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Landwehr, k. k. 

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 9

… als Landwehr bezeichnet und unterstand in Friedenszeiten administrativ dem neueingerichteten …

… sowie in der Landwehr regelten…

… , wo die Militärdienstpflicht in der Landwehr über ein Landesgesetz zu regeln war…

… , wo den bisher gänzlich vom Militärdienst befreit gewesenen Wehrpflichtigen zugestanden wurde, ihre Dienstpflicht in der Landwehr abzuleisten…

… sowie die Landwehr. Die entsprechenden Gesetze wurden vom …

… Zuvor war die Gerichtsbarkeit in der Landwehr provisorisch durch eine § 14-Verordnung geregelt worden. …

… bzw. zur Landwehr eingezogen werden sollten…

… äußerte sich kritisch bezüglich der geplanten Übertragung der Zuständigkeit für die Landwehr in …

… zu Gunsten der eigenen Landwehr zurückschrauben. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… also formuliert wurde: „Die Ausübung der Disziplinargewalt über die in aktiver Dienstleistung stehenden Offiziere und Mannschaft“ − der Jurisdiktionsnorm für die Landwehr in Bezug auf die nicht in aktiver Dienstleistung stehenden Offiziere präjudiziert werden könnte…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 13

… Fortsetzung des MR. v. 23. 3. 1869/VII (nicht mehr vorhanden). Zum Landwehrgesetz siehe MR. v. 13. 5. 1869/II. § 35 des Landwehrgesetzes legte fest, dass die Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr in …

… bemerkte weiters, dass er auch eine Uniformierungsvorschrift für die Landwehr habe ausarbeiten lassen, bei welcher als leitende Grundsätze im Auge behalten wurden, dass die Anschaffung so wohlfeil als möglich geschehen könne, dass sich die Uniform der gewöhnlichen Tracht der Landbevölkerung in jedem Lande tunlichst anschließt und dass die Erzeugung im Lande selbst vorgenommen werden soll…

… den Entwurf der Adjustierungs- und Ausrüstungsvorschrift für die Landwehr an die einzelnen …

… Die definitive Vorschrift wurde schließlich als Beilage XI des Statuts für die k. k. Landwehr mit Zirkularverordnung v. 30. 5. 1870 veröffentlicht,…

… bemerkte, dass es nunmehr, wo die Rekrutierung bevorsteht und mit der Organisierung der Landwehr begonnen werden muss, notwendig wird, …

… begonnen werden muss, notwendig wird, Landwehrevidenzhaltungskommandanten, wozu Hauptleute zu ernennen sind, zu bestellen…

… Da auf jeden Ergänzungsbezirk zwei Bataillonen entfallen, wären eigentlich 80 …

… entfallen, wären eigentlich 80 Landwehrevidenzhaltungskommandanten zu bestellen, er werde aber …

… nur die Differenz zwischen der Pension und dem aktiven Gehalte dieser Offiziere darauf gezahlt zu werden braucht. Als Erfordernis bei Ernennung dieser Landwehrevidenzhaltungskommandanten

… sei zunächst im Auge behalten worden die vollkommene Qualifikation rücksichtlich frühere Verwendung als Ergänzungsoffizier, die Kenntnis der Landessprachen, die Geburt in dem betreffenden Lande, und dass dann tunlich der Betreffende im Hausregimente gedient hat. Nach Vornahme dieser Sichtung sei er nunmehr in der Lage, sich an den …

… v. 14. 7. 1869 die Aufstellung der Offiziere der Landwehrevidenzhaltungskommanden genehmigt,…

… Mitteilung, dass nach einer angestellten Berechnung heuer aus dem Reservestande circa 28.000 Mann und bei der Aushebung unmittelbar aus der Bevölkerung circa 12.000 Mann in die Landwehr übergehen werden, so dass der Stand der …

… übergehen werden, so dass der Stand der Landwehr mit Ende des Jahres circa 40.000 Mann betragen wird…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… geruhen anzudeuten, dass, wenn für die Landwehr der …

