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Glaser, Julius  

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… bemerkt, dass dieser Erlass das Resultat eingehender Beratungen, welche er mit Sektionschef Glaser und …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… []ministers vorläufig besprochenen Auszeichnungsantrag für den Sektionschef Glaser auf die Konsequenzen hin, welche sich in Absicht auf die Auszeichnung anderer Sektionschefs ergeben würden, wenn …

… den beantragten Orden bei diesem Anlasse erhielte, und behielten sich dieselben ihr Votum über die Auszeichnung des Sektionschefs Glaser vor, wozu ihnen der …

… Fortsetzung des Gegenstandes über Glaser in MR. v. 7. 8. 1869/III.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 8

… für den Sektionschef Dr. Glaser zur Erörterung…

… Eine Auszeichnung für Glaser war bereits in …

… , dass ihm für diese Auszeichnung Glasers insoferne gegenwärtig keine Veranlassung vorzuliegen scheine, als bei aller Anerkennung der vorzüglichen Leistungen desselben im Fache der Legislation, …

… insoferne gegenwärtig keine Veranlassung vorzuliegen scheine, als bei aller Anerkennung der vorzüglichen Leistungen desselben im Fache der Legislation, Glaser doch nur verhältnismäßig kurze Zeit im Amte sei, zu welchem Amt er eben nur in der Voraussetzung besonderer Leistungen aus einem anderen Wirkungskreise berufen worden [], ihm von diesem Standpunkte aus nicht angezeigt erscheine, mit [] Auszeichnungen solcher Sektionschefs so schnell vorzugehen, dass aber die Auszeichnung …

… doch nur verhältnismäßig kurze Zeit im Amte sei, zu welchem Amt er eben nur in der Voraussetzung besonderer Leistungen aus einem anderen Wirkungskreise berufen worden [], ihm von diesem Standpunkte aus nicht angezeigt erscheine, mit [] Auszeichnungen solcher Sektionschefs so schnell vorzugehen, dass aber die Auszeichnung Glasers die anderer in gleichem Falle befindlicher Sektionschefs notwendig zur Folge haben müsste, wie namentlich die [] seit sehr langer Zeit im Staatsdienste befindlichen, in jeder Beziehung ausgezeichneten und mit weit umfassenderen legislativen Arbeiten in Anspruch genommenen Sektionschefs …

… wegen des Sektionschefs Glaser für diesmal fallenzulassen, nachdem es dem Minister …

… In dem vorhandenen MRProt. v. 13. 7. 1869 findet sich kein Hinweis auf Glaser, zu ihm siehe…

… Das diese Angelegenheit behandelnde MRProt. v. 30. 1. 1870/I ist nicht mehr vorhanden. Julius Glaser erhielt auf Vortrag …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… Auf Vortrag Glasers v. 9. 3. 1872 erhielten …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Julius Glaser und …

… Von Glaser als Justizminister waren positive Änderungen im Bereich des Justizwesens zu erwarten, während …

… wiederholt als „starrer Zentralist bewährt“ habe und Glaser dort durch seine Reden „gegen die Gleichberechtigung der slawischen Sprache“ aufgefallen sei.…

… andernfalls begeben hätte. So lautete etwa die abschließende Empfehlung Glasers an den …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 6.12., …

… , Glasers zum Justizminister, …

… , Glasers

… ; zu Julius Glaser, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser 6.12., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 8

… 10.12., Glaser 11.12., …

… , Glaser und …

… Der Justizminister, der sich mit einigen, ohne Nachteil für den Dienst nicht aufschiebbaren Geschäftsstücken in einer ähnlichen Lage befindet, erklärt sich mit dieser Anschauung einverstanden. …

… Der Justizminister erklärt sich mit dem Schlussantrag des …

… an, pflichtet aber andererseits der Ansicht des Justizministers bei, zumal dieselbe zur Beruhigung seines Gewissens gehört, um dem Schlussantrag des …

… und der weiteren Begründung des Justizministers und des Ministers …

… Der Justizminister wird …

Glaser

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 11.12., …

… [zu machen]. Der Justizminister bemerkt, [dass die] …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 7

… , Glaser 11.12., …

… einen de facto geschlossenen Vertrag in Ausführung brächte, welcher juristisch gar nicht besteht. Er glaubt, dass nichts anderes erübrige, als entweder, wenn man sich dazu gedrängt fühlt, vom § 14 Gebrauch zu machen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen. Der Justizminister macht auf den Unterschied aufmerksam, der zwischen einem Vertragsabschluss und dem vom …

… [Min]ister unter[] den Vorschlag des [Justizmini]sters. Es handle sich um [die Fra]ge, ob der …

… [] [minister] sieht in [] der Leistung des [] Handelsmini[] einen administra[tiven] [] Berechtigung [] jedem Zweifel steht. Ein [] Ein [] unterscheide sich we[sentlich] von dem Vertragsabschlusse der nur auf verfassungsmäßigem Wege perfekt werden kann. Die Deckung der Auslage müsse allerdings im budgetmäßigen Wege angesprochen werden. Der Justizminister findet schon darin eine Beruhigung, dass der Betrag im Budget pro 1872 eingestellt ist. Sollte der …

… Der Justizminister sieht sich veranlasst, die in Folge der bevorstehenden Weltausstellung…

… , dessen Grenze übrigens sehr schwer zu bestimmen wäre, zu beschränken. Seines Erachtens wäre die Frage vom allgemeinen Standpunkt in Angriff zu nehmen. Der Justizminister würde einer Generalisierung der Maßregel mit Freuden zustimmen, …

… , Justizminister und …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… 14. 12., Glaser 16. 12., …

… und der Justizminister machten schließlich die Mitteilung, dass die heutigen Morgenblätter die Nachricht brachten, als wäre über die Frage rücksichtlich der Wahlen der Domherren bereits im gestrigen Ministerrate Beschluss gefasst worden. Sie wollten dies nur deshalb konstatieren, um lediglich den Beweis zu führen, dass hiebei keine Indiskretion …

… bloß von dem obersten Grundsatze, den Status quo womöglich zu erhalten geleitet, sich zu dieser Entscheidung bewogen gefunden habe. Der Justizminister stimmt den Anschauungen des Ministers …

… und Dr. Glaser bei, und dies umso mehr, als ein Abgehen von der bisherigen Gepflogenheit, wie dies unter dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 7

… 18. 12., Glaser 17. 12., …

… in Kenntnis gesetzt, und dieser sich mit dem Justizminister darüber …

… [Der Justiz]minister schließt [sich] dem …

… [Der Justiz]minister schließt [sich] dem …

… Dem Justizminister liegt ein Antrag auf Erwirkung einer …

… ausgezeichnet würde, ein ganz neuer wäre, so ersucht der Justizminister um die Ermächtigung, der …

… v. 15. 12. 1871 auf den Vortrag Glasers v. 11. 12. 1871 erhielt der Bezirksrichter in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… 23. 12., Glaser 26. 12., …

… Der Justizminister gibt zu, dass zwischen demjenigen, der die Einantwortungsurkunde in der Hand hat, daher in jedem Augenblick an den landtäflichen Besitz gelangen kann, und dem in der Landtafel bereits Vorgeschriebenen ein wesentlicher Unterschied nicht obwaltet. Wenn man aber davon abgeht, den Begriff des Besitzes bei Beurteilung des Wahlrechtes strikte im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zu nehmen, so präjudiziere man ohne Not. Bei der Leichtigkeit, in kürzester Zeit zur Vorschreibung zu gelangen, können die Fälle, wo Jemand zu Schaden kommt, nur minimal sein; und doch sei es von großem Wert, ein klares Prinzip zu haben. Er halte es daher für das Vorsichtigste, an dem Grundsatz des ABGB. festzuhalten, dass der Besitz erst durch die bücherliche Eintragung erlangt wird. …

