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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 22

… hatten schon der Vorgängerregierung angehört. Zwei traten ihr Amt am 21. September 1912 an, nämlich Handelsminister Rudolf Edler Schuster v. Bonnott und Ackerbauminister …

… . Zwei Minister waren nicht national deklariert (aber deutsch sozialisiert) und besonders für ihre wirtschaftsliberalen bzw. budgetkonservativen Standpunkte bekannt, Schuster und …

… und Schuster); die sechs anderen Minister erhielten den Titel während ihrer Beamtenlaufbahn oder als Minister.…

… und SchusterWiener Zeitung …

… Handelsminister Rudolf Edler Schuster v. Bonnott war am 21. September 1912 vom Posten des Postsparkassengouverneurs in den Ministerrat gewechselt, als Nachfolger des verstorbenen …

… und Schuster traten nach verschiedenen Initiativen von Militär, …

… und SchusterDie Erklärung war verfasst worden von den Genannten und …

… . Schuster übernahm wieder die …

… . Wie Ex-Handelsminister Schuster war der Wiener …

… . Bereits in der Folgesitzung forderte Schuster dann die Aufhebung des Getreidezolls, wie sie bei Bestellungen der Kriegsverwaltung bereits ausgesprochen worden war. Der Grund war aber nicht die Versorgung der Zivilbevölkerung, sondern die Tatsache, dass Bestellungen von militärischer Seite auf den Weltmeeren „unter allen Umständen als Kriegskonterbande betrachtet werden würden“. Daher solle ermöglicht werden, „auch anderen Faktoren als der Kriegsverwaltung die Möglichkeit zur zollfreien Einfuhr von Getreide zu geben, bzw. die zollfreie Einfuhr ganz allgemein zu gestatten“…

… für diese Maßnahmen aus. Das Gegenlager führte Handelsminister Schuster an. Er wies auf die Abhängigkeit Cisleithaniens von …

… hin und führte aus, da die Ernte mittelmäßig ausgefallen und der Import zumindest stark beschränkt sei, werde man „bis zur nächsten Ernte das Auslangen nicht finden“. Da die Armeeversorgung nicht reduziert werden könne, „müsse eben die Bevölkerung zu Hause ihren Konsum während der Kriegszeit wesentlich einschränken“. Von diesen Prämissen ausgehend kam Schuster zu der für die österreichische Schule der Volkswirtschaft geradezu idealtypischen Schlussfolgerung:…

… Dass dies von Produzenten und Spekulanten genutzt werden könne, sich über die eintretende Not zu bereichern, „sei zu bedauern, aber nicht zu umgehen“. Nahrungsmittel zu verbilligen würde jedoch nur ein „vorzeitiges Aufbrauchen der Inlandsvorräte“ zur Folge haben und die Monarchie daher militärisch schwächen. Darin wurde Schuster von Eisenbahnminister …

… unterstützt. Eine Regulierung der Preise sah Schuster nur in einer Cisleithanien und …

… habe letztlich zwei Vorschläge gemacht: einerseits, neben den Gemeinden auch anderen Behörden das Initiativrecht zur Requirierung einzuräumen, und andererseits, bei Requirierungen auf die vom Militär gezahlten Preise zurückzugreifen. Nur das Letztere habe Schuster vehement abgelehnt. Zweitens nahm diese Position dann auch …

