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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 50

… , das Wehrgesetz, das Volksschulgesetz oder die Gesetze zur Regelung der Verhältnisse von Staat und KircheRgbl.…

… Die Umsetzung der Dezemberverfassung führte auch zu wesentlichen Änderungen im Schul- und Unterrichtswesen. Den ersten Schritt bildete das am 25. Mai 1868 sanktionierte Gesetz über das Verhältnis der Kirche zur Schule, womit die Kontrolle des …

… dem Staat zugewiesen und der Einfluss der bisher in diesem Bereich dominierenden katholischen Kirche auf die Ausübung des gleichfalls staatlicher Aufsicht unterworfenen Religionsunterrichts reduziert wurde…

… sowie die Grundlagen der Aus- und Fortbildung sowie der Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer. Abgesehen von den Einwendungen konservativ-klerikaler Kreise gegen die Zurückdrängung des Einflusses der katholischen Kirche geriet das Gesetz jedoch auch in die Kritik der …

… Ähnlich konfliktreich, wenngleich realpolitisch weit weniger gewichtig, gestaltete sich nach 1867 auch das Verhältnis des Staates zur römisch-katholischen Kirche. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung bildete das im Jahr 1855 zwischen dem …

… und der Kirche zahlreiche Sonderrechte im Umgang mit den eigenen Geistlichen und Gläubigen sowie im Verhältnis zum Staat selbst einräumte. Zu nennen ist dabei in erster Linie die Neuordnung des Unterrichtswesens, wobei der …

… zahlreiche Sonderrechte im Umgang mit den eigenen Geistlichen und Gläubigen sowie im Verhältnis zum Staat selbst einräumte. Zu nennen ist dabei in erster Linie die Neuordnung des Unterrichtswesens, wobei der Kirche die Aufsicht über die Volksschulen und die Bestimmung des Lehrplans überlassen wurden. Ebenso wurde festgelegt, dass an von Katholiken frequentierten höheren Schulen ausschließlich Lehrer katholischen Glaubens angestellt werden durften…

… . Das Konkordat sowie die aus ihm abgeleiteten Sonderrechte der katholischen Kirche in …

… Erst im Zuge der Verfassungsdiskussion des Jahres 1867 ergab sich tatsächlich Handlungsbedarf hinsichtlich einer Neuregelung des Verhältnisses des Staates zur katholischen Kirche. Während …

… versucht, die sich aus dem Vertragswerk ergebenden Machtbefugnisse der Kirche im Wege der Gesetzgebung zu beschneiden. Zwar drang der radikale Flügel der Liberalen um den Abgeordneten …

… , wohl aber wurden in den Staatsgrundgesetzen Prinzipen festgeschrieben, welche einen Sonderstatus für die katholische Kirche in …

… . Selbst bei einer dem Katholizismus gegenüber wohlwollenden Auslegung standen wesentliche Teile des Konkordats in direktem Widerspruch zu diesen Artikeln des Staatsgrundgesetzes über die Grundrechte, vor allem in Hinblick auf die privilegierte Stellung der katholischen Kirche im Staat, ihren Einfluss auf das Schulwesen sowie die bestehenden Sonderregelungen im Bereich des Eherechts für Katholiken. Für die …

… zählen, die eine auch nur teilweise Beschneidung der Vorrechte des Katholizismus begrüßten. Die konservativen Abgeordneten, Repräsentanten der katholischen Kirche sowie die …

… . Zwar besaß die katholische Kirche, sieht man von den Virilstimmen von Bischöfen im …

… über die gesetzliche Neuregelung des Verhältnisses des Staates zur katholischen Kirche begannen bereits in der zweiten Jahreshälfte 1867. Dabei setzte sich der spätere Justizminister …

… . Faktisch scheute man jedoch auch davor zurück, durch einen Bruch des Konkordats, der im Fall einer vollständigen Neuregelung des Verhältnisses zur katholischen Kirche unvermeidlich gewesen wäre, das Episkopat und die konservativen politischen Kräfte im Land zu energischem Widerstand herauszufordern. Darauf wurden ab Oktober 1867 drei Gesetzesentwürfe im …

