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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… Ministerratsbeschlüsse über die Regelung der Kompetenz zur Stellung von Auszeichnungsanträgen b) vom 17. Februar 1869, wo die zwischen dem Reichsministerium und den beiderseitigen Landesministerien getroffene Vereinbarung gutgeheißen wurde, dass, wenn es sich um Belohnung von für …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… eingegangenen Verpflichtung sich als eine zu große Last herausstellen sollte, die Rückzahlung des Gesamtbetrages des Stipendiums erfolgen würde, was in der Billigkeit gelegen sei und den Intentionen des Reichskriegsministeriums nicht zuwiderlaufend scheine.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… Das Reichskriegsministerium hatte aus gegebenem Anlass das Ministerratspräsidium mit Schreiben (K.) v. 3. 4. 1869 um Klärung dieser Frage ersucht,…

… dem Reichskriegsministerium den Beschluss des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… durch intelligente Leute im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium das innerhalb des noch bestehenden Systems Möglichste geschehen []erne bei der Zuweisung []gente für die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… befindlich angesehen würde, der Erlös davon doch in keinem Falle ein Partikularvermögen des Kriegsministeriums bilden könnte, sondern zur Deckung des Militäraufwandes herangezogen werden müsste.…

… Fortsetzung des Gegenstandes über den Verkauf des unbeweglichen Staatseigentums in MR. v. 5. 5. 1869/VIII. Die Frage des durch das Kriegsministerium verwendeten ärarischen Eigentums kam in MR. v. 26. 5. 1869/VI erneut zur Sprache…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… , v. 19. 6. 1869, an das Reichskriegsministerium, Ka., …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… und dem Reichskriegsministerium erörtert, siehe dazu…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… v. 10. 4. 1869 die Militärzentralbuchhaltung aufgelöst und deren Geschäfte und das Personal dem Reichskriegsministerium zugeteilt worden,…

… , dass das Reichskriegsministerium die in einer Kommission von Vertretern der beteiligten Ministerien vorläufig erörterte Frage der Ausscheidung des hiesigen …

… aus dem Ressort des Kriegsministeriums und Übernahme desselben in das Ressort des …

… war 1852 dem Kriegsministerium untergeordnet worden, Zirkularverordnung v. 4. 4. 1852,…

… verblieb in der Obhut des Kriegsministeriums, wobei einzelne Fachministerien, vor allem das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… , des Kommandierenden der Truppen zur Niederschlagung der Unruhen, an das Reichskriegsministeriums aus dieser Zeit,…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… Soweit die Agenden der gemeinsamen Ministerien des Krieges und der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… mit Vortrag v. 28. 10. 1871 das nach den Vorschlägen des Reichsministeriums formulierte Reskript an den …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 20

… von dem Reichskriegsministerium aus Anlass der bekannten Umtriebe, welche sich die Israeliten bei den Rekrutenstellungen erlauben, die Vornahme einer Stellungsrevision in den Ergänzungsbezirken Nr. 45, 57, 80, 30, 15 bezüglich der Israeliten verlangt…

… Mit Schreiben (K.) v. 30. 8. 1871 an das Ministerium für Landesverteidigung hatte das Kriegsministerium die Forderung nach der Stellungsrevision und einer Änderung des Wehrgesetzes gestellt; anbei Nachweisungen des Generalkommandos in Lemberg über die Stellungsergebnisse der Israeliten…

… Nach einer negativen Antwort wiederholte das Kriegsministerium mit Schreiben (K.) v. 18. 10. 1871 an das Ministerium für Landesverteidigung seine Forderungen,…

… Dagegen wird vom Reichskriegsministerium geltend gemacht, dass der Umstand, ob in einem Bezirk Kontingentsrückstände geblieben sind, für die Vornahme der Revision nicht entscheidend sein könne, weil die Aufbringung oder Nichtaufbringung der Kontingente oft von andern, mit der Korrektheit des Verfahrens in keiner Beziehung stehenden Umständen abhängt. Einzig maßgebend könne nur das statistisch nachgewiesene Missverhältnis sein, welches in den Ergänzungsbezirken 45, 57, 55 zwischen der Zahl der Vorgeführten und der Assentierten, und in Nr. 80, 30, 15 zwischen der Ziffer der zur Stellung berufenen und der zu derselben nicht erschienenen Israeliten besteht. Gegen die Ausdehnung der Revision auf sämtliche Stellungspflichtige müsse sich das …

