165 Treffer für
Landtag, Mähren 

Dokument Trefferzahl KWIC/Doc-ID
Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 4

… , Mähren, …

… , Mähren, …

… fand ihren Höhepunkt am 1. März. Nun ging es um nicht weniger als um vier weitere Landtage, jene von Mähren, …

… eher aus Gründen der Sympathie von der Auflösung absehen wollte. Man einigte sich darauf, vorerst nur die Landtage von Mähren und von …

MRP-3-0-01-0-00000000-einleitung.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 2

… , Mähren, …

… , von Mähren und von …

MRP-3-0-01-0-18670219-P-0001.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 3

… , Mähren, …

… bereits ein Mehrheits- und Minderheitsantrag bei dem Landtage eingebracht und die Beratung desselben auf den 23. d. [M.] festgesetzt worden…

… Wohl Verschreibung statt 27; am 23. fand keine Sitzung statt. Der Landtag beriet das Mehrheits- und das Minderheitsvotum über die Regierungsmitteilung und die an den …

MRP-3-0-01-0-18670226-P-0005.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 12

… , Mähren, …

… , ebenso in den bereits beschlossenen Adressen [des mährischen

… diesfalls gegenüber den Landtagen von Mähren, …

… zu haschen. Dann lasse sich nicht leugnen, dass in der gegenwärtigen Mehrheit dieser Landtage achtbare konservative Elemente sich befinden, welche eine solche Maßregel der Auflösung nicht ohne eine gewisse Verletzung aufnehmen dürften. Ferner liege denn doch in dem Benehmen der Landtage von Mähren und …

… vorzunehmen, und es sei diese wirklich auch bereits im Landtage von Mähren erfolgt; an eine Bedingung, Instruktion werde dieselbe nicht geknüpft, sondern bloß in der Adresse die Anschauungen entwickelt, von welchen der …

… erfolgt; an eine Bedingung, Instruktion werde dieselbe nicht geknüpft, sondern bloß in der Adresse die Anschauungen entwickelt, von welchen der Landtag bei der Wahl sich habe leiten lassen.…

… Wenn auch der Landtag von Mähren die Wahl von Abgeordneten vorgenommen, und derjenige von …

… , Mähren und …

… geruhten die Bemerkung fallen zu lassen, ob die Auflösungsmaßregel nicht auf die Landtage von Mähren und …

… Die Konferenz einigte sich dahin, vorderhand nur zur Auflösung der Landtage von Mähren und …

… Ein besonderer Vortrag wurde nicht mehr erstattet. Die Auflösung der Landtage von Mähren und von …

… wäre sogleich zu telegrafieren, dass die Landtage von Mähren und …

MRP-3-0-01-0-18670301-P-0006.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 4

… , in Bezug auf Mähren und …

… nach den Bestimmungen der Landesordnung erfolgt, in der vom Landtag beschlossenen Adresse seien jedoch Anschauungen und Wünsche niedergelegt, welche jenen analog seien, die der …

… Auf die Adresse, welche in Mähren und …

… . In Mähren, …

MRP-3-0-01-0-18670301-P-0007.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 4

… , Mähren und …

… , Mähren und …

… , Mähren und …

… , Mähren und …

MRP-3-0-01-0-18670312-P-0013.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 2

… , Mähren und …

… hieß der Vorsitzende des Landtages und des …

MRP-3-0-01-0-18670329-P-0016.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 12

… dem mährischen Landtag und dem …

… ) wurden vom mährischen Landtag entsendet.…

… , Mähren und …

… und Mähren zu brechen…

… , wobei der Landtag in Brünn von der Aktion weder informiert noch in diese eingebunden war. Den Ausgangspunkt der Gespräche bildeten die Ergebnisse der Konferenz vom August 1870, wobei auf Basis der seinerzeit abgesteckten Positionen versucht wurde, zu einem für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu gelangen. Bemerkenswert ist, dass in die Verhandlungen keine Vertreter der deutschen Bevölkerungsgruppe eingebunden wurden, obwohl der Ausgleich ja nicht mit den Tschechen, sondern mit dem …