… Erst am 28. November gab Schuster seinen Widerstand in der Preisfrage auf, allerdings nicht ohne ein ideologisches Rückzugsgefecht. Höchstpreise seien nur unter bestimmten „Gesichtspunkten“ gerechtfertigt. Er wollte nicht von der Behauptung abrücken, dass „die Steigerung der Zerealienpreise während der Kriegszeiten eine Reflexerscheinung und ein notwendiges Korrelat der anderen Tatsache sei, dass in diesen Zeiten eben für den Konsum weniger Brotfrucht zur Verfügung stehe“. Er unterstrich seine Position, indem er sagte: „Wenn die Preise des Getreides steigen, werde die Bevölkerung zu einer gewissen Sparsamkeit im Konsum veranlasst. Die Preissteigerung […] zeige sich dann als ein nützlicher Faktor, der zur Sparsamkeit mahnt und automatisch für die zweckmäßige Verteilung der an sich kaum zulänglichen Vorräte […] wirkt.“ Deshalb dürfe der Staat „nicht ohne Weiters dem Drängen der Bevölkerung, die natürlich nur über die Not des Augenblicks hinwegkommen will, [nachgeben] und durch scharfe Maßnahmen die für die weitere gesunde Entwicklung geradezu unerlässliche Preissteigerung einfach […] unterbinden“…

… erzielt worden und schließlich seien „die beteiligten Ressorts“ auch „darüber ins Reine gekommen“, neben den Höchstpreisvorschriften auch flankierende Maßnahmen zu beschließen, die verhindern sollten, dass die Deckelung der Nahrungsmittelpreise nur zu einem schnelleren Verbrauch der Quantitäten führe. So sollte künftig Brotmehl aus Weizen und/oder Roggen durch Beimischung von etwa 30 % Gersten-, Mais-, Kartoffelwalz- oder Reismehl gestreckt werden. Mit diesen Streckungsmaßnahmen wäre dann – so hoffte man – die von Schuster angeführte objektive Mehlknappheit beseitigt. Nach der Zustimmung des Ministerrates zu beiden Verordnungen wurden sie sofort erlassen…

… Auch wenn die Rolle Ungarns bei Versorgungsfragen durchaus zur Sprache kam – in der Frage der zollfreien Einfuhr von Getreide oder in der Begründung Schusters, dass bei Höchstpreisen sinnvoll nur gemeinsam mit …

… Wie bereits bei den Regelungen zu den Getreidepreisen, äußerte Schuster auch hier seine Bedenken…

… . Diese galten dabei nicht den Rechten des Ministers zur Erhöhung der Kohleproduktion, auch nicht dem Anforderungsrecht bei den Grubenbesitzern, denn diese hätten ein Interesse, „möglichst viel zu fördern und sie würden in der Betätigung dieses Interesses gewiss auch durch das Recht der Staatsverwaltung, die geförderte Kohle in Anspruch zu nehmen, nicht beirrt werden“. Er stieß sich vielmehr an dem Anforderungsrecht bei den Händlern, denn „für diese sei die Sicherstellung von Kohlenvorräten immerhin mit einem gewissen Risiko verbunden, welches in der Frage des Preises liege“. Dennoch wollte „er dem Zustandekommen der geplanten Verordnung nicht weiterhin entgegentreten“. Dass der Ministerrat nach dieser Wortmeldung Schusters ohne weitere Beratung „sohin“ die Zustimmung zur Verordnung …

… ), andere aber nur unter dem Druck der Kabinettsmehrheit im November 1914 nachgaben (etwa Schuster).…

… . Diese letzte Idee wurde wegen der Einwände des Handelsministers Schuster fallengelassen. Hingegen begann die …

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… Der Handelsminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates, eine kaiserliche Verordnung aufgrund des § 14 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867…

… Auf Vortrag Schusters v. 29. 7. 1914 wurde mit …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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… . Es werde notwendig sein, das Geeignete zur Abhilfe vorzukehren. Auf wesentliche Zufuhren aus dem Auslande könne man angesichts der kriegerischen Verwicklungen und der Erlassung von Ausfuhrverboten in den Nachbarstaaten nicht rechnen. Es bleibe also nur der Weg übrig, entsprechende Teile des im Inlande verfügbaren Quantums an die Mangel leidenden Punkte zu dirigieren. Der Handelsminister erwähnt, dass sämtliche österreichische Schiffe, welche Getreideladungen verfrachteten, zurückberufen seien…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 3