… welche in dem von ihm selbst votierten Landwehrgesetzte vorgesehen seien, die nötigen Mittel verweigere. So habe nach dem Gesetze eine Landwehrkavallerie zu bestehen, der …

… bedeutende Mittel für die Landwehr aufwenden würden, dies nicht auf die Bewilligungen für …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… geruhen weiters die Landwehr zu berühren. Das …

… zu berühren. Das Institut sei zwar gesetzlich festgestellt, tatsächlich sei aber zunächst wegen des Mangels an Mitteln für dasselbe wenig geschehen. Der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… im Einvernehmen mit dem Landesverteidigungskommando entschlossen, diese – etwa 250 – Renitenten zu einer am 4. 12. 1871 beginnenden 14-tägigen Waffenübung strafweise zu verpflichten, wofür ursprünglich …

… im Einvernehmen mit dem Militär- (zugleich Landesverteidigungs-)kommando einen Bericht folgenden Inhalts: …

… sei für den vorliegenden Fall nicht vorgesehen. Dass es dem Landesschützenkaderkommandanten an den beiden Orten, wo sich keine Militärgarnison, wenn auch …

… und den Kommandierenden zur Durchführung der Maßregel auf ihre Verantwortung zu ermächtigen. Zu diesem Antrage bestimme ihn die Erwägung wie ungemein schwierig es sei, hier am grünen Tische ohne die detaillierteste Kenntnis der Verhältnisse in die Aktion einzugreifen. Der Charakter der Tiroler sei ein eigentümlicher. Hier herrsche der Eindruck vor, dass man eine gesetzliche Verpflichtung als Strafmittel anwenden will. Aber die Sache habe noch eine andere Seite. Er wolle nicht verhehlen, dass ihm die nochmalige Eidesleistung …

… Am 8. 12. 1871 ersuchte das Landwehroberkommando in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… [Landwehr und Erhöhung der Gendarmeriebezüge]…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… und auf die Landwehr sich beziehenden Teil der Thronrede zu erkennen zu geben. Der Passus sei sehr gut.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… (und bezüglich der Landwehr beim …

… und die Landwehr, speziell über den § 11 des ungarischen Entwurfes, welcher bisher einen Differenzpunkt zwischen den …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… und die Landwehr.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… [] militärischen [] bezüglich der [Landwehr] notwendige Ingerenz beschränken, während [die] anderen Verfügungen vom …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , ihm dann die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, damit das Landwehrgesetz noch im Mai zur Annahme gelange, um bei den Herbstübungen schon in Anwendung gebracht werden zu können. Es wäre sehr zu beklagen, wenn auch dieses Jahr für die Organisierung der Landwehr wieder verloren ginge. …

… sagt [] tunlichste Unterstützung [].Landwehr, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , welcher sich aus Patriotismus zum Landewehrdienste gemeldet hatte, und zum Kommandanten des …

… gemeldet hatte, und zum Kommandanten des galizischen Landwehrbataillons Nr. 73 ernannt wurde, hatte das Unglück, bei einer Waffenübung im Herbste des vorigen Jahres durch einen Sturz mit dem Pferde das Leben einzubüßen. Derselbe hatte sich, schon im Ruhestande befindlich, ohne Kaution verehelicht, so dass normalmäßig den Staat gegenüber der Witwe und den Waisen keine Versorgungspflicht trifft. Mit Rücksicht auf die beklagenswerte Lage der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… und Landwehr sowie die Aufbietung des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… Demnach empfiehlt es sich, die Strafprozessordnung durch eine kaiserliche Verordnung aufgrund des § 14 Staatsgrundgesetzes zu ergänzen. Der Vollzug jeder sechs Monate nicht übersteigenden Freiheitsstrafe, die jemand zu verbüßen hat, der laut einer Mobilisierungskundmachung zur Dienstleistung in der gemeinsamen Wehrmacht, in der Landwehr oder im …

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