74 Treffer für
Rudigier, Franz Joseph
| Dokument | Trefferzahl | KWIC/Doc-ID |
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| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 26 |
… , Franz Joseph RudigierZu … … Zu Rudigier siehe… … , die entschlossen war, in der Angelegenheit ihre Autorität zu behaupten, den Anlass, am Linzer Bischof ein Exempel zu statuieren. … … Die Möglichkeit dazu schuf Rudigier selbst, indem er seine Ansichten zu den Maigesetzen in einem Hirtenbrief niederlegte, der von den Geistlichen im Rahmen des Gottesdienstes an die Gläubigen verlesen werden sollte. In diesem erläuterte er eingehend den Inhalt der drei konfessionellen Gesetze aus der Sicht der … … , am 12. September 1868 die Beschlagnahmung des noch nicht in Umlauf gebrachten Hirtenbriefes an. Der umgehende Protest Rudigiers gegen die Konfiskation wurde vom … … Für die Beschwerde Rudigiers siehe… … unter Bezugnahme auf § 28 des Pressegesetzes eine Untersuchung gegen den Bischof wegen des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe gemäß § 65 des Strafgesetzbuches einleitete… … . Ein Majestätsgesuch Rudigiers, in dem der … … , in dem der Bischof um Schutz gegen die Verfügungen des Gerichts bat, bildete zwar den Gegenstand zweier Beratungen des … … , blieb jedoch sonst ohne die vom Bischof erhoffte Wirkung. Nach längeren Streitigkeiten zwischen dem … … am 21. April 1869, dass mit der Voruntersuchung zu beginnen und Rudigier zu einer Vernehmung vorzuladen sei. Der … … zu einer Vernehmung vorzuladen sei. Der Bischof erschien jedoch nicht zu dem auf den 14. Mai 1869 angesetzten Termin, wobei er sein Fernbleiben schriftlich mit einer päpstlichen Weisung rechtfertigte, die ihm das Erscheinen vor einem weltlichen Gericht untersage… … den Bischof unter Androhung einer Geldstrafe sowie der Erlassung eines Vorführungsbefehls aufgefordert habe, zu einem neuen Vernehmungstermin zu erscheinen. Dabei solle der … … unter Androhung einer Geldstrafe sowie der Erlassung eines Vorführungsbefehls aufgefordert habe, zu einem neuen Vernehmungstermin zu erscheinen. Dabei solle der Bischof auch über die angebliche Weisung des … … Tatsächlich wurde Rudigier, der auch der zweiten Vorladung keine Folge leistete, am 5. Juni 1869 zwangsweise dem Gericht vorgeführt und anschließend das Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Versuche anderer cisleithanischer Bischöfe, in der Sache zu vermitteln, blieben erfolglos. So entschied der … … , in dem dieser für Rudigier intervenierte, nicht im Detail einzugehen, da, so das Argument von Ministerpräsident … … am 12. Juli 1869 Bischof Rudigier wegen des versuchten Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe bei einer Strafandrohung von einem bis fünf Jahren schwerem Kerker nach der Berücksichtigung zahlreicher Milderungsgründe zu insgesamt 14 Tagen Haft und zum Ersatz der Prozesskosten. Nachdem … … wegen des versuchten Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe bei einer Strafandrohung von einem bis fünf Jahren schwerem Kerker nach der Berücksichtigung zahlreicher Milderungsgründe zu insgesamt 14 Tagen Haft und zum Ersatz der Prozesskosten. Nachdem Rudigier zu dem Prozess nicht erschienen war, trat das Urteil aber nicht sofort in Kraft, sondern erst nach Ablauf einer achttägigen Frist… … . Rudigier, der sich noch am 10. Juli beim … … So erklärte Rudigier in dem Schreiben seine Bereitschaft, für … … . Gleichzeitig erklärte der Bischof in seinem auf den 17. Juli 1869 datierenden Schreiben an … … zog Rudigier seine Beschwerde jedoch ohne Angabe von Gründen zurück… … habe die Berufung Rudigiers mit Hinweis auf die kaiserliche Begnadigung abgewiesen.… … , auch wenn es letztlich für Rudigier folgenlos blieb, diente offensichtlich als Warnung an den Klerus, von weiteren Kraftproben mit der Staatsmacht Abstand zu nehmen.… … , erfolgte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses gegen Bischof Rudigier, der die öffentliche Meinung bereits zu Ungunsten des Klerus beeinflusst hatte. Dieser Umstand war mit ein Grund für den in vielen Zeitungen losbrechenden Proteststurm, der sich gegen die … … Diese Gelegenheit ergab sich ein Jahr nach den Affären rund um Bischof Rudigier und das … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 9 |
