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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 4

… Die Vorbereitungen waren schon im Laufen. Ihnen diente der zitierte Ministerrat vom 14. Februar 1867, an dem auch die designierten ungarischen Minister teilnahmen. Es wurde über drei Bereiche besprochen, über das Heer, die Finanzen und den Handel samt Verkehr. In Bezug auf die …

… , die Finanzen und den Handel samt Verkehr. In Bezug auf die Armee legte Kriegsminister …

… ordnete an, die Angelegenheit wie jene der Armee und der Finanzen vorzubesprechen und dann vorzulegen…

… geregelt. Es handelte sich also um so genannte paktierte Angelegenheiten, die zwar im gemeinsamen Interesse geregelt wurden, sich aber nicht aus der Pragmatischen Sanktion als gemeinsame Angelegenheiten ergaben. Es waren keine „pragmatischen“ Angelegenheiten. Zu solchen zählten eben nur Äußeres und das Heer und die Finanzierung dieser beiden Bereiche.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 1

… untergeordnet werden, oder aber wieder ein Marineministerium kreiert werden sollte, welches nebst den Angelegenheiten der Kriegsmarine auch jene der Handelsmarine zu besorgen hätte. Letzteres wäre als militärische und nautische Zentralstelle ohne Zweifel auch von …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band I: 1867 Band 1 12

… äußerte Bedenken über die vorliegende Textierung des § 1 lit. b. Es werde das Kriegswesen mit Inbegriff der Kriegsmarine als gemeinsame Angelegenheit bezeichnet, ausgenommen die Rekrutenbewilligung, die Gesetzgebung über die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht, die Dislozierung und Verpflegung des …

… als gemeinsame Angelegenheit bezeichnet, ausgenommen die Rekrutenbewilligung, die Gesetzgebung über die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht, die Dislozierung und Verpflegung des Heeres, die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse und der sich nicht auf den Militärdienst beziehenden Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder des …

… , die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse und der sich nicht auf den Militärdienst beziehenden Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder des Heeres. Aus dieser Textierung könne leicht der Schluss gezogen werden, es gehören diese von den gemeinsamen Angelegenheiten ausgeschlossenen, übrigens eine einheitliche …

… . Aus dieser Textierung könne leicht der Schluss gezogen werden, es gehören diese von den gemeinsamen Angelegenheiten ausgeschlossenen, übrigens eine einheitliche Heeresleitung wesentlich bedingenden Gegenstände in die Kompetenz der Landesgesetzgebung. Er würde daher eine Textierung vorziehen, welche einfach das Kriegswesen als gemeinsame Angelegenheit hinstellt, die Rekrutierung, die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht, die Einquartierung und Verpflegung des …

… wesentlich bedingenden Gegenstände in die Kompetenz der Landesgesetzgebung. Er würde daher eine Textierung vorziehen, welche einfach das Kriegswesen als gemeinsame Angelegenheit hinstellt, die Rekrutierung, die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht, die Einquartierung und Verpflegung des Heeres und die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse der Mitglieder des …

… und die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse der Mitglieder des Heeres, zum Zwecke eines gleichmäßigen Vorganges, einer späteren Vereinbarung vorbehält, wo es dann Sache der …

… sein werde, die Rechte des obersten Kriegsherrn und das Interesse einer einheitlichen Armeeleitung zu wahren. Freiherr von …

… vom 14. Februar d. J. gegen diesen ebenfalls im 67er Elaborate vorkommenden Ausdruck erhobene Einwendung aufmerksam, wo er sich dagegen verwahrt habe, dass man unter Dislozierung etwas anderes als die den Ortsverhältnissen entsprechende Unterbringung der auf höheren Befehl in eine Gegend beorderten Truppen

… und die übrigen Mitglieder der Konferenz die Redaktion des § 1 lit. b nicht für unpassend. Dadurch, dass ausgesprochen werde, es gehöre die Rekrutenbewilligung, die Regelung der Wehrpflicht etc. nicht zu den gemeinsamen Angelegenheiten und somit nicht in die Kompetenz der Delegationen, sei noch nicht gesagt, wohin sie dann eigentlich gehören. Ein Teil werde allerdings der Landesgesetzgebung, ein anderer der Administration und wieder ein anderer ausschließlich der obersten Armeeleitung anheimfallen, vorüber man sich zu vereinbaren haben werde.…