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… Der Handelsminister teilt mit, es sei bisher zum Zwecke der Erleichterung der Getreideeinfuhr im Einvernehmen mit Ungarn festgesetzt worden, dass die Kriegsverwaltung Getreide zollfrei einführen dürfe, wobei sie sich verpflichtet habe, entsprechende Quoten des eingeführten Getreides für die Approvisionierung notleidender Gegenden zur Verfügung zu stellen…

… Über die vom Leiter des Finanzministeriums gekennzeichneten Eventualitäten entwickelt sich eine eingehende Diskussion, an der alle Konferenzmitglieder teilnehmen. Was speziell die Verwendung von Postmarken anbelangt, so erhebt der Handelsminister ressortmäßige und volkswirtschaftliche Bedenken. Die Postmarke sei an sich kein Zahlungsmittel, sondern lediglich die Verpflichtungsurkunde des Staates über eine bestimmte Leistung, nämlich die Postbeförderung einer Sendung. Sie sei überdies eine international registrierte Einrichtung, was ihre Verwendung für andere Zwecke sehr misslich erscheinen lasse. Die einfache Herstellung der Postmarke ermögliche die Fälschung im größten Maße, eine Möglichkeit, von der natürlich, insolange die Marke nur als Postwertzeichen dient, schon mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Inzirkulationsetzung kaum Gebrauch gemacht werde, während in dem Falle, wo die Postwertzeichen als Zahlungsmittel anerkannt würden, die Fälschung auf breitester Basis einsetzen und den Staat, da der Nachweis sehr schwer gelingen würde, in unabsehbare Zahlungsverpflichtungen stürzen könnte. Auch würde dieses Zahlungsmittel ja nur zwischen den Parteien und dem Staat Geltung haben und daher dem Mangel an Hartgeld in der Bevölkerung nicht wesentlich abhelfen. Schließlich wolle der Handelsminister nicht unerwähnt lassen, dass man sich damit auf das Gebiet der Emission von Staatspapiergeld begebe. Was die Androhung von Strafmaßnahmen gegen die Thesaurierung betrifft, so tritt die Ansicht zutage, dass die erwünschte Wirkung auch ausbleiben und gerade die Strafandrohung die irrige Auffassung von dem höheren Wert des Metallgeldes nur noch verstärken könnte. Dagegen findet die Idee der Emission von Banknoten zu zwei Kronen allgemeine Zustimmung und es wird die Anregung gegeben, auch solche Noten zu 1 K in Verkehr setzen zu lassen.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 5

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… Der Handelsminister erbittet die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung aufgrund des § 14 betreffend die Ergänzung der §§ 79–81 der Gewerbeordnung…

… betont, dass die Frage der Abschaffung der Arbeitsbücher eine außerordentlich umstrittene sei und dass sich in dieser Hinsicht die Auffassungen verschiedener Parteien diametral entgegenstünden. Die vom Handelsminister vorgeschlagene Maßnahme sei im Sinne einer streng provisorischen gewiss zu akzeptieren, es müsse aber alles vermieden werden, was der künftigen definitiven Austragung der Frage des Arbeitsbuches vorgreife. Es erscheine daher sehr wünschenswert, den Charakter der in Verhandlung stehenden kaiserlichen Verordnung als reinen Provisoriums auch dadurch zum Ausdrucke zu bringen, dass die seinerzeitige Aufhebung nicht wieder durch ein Gesetz oder durch eine kaiserliche Verordnung zu erfolgen hätte, sondern dass schon jetzt die Regierung zur Aufhebung der neuen Bestimmungen im Wege bloßer Ministerialverordnung ermächtigt werde. Der Handelsminister erklärt sich mit dieser Anregung völlig einverstanden und erhält sohin die erbetene Zustimmung…

