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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… sanktioniertes Landesgesetz dem galizischen Landesschulrat weitreichende Kompetenzen bei der Festlegung der Unterrichtssprache eingeräumt…

… gegen die im November 1868 per Landesgesetz erfolgte Festschreibung von Polnisch als alleiniger Amtssprache des galizischen LandesschulratesLgbl. Galizien…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… Was noch die Fassung der Verordnung und namentlich des § 1 betrifft, so erlaube er sich darauf aufmerksam zu machen, dass vielleicht kein geeigneterer Anlass mehr sich sobald ergeben dürfte, die Stellung des galizischen Landeschulrates klarzulegen, wie der vorliegende. Diese Behörde hat sich auf einen ganz unstatthaften Standpunkt deshalb gestellt, weil sie beharrlich die Anschauung festhält, dass sie dem Ministerium nicht untergeordnet sei, sondern die höchste Instanz im galizischen Unterrichtswesen bilde, gegen deren Aussprüche und Verfügungen kein Rekurs oder Beschwerdezug mehr zulässig sei. Der galizische Landesschulrat hat dieser unstatthaften Anschauung in einem förmlichen Beschluss Ausdruck gegeben, gebärdet sich als eine streng autonome Behörde, verleugnet [gänzlich] und unbedingt den Charakter …

… Zum erwähnten Beschluss des galizischen Landesschulrates siehe MR. v. 28. 5. 1869/I Anm. 5. Zur Stellung und (Eigen)Definition des bereits 1867 eingerichteten Landesschulrates (…

… für den galizischen Landesschulrat vollkommen im Einklange steht, nach welchem der Wirkungskreis des …

… vollkommen im Einklange steht, nach welchem der Wirkungskreis des Landesschulrates im Schulwesen jener ist, der früher der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 36

… zu § 1 wegen des Landesschulrates zwei Amendements gestellt worden seien, bezüglich welcher ein Beschluss noch nicht gefasst worden sei…

… „k. k.“ beigefügt wird, denn dem Galizianer werde jedenfalls der erstere Beisatz der unangenehmere sein, während der Umstand, dass der …

… werde jedenfalls der erstere Beisatz der unangenehmere sein, während der Umstand, dass der Landesschulrat als ein kaiserlich-königlicher bezeichnet wird, ihnen gleichgiltiger ist. Da es daher in der Wirkung einen geringen Unterschied begründen wird und die Wirkung durch den weiteren Beisatz „k. k.“ nicht unangenehmer gemacht wird, glaube er, dass die Einschaltung im Sinne des letzteren Amendements gemacht werden soll.…

… bemerkte, dass er den Antrag im Sinne der letzteren Alternative deshalb gestellt habe, weil der Landesschulrat von …

… jener Körper ist, der die größten Schwierigkeiten in der Administration [] bereitet. Schon Graf [] habe es erkannt, dass der Landesschulrat ihm über den Kopf [] dass derselbe darauf [] Rechte als Präsident [] zu schmälern. []chend, dass …

… der Landesschulrat als eine Regierungsbehörde instituiert worden ist, habe man dahin getrachtet, aus demselben infolge von Kompromissen etwas ganz anderes zu machen, und zwar einen vollständig autonomen, dem Einflusse der …

… Zum galizischen Landesschulrat siehe MR. v. 26. 5. 1869/VIII, Anm. 19. …

… klärte diesbezüglich auf, dass damals den Polen, um sie zum Eintritte in den Reichsrat zu bewegen, ein Landesschulrat zugesichert …

… übernahm, den Mitgliedern des Landesschulrates vorgestellt habe, dass er ein Beamter, ein Mann der Administration sei und als solcher seine Pflichten kenne und dass er sie ersucht habe, sich ihren statutarisch bestimmten Wirkungskreis gegenwärtig zu halten, da es durchaus nicht angehe, dass eine vollziehende Behörde, die der …