… den Antrag, dass im Interesse der Einheit der Armee die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse der Mitglieder der Armee bei § 2 Aufnahme zu finden habe, welcher von jenen Gegenständen handelt, die zwar nicht gemeinsam verwaltet, aber nach gleichen Grundsätzen behandelt werden sollen. Es würde demnach Ziffer 5 dieses Paragraphs folgendermaßen zu lauten haben: „5. Die Feststellung des Wehrsystems und die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse und der sich nicht auf den Militärdienst beziehenden Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder des Heeres.“…

… bei Beratung dieser lit. die Erklärung abzugeben habe, dass er mit Rücksicht auf den Umstand, dass nicht ausgesprochen werde, welchem Vertretungskörper die in diesem Paragraph von den gemeinsamen Angelegenheiten ausgeschlossenen Heeresangelegenheiten zugehören, sondern nur ausgesprochen werde, sie gehören nicht vor die Delegationen, zu keiner weiteren Bemerkung sich veranlasst sehe. Hinsichtlich des Wortes „Dislozierung“ wäre darauf hinzuweisen, in welchem Sinne die …

… Die Regelung der bürgerlichen Verhältnisse und der Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder des Heeres blieb im § 1 b.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 14

… In der Dezemberverfassung wurde zwar das Kriegswesen einschließlich der …

… einschließlich der Marine zur gemeinsamen Angelegenheit erklärt, dabei jedoch gleichzeitig u.A. die Festlegung der Rekrutenkontingente, die Regelung der Wehrpflicht sowie die Dislozierung und Verpflegung des …

… zur gemeinsamen Angelegenheit erklärt, dabei jedoch gleichzeitig u.A. die Festlegung der Rekrutenkontingente, die Regelung der Wehrpflicht sowie die Dislozierung und Verpflegung des Heeres in die Zuständigkeit beider Teile der Monarchie überwiesen. …

… . So wurde neben den bereits bestehenden, nunmehr gemeinsamen Streitkräften Österreich-Ungarns in …

… , das neben der Organisation des Heerwesens im …

… , welche den Militärdienst in der gemeinsamen bewaffneten Macht Österreich-Ungarns sowie in der …

… für die gemeinsamen Streitkräfte sowie die …

… waren die Rekrutenkontingente. Dabei ging es um die Festlegung jener Zahl an Personen aus der Gruppe der stellungspflichtigen, wehrfähigen Staatsbürger, die zur Ableistung ihres Wehrdienstes zur gemeinsamen Armee bzw. zur …

… . Grundsätzlich waren im Wehrgesetz die entsprechenden Kontingente im Einvernehmen mit der …

… würde den Beitrag zu den Ausgaben für die gemeinsame Armee zu Gunsten der eigenen …

… Ähnlich hartnäckige Probleme, wenngleich gänzlich anderen Ursprungs, bereitete auch der geplante Verkauf des Wiener Paradeplatzes, eines großen, für militärische Aufmärsche und Übungen benutzten Grundstücks auf dem Josefstädter Glacis. Die Parzelle, die zur Verbauung im Rahmen der Stadterweiterung vorgesehen war, stand im Eigentum des Militärs, das aber bereit war, gegen eine entsprechende Kompensation auf diese zu verzichten. Das Problem bestand darin, dass der Ausgleich von 1867 nicht geklärt hatte, ob die …

… , das aber bereit war, gegen eine entsprechende Kompensation auf diese zu verzichten. Das Problem bestand darin, dass der Ausgleich von 1867 nicht geklärt hatte, ob die gemeinsame Armee überhaupt Grund und Boden besitzen konnte oder ob die entsprechenden Immobilien in das Eigentum der …

… übergegangen waren und das Militär nur das Recht besaß, diese zu nutzen. Auch stellte sich die Frage, ob Erlöse aus dem Verkauf von Militärimmobilien im Staatsgebiet von der jeweiligen Finanzverwaltung eingezogen werden konnten oder unter Berücksichtigung des Quotensystems zwischen …

… wies dabei sowohl auf die bestehende Problematik der unklaren Eigentumsverhältnisse als auch auf den Umstand hin, dass das Militär dringend Geld für die Beschaffung eines Ersatzes für den Paradeplatz benötige und daher eine entschädigungslose Einziehung des Objekts durch die Finanzverwaltung nicht in Frage käme. Von diesem Standpunkt rückte der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… das Ansuchen gestellt werde, noch zwei Eskadronen Husaren nach …

… vorläufig mit dem Ersuchen wenden zu wollen, dass noch zwei Eskadronen Kavallerie nach …