… zu. Der Justizminister würde, wenn der Usus nicht dagegenspreche, den entgegengesetzten Vorgang als den richtigen ansehen. Es sei einmal gesetzliches Prinzip, dass man für …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 7

… 23. 12., Glaser 26. 12., …

… Der Justizminister bezeichnet …

… Der Justizminister schließt sich dem …

… Der Justizminister erhält die einhellige Ermächtigung der …

… Der Justizminister erhält die einhellige Ermächtigung der …

… ,Glaser um die Genehmigung zur Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfes im …

… , worauf GlaserAh. E.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 9

… 23. 12., Glaser, …

… bei. Der Justizminister vereinigt sich mit der Ansicht des …

… stimmt mit den Ministern Glaser und …

… und der Justizminister wünschten, dass die nach dem au. Vortrage den …

… Der Justizminister erhält die Zustimmung der …

… Der Justizminister erhält die Zustimmung der …

… der entsprechende Vortrag Glasers v. 19. 12. 1871 wurde mit …

… ; daraufhin brachte Glaser den Gesetzentwurf als Regierungsvorlage im …

… , legte GlaserKaiser…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… 23. 12., Glaser 27. 12., …

… [bemerkt], es werde vielleicht []len, dass darunter verhältnismäßig viele Justizbeamte [vor]kommen, allein in Anbetracht der zahlreichen Gesetzvorlagen, welche vom Justizminister eingebracht werden, erscheine es sehr wünschenswert, das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 7

… 31. 12., Glaser 3. 1., …

… Der Justizminister verhehlt nicht, dass ihm die Anerkennung der im …

… der Ablehnung die Gründe derselben eröffnet, zugleich aber dem Landeschef ein formulierter Entwurf zu dem Behufe mitgeteilt würde, auf den Ausschuss im Sinne dieses Entwurfes einzuwirken. Der Justizminister erklärt, da nach der Äußerung des …

… Der Justizminister gedenkt, …

… v. 26. 12. 1871 auf den Vortrag Glasers v. 22. 12. 1871 erfolgte die Genehmigung zur parlamentarischen Wiedereinbringung dieser Regierungsvorlage, …

… v. 27. 12. 1871 auf den Vortrag Glasers v. 22. 12. 1871 erfolgte die Genehmigung zur parlamentarischen Wiedereinbringung dieser Regierungsvorlage, …

… v. 1. 4. 1872 auf den Vortrag Glasers v. 28. 3. 1872 die kaiserliche Sanktion, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… 2. 1., Glaser 4. 1., …

… Der Justizminister erlaubt sich zu bemerken, dass im Ge[fol]ge der Gerichtsorganisation auch eine Reorganisierung der Staatsanwaltschaft sich als notwendig ergebe, an welcher bereits gearbeitet und welcher von Seite der betreffenden Beamten mit umso mehr Interesse entgegengesehen werde, als durch die Organisation vom Jahre 1853 die Stellung der Staatsanwaltschaft eine minder günstige geworden sei.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 16

… 2. 1., Glaser 5. 1., …

… Der Justizminister wird einhellig ermächtigt, die vom …

… v. 31. 12. 1871 auf den Vortrag Glasers v. 26. 12. 1871, …

… Der Justizminister referiert über die nach eingeholter Ah. Genehmigung im …

… hat zum Zwecke, die Vollziehung der Einzelhaft, deren allmähliche Anwendung nicht als Strafverschärfung, sondern als Modalität des Strafvollzugs angestrebt wird, gesetzlich zu regeln. Was den Umfang der Anwendung dieser Strafvollzugsart betrifft, so bilde derselbe seit langem den Gegenstand einer Kontroverse. Re integra würde der Justizminister bei den geringsten Strafen und zwar mit der vollsten Einzelhaft begonnen, und selbe sukzessive bis zu dem Maximum von fünf Jahren ausgedehnt haben. Über diese Dauer hinaus reichen die …

… werden soll, in den Händen der Verwaltung liegt, daher bis zu einem Grade von Zufällen beeinflusst werden kann, so erscheine es absolut notwendig, die Härte der Strafe durch Abkürzung der Strafdauer zu kompensieren. Dabei wurde das Verhältnis von 2:3 eingehalten. Ob die Einzelhaft als ein intensiv wirkendes Strafmittel anzusehen ist, darüber seien die Ansichten der Fachmänner verschieden. Der Justizminister ist der bejahenden Ansicht, und fügt bei, dass sich diese Strafvollzugsmodalität, da sie eine relative Abkürzung der Strafzeit gestattet, auch vom finanziellen Gesichtspunkte empfehle. …

… der Justizminister zur Beleuchtung des beiliegenden Gesetzentwurfes über die widerrufliche Entlassung der Sträflinge…

… und unter Beitritt des Justizministers beschlossen, im § 5, um möglichen Zweifeln zu begegnen, den Satz beizufügen: „Die im § 2 erwähnten Maßregeln treten außer Wirksamkeit.“…

… Den Gegenstand eines weiteren Vortrags des Justizministers bildet der hier gleichfalls beigeschlossene Gesetzentwurf betreffend die Bestellung von ständigen Strafvollzugskommissionen.…

… Antagonismus dagegen Platz gegriffen, dass man dem Übel[täter], humanistischen Bestrebungen nachgehend, ein viel zu angenehmes Los bereite. Jedenfalls dürften die Vertrauensmänner ein schätzbares Gegengewicht gegen etwaige zu theoretische Anschauungen der Gerichtspersonen bilden. Er gebe zu, dass erstere im Anfange Überstimmungen erfahren werden. Mitunter dürften aber dennoch, namentlich bei eklatanten Rückfällen vorzeitig entlassener Sträflinge Umstände eintreten, welche ihre Vorhersagungen bestätigen, und ihre Ansichten allmählich wirksamer zur Geltung gelangen lassen. Schon dass die Bevölkerung es weiß, dass auch Männer aus ihrer Mitte ein Wort mitzureden haben, sei von großem Werte. Aus diesen – seinen praktischen Erfahrungen entnommenen – Erwägungen schließe er sich dem Entwurfe des Justizministers an. Der …

… stimmt gleichfalls dem Antrage des Justizministers bei. Gerade der in …

… [] klug, wenn [] mit der Einbringung [des Ge]setzes auch die Vorlage [des] Vagabundengesetzes erfolgen [würde]. Er stellt daher die Anfrage, wie weit das letztere gediehen ist. Der Justizminister erwidert, das Vagabundengesetz sei noch nicht in dem Stadium, dass er dessen Einbringung für die nächste Zeit zusagen könnte. Es seien namentlich Kompetenzfragen, die dabei zu überwinden sind. Von seiner Seite werde alles geschehen, um diese Angelegenheit zu fördern. Auf der anderen Seite sehe er sich benötigt, das Gesetz über die Ein…

… hat gegen diesen Vorschlag nichts einzuwenden. Der Justizminister erwidert auf das Bedenken des …

… auch den vorliegenden Gesetzentwurf für einhellig genehmigt. Der Justizminister wird somit ermächtigt, für die Einbringung dieses und der beiden vorbesprochenen Gesetzentwürfe die Ah. Erlaubnis einzuholen.…

… Alle drei in diesem Ministerrat besprochenen Gesetzentwürfe: a) (= TOP V) über die Vollziehung der Freiheitsstrafe in Einzelhaft, b) (= TOP VI) über die widerrufliche Entlassung der Sträflinge und c) (= TOP VII) über die Bestellung von ständigen Strafvollzugskommissionen, wurden von GlaserReichsrat…

… , legte Glaser diese dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser, …

… Der Justizminister erhält die Ermächtigung, für den mit [Titel] und Charakter eines [Hofrates] bekleideten rangäl[testen] Rat des …

… v. 6. 1. 1872 auf den Vortrag Glasers v. 2. 1. 1872 wurde die Verleihung des …

… Bei diesem Anlasse bemerkt der Justizminister, dass er beabsichtige, im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 10. 1., …