… Proteste gab es darüber hinaus auch in den föderal dominierten Landtagen von Mähren, …

… , wo der Landtag den Protest der deutschliberalen Minorität zurückwies und zur Tagesordnung überging…

… , Mähren, …

… Differenziert fiel auch die Adresse des mährischen Landtags aus. Zwar stimmten die Abgeordneten dem Ausgleichsprojekt zu, betonten dabei jedoch gleichzeitig explizit die Unabhängigkeit …

… möge sich vom Landtag als Markgraf von Mähren huldigen lassen…

… . Die Reaktionen der Landtage in Brünn und …

… , Mähren und …

MRP-3-0-02-0-00000000-einleitung.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… , Mähren und …

MRP-3-0-02-0-18690425-P-0218.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… und Mähren und einer Aufforderung des …

… . Diese Anschauung habe auch im mährischen und im …

… Landtage vorgeherrscht. Nur habe der mährische Landtag allerdings für die Aufhebung des ausschließlichen Erzeugungsrechtes eine billige Entschädigung statuiert. Hiefür wären jedoch nicht Gründe des Rechtes, sondern Gründe der Opportunität maßgebend, nämlich die durch Parteiverhältnisse im Lande gebotene Rücksichtnahme auf den Großgrundbesitz. Ebenso zeige die in …

… notwendiger Bestimmungen insoferne nicht korrekt stilisiert zu sein scheine, als darin gesagt werde, dass Eingaben, welche im Grunde „der zu erlassenden – von dem mährischen und …

MRP-3-0-02-0-18690430-P-0220.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… beabsichtigt, einen vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf, womit die Folgen bestimmt werden sollen, wenn ein Abgeordneter aus dem …

… beschlossenen Gesetzentwurf, womit die Folgen bestimmt werden sollen, wenn ein Abgeordneter aus dem Landtage wegbleibt, …

… Der Gesetzentwurf wurde vom mährischen Landtag beschlossen…

MRP-3-0-02-0-18690503-P-0221.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 13

… [] mährischen Landtag vielfach ge[], dass in einer oder der anderen …

… Um diesem Übelstande abzuhelfen, hat nun der mährische Landtag einen Gesetzentwurf des Inhalts beschlossen, dass die vom …

… einen Gesetzentwurf des Inhalts beschlossen, dass die vom Landtage in das …

… gewählten Mitglieder sofort nach vollzogner Wahl dem Landtage zu erklären haben, ob sie das Reichsratsmandat anzunehmen und auszuüben bereit sind, und dass, wenn der Gewählte und außer ihm auch alle anderen derselben Gruppe angehörigen Landtagsmitglieder die Annahme der Ausübung des Reichsratsmandates ablehnen, der …

… zu erklären haben, ob sie das Reichsratsmandat anzunehmen und auszuüben bereit sind, und dass, wenn der Gewählte und außer ihm auch alle anderen derselben Gruppe angehörigen Landtagsmitglieder die Annahme der Ausübung des Reichsratsmandates ablehnen, der Landtag berechtiget ist, die hiedurch auf die verfassungsmäßige Anzahl von 22 Abgeordneten des …

… Da jedoch eine derartige gesetzliche Bestimmung eine Abänderung des Anhanges zur Landesordnung enthält, indem dadurch für einen bestimmten Fall alle Landtagsmitglieder in eine Wahlgruppe vereinigt werden, habe der Landtag die gedachte Bestimmung nicht als Landesgesetz sondern nach § 7 Absatz 3 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 nur als Antrag für Erlassung eines Reichsgesetzes beschließen können, was er auch getan habe. Die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzes sei wahrscheinlich und es sei dasselbe auch sachlich notwendig, um die aus …

… Der Landtag hat das Gesetz stimmeinhellig beschlossen, bekanntlich seien aber im …