… vorgestellt habe, dass er ein Beamter, ein Mann der Administration sei und als solcher seine Pflichten kenne und dass er sie ersucht habe, sich ihren statutarisch bestimmten Wirkungskreis gegenwärtig zu halten, da es durchaus nicht angehe, dass eine vollziehende Behörde, die der Landesschulrat ist, Opposition treibt und dadurch ihren [] Boden schwächt, und zwar umso [mehr], [] da der …

… ist, Opposition treibt und dadurch ihren [] Boden schwächt, und zwar umso [mehr], [] da der Landesschulrat berufen, [] kaiserlichen Behörden Befehle zu []. Er habe ihnen auch vorgehalten, dass bei Fortsetzung des eingeschlagenen [Weges] es dazu kommen könnte, dass die …

… dem Landesschulrat [den Gehorsam] künden. [] habe er sich Ruhe [] …

… [den Gehorsam] künden. [] habe er sich Ruhe [] Landesschulrat habe []schen Angelegen…

… , habe sich jedoch die Aktion der auf Autonomie abzielenden Mitglieder des Landesschulrates in letzterer Zeit freier gestaltet und man habe gewisse Fragen aus dem Reglement herausgegriffen und dieselben einseitig zum Gegenstand eines Beschlusses gemacht. So habe man, da man sah, dass er als …

… in letzterer Zeit freier gestaltet und man habe gewisse Fragen aus dem Reglement herausgegriffen und dieselben einseitig zum Gegenstand eines Beschlusses gemacht. So habe man, da man sah, dass er als Präsident des Landesschulrates infolge erhaltener Weisungen Berichte an das Ministerium erstattete, förmlich beschlossen, dass der …

… infolge erhaltener Weisungen Berichte an das Ministerium erstattete, förmlich beschlossen, dass der Landesschulrat dem Ministerium nicht untersteht. Er habe diesen Beschluss aus dem Grunde nicht sistiert, weil der …

… dem Ministerium nicht untersteht. Er habe diesen Beschluss aus dem Grunde nicht sistiert, weil der Landesschulrat zugleich beschlossen hatte, hierüber einen Bericht an das …

… nicht so bald an das Ministerium gelangen dürfte. Damit weiters die Vorlagen an das Ministerium nicht in Form von Berichten gelangen, habe der Landesschulrat weiters beschlossen, dass jede Angelegenheit an den vollen Ratstisch zu bringen und die betreffende Ausfertigung nicht an das …

… abzusenden und von einem Mitgliede des Landesschulrates zu kontrasignieren sei…

… Mit Schreiben v. 29. 5. 1869 hatte dann der galizische Landesschulrat seine diesbezüglichen Beschlüsse v. 17. 4. und 29. 5. 1869 …

… principiis obsta notwendig erscheint, dass volle Klarheit in der Sache herrsche, könne er es nur für zweckmäßig und geboten erachten, dass die Titulatur des Schulrates als eines kaiserlich-königlichen, wie sie auch von dem Ministerium fortwährend gebraucht wird, auch in der Verordnung, um deren Erlassung es sich handelt, gebraucht werde. …

… meinte, dass sich in der Diskussion über den Landesschulrat zu weit eingelassen wurde, da jetzt doch nicht die Frage über die Reorganisierung des …

… zu weit eingelassen wurde, da jetzt doch nicht die Frage über die Reorganisierung des Landesschulrates beraten werden soll und es sich nur darum handelt, den …

… beraten werden soll und es sich nur darum handelt, den Landesschulrat in den § 1 der Verordnung einzubeziehen, dabei aber eine Stilisierung aufzufinden, die nicht alle möglichen Deutungen zulässt und Missstimmung hervorzurufen geeignet wäre und damit den guten Eindruck vollständig verwischen würde, welchen die übrigen Bestimmungen, wie zu hoffen, hervorbringen könnten. Er könne daher nur nachdrucksamst …