… Schule erhält, über die Unterrichtssprache zu entscheiden ist, auf die Nichterteilung des Ah. Sanktion au. anzutragen. Der Justizminister bemerkt, dass die Lehrerbildungsanstalten als vom Staate erhalten, der Kompetenz der Landesgesetzgebung entzogen sind. …

… , dem Justizminister, ihm selbst und dem …

… am 30. 12. 1871 auch Glaser mit dem Hinweis auf den dringenden Handlungsbedarf der Staatsverwaltung zur Teilnahme aufforderte, da die Altkatholiken als Priester Akte ausüben, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 12. 1., …

… und Dr. Glaser in dieser Richtung das Einvernehmen zu pflegen und sodann diesen Gegenstand wieder im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 15. 1., …

… Der Justizminister bringt in Anregung, ob es nicht zur …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 12

… 13. 1., Glaser 15. 1., …

… Der Justizminister bemerkt, gegen Dementierungen spreche auch der Umstand, dass wenn sie einmal usuell geworden sind, die Unterlassung in einem einzelnen Falle als ein Eingeständnis gilt, während es doch Fälle gibt, die wegen der Geschicklichkeit der Lüge schwer dementiert werden können. …

… als richtig erklärt. Der Justizminister fügt bei, für eine Adresse könne die …

… Der Justizminister regt die [] der Abstimmung der [stimm]berechtigten Minister bei [der] Adressdebatte an. Er ist der [Mei]nung, dass die Minister [nicht] mitzustimmen hätten. Der …

… macht aufmerksam, dass es sich nicht allein um die ein Vertrauensvotum enthaltenden Stellen handle, sondern auch um andere Punkte, deren Annahme von Wichtigkeit ist, und bezüglich welcher das Aufstehen der Minister vielleicht die Majorität herbeizuführen geeignet wäre. Der Justizminister entgegnet, dem gegenüber komme in Betracht, dass es sich andererseits auch um Stellen handeln kann, für welche aufzustehen den Ministern schwer wäre. Haben sich dieselben aber in einem Falle der Abstimmung enthalten, so können sie ohne unangenehme Sensation nicht bei anderen Stellen mitstimmen. …

… würde die Erklärung, dass die Minister nicht mitstimmen werden, ganz korrekt, dagegen die Angabe des Grundes bedenklich finden. Der Justizminister bemerkt, dass der …

… Der Justizminister sieht sich veranlasst, bevor in die Beratung des Gesetzentwurfes eingegangen wird, auf die Einwendungen aufmerksam zu machen, welcher möglicherweise in Betreff der Kompetenz des …

… listische Mitglieder an den Ausschussverhandlungen Teil genommen haben, ohne dass von irgendeiner Seite Kompetenzbedenken erhoben worden wären. Der Justizminister gibt zu erwägen, ob es sich nicht, um Kompetenzbedenken auszuweichen, empfehlen würde, in das Gesetz bloß die Bestimmungen über die Besoldung und Stellung der Lehrer aufzunehmen, alles andere aber dem Verordnungswege vorzubehalten. …

… hätte kein Bedenken, der Reichsgesetzgebung die Kompetenz zu vindizieren. Der Ausdruck „Hochschule“ gelte als gleichbedeutend mit der Bezeichnung „Universität“. Gegen den Vorschlag des Justizministers werde zuverlässig die Einwendung erhoben werde, dass wenn der …

… Der Justizminister glaubt nicht [sagen] zu dürfen, dass ihm die Beschränkung der Kompetenz [des] …

… und Justiz zu unterziehen.…

… , auf die Ah. Sanktionierung des gedachten Gesetzentwurfes einraten zu können. Der Justizminister ist des Erachtens, dass eine Änderung im Texte immer ein gefährliches Präjudiz ist. Dessen ungeachtet erscheine es nicht notwendig, die Ah. Sanktion zu verweigern. Ein Gesetz kann in einem Zeitpunkt, in welchem es nicht existiert, nicht wirken. Es brauche daher nur mit dem vom …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 19. 1., …

… liege in der Art, [wie] die Adresse hier gemacht werde. Die Herren seien von einer Autorenempfindlichkeit, die jede andere Art von Empfindlichkeit weit hinter sich lasse. Der Justizminister weiset darauf hin, dass die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser 19. 1., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… 18. 1., Glaser 19. 1., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser 19. 1., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 24. 1., …

… zur Herstellung der Gleichmäßigkeit ganz zweckmäßig und insbesondere den letztgestellten Antrag wegen Mitteilung der Ah. Resolution über die erfolgte oder verweigerte Ah. Sanktion notwendig. Der Justizminister erklärt sich gleichfalls einverstanden, und spricht nur den Wunsch aus, dass der gegenwärtige Beschluss seitens des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… , Glaser 23. 1., …

… glaubt, dass wohl alle Minister werden konstatieren können, die Mitteilung sei von keinem von ihnen ausgegangen. Der Justizminister bemerkt, in dem bezüglichen Artikel des „…

… habe die erwähnten Agenden nur unter der Bedingung zu übernehmen erklärt, dass er nicht auch das Personale mit zu übernehmen verpflichtet wird. Nach einer weiteren Zeitungsnotiz soll er, der Justizminister, derjenige gewesen sein, der den …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… , Glaser 27. 1., …

… in der angedeuteten Richtung von Seite des Justizministers einen Wink zukommen zu lassen. Auch ersucht der …

… Der Justizminister bemerkt [hierauf], dass er sich nicht [bewogen] findet, in der gege[benen] Richtung einen Wink zu erteilen, da eigentlich das …

… den Wunsch ausdrückt, dass der Justizminister an der Beratung des …

… über den von derselben einzuhaltenden Standpunkt bereits früher den Polen Mitteilung gemacht hat. Der Justizminister bemerkt, dass rücksichtlich der an …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 27. 1., …

… , und zwar in voller Übereinstimmung mit der von demselben vorgebrachten Motivierung zu. Der Justizminister findet den Ausspruch des …

… [auf] [] [das] bereits vom Minister Glaser Vorgebrachte wiederholen müsse. Der …

… und Dr. Glaser das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 29. 1., …

… Der Justizminister sieht in der Verwendung der Vorschüsse eine von der Teilung der ein Reichsaktivum bildenden zurückgezahlten Vorschüsse ganz verschiedene Frage. Zurückzuzahlen seien dieselben allerdings so wie sie gemacht worden sind. Sobald sie aber zurückgezahlt werden, bilden sie ein gemeinsames Aktivum, und entfalle die Me…

… verkürzt werden wollen. Dies sei die alleinige Auffassungsweise, die sich dafür geltend machen lässt, hier einen andern Maßstab als bei den übrigen Aktiven anzunehmen. Vom streng juristischen Standpunkte und vor dem Richter ließe sich diese Auffassung allerdings kaum vertreten. Die Frage sei aber die, ob man es vertreten kann, dass ein Finanzminister auf diese Vereinbarung eingegangen ist. Und da glaube er, dass man eben nur die Gründe anführen könne, welche die Kompaziszenten dabei geleitet, und welche zu dem vorliegenden Resultat geführt haben. Der Justizminister findet, dass durch die Änderung des bisher anerkannten Maßstabs von 70:30 zugunsten der Ungarn ein[e] so folgenschwere Ausnahme geschaffen werden soll, dass von einer Wahrscheinlichkeit, dieses Übereinkommen im …

… Der Justizminister bestätigt diese Ansicht. Der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 9

… , Glaser, …

… Der Justizminister bringt einen ihm vorliegenden Fall eines Eingriffes des …

… am 3. März 1871 diesen Gewaltakt zu löschen befohlen habe. (hanc violentiam delere jussit). Der Justizminister legt auf das Datum der fürsterzbischöflichen Anordnung Gewicht, weil, nachdem die Eintragung im Jahre 1868 geschehen und bei einer Nachschau noch im Jahre 1869 intakt befunden worden sei, es den Anschein habe, dass es sich um eine planmäßige vom März 1871 datierende neue Aktion des …

