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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… Im Artikel II heißt es dann: „Bei den Verleihungen von Konzessionen, in welchen die Staatsverwaltung von der im Artikel I eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, ist … Rücksicht zu nehmen.“ Aus Anlass spezieller Fälle handle es sich nun um die Frage, ob das zitierte Gesetz auch auf solche Eisenbahnkonzessionen Anwendung finden könne, deren Erteilung ohne Steuerbefreiung dem Gesetze vom 20. Mai 1869 vorangegangen ist. Für die Gramatneusiedler Bahn wurde nämlich die Konzession bereits im Jahre 1864 erteilt, die Bahn ist jedoch nicht zustande gekommen, weil der Termin wegen mancherlei Schwierigkeiten nicht eingehalten wurde. Vom Jahre 1864 bis 1868 wurde jedoch dieser Termin infolge Ah. Genehmigung den Konzessionären fortwährend verlängert, welche …

… den Konzessionären der Eisenbahn Wiener Neustadt–Gramatneusiedl, …

… mit. Fortsetzung des Gegenstandes über die Gramatneusiedler Bahn in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… der Eisenbahnlinie Gramatneusiedl – Wiener Neustadt um Gewährung der Steuerbefreiung nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Mai 1869…

… Zur Nichtbewilligung der Steuerfreiheit für diese Bahn siehe MR. v. 15. 6. 1869/VII.…

… um die Konzession dieser über [] Meilen langen und wegen der Fabriksorte, die sie berührt, nützlichen Bahn von …

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