… geltend gemacht, dass der Umstand, ob in einem Bezirk Kontingentsrückstände geblieben sind, für die Vornahme der Revision nicht entscheidend sein könne, weil die Aufbringung oder Nichtaufbringung der Kontingente oft von andern, mit der Korrektheit des Verfahrens in keiner Beziehung stehenden Umständen abhängt. Einzig maßgebend könne nur das statistisch nachgewiesene Missverhältnis sein, welches in den Ergänzungsbezirken 45, 57, 55 zwischen der Zahl der Vorgeführten und der Assentierten, und in Nr. 80, 30, 15 zwischen der Ziffer der zur Stellung berufenen und der zu derselben nicht erschienenen Israeliten besteht. Gegen die Ausdehnung der Revision auf sämtliche Stellungspflichtige müsse sich das Kriegsministerium aussprechen, weil selbe die aus Ursache der Stellungsumtriebe herrschende Erbitterung der übrigen Bevölkerung gegen die Israeliten nur noch steigern und zu gewalttätigen Exzessen führen könnte. Das …

… aussprechen, weil selbe die aus Ursache der Stellungsumtriebe herrschende Erbitterung der übrigen Bevölkerung gegen die Israeliten nur noch steigern und zu gewalttätigen Exzessen führen könnte. Das Kriegsministerium ersucht demnach um die Zustimmung, dass die Revision in den Ergänzungsbezirken 45, 57, 55 und zwar in jenen Stellungsbezirken, in welchen das Ergebnis der Assentierung der Israeliten am ungünstigsten ausgefallen, vorgenommen und auf die Israeliten allein beschränkt werde. Was die Revision in den Ergänzungsbezirken 80, 30, 15 anbelangt, so habe es dieselbe nicht in der Weise beabsichtigt, dass die Wehrpflichtigen erneuert der Stellung unterzogen werden, sondern dass eine Kommission in die betreffenden Stellungsbezirke entsendet werde, welche sich durch [] Prüfung der Stellungs[] die Überzeugung zu verschaffen hätte, ob das Vorgehen der Gemeindevorstände und politischen Behörden in jeder Beziehung pflichtgemäß war. Diesen Antrag glaubt das …

… ersucht demnach um die Zustimmung, dass die Revision in den Ergänzungsbezirken 45, 57, 55 und zwar in jenen Stellungsbezirken, in welchen das Ergebnis der Assentierung der Israeliten am ungünstigsten ausgefallen, vorgenommen und auf die Israeliten allein beschränkt werde. Was die Revision in den Ergänzungsbezirken 80, 30, 15 anbelangt, so habe es dieselbe nicht in der Weise beabsichtigt, dass die Wehrpflichtigen erneuert der Stellung unterzogen werden, sondern dass eine Kommission in die betreffenden Stellungsbezirke entsendet werde, welche sich durch [] Prüfung der Stellungs[] die Überzeugung zu verschaffen hätte, ob das Vorgehen der Gemeindevorstände und politischen Behörden in jeder Beziehung pflichtgemäß war. Diesen Antrag glaubt das Kriegsministerium aufrecht erhalten und nur für den Fall, als die Revision in allen drei …

… In derselben Note berührt das Kriegsministerium noch einen weiteren auf die Stellung bezüglichen Gegenstand. Es liegt nämlich ein Antrag der …

… . Das Kriegsministerium spricht diesfalls die Ansicht aus, dass es gleich dem …

… [] nicht ausreichen, so wäre nach dem Erachten des Kriegsministeriums der Antrag der …

… Es handle sich nun um die Beantwortung der Note des Kriegsministeriums. Der …

… , dass die Mitteilung an das Reichskriegsministerium selbstverständlich von Seite des …

… - und Reichskriegsministerium besteht.…

… . Die von der Evidenzhaltungskommission im Kriegsministerium angefertigten Listen werden den Zentralstellen und von diesen den betreffenden Landesbehörden (vom …

… , da die Anstalten einen bedeutenden Abgang von Aufsehern nicht vertragen können, die Notwendigkeit, auch auf bedingt qualifizierte Individuen, denen ein unbedingter Anspruch nicht zusteht, zu greifen. Für solche Fälle sind die Zentralstellen durch das Gesetz angewiesen, von Fall zu Fall die Zustimmung des Kriegsministeriums zu erwirken.…

