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k. u. k. Regierung 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 8

… sprach von der „Doppelstellung“ des Ministeriums. Es sei zugleich Reichsministerium und …

… . Schon am 11. Juni unterschied er zwischen dem künftigen Reichsministerium und den Regierungen der beiden Länder, die nach dem Ausgleich ihr Amt antreten sollten. (Die …

… vor, dass er in seiner Funktion als Vorsitzender des Reichsministeriums (d. h. des zukünftigen …

… (d. h. des zukünftigen gemeinsamen Ministeriums) zum Reichskanzler ernannt werde. Für seinen als vorübergehend betrachteten Wirkungskreis als Vorsitzender des …

… benachteiligt, das schon eine eigene Landesregierung habe, die seine Interessen sowohl gegenüber der Reichsregierung, als gegenüber der …

… habe eine Doppelstellung, sie vereine die Funktionen eines Reichsministeriums mit den Funktionen eines …

… ausschließlich angehöre und von dem mit der Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten zu betrauenden Reichsministerium auszuscheiden ist“, sei ein entschiedener Fortschritt auf dem Weg der Annahme des Ausgleichs. Noch ein zweites Mal verwendete er den Ausdruck „Ausscheidung“ von Kompetenzen…

… Aus der Sicht des kaiserlichen Reichsministeriums, dessen Leitung …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 10

… gelangten Anfragen auswärtiger Regierungen in Bezug auf die Stellung der k. u. k. Regierung zu dem bevorstehenden ökumenischen Konzile Kenntnis gegeben habe…

… . Wie aber die Dinge gegenwärtig liegen, so sei man noch nicht so weit, um über diese Frage heute einen Beschluss fassen zu können, was jedenfalls voraussetze, dass eine Einladung der Regierungen von Seite …

… in einer schwierigen Lage, welches nicht übergangen werden könnte, wenn andere katholische Regierungen eingeladen würden, gegen dessen Einladung man sich aber begreiflicherweise sträube. Da nun von einer Einladung hier bisher nichts bekannt geworden sei und da es jedenfalls der Würde der Regierung nicht entsprechen könnte, sich ohne eine solche zur Beteiligung am Konzile gewissermaßen aufzudrängen, so er…

… durch den Botschafter in ganz konfidentiellem Wege anfragen lasse, ob eine Einladung der Regierung überhaupt zu erwarten sei und welche die Stellung sei, welche im Falle einer Einladung dem Vertreter der …

… überhaupt zu erwarten sei und welche die Stellung sei, welche im Falle einer Einladung dem Vertreter der Regierung bei dem Konzile eingeräumt werden würde. [Nach] Maßgabe der Erwiderung, [] diese Anfrage erfolgen würde, [] über die Entsendung eines Vertreters, falls eine Einladung erfolgen [] fassen.…

… [2.] Die zweite Frage betreffe die Haltung der Regierung den eventuellen Konzilbeschlüssen gegenüber.…

… unbedingt an. Es würde in Schritten solcher Art eine [] Inkonsequenz der Regierung gelegen sein, welche an dem Grundsatze der freien Bewegung der …

… gewesen und habe sein Recht des Veto durch den Orator principis ausüben können. Unter den heutigen Verhältnissen [] ihm für die Vertreter der Regierungen von vorneherein kein ge[] Platz am Konzile. []me alles auf die Stellung an, welche den Vertretern gegeben werde [] da für die Stellung eines Cere[]dten der Botschafter ohnehin []. [] daher wünschen, dass alles [] würde, wodurch die beabsichtigte [] den Anschein gewinnen könnte, als ob von Seite der Regierung etwa eine [] hervorgerufen werden.…

… meint, das Konzil sei eine rein kirchliche Angelegenheit, welche als solche den Staat nicht berühre. Jede Be[]ung am Zustandekommen des Konzils, [] Invigilierung desselben, also auch die []ung eines eigenen Ablegaten der Regierung würde er daher eher für schädlich als für nutzbringend halten. Erst nach Maßgabe der Konzilsbeschlüsse würde es sich zeigen, ob und inwieweit der Staat Veranlassung habe, zu den gefassten Beschlüssen Stellung zu nehmen. Sollte zum Beispiel zum Dogma …

… finde nach der gegenwärtigen Sachlage keine Veranlassung, die Stellung der Regierung in Bezug auf die eventuellen Beschlüsse des Konzils schon jetzt zu einem Gegenstande der eigenen Beschlussfassung und der Vereinbarung mit anderen Regierungen zu machen, indem er sich die eventuell zur Wahrung des staatlichen Standpunktes erforderlichen Entschließungen nach Maßgabe des Verlaufes der Konzilsverhandlungen beziehungsweise nach Maßgabe der gefassten Beschlüsse vorbehalte. In Hinsicht auf die Vertretungsfrage wäre der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 10

… am 23. Juli 1914 keineswegs überrascht, hatte er diesen Schritt doch zwei Wochen zuvor im gemeinsamen Ministerrat vom 7. Juli mitgetragen…

… Bereits am 3. Oktober 1913 hatte er im gemeinsamen Ministerrat gesagt, „eine Auseinandersetzung mit …

… . Mit dem Attentat vom 28. Juni 1914 war für ihn der Zeitpunkt für diese Demütigung Serbiens gekommen. Im gemeinsamen Ministerrat vom 7. Juli wurde …

… . Allerdings gab es eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Beschluss des gemeinsamen Ministerrates und der Darstellung …

… in Zukunft bieten und anderseits der Monarchie vor den Augen Europas eine ausreichende Satisfaktion verschaffen. Von der Haltung Serbiens werde es dann abhängen, ob mit diesem friedlichen Schritte die Aktion zum Abschluss kommt“. Dies war ganz offensichtlich das Gegenteil dessen, was im gemeinsamen Ministerrat beschlossen worden war, nämlich …

… Mitteilung an seine Kollegen Teil der Verschleierungstaktik, auf die sich der gemeinsame Ministerrat geeinigt hatte. …

… – zumindest für das Protokoll – sogar seine eigenen Minister im Unklaren. Um allgemein den Eindruck zu erwecken, dass nichts Ungewöhnliches im Gange sei, nahmen die Minister, aber auch hochrangige Militärs, nach dem gemeinsamen Ministerrat vom 7. bzw. nach dem cisleithanischen Ministerrat vom 9. Juli Urlaub…

… . Die Verwendung von Kriegsgefangenen wurde auch im gemeinsamen Ministerrat vom 18. Juni 1915 besprochen: Das …

… . Dies Thema stand aber oft auf der Tagesordnung im gemeinsamen Ministerrat, auf den hier verwiesen wird…

… In der Sitzung des gemeinsamen Ministerrates am 18. Juni 1915…

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