… in der Untersuchungsangelegenheit gegen den Linzer Bischof Rudigier mit, aus dem sich folgendes ergibt… … (alle nicht vorhanden). Der Linzer Bischof Franz Josef Rudigier hatte am 7. 9. 1868 in einem Hirtenbrief zum Widerstand gegen die staatlichen Schul- und Ehegesetze aufgerufen und war nach Beschlagnahmung des Hirtenbriefes auf Betreiben des … … beantragte vorläufige Vernehmung des Bischofes nicht einzugehen, sondern den Akt als geschlossen der … … hat unterm 21. April entschieden, dass mit Behebung des oberwähnten Beschlusses die nach § 9 des Gesetzes über das Strafverfahren in Presssachen zu führende Voruntersuchung durch Vernehmung des Bischofes Rudigier zu pflegen sei. Infolgedessen wurde der … … zu pflegen sei. Infolgedessen wurde der Bischof am 9. Mai mit Dekret zur informativen Vernehmung in der wider ihn anhängigen Voruntersuchung eingeladen, Freitag den 14. Mai um 11 Uhr von M. bei dem Untersuchungsrichter Landesgerichtsrat … … Folge zu leisten, gelangte an den genannten Untersuchungsrichter eine Zuschrift des Bischofes de dato 13. Mai l. J.… … Darüber hat das Landesgericht Linz dem Bischof nach § 118 StPO. unter Androhung einer Geldstrafe [] und unter fernerer [], dass ein Vorführungsbe[] gegen ihn werde erlassen werden, [] Vernehmung auf den [], und dieses []chneten Brief … … im telegrafischen Wege beauftragt habe, über den Erfolg der für gestern angeordnet gewesenen Vernehmung des Bischofes unter Vorlage einer Abschrift des obigen Briefes zu berichten. Er behalte sich seine eventuelle Antragstellung bis nach dem Einlagen des abverlangten Berichtes vor, könne aber nicht vermeiden, schon vorläufig seine Anschauung dahin auszusprechen, [] sehr ernsthaft … … erscheine, nachdem die Renitenz des Klerus jetzt eine ganz andere Gestalt annimmt, als die sie früher hatte, wo es sich meist um doktrinäre Auslegungen handelte. Darin, dass dem Bischofe angeblich seither die erwähnte Anordnung des … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 3 |
… mit dem Beifügen in Kenntnis, dass dieses Schreiben, in welchem sich der Kardinal in eine Prüfung des bekannten Hirtenbriefes des Bischofes Rudigier einlässt, sich zu einer schriftlichen Beantwortung nicht eignet, da die Angelegenheit dem Gerichte übergeben wurde und dem Geschworenengerichte es zustehen wird, zu urteilen, ob der Tatbestand des imputierten Verbrechens vorhanden sei oder nicht… … Zur Affäre Rudigier siehe MR. v. 22.5. 1869/VIII.… … Nachdem Rudigier am 12. 7. 1869 vom … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II | 2 |
… eine ähnliche Kundgebung der Gemeindevertretung in Stainz aus Anlass der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gegen den Bischof von LinzUnter den Beständen des… … konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden. Zum Prozess gegen Rudigier siehe MR. v. 22. 5. 1869/VIII… |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 11 |
… Auch der streitbare Bischof von Linz, Franz Joseph Rudigier, beschäftigte den Ministerrat… … aufgefordert, „dem Bischofe von Linz die Güter Garsten und Gleink gegen Anweisung der normalmäßigen Dotation per 12.600 fl. abzunehmen“; diese normalmäßige Dotation war seinerzeit von … … . Dieser Betrag wurde dem Bischof in Form einer Papierrente in Höhe von 300.000 Gulden, verzinst mit 4,2% – also eben jenen 12.600 Gulden –, ausgefolgt.… … Einkommen, GeistlichkeitRudigier akzeptierte diese Entscheidung zwar nicht, war aber machtlos. Am 20. April 1880 forderte nun das nicht mehr deutschliberal dominierte … … nach, indem er mit Rudigier einen Kompromiss zu finden suchte. Nur langsam näherten sich beide Seiten in langwierigen Verhandlungen an… … zu Beginn der Verhandlungen anbot, die Jahresdotation auf 16.000 Gulden anzuheben, forderte Rudigier 21.943 Gulden als Wertpapiere in Höhe von 522.935 Gulden und zudem statt in einer Papier- in einer Silberrente, sowie weitere Einnahmen von netto 512 Gulden, insgesamt 22.455 Gulden. Im Gegenzug würde er die Abänderung der Regelung von 1861 hinnehmen, dies aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kurie und der prinzipiellen Anerkennung des Rechtsstandpunktes … … 21.943 Gulden als Wertpapiere in Höhe von 522.935 Gulden und zudem statt in einer Papier- in einer Silberrente, sowie weitere Einnahmen von netto 512 Gulden, insgesamt 22.455 Gulden. Im Gegenzug würde er die Abänderung der Regelung von 1861 hinnehmen, dies aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kurie und der prinzipiellen Anerkennung des Rechtsstandpunktes Rudigiers. Während … … –, die Forderung Rudigiers in ihrer Höhe anzunehmen, „die vom … … in ihrer Höhe anzunehmen, „die vom Bischofe beabsichtigte Einholung der Zustimmung der Kurie seinem [Er]messen anheim zu stellen“, und „den von demselben betonten Rechtsstandpunkt des Jahres 1869 aber mit Stillschweigen zu übergehen“… … v. 25. 8. 1882 wurde er ermächtigt, eine entsprechende Änderung der Dotation des Linzer Bischofs in den Reichsrat einzubringen,… … so die Annahme von Rudigiers Forderungen ab.… |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 6 |