… stellte stante concluso, dass die Verordnung erlassen werden soll, den Antrag, im § 1 zu sagen: „dann der k. k. Landesschulrat und die k. k. Gerichte usw.“ Dass gesagt werde, „der dem Ministerium für Kultus und Unterricht unterstehende etc.“, sei nämlich nicht notwendig. Es sei bei den übrigen der genannten Ministerien der Ausdruck „unterstehend“ nur deshalb in Anwendung gekommen, weil man doch nicht alle den Ministerien unterstehenden Behörden [und Ämter] einzeln aufführen konnte. [Den Zusatz] „k. k.“ halte er aber für [notwendig], weil sonst eine Fassung ge[wählt würde], die der Frage präjudizieren könnte. [Das] „k. k.“ drücke aber [aus, dass der] Landesschulrat keine [], [sond]ern als eine im [Sinne der Regierungs]gewalt amtierende …

… beizustimmen, jedoch, damit er in seiner Stellung, die er gegenüber dem galizischen Landesschulrate einnehmen zu müssen glaube, nicht desavouiert werden könne, nur unter der Bedingung, dass der Ministerrat in einem zu Protokoll zu nehmenden Beschlusse ausdrücklich erklärt, dass der …

… einnehmen zu müssen glaube, nicht desavouiert werden könne, nur unter der Bedingung, dass der Ministerrat in einem zu Protokoll zu nehmenden Beschlusse ausdrücklich erklärt, dass der Landesschulrat eine k. k. Behörde und als solche dem …

… gebe, wenn trübe Verhältnisse eintreten. Wenn er sich gegen die eine oder die andere Richtung, die man einschlagen wolle, entschieden ausspreche, so geschehe das, weil er sich stets auf den österreichischen Standpunkt stelle. Wenn die Strömung dahin geht, dass man den Landesschulrat polonisieren oder autonom machen will, könnte er nur wünschen, dass man die Ausführung [den Händen] eines polnischen …

… bemerkte, auf den Gegenstand der Beratung – die Einschaltung für § 1 – wieder einlenkend, dass es ihm nicht zusagen [], durch die Aufnahme des Passus „dem Ministerium für Kultus und Unterricht unterstehende“ ganz nebenbei in der fraglichen Verordnung die prinzipielle Frage rücksichtlich des Landesschulrates zu verfügen. Unter der Voraussehung, dass der Ministerrat darüber schlüssig wird [] Standpunkte der …

… [] Landesschulrat in …

… aussprechen. Eine vollständige Klarheit der Ansichten der Minister über dieses Verhältnis erscheine ihm aber unbedingt notwendig, nachdem die Frage durch die Aktion des Landesschulrates eine ganz nebelhafte Gestalt angenommen hat, und weil der …

… eine ganz nebelhafte Gestalt angenommen hat, und weil der Landesschulrat nach der von ihm aufgestellten Fiktion, nach welcher er weder eine autonome noch eine Regierungsbehörde wäre, da er sich weder dem …

… unterstellt, vermeint eine rein absolute, in das Staatsgefüge gar nicht einzuschaltende Behörde wäre, was bezüglich eines Exekutivorganes, das der Landesschulrat unstreitig ist, als eine offene Absurdität erkannt werden müsste.…

… rechte Mitte einzuhalten und doch das Prinzip festzuhalten, denn durch die Einschaltung des „k. k.“ ist die Unterordnung des Landesschulrates unter das Ministerium wohl eine selbstverständliche. Er stimme daher gleichfalls dem Antrage des …

… den Standpunkt einzunehmen [habe], dass der galizische Landesschulrat…

… galizische Landesschulrat als eine dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 11

… jedoch unabhängig von der administrativen Einteilung des Landes von dem Landesschulrate festzustellen wären. Von diesen Distriktsschulräten sollen die eigentliche Regierungsorgane gänzlich ausgeschlossen und soll der Vorsitz dem Delegierten des …

… festzustellen wären. Von diesen Distriktsschulräten sollen die eigentliche Regierungsorgane gänzlich ausgeschlossen und soll der Vorsitz dem Delegierten des Landesschulrates, nach Umständen den Delegierten des …

… soll ferner auch ein vom Landesschulrate zu ernennender Visitator (in der [] Diätenklasse) nebst einem Sekretär zur Stellvertretung mit beratender Stimme beigegeben werden.…

… hin, wo im Gesetze bestimmt worden sei, dass, wenn in einem politischen Bezirke die Bevölkerung der Sprache nach verschieden ist, der Bezirk und zwar über Antrag des Landesschulrates in zwei Schulbezirke geteilt werden könne…