… [] insoferne er Zweifel [] dass der böse Vorsatz der []ung eines Schadens auf [] des Pfarrers vorliegt. Der Oberstaatsanwalt habe deshalb die Angelegenheit dem Justizminister vorgelegt und [um] eine Weisung gebeten. Der …

… vorgelegt und [um] eine Weisung gebeten. Der Justizminister bezweifelt für seine Person ebenfalls, [dass] das Gericht den Tatbestand des Missbrauches der Amtsgewalt finden werde, er könne aber nicht sagen, dass dies geradezu ausgeschlossen wäre. Überhaupt aber findet es der …

… bezweifelt für seine Person ebenfalls, [dass] das Gericht den Tatbestand des Missbrauches der Amtsgewalt finden werde, er könne aber nicht sagen, dass dies geradezu ausgeschlossen wäre. Überhaupt aber findet es der Justizminister nicht für gut, dass von Seite des …

… Der Justizminister kann nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, dass der Stand der Dinge ein sehr prekärer sei. Mutmaßlich werde das Gericht die Sache zurückweisen, weil dasselbe den Tatbestand des Missbrauches der Amtsgewalt nicht finden dürfte. Wenn dies doch der Fall wäre, so wurde die Verurteilung des Pfarrers mit Rücksicht auf den im Mittel liegenden Befehl des …

… vor[liege]. Der Staatsanwalt müsste aber dann angewiesen werden, die Erhebung des Tatbestandes zu beantragen, wobei es allerdings fraglich wäre, ob das Gericht darauf eingehen würde. Der Justizminister wäre …

… Der Justizminister hält sonach daran fest, dass die Anfrage des Oberstaatsanwaltes in dem von ihm oben angedeuteten Sinne zu erledigen wäre, womit sich die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 1. 2., …

… Der Justizminister be…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 3. 2., …

… und der Justiz gerichtete Interpellation, …

… übernimmt die Beantwortung dieser Interpellation im Einvernehmen mit dem Justizminister, der ihm zu diesem Behufe eine Abschrift des in der gedachten Angelegenheit an den Oberstaatsanwalt ergangenen Erlasses mitteilen wird.…

… zu dem einhelligen Beschlusse, dass die Vorlage statt als Ergänzung an den § 7, als Zusatzbestimmung an den § 18 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung anzuschließen habe, und nur auf die Fälle des Streikmachens zu beschränken [sei]. Weiter wird über Anregung des Justizministers in Anbetracht, dass ein Abgeordneter nicht sein Reichsratsmandat, sondern das Landtagsmandat niederlegen sollte, wodurch dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 3. 2., …

… geradezu auf Null reduziert. Der Justizminister bemerkt, die …

… keit einer Reorganisierung der politischen Behörden, wobei der Justizminister bemerkt, …

… ganz offen [] [Be]merkung gemacht. Der Justizminister findet [] wesentlichsten Mittel der Unterwaschung des Staates durch den Nationalismus einen Damm zu setzen, darin, dass [bei] Besetzung von Bischofstühlen nationale Elemente bei Seite [gehal]ten werden. Zum größten Teil hänge die nationale Bewegung in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 10

… , Glaser, …

… Der Justizminister referiert über die Strafprozessordnung und das Gesetz, betreffend die zeitweise Einstellung [der] Geschworenengerichte.…

… Indem der Justizminister [nun] auf die Strafprozessordnung übergeht, bemerkt er, dass von einer detaillierten Erörterung selbstverständlich nicht die Rede sein könne, eine solche selbst dem Komitee nicht zugemutet werden konnte, und bei dem Stande der Sache auch nicht notwendig ist. Er erwähnt die verschiedenen Phasen, welche der Entwurf, der sich auf die bewährte Strafprozessordnung vom Jahre [] basiert, seit dem Jahre 1861, [in] welchem die Arbeiten begonnen haben, durchgemacht …

… Dieser Zusammenhang müsse, worüber sich auch der letzte Vorgänger des Justizministers

… Der Justizminister ersucht nun um die Zustimmung der …

… akzeptiert unter Beitritt des Justizministers die beantragte Modifikation, wie auch die wei…

… tere angeregte Umstellung der §§ 2 und 4 und ermächtigt den Justizminister, wegen Einholung der Ah. Genehmigung den au. Vortrag zu erstatten.…

… ; am 19. 1. 1872 meldete Glaser seinen Regierungskollegen die entsprechenden Adaptionen, …

… Allerhöchste EntschließungGlaser nun die Ermächtigung zu den entsprechenden Regierungsvorlagen a) betreffend die zeitweise Einstellung der Wirksamkeit der Geschworenengerichte und b) betreffend die neue Strafprozessordnung im Parlament, …

… Der Justizminister kommt darauf zurück, was in der betreffenden …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… 6. 2., Glaser, …

… vorgreifend, beanstandet, wie auch der vom Justizminister aus demselben Grunde beanstandeten Passus des Art. V über die Veröffentlichung der Zertifikate in dem offiziellen Organe der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 6

… 9. 2., Glaser, …

… . Dem Justizminister fällt auf, dass der …

… statt der Bezeichnung „Präsident des kaufmännischen Reformvereines“. Weiter wird über Anregung des Justizministers der Generaldirektor …

… beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Einführung eines Gebührenzuschlages zur teilweisen Bedeckung des Aufwandes für die Ruhegenüsse der Volksschullehrer zum Vortrag und beantragt einvernehmlich mit dem Justiz- und …

… und der Justizminister beantragen, die Eingabe dem …

… [bei] [] müsse auch das Interesse in Anschlag bringen, welche eine Stadt daran hat, eine [Anstalt] für sich zu gewinnen, [die] ihr so große Vorteile bietet. Er finde eine Beitragsleistung von demjenigen, dem zunächst der Vorteil erwächst und der beizusteuern in der Lage ist, ganz gerechtfertigt. Der Justizminister würde eher die Enthebung des Landes …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 16. 2., …

… zu beantworten, wobei er bemerkt, dass der Entwurf dieser Interpellationsbeantwortung dem Justizminister zur Einsicht mitgeteilt wurde, und dass sich derselbe mit dieser Interpellationsbeantwortung vollends einverstanden erklärt hat. …

… angeführten Gründen gleichfalls für die Nichtbestätigung der Wahl. Der Justizminister stimmt ebenfalls für die Nichtbestätigung der Wahl. …

… und Dr. Glaser und dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… , Glaser 18. 2., …

… habe sich diesen Motiven im Interesse der Sache selbst nicht verschließen können, und daher auf das Zustandekommen der Resolution nicht weiter dringen zu sollen erachtet. Der Justizminister bezeichnet den vom …

… [in] dem gemeinsamen Vertrag gewahrt hat. Der Justizminister bemerkt, dass der Vorbehalt der Revision ohne dem Rechte der Kündigung nichts nützt. Entweder verständigt man sich im Falle geänderter Verhältnisse, dann bedürfe es des Vorbehalts einer Revision nicht, oder man verständigt sich nicht, dann habe auch der Revisionsvorbehalt keinen Erfolg. …

… Der Justizminister bringt zur Sprache, dass bei der …

… , welche immer nur die Wahl hat, entweder dem Gesuche Folge zu geben, oder den Bittsteller zu ruinieren. Da der Justizminister sich auf die Dauer nicht in diese Zwangslage bringen lassen will, so ersucht er den …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 8. 2., …

… Der Justizminister bringt die Frage zur Sprache, wie sich die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 19

… bei IV und V), Glaser, …

… Der Justizminister referiert über den hier angeschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die ämtliche Stellung des zum Schutze einzelner Zweige der Landeskultur aufgestellten Wachpersonals,…