… [refe]riert über die von ihm im Auftrage des Ministerrates mit dem Bischofe von Linz in Angelegenheit der Dotation des … … – waren Rudigiers Einnahmen durch den Entzug der Einnahmen aus den Gütern des … … Der Bischof ging in Wesenheit auf den proponierten Ausgleichsstandpunkt ein, verlangte jedoch einige Modifikationen… … Schreiben des Linzer Bischofs Rudigier v. 24. 6. 1882 – ohne Adressaten – … … . Zunächst wolle der Bischof bezüglich der Kapitalsdotation, … … []ssen [] pro her[] dass ihm an[statt der] gebotenen 500.000 fl. in [No]tenrente ein Betrag von 522.000 fl., und zwar in Silberrente, gegeben werde. Dies würde gegenüber dem Anbote der Regierung eine Erhöhung der Kapitalsdotation von 26.334 fl. bedeuten. Weiters wolle sich der Bischof in der Ausgleichserklärung die Zustimmung des … |
| Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band IV: 1879–1893 Band IV | 17 |
… referiert über die neuerlichen durch den Handelsminister mit dem Bischofe von Linz gepflogenen Verhandlungen über die Regelung der Bischofsdotation… … . Darnach wollte der Bischof auf den Ausgleichsantrag der Regierung unter wesentlich folgenden Modifikation eingehen:… … a) mache der Bischof ausdrücklich den Vorbehalt der Einwilligung der … … b) wolle der Bischof in der Urkunde auch die Bemerkung enthalten wissen, dass er an und für sich das Recht auf das ganze am 31. Dezember 1869 besessene Dotationsvermögen hätte… … – die Dotation des Bischofs von Linz Rudigier auf 12.600 fl. zu beschränken. Die Ankündigung des Kultus- und Unterrichtsministers … … c) verlange der Bischof anstatt des angebotenen Dotationskapitales per 500.000 fl. in Notenrente ein solches von 522.935 fl. in Silberrente.… … Die Betonung des Rechtsstandpunktes sei nicht am Platze, weil der Rechtsanspruch für den Bischof nicht bestehe und es sich nunmehr um einen Ausgleich auf Basis der Billigkeit handle und weil eine solche Verwahrung doch möglicherweise spätere Konsequenzen nach sich ziehen könne.… … . Der Minister sei demnach dafür, dass, nachdem der Bischof auf das frühere Anbot der Regierung nicht eingehe, die Regelung der Realdotation bis auf einen künftigen Nachfolger im … … nicht zu stoßen hätte, da es sich hiebei []sten [] um die von Seite des Bischofes für sich einzuholende Bewilligung der … … handle und man daher die Sache lediglich so zu behandeln brauchte, dass man es dem Bischofe überlässt, die von seinem Standpunkte aus für sein Handeln notwendig erscheinende Einwilligung des … … [die] Gewissenswahrung des Bischofes ohne Beeinträchtigung der Sache hingenommen werden. Es dürfte sich daher nach der Ansicht des Finanzministers lediglich darum handeln, zu erwägen, ob man die geforderte Summe des Dotationskapitales geben solle.… … als interne Momente für das Handeln des Bischofes nicht in Betracht gezogen zu werden brauchten, insoferne, was die Einwilligung der … … anbelange, es lediglich dem Bischofe überlassen werde, sich mit der Kurie diesfalls für seinen Standpunkt ins Reine zu setzen und nicht der Vergleichs… … bemerkt, dass die vom Bischofe geforderte Summe, wenn sie gleich nominell dem Kapitalstande vom Jahre 1869 entspreche, doch essentiell hinsichtlich des Erträgnisses nicht an den damaligen Kapitalstand hinanreiche, da der … … geforderte Summe, wenn sie gleich nominell dem Kapitalstande vom Jahre 1869 entspreche, doch essentiell hinsichtlich des Erträgnisses nicht an den damaligen Kapitalstand hinanreiche, da der Bischof die Summe nicht in Grundentlastungsobligationen, sondern in Silberrente fordere. Um die leidige Angelegenheit zu finalisieren, wäre daher der Handelsminister dafür, der Kapitalsforderung des … … die Summe nicht in Grundentlastungsobligationen, sondern in Silberrente fordere. Um die leidige Angelegenheit zu finalisieren, wäre daher der Handelsminister dafür, der Kapitalsforderung des Bischofes nachzugeben, und stellt daher den Antrag: die Kapitalsdotation auf die begehrte Summe von 522.935 fl. in Silberrente festzustellen, die vom … … nachzugeben, und stellt daher den Antrag: die Kapitalsdotation auf die begehrte Summe von 522.935 fl. in Silberrente festzustellen, die vom Bischofe beabsichtigte Einholung der Zustimmung der … |