… , das Gesetz über das Verhältnis von Kirche und Schule…

… bezeichnete Notzivilehe jedoch letztlich ebenso bekämpft wie das Schulgesetz, das die Aufsicht, die Gestaltung des Lehrplans und die Genehmigung der Schulbücher dem Staat überantwortete und der katholischen Kirche nur noch die Gestaltung des eigenen Religionsunterrichts zugestand. Zwar wurde der …

… nur noch die Gestaltung des eigenen Religionsunterrichts zugestand. Zwar wurde der Kirche das Recht eingeräumt, eigene Schulen einzurichten, diese waren jedoch für Kinder aller Konfessionen zu öffnen und unterlagen, ebenso wie der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen, der staatlichen Kontrolle…

… . Auch hier erblickte die katholische Kirche, nicht zuletzt in der Bestimmung, im Notfall auch Angehörigen anderer Glaubensrichtungen eine Bestattung auf katholischen Friedhöfen gestatten zu müssen, einen unangemessenen Eingriff in ihre Rechte…

… erreicht worden war. Dass dieser Schritt einen Konflikt mit der katholischen Kirche auslösen würde, war dem …

… betonte in seiner Ansprache an die Minister, die konfessionellen Gesetze primär aus Rücksicht auf die Staatsgrundgesetze sanktioniert zu haben und deutete zudem an, in kirchlichen Fragen keine weiteren Zugeständnisse machen zu wollen. Die von ihm in diesem Zusammenhang gemachte Bemerkung, „zu einem Bruch mit der Kirche werde Ich nimmermehr die Hand bieten, dessen dürfen Sie sich […] für versichert halten“…

… . wurde am 22. Juni 1868 deutlich, als dieser in einer geheimen Sitzung des Kardinalskollegiums die Maigesetze Kraft seiner Autorität als abscheuliche, die Rechte und Autorität der Kirche verletzende Rechtsnormen bezeichnete, die samt den aus ihnen erwachsenden Folgen für immer nichtig und ungültig seien…

… Die Vehemenz, mit der die Kurie auf die Sanktionierung der konfessionellen Gesetze reagierte, erscheint vor dem Hintergrund, dass die inneren Rechts- und Besitzverhältnisse der katholischen Kirche in …

… geschlossenen, unveränderlichen Pakt mit ewiger Gültigkeit, dem sich jegliches andere, vom Staat ausgehende Recht unterzuordnen habe. Von diesem Standpunkt aus konnten Gesetze, die in Widerspruch zu den Bestimmungen des Konkordats standen, keine Gültigkeit erlangen. Außerdem liegt auf der Hand, dass die katholische Kirche mit ihrem Anspruch auf Rechtgläubigkeit kein Interesse daran hatte, den übrigen Konfessionen …

… , der gegenüber dem Klerus seiner Diözese unter anderem das Konkordat als zur Gänze weiterbestehend, die Zivilehe als Konkubinat und den Anspruch der Kirche auf die Volksschule als weiterhin aufrecht bezeichnete…

… selbst, indem er seine Ansichten zu den Maigesetzen in einem Hirtenbrief niederlegte, der von den Geistlichen im Rahmen des Gottesdienstes an die Gläubigen verlesen werden sollte. In diesem erläuterte er eingehend den Inhalt der drei konfessionellen Gesetze aus der Sicht der katholischen Kirche, wobei er den Gläubigen verklausuliert nahe legte, dass diese Rechtsnormen aufgrund ihres Widerspruchs zu den Lehren der …

… , wobei er den Gläubigen verklausuliert nahe legte, dass diese Rechtsnormen aufgrund ihres Widerspruchs zu den Lehren der Kirche nicht befolgt werden müssten…

… möge, wenn nötig, energisch gegen die Herabwürdigung der katholischen Kirche in der Presse vorgehen, wurde pflichtgemäß umgesetzt. Während noch im Juni und Juli 1868 als kirchenfeindlich bezeichnete Beiträge der Satirezeitschrift „…

… , dass sich das Kabinett kaum mehr mit der Frage beschäftigen musste. Als im Juli 1869 doch noch einmal ein als unangemessen empfundener Beitrag über die katholische Kirche den …

… . Nach dieser Sitzung wurden bis Ende 1871 keine die katholische Kirche berührenden Presseangelegenheiten mehr im …

… behandelt, was auch damit zusammenhing, dass die Diskussion des Verhältnisses von Kirche und Schule in die Debatte des …