… Der Handelsminister und der …

… , Schuster und …

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… Der Handelsminister erbittet die Zustimmung des Ministerrates zur Erlassung einer Verordnung des Gesamtministeriums, womit Ausnahmen bezüglich des Kautionserlages bei Vergebung staatlicher Lieferungen und Arbeiten verfügt werden.…

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… befürwortet unter Darlegung der bei den Zerealien wahrnehmbaren Preissteigerung den Vorschlag des Ministers des Innern, in dem er ein wirksames Mittel zur Regulierung der Preise auf dem offenen Markte erblicke. Der Handelsminister dagegen hält den geplanten Eingriff in das Wirtschaftsleben für höchst bedenklich und zwar nicht aus theoretischen Erwägungen, sondern aus eminent praktischen Rücksichten. Es sei Tatsache, dass das Wirtschaftsgebiet der Monarchie hinsichtlich der Nahrungsmittel und speziell der Brotfrucht während des Krieges unter einer gewissen Beschränkung leide. Die diesjährige Ernte sei eine mittelmäßige und da man selbst in günstigen Jahren bis zu einem gewissen Grad auf den Import von Getreide angewiesen sei, würde man mit den Inlandsvorräten unter Anwendung des gewöhnlichen Konsumschlüssels bis zur nächsten Ernte das Auslangen nicht finden. Dazu komme, dass der Bedarf der Armee im Felde den Konsum noch wesentlich steigert. Die Möglichkeit des Importes sei aber während der kriegerischen Verwicklungen, wenn nicht unterbunden, so doch jedenfalls beschränkt und gefährdet. Wolle man also nicht durch vorzeitiges Aufbrauchen der Inlandsvorräte in eine Zwangslage kommen, die unter Umständen geradezu einen Verlust der militärischen Chancen bedeuten könnte, so bleibe nichts anderes übrig, als durch eine besonders sparsame Gebarung mit den Inlandsvorräten deren Vorhalten bis zur nächsten Ernte sicherzustellen. Das heiße mit anderen Worten: Da die Armee ihren Bedarf nicht reduzieren könne, müsse eben die Bevölkerung zu Hause ihren Konsum während der Kriegszeit wesentlich einschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, gebe es aber kein anderes so zuverlässiges Mittel als die geradezu automatisch wirkende Steigerung der Preise. Diese letztere sei ein in der Natur der Sache selbst liegendes Korrektiv gegenüber dem Mangel an Vorräten. Dass die Erhöhung der Preise nicht nur die Bevölkerung schwer belaste, sondern auch einzelnen Produzenten und insbesondere dem Zwischenhandel ungerechtfertigten Gewinn bringe, sei zu bedauern, aber nicht zu umgehen. Schon unter diesem Gesichtspunkte müsse er also von dem seitens des Ministers des Innern vorgeschlagenen Schritt abraten. Überdies glaube er, dass dieser Schritt zwar die angedeuteten schädlichen Wirkungen auslösen, seinen eigentlichen Zweck, die Ermöglichung einer billigen Verpflegung der Bevölkerung, jedoch gar nicht erreichen würde. Man dürfe nämlich nicht übersehen, dass sich der wesentliche Teil der Getreidevorräte nicht in Österreich, sondern in …

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… Der Handelsminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hafenkapitän der …

… Auf Vortrag Schusters v. 7. 11. 1914 wurde Wilfan der genannte Orden mit …

… Auf Vortrag Schusters v. 7. 11. 1914 wurde Bardas der beantragte Orden mit …

… In einem Bericht über eine Beratung österreichischer und ungarischer Regierungsvertreter unter Vorsitz Schusters am 24. 10. 1914 in …

… sollte Handelsminister Schuster berichten, dass …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 6

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… Der Handelsminister erbittet die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung, womit die Funktionsdauer der am 31. Dezember 1914 ausscheidenden wirklichen Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern verlängert wird. …