… Bevor in die Beratung eingegangen wird, bemerkt der Justizminister im Allgemeinen, dass der Gegenstand dieses Gesetzes einer derjenigen ist, bezüglich welcher die Landes- durch die Reichsgesetzgebung und vice versa die letztere durch die erstere gehemmt ist. Der Landesgesetzgebung steht die Kompetenz rücksichtlich jener Bestimmungen nicht zu, welche in den Bereich des Strafgesetzes hineinragen. Der Reichsgesetzgebung ist das Gebiet der Landeskultur überhaupt entrückt. Er habe gefunden, dass, um zu verhüten, dass nicht entweder über die Unhaltbarkeit der Zustände geklagt wird, oder Gesetze zustande kommen, die nicht sanktioniert werden können, von der Reichsgesetzgebung ein Rahmen geschaffen werden muss, innerhalb …

… v. 14. 8. 1871 und 7. 12. 1871 übermittelte Glaser diesen Gesetzentwurf am 6. 2. 1872 seinem Ministerkollegen …

… ., AckM., Landeskultur 1872, Sign. 2 (= Kart. 69)Glaser die Genehmigung den Gesetzentwurf …

… Ein weiterer vom Justizminister zur Einbringung im …

… Der Justizminister bemerkt im Vorhinein, dass sich dieses …

… Der Gesetzentwurf mache, wie der Justizminister nicht [ver]kennt, keinen erquicklichen Eindruck, da er auf einer nach strenge juristischen Anschauungen kaum haltbaren Basis beruht, und deshalb auch technisch nicht mit vollster Korrektheit angelegt werden konnte. Die …

… Zu § 1 bemerkt der Justizminister, der Grundgedanke dieses Paragrafen liege darin, dass der noch nicht verdiente oder noch in der Hand des Arbeitgebers befindliche Lohn nicht exequiert werden soll. Würde, um diesen Grundgedanken durchzuführen, der Moment, wo der Lohn in die Hand des Arbeiters übergeht, als der allein maßgebende hingestellt, so könnte die Bestimmung illusorisch gemacht werden, indem der Gläubiger die Pfändung erwirkt, sich mit dem Gerichtsdiener zur bekannten Auszahlungsstunde an den ebenso bekannten Auszahlungsort begibt, und den Lohn wegnimmt. Dies würde namentlich in Grenzorten, wo jenseits eine den Arbeiter wirksamer schützende Bestimmung besteht, zu unliebsamen Kollisionen führen. Aus diesen Gründen habe sich das …

… den Zwischensatz „gleichwohl ob dasselbe noch ausständig oder schon ausgefolgt ist“ als entbehrlich bezeichnet. Der Justizminister kann wohl nicht in Abrede stellen, dass man bei wiederholter Durchlesung auf das Resultat, dass auch der schon ausgefolgte Lohn ausgeschlossen ist, allerdings gelangen kann. Bei der vollständigen Neuheit des Gegenstandes habe man aber im …

… teilt in Betreff der Kritik des Gesetzentwurfes ganz die Anschauungen des Justizministers. Es sei das äußerste, was man an juristischer Willkür produzi…

… ergriffen würde. Die Jurisprudenz müsse übrigens dem Leben nachgehen, dessen Wege nicht immer die geraden sind. In der oberwähnten redaktionellen Fragen kompromittiere er auf das dem Justizminister richtiger scheinende. Die …

… akzeptiert den § 1 in dessen zweite Alinea nur noch der Justizminister die Worte „des Schuldners“ einschaltet, nach dem Entwurfe.…

… mit Zustimmung des Justizministers die Worte „mit rechtlicher Wirkung“ weggelassen. Zur Alinea 2 teilt der …

… die Worte „mit rechtlicher Wirkung“ weggelassen. Zur Alinea 2 teilt der Justizminister ein von Minister …

… [] dadurch [] [später Gläubiger] befriedigt, so müsse man die Anomalie konsequent durchführen. Zu diesem Zwecke würde er vorbehaltlich der Redaktion, die Einschaltung der Worte „im Vorhinein getroffene“ zwischen „jede“ und „Verfügung“ vorschlagen. Der Justizminister proponiert folgende Fassung: „Soweit die Sicherstellung und Exekution nach § 1 unzulässig oder aufgehoben ist, ist auch jede vor dem Tag der Fälligkeit der Lohnforderung getroffene Verfügung usw.“.…

… [die Anschauung] [] [gering]fügig und []ung des ohnehin [] erschwerend []sen wäre, während der Justizminister in Anbetracht [dessen,] dass das norddeutsche Gesetz [dieselbe] Bestimmung enthält, und es sich nicht empfehlen würde, [ohne] erheblichen Grund eine [sich] dort findende Bestimmung [fallen] zu lassen, zumal er [vor]aussetzt, dass sie praktisch [wegen] der Geringfügigkeit [der] Beträge selten Anwendung finden wird, der Beibehaltung des Absatzes das Wort führt. Der …

… § 4 wird nicht beanständet. Im § 5 werden die Worte „nach den bestehenden Normen“ vom Justizminister selbst mit Zustimmung der …

… § 6 wird unverändert angenommen. Im § 7 wird der Ausdruck „bestehende“ über Motion des Justizministers durch die Worte „bereits erwirkten“ ersetzt. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… 21. 2., Glaser, …

… würde dies, da die Gehaltskategorien unter 1.000 fr. das Gros der Beamten betreffen, zu weit gehend finden. Der Justizminister fragt, ob die Diurnisten und Lohnarbeiter ausgeschlossen sind, welche Frage der …

… aus dem Staatsschatz ein größerer Fonds zur Erfolgung von Teuerungsbeiträgen zur Verfügung gestellt würde. Dem Justizminister scheint das vorsichtige Vorgehen, welches diese Frage erheischt, mit einer Pauschalbehandlung schwer vereinbar zu sein. Bekanntlich habe die Angelegenheit eine ziemliche Aufregung verursacht. Auf einer Seite, insbesondere in der Journalistik, ver…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 6

… 21. 2., Glaser, …

… Der Justizminister bringt die Frage des geeigneten Zeitpunktes für die Einbringung der Strafprozessordnung und des Gesetzes wegen Suspension der Geschwornengerichte für den Fall in Anregung, …

… ] ohne Rücksichtig [auf die au]genblickliche Strömung [] mit dem vorzugehen [] als recht und notwendig erkannt worden sei. Der Justizminister führt aus, dass auch er für seine Person den jetzigen Moment für den günstigsten zur Einbringung halte. Dem …

… erscheint dieselbe angenommen. Der Justizminister wird die Vorlagen mit einer mündlichen Motivierung einbringen, welche notwendig erscheine, um durch die Klarstellung der leitenden Gesichtspunkte zu verhüten, dass nicht etwa aus der für …

… ist mit der Absicht des Justizministers einverstanden.…

… Nachdem Glaser daraufhin am 16. 2. 1872 die entsprechenden Regierungsvorlagen im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 19

… , Glaser, …

… Der Justizminister sieht sich veranlasst, die Angelegenheit wegen Rangierung der von dem …

… hat mit Hinweisung auf die bestehenden Normen [] letztere Ansicht vertreten. Der Justizminister gibt zu, dass wenn das …

… []ssigen Anomalie gelangen, dass sie in der tatsächlichen Eigenschaft wirklicher Hofräte im Range denjenigen nachgesetzt würden, welche in einer geringeren Diensteskategorie stehend nur mit dem Charakter von Hofräten bekleidet wären. Da nun diese gegenteilige Auffassung, wie der Justizminister bereits zugestanden, angesichts der formalen Sachlage bezüglich der Ernennung eine gewisse Berechtigung für sich habe, würde nach seiner Ansicht nichts anderes erübrigen, als zur Sicherstellung der begründeten Ansprüche dieser vier Hofräte bezüglich ihres Ranges bei der seinerzeitigen Einreihung in den Konkretalstatus, bei …