… in Zusammenhang. Tatsächlich hatten die Staatsgrundgesetze nur einen kleinen Teil des Vertragswerks außer Kraft gesetzt, während die übrigen Vorrechte der katholischen Kirche, vor allem hinsichtlich der geistlichen Pfründe sowie der Autonomie und Immunität kirchlicher Einrichtungen, unangetastet blieben…

… und in der Presse wiederholt eine Kündigung des Konkordats und eine gänzliche Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche gefordert…

… . Bestimmte als nicht mehr zeitgemäß betrachtete Privilegien der Kirche, auch wenn diese zum Teil gar nicht mit dem Konkordat in Zusammenhang standen, wurden dabei zum Anlass genommen, eine Kündigung des Vertragswerks zu verlangen. Starken Auftrieb erhielt die Bewegung im Juli 1869, als von den Staatsbehörden in einem …

… , der die öffentliche Meinung bereits zu Ungunsten des Klerus beeinflusst hatte. Dieser Umstand war mit ein Grund für den in vielen Zeitungen losbrechenden Proteststurm, der sich gegen die katholische Kirche im Allgemeinen sowie das Konkordat, das mit dem in …

… Die Maigesetze hatten zwar einige Teilbereiche des Verhältnisses von Staat und Kirche in verfassungskonformer Weise neu geregelt, die …

… in der Frage der kirchlichen Angelegenheiten generell in einer schwierigen Position. Einerseits war man einem starken Druck der liberalen politischen Kräfte sowie eines großen Teils der Bevölkerung ausgesetzt, die für eine Beseitigung der Sonderstellung sowie der Vorrechte der katholischen Kirche eintraten. So wurden zwischen Mai 1868 und Mai 1870 im …

… . Zusätzlich gingen Anträge einzelner Reichsratsabgeordneter sowie von politischen Vereinigungen ein, die gleichfalls eine Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche forderten und mit denen sich der …

… , der das Weiterbestehen des Sonderstatus der katholischen Kirche mehrfach Probleme bereitete, die Umsetzung der Forderungen der Liberalen sowie der Öffentlichkeit lange Zeit politisch nicht umsetzbar. Die Kündigung des Konkordats als einseitigen Bruch eines internationalen Vertrags sollte aus außenpolitischen Rücksichten vermeiden werden. Außerdem wollte der …

… mit der Lösung einverstanden war, weil damit ein gänzlicher Bruch mit Rom vermieden werden konnte, erhoffte sich …

… beauftragt, Gesetzesvorlagen zur Neuregelung des Verhältnisses des Staates zur katholischen Kirche vorzubereiten…

… . Damit waren die letzten auf dem Konkordat beruhenden Sonderrechte der katholischen Kirche in …

… beseitigt. Die im kaiserlichen Handschreiben angekündigte gesetzliche Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche ließ dagegen noch längere Zeit auf sich warten. Sie erfolgte erst gemeinsam mit der formellen, endgültigen Aufhebung des Konkordats im Mai 1874…

… auf keine Entscheidung in der Frage einlassen dürfe, da die Altkatholiken nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten wären und dieser somit weiter angehören würden. Darum handle es sich um einen innerkirchlichen Konflikt, in den sich die …

… noch ergänzte, dass die Altkatholiken zwar vom konfessionellen Standpunkt aus keine Katholiken mehr wären, vom staatlichen Standpunkt betrachtet jedoch der katholischen Kirche weiter angehören würden, da sie aus dieser weder ausgetreten wären noch eine neue Religionsgemeinschaft gegründet hätten. Auf Antrag von Finanzminister …

… mitzuteilen, dass die Altkatholiken aus staatlicher Sicht Angehörige der katholischen Kirche seien und es sich bei dem Konflikt folglich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle, und man es daher der …

… seien und es sich bei dem Konflikt folglich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle, und man es daher der Kirche überlassen müsse, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Der Vorsitzende des …

… Die Auseinandersetzungen zwischen der altkatholischen Gemeinde, die sich als Fortsetzung der vor dem Ersten Vatikanischen Konzil bestandenen katholischen Kirche verstand, und der Staatsführung, welche die Altkatholiken in Ermangelung eines formellen Kirchenaustritts weiterhin als Katholiken betrachtete, dauerte noch mehrere Jahre an…