… hat das Gesetz stimmeinhellig beschlossen, bekanntlich seien aber im mährischen Landtage nicht Dreivierteile sämtlicher Landtagsmitglieder anwesend gewesen. Die Zulässigkeit dieses Landtagsbeschlusses wird zwar bestritten werden, denn der [] Landesordnung für …

… auf die einzelnen Gebiete, Städte und Körperschaften im Anhange zu dieser Landesordnung festgestellt ist. Indem daher der § 16 der Landesordnung ausdrücklich auf die im Anhange festgestellte Verteilung der zu wählenden Abgeordneten auf die einzelnen Gebiete, Städte und Körperschaften hinweist, könnte wohl gefolgert werden, dass dieser Wahlmodus nach Gruppen zu einem integrierenden Bestandteile der Landesordnung selbst geworden, so dass der Antrag, hievon abzugehen, als Antrag auf Abänderung der Landesordnung anzusehen wäre, zu dessen Beschlusse die Gegenwart von mindestens drei Viertel aller Mitglieder des Landtages erforderlich sein würde. Auch lasse sich nicht leugnen, dass durch das vorliegende Gesetz, welches eventuell die Wahl eines Reichsratsabgeordneten aus dem ganzen …

… erforderlich sein würde. Auch lasse sich nicht leugnen, dass durch das vorliegende Gesetz, welches eventuell die Wahl eines Reichsratsabgeordneten aus dem ganzen Landtage an die Stelle der Gruppenwahl setzt, die …

… dieses Gesetz nicht einbringen zu können glaubt, so erachte er, da sich auch die Ansicht vertreten lässt, [], nach Art. II des Anhanges zur [mährischen] Landesordnung, Anträge auf Änderungen in der Verteilung der vom Landtage [] der Abgeordneten des …

… 7 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 habe die Anordnung enthalten, dass die Wahl der Reichsratsabgeordneten von dem Landtage in der Art zu geschehen habe, dass die nach …

… , welcher sohin die Antwort auf die Interpellation dahin proponierte, dass gesagt werde: Der vom mährischen Landtage beschlossene Antrag betreffe ein wichtiges [], nach welchem die Reichsvertretung [] gesetzt ist. Nachdem nun die [] über die Zusammensetzung der []vertretung schon seit längerer Zeit []stande der Verhandlung im …

MRP-3-0-02-0-18690505-P-0222.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… auf die Ablehnung der Sanktionierung des vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Zusammenlegung (Arrondierung) der Grundstücke aus den im abgelesenen Konzepte des au. Vortrages enthaltenen Gründen au. antragen zu wollen…

… Der mährische Landtag hatte den Gesetzentwurf in dritte Lesung in der 12. Sitzung der 3. Session am 16. 9. 1868 angenomme…

MRP-3-0-02-0-18690602-P-0230.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… gedenkt den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf wegen Änderung der Landtagswahlordnung …

… beschlossenen Änderungen der Wahlbezirke auch Änderungen in der Feststellung der Gruppen für die Reichsratswahlen eintreten, worüber vom Landtage nur die Erlassung eines Reichsgesetzes beantragt werden könnte…

… Annahme des Gesetzentwurfes durch den mährischen Landtag

… Nachdem der mährische Landtag den Gesetzentwurf – mit einigen Modifikationen – erneut angenommen hatte,…

MRP-3-0-02-0-18690609-P-0233.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… , Mähren, …

MRP-3-0-02-0-18690615-P-0235.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… v. 30. 4. 1869 die Gesetzentwürfe über die Realschulen, die von den Landtagen von Mähren, …

… sanktioniert, hingegen jene von Mähren, …

… Das auf dieser Grundlage vom mährischen Landtag beschlossene Gesetz wurde auf Vortrag …

… publiziert. Das vom mährischen Landtag beschlossenen diesbezügliche Gesetz wurde auf Vortrag …

… publiziert. Das vom mährischen Landtag beschlossene diesbezügliche Gesetz wurde auf Vortrag …