… schließt sich der Ansicht des Justizministers unbedingt an, dass nur die kreierten vier Hofratsstellen als provisorische zu betrachten seien, dass dies …

… stimmt sonach dem Antrage des Justizministers einhellig zu. …

… Der [Justiz]minister kommt [] [des wei]teren einer [] bedürftigen kontro[] Punkt in derselben Angelegenheit. Unter den extra statum ernannten zwei Hofräten befindet sich nämlich der frühere Landesgerichtspräsident in …

… Der entsprechende Vortrag Glasers v. 30. 10. 1872 wurde mit …

… Der Justizminister hat aus dem Jahresgestionsberichte des …

… würde der Justizminister es als eine Pflicht betrachten, für …

… [] war. [Der Justiz]minister er[bat] sich sodann die Zustimmung der …

… speziell durch seine hervorragende Leitungsgabe erworben hat und fortan erwirbt, mit dem Antrage des Justizministers einhellig einverstanden.…

… (MRProt. nicht erhalten);Glaser die Verleihung des …

… , JM., Präs. 54/1872Glaser außerdem die Behandlung …

… Auch dem Justizminister schiene diese Vorgangsweise die zweckentsprechendste. Darauf aber, dass über die Verwendung eine gesetzliche Bestimmung überhaupt erfolge, müsse er Wert legen. Der …

… Der Justizminister teilt der …

… hatte Glaser bereits am 10. 2. 1872 gestellt, was ihm mit …

… passiert hatte, konnte Glaser das Gesetz am 25. 4. 1873 zur kaiserlichen Sanktion vorlegen, was mit …

… , dem Justizminister und dem Minister …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser 23. 2., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser 25. 2., …

… Der Justizminister spricht sich nachstehend aus: Der Punkt eins enthalte keine wesentliche Änderung. Derselbe könnte zugestanden werden. In dem zweiten Punkte könne man in seiner Totalität nichts anders, als eine rücksichtslose Ausnützung der politischen Lage zu pekuniären Zwecken erblicken. Da wir jedoch eben in der Lage sind, uns ausbeuten lassen zu müssen, so möchte er in diesem Punkte ab…

… das Bedürfnis hat, solle die Dotation erhöht werden. Bezüglich des dritten Punktes schließe er sich dem Justizminister an. Formell sei es nach seiner Ansicht ganz richtig, dass wenn den Ländern oder einem Lande eine Autonomieerweiterung eingeräumt wird, die Kompetenzerweiterung ipso facto auf Grund des § 18 der Landesordnung ad III) erfolgt, ohne …

… Der Justizminister schließt sich dem Minister …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… , Glaser 25. 2., …

… Der Justizminister erhält die Ermächtigung der …

… die von GlaserReichsrat…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser 25. 2., …

… jetzt auf sie zu zählen angewiesen sei, versuchen aber die Dalmatiner dieses und zugleich andere Desiderien zu forcieren. Der Justizminister macht aufmerksam, dass der Landesgesetzentwurf auch Bestimmungen aus dem Bereiche der Justizgesetzgebung enthalte, welche – abgesehen von der Inkompetenz der Beschlussfassung – selbst die Gestaltung des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser, …

… spricht sich einhellig für die provisorische Erhöhung der Religionsfondssubventionen zu dem erwähnten Zwecke aus, wobei noch der Justizminister die Ver…

… sagt zu, in eine neuerliche Prüfung eingehen zu wollen, inwieferne es möglich ist, die in den bezüglichen Normen etwa bestehenden Lücken im Verordnungswege auszufüllen, und fügt bei, dass diese Angelegenheit nicht bloß sein, sondern auch das Ressort des Justizministers treffe. Der …

… treffe. Der Justizminister bemerkt, dass er in dieser Angelegenheit bereits Weisungen an das Oberlandesgericht erlassen hat. Der…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser, …

… hin. Der Justizminister meint, es sei den Polen um nichts zu tun, als um die absolute Selbstregierung und Selbstverwal…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… (bei III), Glaser, …

… hat dagegen nichts einzuwenden. Der Justizminister bemerkt, dass der Staat, soferne er auf die Baubegebung und den Bau Einfluss nimmt, sich den Konsequenzen der Einflussnahme nicht werde entziehen können, daher dann auch ein Risiko auf sich nehmen müsse. In der Richtung, dass die Garantie eine gewisse Höhe nicht übersteigen darf, sei eine Sicherung der Staatsverwaltung leicht durchführbar. Wenn aber ein gewisser Reinertrag per Meile garantiert ist, so bleibe nichts anderes übrig, als dass das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… , Glaser, …

… , der Justiz, des …

… am 22. 1. 1872 von Glaser zur Kenntnis gebracht worden, …

… [aus dem] Justizminister, …

… Der Justizminister ist der [Ansicht], dass der vom …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser, …

… Der Justizminister und der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

Glaser

… und Glaser formulierte Rundschreiben …

… einigte sich in Anbetracht einiger bei der Beratung aufgetauchter Bedenken und der Abwesenheit des Ministerpräsidenten, dann des Justizministers und des Ministers …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… , Glaser, …

… Der Justizminister schickt voraus, dass er kein Fachmann in dieser Angelegenheit sei. Sein Abgeordneter im …

… betont gleichfalls, seine Unerfahrenheit in dem praktischen volkwirtschaftlichen Teile dieser Frage, über deren juristisch-theoretische Seite er allerdings viel nachgedacht, ja selbst geschrieben habe. Ihn bestimmt vorzugsweise die vom Justizminister hervorgehobene Rücksicht auf …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 12

… (bei I bis IV), Glaser, …

… Der Justizminister weist auf die vielfachen Hemmnisse und Verzögerungen hin, welchen die Unternehmungen von …

… Zu diesem Zwecke hat der Justizminister den beiliegenden Gesetzentwurf…

… unterstützt lebhaft den Antrag des Justizministers, indem er insbesondere die Unmöglichkeit betont, unter den gegenwärtigen Expropriationsverhältnissen in den Konzessionen die Dauer des Baues mit Erfolg zu fixieren. Er hätte wohl gewünscht, dass im § 3, wo bloß von Expropriationserkenntnissen die Rede ist, …

… [] selten vorkom[menden] Fall ins Auge gefasst worden wäre, wo sich Parteien, ohne dass ein Expropriationserkenntnis erwirkt wird, [auf] die gerichtliche Schätzung vergleichen, und dann dennoch Anstände aller Art erhoben und Verzögerungen verursacht werden. Doch habe er darauf verzichtet, nachdem ihn der Justizminister über die juristische Untunlichkeit der Aufnahme in dieses Gesetz aufgeklärt, und ihm die Beruhigung gegeben hat, es werde im Motivenbericht durch die Hinweisung vorgesorgt, dass sich die Parteien wohl über die gerichtliche Schätzung vergleichen können, dann aber zu erklären haben, sich diesem Gesetze fügen zu wollen.…

… ermächtigt den Justizminister einhellig, die Ah. Bewilligung zur Einbringung des Gesetzentwurfes einzuholen.…

… den Antrag Glasers v. 6. 3. 1872 zur Einbringung des Gesetzentwurfes, …

… Der Justizminister beabsichtigt, die in der Sitzung des …

… Nachdem der Justizminister die Ausführlichkeit der Interpellationsbeantwortung …

… ; die Beantwortung derselben durch Glaser erfolgte am 9. 3. 1872, …

… Der Justizminister wird ermächtigt, auf Grund einer im vorigen Jahre wegen eines Formfehlers zurückgebliebenen und nunmehr erneuerten Antrags des …

… erfolgte nun mit Vortrag Glasers v. 9. 3. 1872 und …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

Glaser.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , Glaser, …

… zu. Der Justizminister stimmt der Ansicht des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser, …

… bedurfte; deshalb hatte bereits der Vorgänger Glasers als Justizminister, …

… , legte GlaserKaiser…

… ; im Zuge der Publikation dieses Gesetzes entdeckte Glaser darin allerdings einen Formalfehler, weshalb er beim …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… , Glaser, …