… und um fallweise Unterstützung der Landesstelle durch das Militär, worauf das …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… 4. die Sicherstellung in Bezug auf die Mitwirkung des Militärs bei sich ergebenden Anlässen nach Maßgabe der diesfälligen Ansprüche des …

… für alle Eventualitäten so genügen solle, [] Militärassistenzleistung [] auch zu nehmen nicht mehr notwendig wäre. [] gehe aber nicht an. Die [] des Militärs sei un[]den nicht zu entbehren. [] Rücksicht hierauf würde [], dass eine Vermehrung der derzeitig 435 Mann starken …

… diesfalls unaufgehalten die näheren Vorschläge zu erstatten, wobei namentlich auf eine angemessene Vermehrung der Kavallerie Rücksicht zu nehmen sein werde. Zugleich werde er (…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… einen Teil der k. k. Armee bildet, dermal zwar nicht zur Gänze ausführbar sei, dass aber schon jetzt dahin gewirkt werde, dass sich Freiwillige zur …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 32

… unterbreiteten Regierungsvorlage wegen Bewilligung des Rekrutenkontingentes einige Bedenken haben, insoferne dieser Artikel in der vorgelegten Stilisierung so verstanden werden könnte, als ob es sich diesmal nur um die Bewilligung des Kontingentes für das Heer und für die …

… und für die Ersatzreserve für das Jahr 1869 handeln würde…

… „Zur Erhaltung des stehenden Heeres und der …

… und der Kriegsmarine in der im § 11 des Wehrgesetzes …

… bemerkte, die Vorbehalte wegen allfälliger Änderungen in der Ziffer der Jahreskontingente infolge einer neuen Volkszählung oder infolge einer Modifikation des Institutes der Militärgrenze durch die ausdrückliche Bezugnahme auf den § 13 des Wehrgesetzes ausreichend gewahrt seien, womit der …

… [] habe, einem für Allerhöchstdieselben vollständig neuen Grund[] Ansehung derjenigen Objekte geeignet seien, welche dem Militärärar gehören, die aber zu Militärzwecken entbehrlich wurden…

… nicht gestatten könnten, dass []ige Grundsatz hinsichtlich der Militärobjekte gleichsam [] zur Lösung gebracht [], da …

… Sich jedenfalls vorbehalten müssen, hierüber aufgrund einer vorangegangenen gründlichen Erörterung die []lste Entscheidung zu treffen. Durch die Überweisung [] dem Militärärar ge[] von diesem nicht weiter benötigten Objekte an die beiderseitigen Finanzen könnten sich sehr leicht Schwierigkeiten und Komplikationen mit den Delegationen ergeben, in deren Wirkungskreis die Bestimmungen hinsichtlich des …

… ge[] von diesem nicht weiter benötigten Objekte an die beiderseitigen Finanzen könnten sich sehr leicht Schwierigkeiten und Komplikationen mit den Delegationen ergeben, in deren Wirkungskreis die Bestimmungen hinsichtlich des Militärärars überhaupt, somit auch [] hinsichtlich solcher außerordentlicher Einnahmsquellen des …

… überhaupt, somit auch [] hinsichtlich solcher außerordentlicher Einnahmsquellen des Militärärars gehören. …

… Übrigens würde das Militärärar in allen derlei Fragen zu kurz kommen, und würde der …

… jemals von der Idee ausgegangen, dass derselbe einfach an die Finanzen übergehen solle, der Gedanke war vielmehr der, dass damit für die vielen Bedürfnisse, welche das Militär hier habe, eine angemessene Deckung geschaffen werden könnte. Wenn seitens der Finanzverwaltung dem …

… über die Sache habe. Bei Gelegenheit anderweitiger Verhandlungen mit dem ungarischen []minister habe er daher auch die Frage des Eigentums von Militärobjekten jedoch ganz allgemein ohne …

… halte an der Anschauung fest, dass solche Objekte nur in der Nutznießung des Militärs seien, dass jedoch das Eigentum derselben jener Reichshälfte zukomme, auf deren Grund und Boden sie sich befänden. Diese Auffassung der Frage habe die …

… Zur Regelung des Militärgestütwesens

… . Da er nun gefunden habe, dass auf ungarischer Seite die Ansicht, dass die Militärobjekte je nach ihrer örtlichen Lage ein Eigentum der betreffenden Hälfte bilden, feststehe, glaubte er im Interesse der diesseitigen Steuerträger sich dieser Auffassung anschließen zu sollen, weil sonst in Hinsicht auf die Aufbringung der Quote für das Militärbudget eine Ungleichmäßigkeit und zwar zu Ungunsten der …