MRP-3-0-02-0-18690713-P-0242.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… und Mähren vor dem 20. September beschlussfähig sein würden, und würden ebendort Lücken im Großgrundbesitze sich unliebsam fühlbar machen. In …

MRP-3-0-02-0-18690722-P-0244.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… , Mähren und …

MRP-3-0-02-0-18690814-P-0251.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… einen ganz analogen im mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf zur Ah. Sanktion zur Vorlage brachte…

… oder als Zusätze zu derselben, sondern als einfache gesetzliche Bestimmungen in Betreff der Geschäftsordnung des Landtags zu behandeln sind, so wie dies auch rücksichtlich der Geschäftsordnung des …

MRP-3-0-02-0-18710930-P-0600.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… , unter ihnen auch der mährische, aufgelöst und in diesen Ländern sogleich Neuwahlen angeordnet worden, kaiserliches Patent v. 10. 8. 1871, publiziert als…

… und Mähren (und …

… und mährischen Landtage beschlossenen Gesetzen wegen Änderung einiger Wahlbezirke mit Rücksicht auf die seither diesen Landtagen vorgelegte allgemeine Regelung der Wahlbezirke die Ah. Sanktion nicht zu erteilen wäre…

MRP-3-0-02-0-18711009-P-0602.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… vom 25. September und des mährischen Landtages vom 13. Oktober …

MRP-3-0-02-0-18711023-P-0608.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… [] übrigens auch nicht [] notwendig sein, und []te vielleicht Mähren ge[]n. Durch den Zuwachs der Abgeordneten von dort wäre die Beschlussfähigkeit jedenfalls gesichert. Die am schnellsten zum Ziele führende Modalität wäre jedenfalls, wenn die Abgeordneten aus den deutschen Ländern bewogen werden würden zu kommen und auf die provisorische Finanzfrage einzugehen. Mittlerweile könnte für die weitere Komplettierung Sorge getragen werden.…

MRP-3-0-02-0-18711027-P-0610.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… und Mähren) von den sogenannten verfassungstreuen Parteien als illegal betrachtet und erklärt worden seien, in Folge dessen diese Partei auch an den Verhandlungen derselben keinen Anteil nahm…

MRP-3-0-02-0-18711106-P-0613.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… bringt folgende Angelegenheit zum Vortrage. Der mährische Landtag hat in der letzten Session nur aus Opposition gegen die Schulgesetze nicht nur die Auszahlung der Mittel verweigert, welche bisher zur Erhaltung der Schulen als Zuschuss aus Landesmitteln bewilligt waren, sondern auch die auf Grund des erhobenen Bedarfes pro 1872 beantragte und im Präliminare eingestellte Summe von 350.000 fr. zur Bestreitung der Lehrergehalte einfach gestrichen, so dass ein …

… sei anzuweisen, die rückständigen Schulgelder und Gemeindeleistungen strenge einzutreiben, ferner gegen nachträgliche Erwirkung der Indemnität vom Landtage die bei den Steuerämtern für den Landesfonds einfließenden Empfänge bis zur Höhe des Zuschusses, welche das Land für Volksschulzwecke pro 1871 noch zu leisten hat, sofort zu sequestrieren, soweit sie nicht hinreichen, neue Umlagen auszuschreiben und die Lehrer befriedigen zu lassen.…

… ist der Ansicht, dass, insoferne pro 1871 eine Genehmigung vom früheren Landtage schon vorliegt, eine legale Verpflichtung vorhanden ist und innerhalb dieser Grenze, wenn der …

MRP-3-0-02-0-18711108-P-0614.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 54

… die Beschlussfassung über den gegenüber dem mährischen Landtage einzuhaltenden Vorgang und fordert den …

… erklärt, dass bezüglich des mährischen Landtages, wenn dieser den Gegenstand seines Vortrags zu bilden hat, heute nur die Frage in Betracht kommen kann, ob derselbe in seiner dermaligen Zusammensetzung belassen oder aufgelöst werden soll. Bei Beantwortung dieser Frage könne er sich nur auf sein in früheren Sitzungen der hohen …