… Von dieser Mitteilung nimmt der Justizminister Anlass, auch seinerseits von der Staatsanwaltschaft telegrafisch Bericht abzuverlangen, falls er nicht etwa in den letzten Stunden eingelangt wäre.…

… Anknüpfend hieran bemerkt der Justizminister, dass nach einem ihm vorliegenden Bericht des Prager Oberstaatsanwalts vom 23. d. M. die Kuttenberger Staatsanwaltschaft in Folge der ihr zugekommenen Anzeigen über die im Schlosse Gbell des …

… , Justizminister und Minister …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 6

… , Glaser 15. 4., …

… abhängen, vorzubehalten. Der Justizminister stimmt dieser Ansicht bei. …

… Der Justizminister wird einhellig ermächtigt, folgende von …

… das von GlaserRgbl.…

… – und von Glaser daraufhin am 26. 3. 1872 vorgelegte Gesetz …

… bestellte Komitee (bestehend aus dem Justizminister, Minister …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , Glaser 18. 4., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… , Glaser, …

… Der Justizminister nimmt von jenem Teil der Eröffnung des …

… gebrachte Auszeichnung au. einzuraten. Nachdem auch der Justizminister und der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 9

… , Glaser, …

… Der Justizminister glaubt diese Frage, welcher er seit Jahren reiflich Studien gewidmet, vom rein formellen Gesichtspunkt, dann von jenem der sachlichen Kompetenz, und endlich vom Opportunitätsstandpunkte betrachten zu sollen. In formeller Beziehung könne man in der Richtung, ob etwa durch die beabsichtigte Rigorosenordnung ein bestehendes Gesetz aufgehoben oder geändert werde, vollkommen ruhig sein. Am klarsten und unzweifelhaftesten liege die Sache bezüglich der juridischen Fakultäten vor. Im Jahre 1856 seien die Grundzüge der künftigen Rigorosenordnung festgestellt worden. Der gegenwärtige Entwurf halte sich an dieselben. Seines Erachtens trage die Norm vom Jahre 1856 – wenn auch im …

… . Über die juristische und staatsrechtliche Zulässigkeit habe er kein Bedenken. Was die Opportunitätsrücksichten betrifft, so sei, wie der Justizminister angedeutet, einer großen Bewegung der Gemüter allerdings entgegenzusehen. Doch diese müsse einmal kommen. Die gegenwärtigen Missstände aber seien [so] unerträglich, dass es im Interesse der Wissenschaft unver…

… Der Justizminister bringt nachstehende Angelegenheit zum Vortrage: Seit Jahren besteht in …

… Der Justizminister bemerkt, er müsse Wert darauf legen, dass diese vielleicht nur momentane günstige Stimmung nicht ungenützt verloren gehe. Er habe nun nebst dem meritorischen Moment der Sache auch die Frage des Vorganges zu erwägen geglaubt. In der letzteren Beziehung …

… Der Justizminister ist der Ansicht, dass es dem Ansehen und der einheitlichen Macht…

… abgeschlossen würde. Minder unbedenklich in Betreff des Erscheinens, nach außen wäre die Einbeziehung der strafrechtlichen Angelegenheiten, da auf dem Gebiete des Strafrechtes auch das politische Moment eine Rolle spielt. Nachdem wir aber in dieser Richtung nicht gedrängt werden, würde der Justizminister die strafrechtlichen Angelegenheiten bei dem fraglichen Übereinkommen auf sich beruhen lassen, bis es vielleicht gelingt, dass auch …

… in die Verhandlung eintritt. Diese Erwägungen vorausgeschickt, ersucht der Justizminister um die Ermächtigung, dem …

… tritt den Anträgen des Justizministers einhellig bei.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 19

… , Glaser, …

… ersucht den Justizminister, dem er das Schreiben vorher mitgeteilt, seine diesfällige Ansicht auszusprechen. Der …

… , dem er das Schreiben vorher mitgeteilt, seine diesfällige Ansicht auszusprechen. Der Justizminister gibt nach Verlesung des hier in Abschrift beiliegenden Schreibens…

… das subjektive Verfahren einzuleiten ist. In dieser Beziehung müsse der Justizminister an jener Ansicht festhalten, die er bereits früher bei einer vertraulichen Besprechung mit Sr. Durchlaucht dem …

… höchst wahrscheinlich ernten würde. Doch könnten solche politischen Erwägungen den Justizminister nicht abhalten, seine Pflicht zu erfüllen, wenn es sich in der Tat nur darum handelte, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen. Hier würde aber die Verfolgung schließlich doch nur mit Rücksicht auf die Provenienz des Aufrufs stattfinden, da – wie bereits erwähnt – das darin Gesagte unzählige Mal in Broschüren und Journalen geschrieben worden ist, wobei nur der Unterschied obwaltet, dass man es hier nicht mit [ano]nymen Journalisten, son…

… , wenn ihm in vertraulicher Weise die Gründe des Justizministers und insbesondere die Konsequenzen eines Misserfolgs auseinandergesetzt werden, sich denselben nicht verschließen wird. Er würde daher einen großen Wert darauf legen, dass dem …

… setzung des Justizministers, wenn ihr der …

… tritt den Anträgen des Justizministers vollständig bei. Was die Rechtfertigung des Wiener Staatsanwalts über das unterlassene Einschreiten gegen den „…

… worden wäre. Schließlich soll man im politischen Leben nie etwas beginnen, was man durchzuführen nicht imstande ist. Indem er somit die Ansicht des Justizministers teilt, findet er es gleich dem …

… stimmt gleichfalls für die Ansicht des Justizministers. Er glaubt sogar die Überzeugung aussprechen zu können, dass wenn die Entscheidung von der Beurteilung ständiger Richter, insbesondere des …

… die Auseinandersetzungen des Justizministers vertraulich mitzuteilen.…

… Der Justizminister teilt den Inhalt eines au. Vortrags mit, welchen er über das Ah. signierte Gesuch der Bäckerswitwe …

… gewarnt wurden, zumeist nur durch übel angebrachtes Vertrauen, somit durch eigenes Verschulden zu Schaden gekommen sind. Dem Justizminister scheinen doch noch weitere, bisher nicht hinreichend beachtete Momente vorzuliegen, welche die neuerliche Würdigung des Entschädigungsgesuchs als ein Gebot der Billigkeit erscheinen lassen. Der Verlust, welchen …

… , glaubt der Justizminister

… kann, obwohl er die juridische Richtigkeit des über die Kontraktsverhältnisse zwischen Lieferanten und dem Ärar Gesagten anerkennt, doch nur für den Antrag des Justizministers stim…

… für den Antrag des Justizministers. Der …

… dirimierte für den Antrag des Justizministers der somit als Majoritätsbeschluss erscheint.…

… der somit als Majoritätsbeschluss erscheint.Glaser um Abweisung des Gesuchs …

… am 1. 9. 1874 legte Glaser ein …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

Glaser.…

… , dem Justizminister und dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

Glaser.…

… tritt diesem Antrage bei.Glaser die Nichtsanktionierung des vom …

… nicht gehörig erneuert wird, die Bestellung desselben Komitees (bestehend aus dem Justizminister, Minister …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… , Glaser, …

… und Justizminister vorschlägt. In Zusammenhang damit steht eine an das …

… Der Justizminister wird mit einhelligem Beschluss ermächtigt, für den Klagenfurter Landesadvokaten und kaiserlichen Rat Dr. …

… ,Glaser die Verleihung des …

… au. zu erbitten.Glaser die Verleihung des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 12

… , Glaser, …

… Der Justizminister bringt das Ergebnis der strafgerichtlichen Untersuchung bezüglich der von dem …

