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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

Alexander Baron PetrinòZu …

… Zu Petrinò siehe…

… angehörte und Petrinò Mitglied des …

… keine parlamentarische Verankerung. Allen drei Genannten wurde vorerst am 6. Mai 1870 die Leitung ihrer Ressorts übertragen, am 30. Juni 1870 erfolgte schließlich die definitive Ernennung von Petrinò zum Ackerbau- sowie von …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… Bestimmung, dass denjenigen []en, welche durch Gewährung der Steuerfreiheit allein nicht zu Stande kommen sollten, die []gung der Garantie, der []ung an der Kapitalsbe[] oder des Staatsbaues []det werden kann. [] Aufnahme des Art. VII der []vorlage wegen jedesmaliger Berücksichtigung der Lage der []en und des Geldmarktes [] Majorität des Subkomitees [] notwendig erachtet, wogegen die Minorität mit dem []tter Baron Petrinò die [Einsch]altung dieses Artikels im [] beantragen gedenke. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 7

… glaubt, dass das Bedenken des Ackerbauministers durch einen Schlussparagraf behoben werden könnte, lautend: „Durch dieses Gesetz treten die damit nicht im Einklange stehenden Bestimmungen des Grundgesetzes über die Reichsvertretung außer Wirksamkeit.“…

… Der Ackerbauminister würde sich diesem Ausweg akkommodieren. Die Beschlussfassung hierüber wird bis zum Abschluss der Beratung vorbehalten.…

… § 2. Der Ackerbauminister ent[…

… Der Ackerbauminister findet dies ganz unberechtigt. Wenn eine Partei den Boden [] Verfassung betritt, …

… nicht gelten solle. Der Auslegung seines Antrags, die nach der Ansicht des Ackerbauministers möglich wäre, stehe das Wort „eventuell“ entgegen. Er habe nur die Fälle der Nichtbeschickung des …

… []ag als zu [] in der []tigen Ent[] anerkennt [] des Ackerbaumi[] sich für die Reichs[] aus dem § 2 die Möglichkeit ergeben würde, nach dem bestehenden Gesetz bestimmten Gruppen Änderung vorzunehmen []tes Bedenken lasse [] den Antrag des []ministers beseitigen [] aber so weit, als der []minister vorschlägt, [] …

… []ange man zu [] des Ackerbauministers, wenn auch jener des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… und Meinem Ackerbauminister Freiherrn v. Petrinò einen Einrichtungsbeitrag von [] aus den Ersparnissen [] vom Finanzgesetz für 1870 festgestellten Dotation [] Zentralleitung der [] Ministerien.“…

… Der Ackerbauminister [] im Großen und Ganzen nichts an, mit dem [] in Folge der Ein[] Quotengesetzes [] Quotenverteilung im Verhältnis von 70:30 [] Adressdebatte [] ohne dass es [] Abgeordne[] die Diskussion [] …

… Auf Vortrag Petrinòs v. 20. 11. 1870 genehmigte der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 6

… Der Ackerbauminister ist nicht für die Weglassung der beiden ersten Absätze. Ob die Reichsgesetzgebung ganz unabhängig von den …

… Der Ackerbauminister beanständet den Beisatz „ganz oder teilweise“ in der ersten Alinea dieses Entwurfes. Hiernach würden unmittelbare Wahlen auch dann angeordnet werden können, wenn ein oder einige Abgeordnete ihr Mandat niederlegen oder sterben. Auf diese Art würde …

… Der Ackerbauminister ist [] …

… [] Wahlen [] rechtsgiltig zu entscheiden [] Ansicht des Ackerbauministers, dass darin ein Eingriff in die Landesgesetzgebung liegt, könne er nicht teilen, denn das Grundgesetz über die Reichsvertretung enthalte die Bestimmung, dass es im Wege der Reichsgesetzgebung geändert werden kann…

… Der Ackerbauminister findet dieses Motiv nicht stichhältig, da in dem Grundgesetz über die Reichsvertretung mehrere Bestimmungen enthalten sind, deren einseitige Änderung in das Recht der …

… teilt diese Auffassung des Ackerbauministers durchaus nicht, sondern ist der Ansicht, dass die Abänderung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung …

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