… ausgesprochenes Votum berufen, nämlich, dass nicht bloß der mährische, sondern alle andern in gleicher Lage befindlichen und in gleicher Tendenz gewählten …

… gemäß wolle er sich aber heute bloß auf den mährischen Landtag beschränken.…

… Darauf, dass die Legalität des mährischen Landtages wegen bei den Wahlen vorgekommener Ungesetzlichkeiten angefochten wird, glaube er nicht eingehen …

… [] stelle sich [] nur dahin, ob der [] des mährischen Landtages [] Rücksicht auf die von [] gefassten Beschlüsse []sig ist oder nicht. Dies sei in zweifacher Richtung zu erwägen. Die Beschlüsse des …

… [] Rücksicht auf die von [] gefassten Beschlüsse []sig ist oder nicht. Dies sei in zweifacher Richtung zu erwägen. Die Beschlüsse des Landtages stellen sich teils als Beschlüsse politischer, teils als solche administrativer Natur heraus. In politischer Beziehung sind dieselben mit Ausnahme dessen, dass vom …

… stellen sich teils als Beschlüsse politischer, teils als solche administrativer Natur heraus. In politischer Beziehung sind dieselben mit Ausnahme dessen, dass vom mährischen Landtag beschlossen wurde, die Wahlen für den …

… . In der vom mährischen Landtage angenommenen au. Adresse wird jedoch eine verfassungsmäßige Verpflichtung zur Vornahme der Reichsratswahlen gleichfalls nicht anerkannt, sondern erklärt, dass die letzteren nur behufs der Manifestation, dass die Bevölkerung den Ausgleich anstrebe, vorgenommen werden. Durch einen weitern, die Wahl der …

… Zur Haltung des mährischen Landtages

… die am 13. 10. 1871 vom mährischen Landtag angenommene Adresse publiziert u. a. in…

… Aber auch die Beschlüsse nicht politischer Natur geben Anlass, zur Auflösung des Landtages zu schreiten. Welche Haltung derselbe gegenüber den Schulgesetzen eingehalten hat, sei bekannt…

… zur Kenntnis gebracht hat. Der Landtag hat der Bestimmung des Gesetzes vom 2. März 1870, wornach das …

… zu bestimmen, gegen den mährischen Landtag mit der Auflösung vorzugehen.…

… ist der Meinung, dass von der politischen Seite der Frage ganz abgesehen werden könnte; man käme da auf ein gefährliches Terrain. Die Legalität oder Illegalität des Landtages zu beurteilen, könne gar nicht Gegenstand eines Anwurfes sein, weil darüber kein Richter besteht. Weder das Votum eines anderen …

… sei diesfalls maßgebend. Letzterer könne über die Giltigkeit der Wahl der einzelnen Abgeordneten beschließen, über die Frage aber, ob der Landtag, der sie entsendet hat, legal oder illegal sei, steht ihm eine Entscheidung nicht zu. Auch die …

… ist hiezu nicht berufen. Nur der Landtag

… []ge kompetent [] Gebiet dürfe man [] nicht begeben, dagegen [] auf Grund der positiven []chen die Frage zu [], ob dieser Landtag [] schaffen ist, dass mit ihm weiter regiert werden kann. Und dies sei in der Tat nicht der Fall. …

… Er fasst da namentlich die Schulangelegenheiten ins Auge. Für das Jahr 1871 war von der vorigen Landesvertretung ein Betrag eingesetzt; allein der aus dem jetzigen Landtag hervorgegangene …

… der ihnen durch ein Ah. sanktioniertes Landesgesetz zugesprochenen Rechte nicht teilhaftig werden können. Was das Jahr 1872 anbelangt, so hat der Landtag eine Position von 90.000 fl. einfach gestrichen und auf solche Art ein chaotisches Gewirr für ] …

… . Der mährische Landtag habe sich, ganz abgesehen von seiner politischen Haltung, durch sein sachliches Vorgehen ganz unmöglich gemacht und es der …

