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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… den gleichen Antrag gestellt habe, dass jedoch aus dem Berichte des Oberstaatsanwaltes

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… ) der Standpunkt des Oberstaatsanwaltes nicht der richtige zu sein. Denn nicht darum könne es [sich] zunächst handeln, ob die Verurteilung des Blattes wahrscheinlich sei, sondern ob eine Verletzung des Gesetzes vorliege, welche eine gerichtliche Verfolgung zu begründen geeignet erscheine. Bei dem großen Aufsehen, welches der fragliche Artikel gemacht habe und bei dem Umstande, als der dadurch getroffenen Opposition bezüglich ihrer Parteiziele von der …

… steht in zweiter Linie. Daher halte er die Motive des Oberstaatsanwaltes für nicht maßgebend. Sobald eine Gesetzesverletzung vorliege, was ja zugegeben werde, [] für den …

… für nicht maßgebend. Sobald eine Gesetzesverletzung vorliege, was ja zugegeben werde, [] für den Staatsanwalt die …

… beschließt sonach einhellig, dass der Oberstaatsanwalt anzuweisen wäre, dass er gegen die „…

… Der Staatsanwalt habe sich gegen die Einleitung des Strafverfahrens ausgesprochen. Er (…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

Ritter von Ludwig

… und Gustav Ritter v. Ludwig, …

… dass der Erfolg der angebahnten Schritte zunächst davon abhängt, dass dieselben seitens des Gerichtes wirksam unterstützt werden. Wenngleich ihm der Landesgerichtspräsident seinerseits die möglichste Unterstützung in Aussicht gestellt hat, so ersucht der …

… , sowohl dem Oberlandesgerichts- als auch dem Landesgerichtspräsidenten in der angedeuteten Richtung von Seite des …

… die vorgesetzte Behörde des Landesgerichtspräsidenten ist, und eine solche unmittelbare Ingerenz des …

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