… . Erst mit dem 1874 in Kraft getretenen Gesetz über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften legte der Staat die Rahmenbedingungen für die Legitimation bisher nicht anerkannter Konfessionen fest, wobei den Gläubigen das Recht zugestanden wurde, auch ohne Austritt aus ihrer bisherigen Kirche eine neue Religionsgemeinschaft zu gründen…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… bedarf endlich sicherer Bürgschaft dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen, welche zum Schutze aller anerkannten Konfessionen bestehen, der katholischen Kirche gegenüber in strengerem Maße, als dies bisher geschehen, – …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… gelegen sein, welche an dem Grundsatze der freien Bewegung der Kirche festhalte. Den …

… meint, dass es in Hinsicht auf den Grundsatz der Freiheit der Kirche zunächst auf eine genaue Abgrenzung ihrer Rechts- und Wirkungssphäre und jener des Staates ankomme und dass eventuelle Beschlüsse des Konzils etwa im Sinne des Syllabus zu einer entsprechenden Wahrung des staatlichen Standpunktes allerdings auffordern würden.…

… was auch tatsächlich geschehen sei. Der Kaiser sei Schutzherr der Kirche gewesen und habe sein Recht des Veto durch den Orator principis ausüben können. Unter den heutigen Verhältnissen [] ihm für die Vertreter der Regierungen von vorneherein kein ge[] Platz am Konzile. []me alles auf die Stellung an, welche den Vertretern gegeben werde [] da für die Stellung eines Cere[]dten der Botschafter ohnehin []. [] daher wünschen, dass alles [] würde, wodurch die beabsichtigte [] den Anschein gewinnen könnte, als ob von Seite der …

… erhoben werden, dass der Ausspruch des Oberhauptes der Kirche infallibel sei, so würde es darauf ankommen, ob dies nur pro ecclesiastico oder auch in den Wechselbeziehungen zwischen Staat und …

… infallibel sei, so würde es darauf ankommen, ob dies nur pro ecclesiastico oder auch in den Wechselbeziehungen zwischen Staat und Kirche Geltung zu haben hätte. In dem letzteren Falle würden jedenfalls gegen zu weit gehende, die Rechtssphäre des Staates eventuell alterierende Konsequenzen híeraus Maßnahmen erforderlich sein.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… . Die Bedenken, welche ihm an der Stelle, wo von dem Verhältnisse der Schule zur Kirche gesprochen wird, bezüglich des mit den Worten: „Ich hege die Erwartung etc.“ beginnenden Passus obschweben, werde er bei der Spezialdebatte näher auseinandersetzen.…

… In der Alinea 30, welche das Verhältnis der Schule zur Kirche behandelt…

… In der Alinea 31: „Ich hege die Erwartung, dass diese gesetzlichen Anordnungen sich als genügend bewähren mögen, um ein friedliches einklängiges Walten des Staates und der Kirche dauernd herbeizuführen.“ – fand der …

… könnte aber, ohne dass nach der anderen Seite hin gedroht wird, durch eine andere Fassung entsprochen werden, welche den Gedanken der Stetigkeit des Gegebenen zum Ausdrucke zu bringen hätte. Als eine solche Fassung würde er vorschlagen: „Ich hege die Erwartung, dass diese gesetzlichen Anforderungen sich als dauernde Grundlage eines friedlichen einklängigen Wirkens des Staates und der Kirche bewähren werden.“ [] würde nach seinem Dafürhalten der Ah. Willensmeinung vollkommen, aber in einer der Kritik weniger unterliegenden Weise entsprechen, indem damit gesagt wird, „dass man in den Prinzipien nicht weiter gehen zu müssen erwartet“.…

… eine Drohung gegen die Kirche aufgefasst werden würde, indem dieser Satz ausdrücken würde: „Wenn diese gesetzlichen Anordnungen sich bewähren, werde bei denselben verblieben werden, wenn nicht, werde aber hierin noch weiter gegangen werden. Aus diesem Grunde erachtete der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… erwiderte, dass, wenn diese Worte weggelassen werden, deutlich ausgedrückt wird, dass der Einfluss der Kirche auf die Schule, der wohltätig ist, nicht geschmälert wurde. Wenn der Satz in der früheren Fassung also mit Inbegriff der Worte „ebenso berechtigten als“ verbliebe, wäre aber auch [] gesagt, was, weil es nicht ganz wahr ist, Widerlegungen erfahren könnte, [] Einfluss der …