… Ausweg als die Auflösung des [] Landtags. Da der [] sachlicher und kein [] ist, sei die …

… vor dem Vorwurf der Inkompetenz bewahrt; der Vorgang des mährischen Landtages [] eben ein spezifischer, daher treffe die Maßregel, die gegen ihn angewendet wird, nicht auch andere …

… stellt die Frage, ob schon etwas vorliegt, woraus der definitive Beschluss des Landtages, für Schulzwecke nicht zu zahlen, konstatiert werden kann.…

… des Landtages (mit der Motivierung, dass über Antrag eines Abgeordneten die Sistierung des Volksschulgesetzes in Verhandlung genommen worden ist) gar nichts einzustellen beantragt hatte, der …

… (mit der Motivierung, dass über Antrag eines Abgeordneten die Sistierung des Volksschulgesetzes in Verhandlung genommen worden ist) gar nichts einzustellen beantragt hatte, der Landtag, ungeachtet dringendster Abmahnung seitens des …

… den Antrag auf 90.000 fl. erneuerte und ungeachtet noch zwei Abgeordnete derselben Partei, welche die Majorität des Landtages bildet, in längerer Rede die Einstellung der Schuldotation befürworteten, mit großer Majorität die Streichung der ganzen Summe beschlossen hat…

… findet in der Streichung der Schuldotation keinen genügenden Grund für die Landtagsauflösung. Letztere müsste doch die Erzielung einer praktischen Wirkung zum Zwecke haben; es sei aber nicht mehr die nötige Zeit vorhanden, um den Landtag vor dem Zusammentreten des …

… [] einzuberufen, [] Schuldotation neuerlich in Verhandlung nehme, und die gestrichene Summe wieder einstelle. Die Ansicht, dass das Landesbudget zur Ah. Sanktionierung nicht vorgelegt werden kann, teile er nicht. Wenn eine Vertretung eine Reihe von Ausgabsposten zu decken nach dem Gesetze verpflichtet ist, viele davon bewilligt, eine aber gegenwärtig noch nicht einstellt, so scheine ihm das keinen Grund abzugeben, die Ah. Sanktion für die bewilligten Posten zu verweigern. Die Sanktionierung des Budgets präjudiziere nicht der Sanktionierung eines spätern, die Schuldotation bewilligenden Beschlusses. Der Landtag habe ja nicht beschlossen, für alle Ewigkeit keine Schuldotation zu bewilligen, sondern nur für den Augenblick, weil über Antrag eines Abgeordneten die Abänderung der Schulgesetze in Verhandlung genommen werden soll. …

… Wäre übrigens die Auflösung geboten, so hätte sie gleich nach dem Beschluss und nicht einige Wochen nach der Schließung des Landtags verfügt werden sollen. Man möge die Sache wie immer ansehen, zuletzt werde es sich doch nur um eine Landtagsauflösung aus politischen Gründen handeln, und auf diese könnte er nicht eingehen, weil politische Motive für das provisorische Ministerium, welches nur dahin zu trachten hat, dass der …

… bemerkt, dass es bei einem geschlossenen Landtag nicht notwendig, ist, die Auflösung, wenn solche als geboten erscheint, augenblicklich zu veranlassen. Es sei dies nie geschehen und sei auch nicht leicht möglich, da doch die Vorlage der Landtagsprotokolle abgewartet und der …

… [] werden muss. [] in Betreff der Verhältnisse in einer nächsten [] desselben Landtages [] in keinem Falle zu hoffen, denn aus der ganzen Verhandlung sei zu ersehen, dass man den Schulgesetzten Hindernisse in den Weg legen will. Die Bedürfnisse der Schule müssen aber gedeckt, die Lehrer müssen leben gemacht werden. Zudem handle es sich nicht bloß darum, diesen Verlegenheiten abzuhelfen, sondern auch darum, zu manifestieren, dass der …