… Bis zu diesem Stadium verlaufe die Sache ganz anstandlos, das Kriegsministerium kann keinen unbedingt Qualifizierten stellen, der den Posten annimmt, und die Zustimmung erfolgt. Dem …

… eröffnet wird. Gegen derlei Beförderungen nun habe das Kriegsministerium öfter Einsprache erhoben…

… . Es sei allerdings nicht zu verkennen, dass das Kriegsministerium von seinem Standpunkte nicht so ganz Unrecht hat, denn wenn die bedingt Qualifizierten die unteren Stellen erhalten und dann befördert werden, so werden die angenehmern Plätze den unbedingt Qualifizierten entzogen. Das …

… auf einen Zivilposten die Ingerenz des Reichskriegsministeriums vollständig abgeschlossen ist. Hat jemand einmal eine Zivilanstellung erlangt, so komme es behufs Erlangung …

… , in Anbetracht der vom Reichskriegsministerium hervorgehobenen 43-jährigen, im Krieg und Frieden ausgezeichneten Dienstleistung des Bittstellers und der auch bezüglich seines …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… anwies, dass vor jeder entsprechenden Beschlussfassung das Einvernehmen mit Reichskriegsministerium hergestellt werden müsse, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , was überdies vom Reichskriegsministerium am 4. 12. 1871 im Sinne eines energischen Vorgehens befürwortet wurde, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… dürfte es kaum einem Zweifel unterliegen, dass die in Rede stehenden Auslagen im Etat des Reichskriegsministeriums den gemeinsamen Auslagen angehören, und dass demnach, sobald hiefür ein Nachtragskredit durch einen …

… [] Körper [] können, [] den Reichs[] Medium [] der Delegationen [] und die Aufnahme [] in die allgemein[] besondere finanzge[] Reichsteile zu [] an das Reich heran []n werden. Übrigens dürfte es bei der verhältnismäßig geringen Höhe des Betrages, um den es sich dermalen handelt, wohl schwerlich einem Anstande unterliegen, dass das Reichskriegsministerium, welches für das Jahre 1871 über ein Budget von mehr als 100 Millionen verfügt, diese unvorhergesehene Mehrauslage bis zur verfassungsmäßigen Abwicklung aus den eigenen Kassaständen bedecken, zumal wenn erwogen wird, dass die Quotenabfuhren an die gemeinsamen Finanzen kontinuierlich sind, und nach den bisher gemachten Erfahrungen aus Anlass …

… am 17. 12. 1871 die Note des Reichfinanzministeriums v. 10. 11. 1871 …

… dahingehend, dass letztere zweifellos dem Etat des Reichskriegsministeriums angehören, was …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… um Gleichstellung mit andern ähnlichen Anstalten rücksichtlich des Rechtes der Zöglinge zum Freiwilligendienste, nachdem die nach § 21 des Wehrgesetzes erforderliche Zustimmung des Reichskriegsministeriums, dann des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… nicht einseitig, sondern in stetem Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium vorging. …

… beschreibt des Nähern die Trasse, welche aus dieser Prüfung unter Zustimmung des Reichskriegsministeriums als die Zweckmäßigste hervorgegangen ist. Er stellt dabei nicht in Abrede, dass allerdings auch andere Trassen möglich sind, doch seien hiebei technische Schwierigkeiten und die Kostenfrage ausschlaggebend gewesen. Um an die …

… ausarbeiten, während eine Alternative westlich oder östlich des Zeller Sees ausschied, worüber das Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium hergestellt wurde, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , der anspruchsberechtigt zu sein glaubt, beim Kriegsministerium (und bezüglich der …

… angestellt werden will, ein Zertifikat erhält, und sich sodann in Kompetenz setzt. In dieser Durchführungsvorschrift wurde auch die Art und Weise der Verständigung von Aperturen durch die Bestimmung festgestellt, dass von Seite des Kriegs- und beziehungsweise des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 6

… , nachdem die Berechnung, wie in der Begründung der Regierungsvorlage hervorgehoben erscheint, sich lediglich als eine mathematische Lösung der gestellten Frage ohne Rücksichtnahme auf anderweitige Faktoren darstellt, sich als ziffermäßig richtig erweiset, das Reichskriegsministerium ersucht, unter Zugrundelegung der demselben zur Verfügung stehenden Daten, über den Stand des …

