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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… y, wie wohl vorauszusetzen war, sechs tschechische Mitglieder der Gemeindevertretung, der Landesgerichtspräsident aber sechs deutsche für die Kommission bestimmt. Die deutschen Mitglieder der Kommission wollten nun, da es sich im Sinne und auch nach dem Wortlaute des Gesetzes in späteren Paragrafen nicht um eine eigentliche Wahl, sondern um eine Auswahl unter den in der Urliste aufgenommenen Geschwornen handelt, eine Besprechung über die mehr oder minder vorzügliche Eignung dieser Personen für das Amt eines Geschworenen vorausgehen lassen und sohin eine Vereinbarung mit den der tschechischen Nationalität angehörigen Kommissionsmitgliedern erzielen. Die tschechischen Mitglieder haben jedoch diese Proposition nicht akzeptiert und auf der Wahl durch Stimmen bestanden. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 13

… v. Waidele, dann die Hofräte des …

… vier Stimmen, zwei fielen auf v. Waidele, eine [] …

… , eine auf Waidele, zwei auf …

… sieben, für Waidele vier, für …

… , secundo loco Waidele, tertio loco. …

… ganz genau, es sei von ihm eine entsprechende Einwirkung auf den Sprengel zu gewärtigen, auch sei er in guten Vermögensverhältnissen, welche ihn jeder materiellen Sorge überheben, übrigens auch der slawischen Sprache [mächtig]. V. Waidele erkennt …

… sei z[]der umfassend als Waidele [] gebildet, er habe aber seinen Posten bisher mit Ehren ausgefüllt und die Achtung und Anhänglichkeit seiner Untergebenen sowie das allgemeine Vertrauen für sich. …

… nur um Waidele, …

… handeln könne. Würde nur die juristische Befähigung in Frage kommen, würde er sich ohne weiteres für Waidele erklären, welcher nach seiner innersten Überzeugung die beiden anderen Genannten an Kapazität und Tüchtigkeit weit überrage. Seine Ansprüche erscheinen auch in ungleich höherem Maße gegründet, nachdem …

… erklären, welcher nach seiner innersten Überzeugung die beiden anderen Genannten an Kapazität und Tüchtigkeit weit überrage. Seine Ansprüche erscheinen auch in ungleich höherem Maße gegründet, nachdem Waidele bereits seit dem Jahre 1859 in dem Range stehe, welchen …

… in Strafsachen wohl gut [] Drittteile sich auch in slawischer Sprache auf Akten beziehen, abgesehen davon, dass es sich aus höheren []tischen Rücksichten nicht zu [] scheine, einen so hohen Gerichts[] in ein Land mit national ge[] Bevölkerung zu berufen, welcher [] anderen Landessprache gänzlich unkundig wäre. In dieser Beziehung sei []schen einer neuen Ernennung und [] Belassung auf einem unter den früheren Verhältnissen erlangten Posten ein wesentlicher Unterschied. Mit Rücksicht hierauf glaube er auf Waidele nicht reflektieren zu können und sich für …

… in Vorschlag zu bringen. [] aber werde selbstverständlich [] Seite Waideles, welcher [] begründeten Anlasse []. …

… zugleich erhielten Ernst Waidele Ritter v. Willingen und …

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