtern. Der Leiter des Finanzministeriums beabsichtige daher eine kaiserliche Verordnung zu erwirken, welche die Grundlage für eine einschlägige Aktion zu bilden hätte. Geplant sei die Schaffung einer einheitlichen Organisation durch Errichtung einer Kriegsdarlehenskasse mit den erforderlichen Nebenstellen, deren Betrieb für Rechnung des Staates geführt wird. Die Kriegsdarlehenskasse soll für den Betrag der zugezählten Darlehen unverzinsliche Kassenscheine ausgeben, deren Gesamtbetrag 500 Millionen Kronen nicht zu überschreiten hätte. Die Kontrolle hinsichtlich der Höhe des Umlaufes werde der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates übertragen, ohne dass jedoch eine Kontrasignierung der einschlägigen Kassenscheine stattzufinden hätte. Die für das Darlehen zu bietende Sicherheit könne bestehen:…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 2

… . Als wesentliche Begründung für diesen Vorschlag sei angeführt worden, dass die wenigstens teilweise Aufbringung der Mittel durch eine amortisable Rente eine bessere Echelonierung der Rückzahlungstermine ermögliche. Der sprechende Minister habe aber Bedenken gehabt auf diesen Vorschlag einzugehen. Die Idee der amortisablen Rente hätte bei der Staatsschuldenkontrollkommission, wenngleich diese das Projekt vom volkswirtschaftlichen Standpunkte keineswegs missbillige, in juristischer Hinsicht, und zwar speziell mit Rücksicht auf den Wortlaut der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über diese Kommission, wesentlichen Anstoß erregt und auf diese Weise die Möglichkeit eines Konfliktes eröffnet…

… . Die Ausgabe der ersten beiden Kriegsanleihen auf Basis von Schatzscheinen galt nicht als dauerhafte Belastung des Staatsschatzes, die einer amortisablen Rente wurde von der Staatsschulden-Kontrollkommission hingegen als solche interpretiert, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 4

… Es sei nicht leicht gewesen, die Staatsschulden-Kontrollkommission, die bekanntlich anfangs nur kurzfristige Schuldurkunden kontrasignieren wollte…

… möchte zunächst prinzipiell hervorheben, dass ihm die Häufung von Fälligkeitsterminen zwischen 1920 und 1930, also in einer Zeit, wo die Schädigungen des Wirtschaftslebens durch den Krieg noch nicht überwunden sein können, äußerst bedenklich erscheinen. Er müsse aber zugeben, dass die Situation durch den bei den früheren Kriegsanleihen eingeschlagenen Weg wesentlich präjudiziert sei. Für seine Person hätte er es grundsätzlich für das Richtige gehalten, gerade die Lasten dieses Weltkrieges, mit welchem ein Opfer für alle künftigen Generationen gebracht werde, auf möglichst weit hinaus zu verteilen und daher auf ewige Renten, mindestens aber auf sehr langfristige Titres zu stellen, wobei man eben den bekannten Widerstand der Staatsschuldenkontrollkommission mit allen geeigneten Mitteln hätte überwinden müssen. Es sei bedauerlich, dass bei den ersten drei Kriegsanleihen gerade der entgegengesetzte Weg eingeschlagen und ein System kurzfristiger Schulden gewählt worden sei. So sympathisch es ihm daher grundsätzlich wäre, bei der bevorstehenden Kriegsanleihe lediglich mit einem langfristigen, etwa in vierzig Jahren fälligen Typus zu operieren, so könne er doch einem solchen Gedanken angesichts der vom Finanzminister gekennzeichneten Situation nicht das Wort reden, es sei denn, dass man diesen Typus mit einem besonders starken Anreiz ausstatten wollte, wie er ja in einer 6%igen Nominalverzinsung oder in der Zusicherung der Steuerfreiheit gelegen wäre, was aber auch seine Bedenken hätte. Er müsse sich daher mit dem Projekte einer Kombination grundsätzlich befreunden, würde aber befürworten, dass man den langfristigen Typus nicht mit dem eines siebenjährigen Schatzscheines, sondern mit einem auf die drei Fälligkeitstermine 1920, 1925 und 1930 abgestellten verbinde. Sollte diese Modalität abgelehnt und die vom Finanzminister vorgeschlagene gewählt werden, so wäre er für eine Limitierung der Emission des siebenjährigen Schatzscheines, etwa in der Höhe von einer Milliarde. Unter allen Umständen müsste aber entsprechend dafür vorgesorgt werden, durch Einräumung von Begünstigungen und Entfaltung einer wirksamen Propaganda den langfristigen Typus im Publikum möglichst zu forcieren.…

… möchte anknüpfend an die Darlegungen des Handelsministers einen kurzen Rückblick auf die Verhältnisse bei den früheren Kriegsanleihen werfen. Schon seit einigen Jahren habe sich der Geldmarkt der Rente ziemlich unzugänglich erwiesen. Am Anfang des Krieges herrschte in der Öffentlichkeit ein gewisses Gefühl der Unsicherheit. Überdies rechnete man mit einer verhältnismäßig kürzeren Kriegsdauer und infolgedessen mit einem geringeren Geldbedarf für die Kriegführung. Unter diesen Umständen erschien es naheliegend, andererseits aber auch nicht besonders bedenklich, kurzfristige Transaktionen vorzunehmen. Dazu kam noch der weitere sehr gewichtige Umstand, dass die Staatsschuldenkontrollkommission bis in die allerletzte Zeit jede langfristige Bindung des Staates perhorreszierte und Verpflichtungsurkunden dieser Art nicht kontrasignieren zu können erklärte. Ein Konflikt mit dieser Kommission, hätte er nun formal in der einen oder anderen Weise ausgehen mögen, würde unter allen Umständen einen Leidtragenden geschaffen haben, nämlich den Staatskredit. Nichts hätte das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Staates und damit in die Marktgängigkeit der Kriegsanleihen mehr gefährdet als ein offener Bruch zwischen Regierung und Kommission. Es gab daher keinen anderen Weg als den tatsächlich eingeschlagenen, nämlich die …

… bis in die allerletzte Zeit jede langfristige Bindung des Staates perhorreszierte und Verpflichtungsurkunden dieser Art nicht kontrasignieren zu können erklärte. Ein Konflikt mit dieser Kommission, hätte er nun formal in der einen oder anderen Weise ausgehen mögen, würde unter allen Umständen einen Leidtragenden geschaffen haben, nämlich den Staatskredit. Nichts hätte das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Staates und damit in die Marktgängigkeit der Kriegsanleihen mehr gefährdet als ein offener Bruch zwischen Regierung und Kommission. Es gab daher keinen anderen Weg als den tatsächlich eingeschlagenen, nämlich die Kommission sukzessive dahin zu drängen, dass sie sich mit einem langfristigen Typus befreunde. Die heutigen Mitteilungen des Finanzministers zeigen, dass auf diese Weise ein sehr schöner Erfolg erzielt worden sei, eine Tatsache, die der Ministerpräsident für seine Person nur mit der größten Befriedigung über das erzielte Resultat und den wärmsten Glückwünschen für den Finanzminister begleiten könne.…

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