… [] in keinem Falle zu hoffen, denn aus der ganzen Verhandlung sei zu ersehen, dass man den Schulgesetzten Hindernisse in den Weg legen will. Die Bedürfnisse der Schule müssen aber gedeckt, die Lehrer müssen leben gemacht werden. Zudem handle es sich nicht bloß darum, diesen Verlegenheiten abzuhelfen, sondern auch darum, zu manifestieren, dass der Landtag gegen das Gesetz gehandelt hat und dass ein illegaler Vorgang nicht geduldet werden kann.…

… hat gleichfalls die Überzeugung, dass von dem dermaligen Landtag nicht zu erwarten ist, er werde zu einer besseren Einsicht kommen und sich dem Gesetze fügen. Die Spitze des Beschlusses sei auf die Beseitigung der Schulgesetze gerichtet. Die Sache liege nicht …

… so, dass der Landtag noch in Überlegung ziehen will, ob er die Dotation bewilligen soll, sondern umgekehrt, der …

… noch in Überlegung ziehen will, ob er die Dotation bewilligen soll, sondern umgekehrt, der Landtag habe nichts bewilligt, weil nach seiner Ansicht die Schulgesetze beseitigt werden müssen. Dies könne man doch von keinem …

… habe nichts bewilligt, weil nach seiner Ansicht die Schulgesetze beseitigt werden müssen. Dies könne man doch von keinem Landtage hinnehmen. Der …

… so gesichert als möglich zustande zu bringen. Die von dem gegenwärtigen mährischen Landtage, welcher mit dem …

… zuverlässig nicht erscheinen. Bei der beträchtlichen Anzahl von Deputierten, welche der mährische Landtag zu stellen hat, wäre das Zustandekommen eines beschlussfähigen …

… sehr in Frage gestellt, während die Auflösung den doppelten Vorteil gewährt, einerseits, dass die Mehrzahl der von dem neuen Landtage gewählten Abgeordneten in den …

… , wenn er daran geht, die Steuerreform in Verhandlung zu nehmen, erklären könnte, bis dahin keine Steuern bewilligen zu wollen. Der mährische Landtag habe übrigens die Frage der Schuldotation nicht, wie Se. Exzellenz Minister …

… zu meinen scheint, bloß vertagt, sondern die Post einfach abgestrichen, ohne dass der Gegenstand im Landtage wieder zur Sprache gekommen wäre.…

… erklärt, dass er, nachdem die Auflehnung des mährischen Landtages gegen ein Ah. sanktioniertes Gesetz konstatiert ist, zu seinem Bedauern der Ansicht Sr. Exzellenz des Herrn Vorsitzenden, bei …

… die Auflösung dieses Landtages in Antrag zu bringen, beipflichten müsse. Er tue dies …

… bemerkt, es sei nicht so unzweifelhaft, dass die von dem dermaligen mährischen Landtage gewählten Abgeordneten in den …

… die letzten Jahre hindurch stets dasselbe getan hat, was die Partei in Böhmen zu tun fand. Sie blieb immer aus, solange die Böhmen ausblieben. Nun bestehe der ganze Landtag [] aus Partei[] Dr. …

… sicher auf Seite der Auflösung des mährischen Landtages. Wenn …

… der Landtag in seiner dermaligen Zusammensetzung belassen wird, dann erscheinen die Abgeordneten der Verfassungspartei absolut nicht und der …

… sei aber das Ziel, das angestrebt werden muss, und er strebe es nicht auf dem politischen Felde an, sondern es liegen sachliche Gründe vor, welche es unmöglich machen, mit dem gegenwärtigen mährischen Landtage zu regieren.…

… hat berechnet, dass ohne Auflösung des mährischen Landtages höchsten 96 Abgeordnete im …

… erscheinen werden. Kommen der mährische Landtag zur Auflösung und kein anderer, so werde sich so ziemlich ein Gleichgewicht zwischen der Verfassungs- und der Gegenpartei, für die erstere vielleicht eine kleine Majorität ergeben.…