… auf die Schule, der wohltätig ist, nicht geschmälert wurde. Wenn der Satz in der früheren Fassung also mit Inbegriff der Worte „ebenso berechtigten als“ verbliebe, wäre aber auch [] gesagt, was, weil es nicht ganz wahr ist, Widerlegungen erfahren könnte, [] Einfluss der Kirche auf die Schule wurde, insoweit er nicht berechtigt war, tatsächlich geschmälert, und zwar zwangsweise durch das Schulaufsichtsgesetz…

… mit dem hiedurch auch ein Hieb auf die Seite der Kirche geführt worden wäre.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… der katholischen Kirche lateinischen Ritus angehören, und nicht dargetan ist, dass sie gesetzlich berechtiget waren, ihr am 13. Oktober 1861 geborenes Kind der …

… lateinischen Ritus angehören, und nicht dargetan ist, dass sie gesetzlich berechtiget waren, ihr am 13. Oktober 1861 geborenes Kind der katholischen Kirche griechischen Ritus zuzuwenden, überdies aus der Tatsache der von einem Priester dieses Ritus vollzogenen Taufe allein die Zugehörigkeit des Getauften zu diesem …

… gegen die betreffende Statthaltereientscheidung, mit welcher anerkannt wurde, dass das erwähnte Kind der genannten Ehegatten gesetzlich zu der katholischen Kirche lateinischer Ritus zuständig sei, keine Folge zu geben beabsichtigt…

… Zum teilweisen Widerspruch der römisch-katholischen Kirche in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… haben, dann eben die ganze Ordnung der Orden umgestoßen werden müsste, was mit der der Kirche grundgesetzlich gewährleisteten selbständigen Regelung ihrer inneren Angelegenheiten nicht im Einklange zu stehen scheine.…

… entgegnete, dass, abgesehen davon, dass es diskutabel sei, ob das zu den inneren Angelegenheiten der Kirche gehöre, die Frage die sei, ob dies [eigentlich] möglich. [] sei die …

… gehöre, die Frage die sei, ob dies [eigentlich] möglich. [] sei die Kirche [] die …

… angedeuteten Standpunktes notwendig zu einem Eingreifen in das Bestimmungsrecht der Kirche, aber auch in das Bestimmungsrecht [] führen müsse. [] …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… nichts angehe. Ein anderes wäre es, wenn die Altkatholiken aus der Kirche austreten und eine neue Kirchengemeinde bilden würden; dies sei aber nicht der Fall.…

… bemerkt, es gebe nur eine katholische Kirche, nach …

… ist der Meinung, dass die Altkatholiken Mitglieder der katholischen Kirche sind, solange sie nicht freiwillig austreten oder durch die kirchliche Gewalt ausgeschieden werden. Er als Protestant würde es [] nicht als eine Bereicherung …

… ist folgender Ansicht: Für ihn sind die Altkatholiken keine Katholiken mehr. Wer nur eine Satzung der Kirche, sei es welche immer, nicht anerkennt, hat aufgehört, Katholik zu sein. Die Altkatholiken haben aber noch keine neue Gemeinschaft gegründet. Solange dies nicht der Fall ist, können sie nach dem Gesetze nicht als solche, sondern nur als einzelne Individuen angesehen werden. Der Standpunkt der …

… könnte das Ansuchen erst dann in Erwägung ziehen, wenn es von einer Religionsgenossenschaft ausginge; nachdem aber in der Eingabe selbst erklärt wird, dass die Gesuchsteller nicht beabsichtigen, aus der katholischen Kirche auszutreten und eine neue Genossenschaft zu gründen, so entfalle für die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 7

… setzt in seinem an das Ministerium gerichteten Rekurse auseinander, die Salvatorkapelle sei von jeher eine katholische Kirche gewesen, habe als Begräbnisstätte von Katholiken gedient und sei mit einer Reihe von katholischen Stiftungen aus…

… gestattet, so dass ihre Angehörigkeit zur katholischen Kirche außer allem Zweifel stehe. Nachdem er weiter die Frage diskutiert, inwieferne das Staatsgrundgesetz auf den vorliegenden Fall Anwendung finde, gelangt er zu folgendem Schlusse: Da im Artikel 14 keine Bestimmung zu finden ist, welche dem …