… in Bezug auf die Vereinigung in gleicher Weise vorzugehen und die Antragstellung [] Gesetze dem Landesschulrate zu überlassen.…

… berührten Landesschulrat zu überlassen.…

… antragten Zahl und Art der Zusammensetzung zu normierenden Bezirksschulräte der Zusatz aufzunehmen wäre, dass über Antrag des Landesschulrates die Vereinigung von zwei oder drei politischen Bezirken in einen Schulbezirk gestattet werden kann, wo die Erfahrung die Notwendigkeit hiezu herausgestellt habe, in welchem Falle der …

… v. 28. 11. 1870 eine provisorische Verordnung über die Organisierung der Bezirksschulaufsicht erlassen; diese auf Grundlage eines Vorschlages des Landesschulrates erstellte Verordnung sah 22 Schulbezirke vor, dafür wurden die Bezirksschulräte vom Unterrichtminister ernannt,…

… . Über einige dieser Modifikationen könnte allerdings hinausgegangen werden, wie über die Teilung der Seminarien in höhere und niedere (§ 1) und über die hiedurch bedingten Abweichungen in Betreff der zu lehrenden Gegenstände (§ 3), nachdem das Reichsgesetz gestatte, den Bildungskurs herabzusetzen. Dagegen bildet das dem Landesschulrate im Widerspruche mit dem Organisationsregulativ und dem Reichsvolksschulgesetze der Regierungsvorlage eingeräumte Verordnungsrecht (§§ 8, 12, 14, 15, 21 und 24) einen so wesentlichen Umstand, dass zunächst wegen dieser, jede Ingerenz des …

… auf die fraglichen Institute ausschließenden, absolut unzulässigen Erweiterung der Kompetenz des Landesschulrates auf die Ah. Sanktion des Gesetzentwurfes nicht eingeraten werden könne.…

… wurde schließlich mit Verordnung des galizischen Landesschulrates v. 25. 2. 1871 das provisorische Statut für Lehrerbildungsanstalten dieses …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 10

… bringt folgende Angelegenheit zum Vortrag: Nach Artikel 3 des Statuts für den Landesschulrat in Galizien, ddto. 25. Juni 1867, ist die Vorzeichnung der Lehr…

… [texte] für die Volksschulbücher dem Landesschulrate überlassen.…

… Der Landeschulrat hat von dieser Kompetenz umfassenden Gebrauch gemacht, indem er eine Reihe von Veränderungen in den für die …

… noch zustehende allgemeine Aufsichtsrecht zu üben, und kraft desselben Einsicht von den vorgenommenen Textänderungen zu nehmen. Was er nun bei dieser Gelegenheit wahrgenommen, habe ihn auf das Höchste betroffen. Der Grundgedanke, welcher den Landesschulrat bei [den] Textänderungen leitete, …

… bemerkt, er sei wohl in der Lage, die entsprechenden Weisungen wegen Umgestaltung, beziehungsweise Wiederherstellung des Textes zu erlassen. Doch müsse er aufmerksam machen, dass diese Weisungen zunächst nur an den Landesschulrat gerichtet werden können, an dessen Spitze …

… steht, der wohl, was nationale Gesinnung anbelangt, von den übrigen Mitgliedern des Landesschulrates keine Ausnahme macht.…

… , falls unter seinem Präsidium die Gutheißung der neuen Texte durch den Landesschulrat erfolgt sein sollte, sofort suspendiert werde. …

… dabei intervenierte oder davon Kenntnis hatte, und wie er das Geschehene verantworten kann. Ferner wäre zu erheben, welche Mitglieder des Landesschulrates dem Beschlusse zugestimmt haben, und hätte sich die …

… mit seinem Antrage übereinstimme, da er denselben [] nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung gestellt hat, dass die Beschlüsse des Landesschulrates vom …

… schließt sich, indem er seiner tiefen Entrüstung über das Vorgehen des galizischen Landesschulrates Ausdruck gibt, unbedingt der Ansicht des …

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