… für die Auflösung des mährischen Landtages ausgesprochen hat…

… mit Vortrag v. 19. 11. 1871 den Antrag, den mährischen Landtag aufzulösen,…

… und Mähren aufgelöst und sofortige Neuwahlen ausgeschrieben wurden,…

MRP-3-0-02-0-18711117-P-0617.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… Landtag MährenMährens und …

… Landtag MährenMähren, …

MRP-3-0-03-1-00000000-einleitung.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Mähren und …

MRP-3-0-03-1-18711126-P-0002.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… (beide MRProt. nicht erhalten), sowie zuletzt – zur Auflösung des mährischen Landtages

… wolle sich damit beschäftigen, durch eine Vorlage an den nächsten Landtag die Angelegenheit in Ordnung zu bringen.…

… war dies gewiss nicht der Fall. Das aber werden die stenografischen Protokolle bestätigen, dass wenn in einzelnen Fällen Stimmen abgegeben wurden, wo sich zeigte, dass die Zurechnung stattgefunden hat, diese Stimmen durch wiederholte Beschlüsse des Landtages als ungiltig abgegeben, abgerechnet wurden. Dies ist eine Praxis, welche der Landtag unbestritten bis zu der Ministerialverordnung vom Jahre 1871 ausgeübt hat. Er glaubt, dass eine zehnjährige durch …

… aufrechterhalten worden sind. Weiter müsse er hervorheben, dass die Interpretation desjenigen, was man unter den „direkten Steuern“ zu verstehen habe, nicht bloß vom Landtag im eigenen Wirkungskreis ausgeübt worden ist, sondern dadurch wiederholt die Ah. Sanktion der Krone erlangte, dass seit zehn Jahren alle Landesbudgets und alle Bewilligungen von Umlagen über 25%, welche der Ah. Sanktion bedürfen, immer mit Zugrundelegung der Steuern ohne Zuschlag angesucht und erteilt worden sind, obwohl der Tenor des Gesetzes …

MRP-3-0-03-1-18711128-P-0003.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , den Beschluss des mährischen Landtages in Betreff des Landesbudgets der …

… Lassermährischen Landtages v. 21. 12. 1871 behandelten Landesvoranschlag für das Jahr 1872 vor, was mit …

MRP-3-0-03-1-18711207-P-0006.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… Der mährische Landtag hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember l. J. eine Resolution gefasst, welche im Gegensatze zu den vorgekommenen Kundgebungen für eine föderalistische Ländergruppe der böhmischen Krone, die Aufrechthaltung der staatsrechtlichen Stellung und provinziellen Selbstständigkeit der …

MRP-3-0-03-1-18711226-P-0014.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… und mährischen Landtag beschlossenen Gesetzes über die Regulierung der Thaya, …

MRP-3-0-03-1-18720108-P-0020.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… bestehende Verhältnis aufmerksam zu machen, wo der Landtag ordnungsmäßig gewählt habe und wo also, weil drei tschechische Gewählte im …

MRP-3-0-03-1-18720123-P-0031.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… , Mähren, …

MRP-3-0-08-1-00000000-einleitung.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf, womit das Gesetz vom 12. Oktober 1896, LGBl. Nr. 52 aus dem Jahre 1897, betreffend die Aufforstung im Gebiete der …

MRP-3-0-08-1-19140824-P-0014.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 3

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Übertragung der Schuberkenntnisfällung an die Gemeinde …

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes, wirksam für die Markgrafschaft …

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes, wirksam für die Markgrafschaft …

MRP-3-0-08-1-19140827-P-0015.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einhebung einer Mietzinsauflage in der Gemeinde …

MRP-3-0-08-1-19140901-P-0017.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 2

Landtag beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die obligatorische Vorlage von Berichten durch die autonomen Verbände an das …

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom schlesischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Trennung der Gemeinde …

MRP-3-0-08-1-19141030-P-0025.xml

Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 2

… Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einleitung des Wassers aus der städtischen Wasserleitung in das Innere der Häuser der Stadt …

… Der Finanzminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom Landtage der Markgrafschaft

MRP-3-0-08-1-19141219-P-0031.xml