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Schmitt, Franz  

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… Vorgeschlagenen den Dr. Franz Schmitt, Advokaten in …

… , für die zweite Stelle Dr. Schmitt, für die dritte Stelle …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 9

… es sich auch um die Einvernehmung des Wiener Advokaten Dr. Franz Schmitt, welcher im Interesse des in …

… ohne gehörige Kollationierung beigesetzt haben kann, nicht ausgeschlossen und die Veranlassung von Vorerhebungen im Disziplinarwege geboten. Wenn nun auch gegen den Advokaten Dr. Schmitt nicht der entfernteste Verdacht einer sträflichen Mitwirkung hiebei besteht, und obwohl derselbe den Ruf eines sehr respektablen Mannes genießt, so glaube er doch in dem Umstande, dass …

… nicht der entfernteste Verdacht einer sträflichen Mitwirkung hiebei besteht, und obwohl derselbe den Ruf eines sehr respektablen Mannes genießt, so glaube er doch in dem Umstande, dass Dr. Schmitt im Interesse seines Klienten …

… eingeschritten ist und dass Dr. Schmitt im Zuge der Vorerhebung in der Disziplinarfrage gegen den Notar …

… jedenfalls einvernommen werden wird, es für rätlich halten zu sollen, dass Dr. Schmitt in dem Stadium, in welchem sich die fragliche Angelegenheit befindet, von …

… Er sei zwar überzeugt, dass die Sache für Dr. Schmitt spurlos ablaufen werde, glaube jedoch, dass seine Ernennung zum Ersatzmann des …

… Neidern leicht Anlass geben könnte, in der Besprechung der Lukovichschen Affäre den Namen seines Vertreters Dr. Schmitt in irgendeiner abträglichen Weise mit einzuschalten. Da es aber im Interesse des neuen Institutes des …

… au. zu bitten, mit der infolge Ministerratsbeschlusses von ihm beantragten Ernennung des Dr. Schmitt zum Ersatzmann beim …

… an Stelle des Dr. Schmitt

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… das einzige Reichsgerichtsmitglied sein wird, welches der böhmischen Sprache vollkommen kundig ist, so dürfte der au. Vorschlag der beiden genannten ehemaligen Staatsräte auch die Notwendigkeit einer Änderung der Reihenfolge bei Ag. Ernennung der Ersatzmänner in der Artikel bedingen, dass der nachträglich anstatt des Wiener Advokaten Dr. Schmitt au. in Vorschlag gebrachte pensionierte Gerichtshofpräsident …

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