… des Staatsanwaltes die Einstellung der Untersuchung beschlossen. Eine Berufung, die übrigens auch kein anderes Resultat haben würde, sei nicht zu erwarten, da der Oberstaatsanwalt derselben Ansicht ist und in dieser Richtung den Staatsanwalt instruiert hat. Der Justizminister bemerkt, dass er gleich ursprünglich die Ansicht vertreten habe, der böse Vorsatz werde nicht konstatiert werden können. Nichtsdestoweniger sei durch die eingeleitete Untersuchung der Vorteil erzielt worden, dass manifestiert wurde, wie ernst es mit der Achtung des Gesetzes genommen wird. …

… Der Justizminister referiert über den beiliegenden Gesetzentwurf betreffend die Bildung der Geschwornenlisten…

… Der Justizminister anerkennt …

… die Erleichterung des Geschäfts, welche für eine minder zahlreiche Kommission sprechen würde, muss aber andererseits aufmerksam machen, dass es sich wesentlich um Personalkenntnisse handelt, und dass es daher zumal in großen Gerichtssprengeln wünschenswert ist, Personen aus verschiedenen Teilen des Sprengels der Kommission beizuziehen. Der Justizminister würde aus diesem Grunde eine zahlreichere Kommission vorziehen. Der …

… und unter Beitritt des Justizministers für die Zusammensetzung der Kommission aus dem Vorsitzenden, drei Richtern, welche entweder den Räten des …

… den eher Slawen zu finden sein werden, die auch der deutschen, als Deutsche, die auch der slawischen Sprache mächtig sind. Andererseits hat die Formierung der Jury aus entschiedenen Sprachgenossen den Übelstand, das Parteirücksichten auf die Bildung der Listen Einfluss üben, ja sogar ein gesetzlicher Anhaltspunkt dafür geschaffen würde. Das Komitee hat sich daher für die laxere Bestimmung, die im Entwurfe bei § 18 links ersichtlich gemacht ist, entschieden. Der Justizminister hat sich dieser Anschauung angeschlossen. …

… Der Justizminister hat nur noch zu bemerken, dass sich bei § 19 das Komitee unter Beitritt des …

… hat nur noch zu bemerken, dass sich bei § 19 das Komitee unter Beitritt des Justizministers für die im Entwurfe links stehende Alternative entschieden hat. …

… spricht sich gleichfalls für diese Alternative aus. Hiernach wird der Justizminister ermächtigt, den Gesetzentwurf in der vereinbarten Fassung …

… einbringen zu dürfen.Glaser um die Ermächtigung an, den Gesetzentwurf bezüglich der Bildung von Geschworenenlisten im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 13

… , Glaser, …

… Der Justizminister bringt folgende Frage zur Entscheidung der …

… haben sich Ansichten geltend gemacht. Der Justizminister glaubt sich für den Weg der Reichsgesetzgebung aussprechen zu sollen. Für den Verordnungsweg gebe es kein anderes Argument, als die Präsumtion, dass der Gegenstand mit jenem der Grundlastenablösung identisch ist. Nach der Ansicht des …

… glaubt sich für den Weg der Reichsgesetzgebung aussprechen zu sollen. Für den Verordnungsweg gebe es kein anderes Argument, als die Präsumtion, dass der Gegenstand mit jenem der Grundlastenablösung identisch ist. Nach der Ansicht des Justizministers wäre aber eine solche Norm nur ein Deklaratorium, welches wenig nützen werde, weil den Gerichten die Prüfung der Giltigkeit einer Verordnung zusteht. Allerdings sei in der Vollzugsklausel des Propinationsablösungsgesetzes auch der …

… wäre aber eine solche Norm nur ein Deklaratorium, welches wenig nützen werde, weil den Gerichten die Prüfung der Giltigkeit einer Verordnung zusteht. Allerdings sei in der Vollzugsklausel des Propinationsablösungsgesetzes auch der Justizminister mit dem Vollzuge des Gesetzes beauftragt, und er würde es für zulässig halten, aufgrund dieser Klausel die in Rede stehende Verordnung zu erlassen, wenn nicht nebst dem Vollzugsparagraf auch die §§ 13 und 29 desselben Gesetzes in Betracht kämen, wornach in Bezug auf die Ausfolgung des „Entschä…

… die Ansicht, dass die gedachte Norm Gegenstand der Landesgesetzgebung wäre. Auch hierin stimmt der Justizminister mit dem …

… gehören. Der Justizminister ist jedoch der Ansicht, dass im § 11 lit. e) die Propinationsgesetzgebung nicht ihrem vollen Umfange nach, sondern nur so weit aus dem Wirkungskreise des …

… . Es sei ferner sehr fraglich, ob die Verfügung über die Ablösungskapitalien überhaupt noch ein Gegenstand der Propinationsgesetzgebung ist, da die Erfolgung der Ablösungsbeträge erst nach Aufhebung des Propinationsrechtes in Betracht kommt. Dem Justizminister scheint die vorliegende Frage, bei welcher es sich um die Realisierung und die Wahrung des Pfandrechtes handelt, eine rein zivilrechtliche zu sein. Dagegen werde wohl hervorgehoben, dass die Landesgesetze über die Propinationsablösung bereits tatsächlich Bestimmungen enthalten, die in das Privatrecht eingreifen. Diese Präzedenzien sprechen, wie der …

… scheint die vorliegende Frage, bei welcher es sich um die Realisierung und die Wahrung des Pfandrechtes handelt, eine rein zivilrechtliche zu sein. Dagegen werde wohl hervorgehoben, dass die Landesgesetze über die Propinationsablösung bereits tatsächlich Bestimmungen enthalten, die in das Privatrecht eingreifen. Diese Präzedenzien sprechen, wie der Justizminister nicht verkennt, gegen seine Ansicht, er müsse aber bemerken, dass er für seine Person kaum mitstimmen würde, wenn es sich erst heute um die Erlassung eines solchen Landesgesetzes handeln würde. Er weist schließlich auf …

… Der Verordnungsweg sei aus dem, auch schon vom Justizminister angeführten Grunde bedenklich, weil der Richter über die Giltigkeit von Verordnungen zu entscheiden hat, daher Kollisionen bei der Durchführung zu besorgen wären. Der Weg der Reichsgesetzgebung empfehle sich aber auch aus Zweckmäßigkeitsrücksichten, welche im Interesse der Parteien und Gerichte eine möglichst rasche Abwicklung dieser Angelegenheit wünschenswert machen. Es werde ein Leichtes sein, ein bezügliches Gesetz in der nahe bevorstehenden Reichsratssession einzubringen und durchzusetzen, während der Weg der Landesgesetzgebung in eine weitere Ferne gerückt ist. Es tritt daher der Ansicht des …

… angeführten Grunde bedenklich, weil der Richter über die Giltigkeit von Verordnungen zu entscheiden hat, daher Kollisionen bei der Durchführung zu besorgen wären. Der Weg der Reichsgesetzgebung empfehle sich aber auch aus Zweckmäßigkeitsrücksichten, welche im Interesse der Parteien und Gerichte eine möglichst rasche Abwicklung dieser Angelegenheit wünschenswert machen. Es werde ein Leichtes sein, ein bezügliches Gesetz in der nahe bevorstehenden Reichsratssession einzubringen und durchzusetzen, während der Weg der Landesgesetzgebung in eine weitere Ferne gerückt ist. Es tritt daher der Ansicht des Justizministers bei, wobei er nur den Wunsch ausspricht, in den Erleichterungen des Verfahrens wenigstens so weit zu gehen, wie in der Verordnung vom Jahre 1859, da es sich meist um ganz unbedeutende …

… spricht sich zunächst nur für den Verordnungsweg, so ferne aber der Gesetzgebungsweg gewählt wird, für die Ausschließung der Landesgesetzgebung nach der Ansicht des Justizministers aus. …

… Die übrigen Konferenzmitglieder votieren für den Antrag des Justizministers, welcher somit Majoritätsbeschluss wird.…

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