… Auf Vortrag Schusters v. 10. 11. 1914 wurde mit …

… Der Handelsminister bemerkt, dass er mit dem Inhalte der Verordnung, soweit diese Maßnahmen zur Steigerung der Kohlengewinnung und die Konstituierung eines staatlichen Anforderungsrechtes gegenüber den Bergbauunternehmungen vorsehe, vollkommen einverstanden sei. Bedenken hätte ihm jedoch das Anforderungsrecht gegenüber den Händlern erweckt und zwar nicht etwa unter dem Gesichtspunkte des Schutzes dieses Berufskreises, sondern aus allgemein volkswirtschaftlichen Erwägungen. Was die Bergbauunternehmungen anlangt, so liege es ja natürlich in ihrem Interesse, möglichst viel zu fördern, und sie würden in der Betätigung dieses Interesses gewiss auch durch das Recht der Staatsverwaltung, die geförderte Kohle in Anspruch zu nehmen, nicht beirrt werden; überdies biete ja die Bestimmung der Verordnung selbst, wonach die Führung von Bergbaubetrieben nach bestimmten Betriebsplänen vorgeschrieben werden könne, eine Handhabe für die Regierung, die Förderung auf einer angemessenen Höhe zu erhalten. Anders liege die Frage bei den Händlern. Für diese sei die Sicherstellung von Kohlenvorräten immerhin mit einem gewissen Risiko verbunden, welches in der Frage des Preises liege, zu dem sie die erstandenen Großvorräte an den Detailhandel und an die Konsumenten abstoßen können. Nur die Chance, auf diese Weise einen entsprechenden Gewinn zu erzielen, bilde für sie den Ansporn zur Betätigung ihres Handels. In der Konstituierung eines staatlichen Anforderungsrechtes liege aber die Drohung, dass die von ihnen vielleicht unter großen Schwierigkeiten beschafften und an die Absatzplätze, speziell nach …

… Der Handelsminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung des …

… Auf Vortrag Schusters v. 28. 12. 1914 wurden mit …

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… Der Handelsminister erklärt, dass angesichts des Umstandes, als bestimmte verlässliche Angaben über den Stand der Zahlungsverbindlichkeiten innerhalb aller einzelnen Geschäftszweige und ihre Verteilung auf die verschiedenen Monate nicht vorliegen, der dem Entwurfe zugrunde liegende Vermittlungsvorschlag noch am ehesten der Forderung genüge, beim Abbau von Stundungen einen Durchschnitt zu nehmen.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 2

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… Der Handelsminister erinnert daran, dass er bereits wiederholt in Verhandlungen des Ministerrates, insbesondere aber in jenen vom 21. und 22. Oktober d. J. Gelegenheit gehabt habe, sich über das Projekt der Festsetzung von Höchstpreisen für Zerealien zu äußern…

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… bediensteten zustehenden Amnestierechte gegenüber Disziplinarstrafen und deren Rechtsfolgen demnächst in einem größeren Umfange Gebrauch zu machen beabsichtige und zwar hinsichtlich solcher Bediensteter, die entweder zur militärischen Dienstleistung eingerückt sind und sich hiebei voll bewährt haben oder die gegenüber den aus Anlass des Krieges gesteigerten Anforderungen in ihrem eigentlichen Dienstbereiche eine besondere verdienstliche Betätigung aufweisen. Die Amnestie, von welcher Delikte aus verächtlicher Gesinnung oder von solcher Schwere, dass sie mit Dienstesentlassung zu ahnden sind, grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, werde nicht allgemein, sondern nur individuell erfolgen. Der Handelsminister bemerkt, dass er einen ähnlichen Vorgang hinsichtlich der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

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… Ernennung des Ministers a. D. Geheimen Rates Dr. Rudolf Freiherrn Schuster v. Bonnott zum Gouverneur des k. k. Postsparkassenamtes unter Gewährung einer in die Pension einrechenbaren Personalzulage jährlicher 8.000 K.…

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