… in der erwähnten gesetzlichen Stärke noch fortan die Einstellung eines jährlichen Gesamtkontingents von 95.474 Mann erforderlich sei. Diesem Ansuchen hat das Reichskriegsministerium entsprochen. Aus der mitgeteilten bezüglichen tabellarischen Nachweisung über die Standesbewegung in den Jahren 1871 bei einschließlich 1879 ist zu ersehen, dass in Folge a) der Einbeziehung des Grundbuchsstandes der beiden …

… Der entsprechende Bericht des Reichskriegsministeriums v. 18. 4. 1871 wurde vom …

… 20,208.106 Seelen betrage, während nach dem vom Reichskriegsministerium mitgeteilten richtig gestellten Ausweise des …

… Vorläufig dürfte daher kein Anlass vorhanden sein, in dieser Richtung weitere Schritte einzuleiten. Nachdem von Seite des Reichskriegsministeriums die unbedingte Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des im Jahre 1869 vereinbarten Gesamtkontingentes von 95.474 Mann für das …

… bemerkt hierauf, dass nachdem das Reichskriegsministerium auf die Abstellung des gesamten Rekrutenkontingentes dringt, er es sich angelegen sein lassen müsse, die 1.400 Mann, die durch die Nichtstellung in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… haben soll, die Ausschließung der Öffentlichkeit zu beantragen. Aber auch in dieser Beziehung sei ihm vom Reichskriegsministerium im kurzen Wege die Mitteilung gemacht worden, man erachte sich zwar zur ausdrücklichen Zustimmung nicht ermächtigt, er dürfe aber annehmen, dass das …

… im kurzen Wege die Mitteilung gemacht worden, man erachte sich zwar zur ausdrücklichen Zustimmung nicht ermächtigt, er dürfe aber annehmen, dass das Kriegsministerium, befragt, keine Einwendung erhaben wird.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… – oberster Schiffbauingenieur in der [Marine]sektion des Reichskriegsministeriums, Gemeinderat …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… verhältnismäßig eine gleiche Last wie die anderen Länder. Nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium beabsichtigt …

… Das Reichskriegsministerium, mit welchem diesfalls das Einvernehmen gepflogen wurde, hat sich der Ansicht des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… vereinbart werden müssen. Es sei ihm aus seiner Dienstleistung beim Kriegsministerium bekannt, welcher langen Verhandlungen und energischen Pression es bedurft hat, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… sich zu bemerken erlaubt, dass sie im Abschlusse begriffen sei, und dass nur noch einer Rückäußerung des Reichskriegsministeriums entgegengesehen werde.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… []ge Gebühr auf Rech[nung] der Landesfinanzen [der] Reichhälfte zu übernehmen seien, für welche [die] Aufbesserung im Wege [der] Legislative der betreffenden Reichshälfte beschlossen werden wird. Dieser Ansicht trat damals auch das Reichskriegsministerium mit dem Bemerken bei, dass dieselbe im Einklange stehe mit den Staatsgrundgesetzen vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 141 und 146.…

… Das Reichskriegsministerium hat hierauf dem diesseitigen …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , dass er noch nicht imstande war, den Akt dem Kriegsministerium mitzuteilen, da er selbst [erst] gestern in der Ange[legenheit] schlüssig geworden ist. …

… LónyayReichskriegsministerium herzustellen ist, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… angeregte und vom Reichskriegsministerium unterstützte Ag. Verleihung des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… in keine Berührung kam. Ebenso werden Notizen über bereits erfolgte Ah. Sanktionierung von Eisenbahnvorlagen kolportiert, die noch im Stadium der Verhandlung stehen, zum Teil sich noch beim Kriegsministerium befinden, ohne dass die Ansicht des Letzteren dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… für die Bittstellerin zu erbitten. Das Reichskriegsministerium erklärt aber, und zwar wie der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… Das um die Wohlmeinung angegangene Reichskriegsministerium hat eröffnet, dass Major …

… einen systemmäßigen Anspruch auf Verleihung des Adels zwar nicht besitzt, jedoch im Hinblick auf seine militärischen, insbesondere in wissenschaftlicher Beziehung hervorragenden Leistungen der Ah. Gnade völlig würdig erscheint. Zugleich fügte das Reichskriegsministerium bei, dass Major …

… erkennen zu geben geruhten, der Familie die erbetene Ah. Gnade zuzuwenden, und mit Rücksicht auf die befürwortende Äußerung des Reichskriegsministeriums, will sich der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… Ebenso haben das Reichskriegsministerium, dann …

… LónyayReichskriegsministerium herzustellen ist, …

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