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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… geführt wird, die Angelegenheiten weiter an die Finanzlandesdirektionen gehen, dass in dem § 6 eine klarere Fassung vorzunehmen wäre, wodurch zum Ausdrucke gebracht würde, dass diese Verordnung bezüglich des direkten Steuerdienstes längstens binnen drei Jahren vollständig durchzuführen ist, was am zweckmäßigsten dadurch bewirkt werden könnte, wenn zwischen den Wörtern „[] Ämtern“, dann „längstens binnen drei Jahren“ die Worte „[] direkten Steuerdienste“ [].…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… im Wege der Präsidien der Finanz-Landesbehörden zur Rechtsvertretung und Rechtsberathung der staatlichen Schulbehörden, beziehungsweise der von diesen verwalteten Volksschulfonde, einschließlich der Volksschullehrer-Pensionsfonde, angehalten worden…

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