… welche er sich von der Gemeinsamkeit mit der katholischen Kirche losgesagt habe…

… noch nicht vollzogen haben, immer noch als Angehörige der katholischen Kirche betrachten muss. Es handle sich also nicht um einen interkonfessionellen Konflikt, bezüglich dessen der …

… eine Einflussnahme gestattet ist, sondern um einen Vorgang, welcher eine rein innerkirchliche Angelegenheit berührt, daher es lediglich der Kirche überlassen werden muss, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.…

… erwidert, dass nach den von ihm eingezogenen Informationen der Exkommunizierte in der katholischen Kirche bleibt und ihm bloß zeitweilig Rechte entzogen werden. Die …

… bleibt und ihm bloß zeitweilig Rechte entzogen werden. Die Kirche strafe nur, stoße aber …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… und die Kirche damit befreundet haben…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… nicht gleichgiltig lassen. In der Bevölkerung besteht bereits eine große Unklarheit über die geltende Ehegesetzgebung; wenn zugesehen wird, wie ein Seelsorger in einer katholischen Kirche alle jene Akte vornimmt, welche als Erfordernisse zur Eheschließung gelten, so muss in der Bevölkerung jeder Zweifel schwinden, dass …

… sie geben sich einfach für Katholiken aus, die nur das Infallibilitätsdogma und die Hierarchie nicht anerkennen. Er würde es nicht für geraten halten, sich in eine Beurteilung der Konfessionalität einzulassen; diese sei der Kirche anheimzustellen, die Staatsverwaltung möge bloß die bürgerliche Seite der Frage ins Auge fassen. In dieser Beziehung komme 1. der Taufakt, 2. die Aufgebote und Trauungen, 3. die Bestattungen in Betracht. In Betreff der Taufe wurde die Frage angeregt, ob den Seelsorgern der Altkatholiken das Recht zu taufen zustehe. Nach seiner Ansicht könnte ihnen der Staat die Vornahme des Taufaktes nicht verbieten; dies wäre ein Eingriff in die Gerechtsame der …

… anheimzustellen, die Staatsverwaltung möge bloß die bürgerliche Seite der Frage ins Auge fassen. In dieser Beziehung komme 1. der Taufakt, 2. die Aufgebote und Trauungen, 3. die Bestattungen in Betracht. In Betreff der Taufe wurde die Frage angeregt, ob den Seelsorgern der Altkatholiken das Recht zu taufen zustehe. Nach seiner Ansicht könnte ihnen der Staat die Vornahme des Taufaktes nicht verbieten; dies wäre ein Eingriff in die Gerechtsame der Kirche, welche allein berufen ist, über die Spendung von Sakramenten zu entscheiden. Die …

… , welche allein berufen ist, über die Spendung von Sakramenten zu entscheiden. Die katholische Kirche habe übrigens nie gesagt, dass ein selbst von einem Ketzer vorgenommener Taufakt ungiltig wäre. Die Eintragung der Taufe in die Matrik dagegen sei …

… mit der Mission eines Seelsorgers aufgestellt wurde, nicht aber derjenige, den irgendeine Gruppe sich selbst zu geben findet. Es walte kein Zweifel ob, dass jeder von einem solchen Priester vorgenommene Trauungsakt null und nichtig ist. Was schließlich die Bestattungen betrifft, so hätten wieder nur die Sterberegister in Betracht zu kommen. Das Ordinariat finde zwar, dass die Staatsverwaltung auch das äußere Gepränge hindern sollte. Dieser Ansicht sei er nicht. Der Kirche stehe es frei, bei Begräbnissen mitzuwirken oder …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… den Ah. Wunsch auszusprechen, dass die Vorlagen wegen Regelung der Verhältnisse zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt mit dem ministeriellen Programme, wie …

… „Nicht minder wird ihre Aufmerksamkeit die Regelung einiger Verhältnisse zwischen der katholischen Kirche und der Staatsgewalt in Anspruch nehmen, welche nötig ist, um die durch die Lösung der Konvention mit dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… dagegen liege nur die katholische Kirche am Herzen, und da er überzeugt ist, dass diese in der gegenwärtigen …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… eingenommen hat, indem er zum Nachteil der Autorität der Kirche für die staatliche Unterstützung stimmte.…

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