… auszusprechen. Im Gegenteile. Übrigens bestehe hinsichtlich der Gestüte und hinsichtlich des Paradeplatzes doch ein Unterschied. Die Realitäten der Gestüte seien ursprünglich nicht im Besitze des Militärärars gewesene Do[], welche der …

… gewesene Do[], welche der Militärverwaltung zur Benützung für Zwecke []wesens zugewiesen worden []. Der Paradeplatz sei ein Stück Grund, welcher, solange es eben fortifikatorische Gründe gebe, als solcher im Besitze des …

… zur Benützung für Zwecke []wesens zugewiesen worden []. Der Paradeplatz sei ein Stück Grund, welcher, solange es eben fortifikatorische Gründe gebe, als solcher im Besitze des Militärs gewesen sei. Bezüglich der fortifikatorischen Gründe habe aber seit jeher der Grundsatz gegolten, dass sie ein Eigentum des …

… gewesen sei. Bezüglich der fortifikatorischen Gründe habe aber seit jeher der Grundsatz gegolten, dass sie ein Eigentum des Militärärars seien. Infolge dieses Grundsatzes seien auch die aufgelassenen fortifikatorischen Gründe in …

… meint, dass selbst wenn der Paradeplatz als im vollen Eigentume des Militärärars befindlich angesehen würde, der Erlös davon doch in keinem Falle ein Partikularvermögen des …

… erlaubt sich auf den Verlauf der Verhandlungen wegen der Gestüte hinzuweisen. In diesen wurde ungarischerseits immer als Kardinalpunkt hingestellt, dass es kein Militärärar gebe und dass jedes Ens aus der Benützung des …

… gebe und dass jedes Ens aus der Benützung des Militärs im Augenblicke des Aufgebens von Seite des …

… im Augenblicke des Aufgebens von Seite des Militärs in das Eigentum der betreffenden Reichshälfte übergehe. …

… entschieden ausgesprochen. Zur Begründung dieser Auffassung hätten sie auf die Ansprüche hingewiesen, welche sie in Konsequenz der gegenteiligen An[]ata auf alle in diesen [] befindlichen Militärobjekte, speziell auf den Paradeplatz, das Arsenal zu erheben in [] wären.…

… geruhten zu [], dass der Grundsatz, es [] Militärärar, ein ge[] und höchst bedenklicher sei. [] würde dann die Frage [], wer die …

… , ein ge[] und höchst bedenklicher sei. [] würde dann die Frage [], wer die Kasernen und []ungen hier und in …

… Ag. zu entscheiden geruhen, dass die Militärobjekte als gemeinschaftliches Eigentum [zu] []en haben, er von seinem Standpunkte dagegen nichts einwenden werde, nachdem der Grundsatz, …

… befindlichen Militärobjekte der notwendigen Gleichmäßigkeit wegen sich gleichfalls anzueignen genötigt [].…

… . Dies begründe einen wesentlichen Unterschied, nachdem im Hinsicht auf das Militärärar noch kein Fall vorgekommen sei, in welchem der Grundsatz, dass es kein …

… noch kein Fall vorgekommen sei, in welchem der Grundsatz, dass es kein Militärärar gebe und dass die Objekte desselben nach Maßgabe der örtlichen Lage zwischen den beiden Reichshälften zu teilen, gesetzlich Geltung erlangt hätte.…

… diese Entscheidung zur Anerkennung eines gemeinsamen Militärärars werde führen müssen, wollen es …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 29

… Die Disziplinarvorschrift für das Heer war mit …

… erlassene Disziplinarvorschrift für das k. k. Heer mit dem Beifügen hingewiesen: „Wir haben es bei dem letzteren Gesetze mit einer organischen Arbeit zu tun, mit einem tief einschneidenden Gesetze, wodurch nicht bloß einzelne kleine Paragrafe des Militärstrafgesetzes, sondern eine ganze Klasse von Vergehen der Judikatur des Militärstrafrichters entzogen und der Disziplinastrafgewalt des Obersten oder Hauptmannes überlassen werden“. So begründet und richtig nun letztere Behauptung ist, so sei es doch kaum begreiflich, dass das „Neue Fremdenblatt“ sich dieses Gegenstandes bemächtigen konnte, der nach der darin enthaltenen Ankündigung in einer Reihe von weiteren Artikeln noch näher beleuchtet werden soll.…

… Erlassung dieser neuen Disziplinarvorschrift für das k. k. Heer nicht gleichgiltig hinnehmen, durch welche unstreitig wichtige Bestimmungen des Militärstrafgesetzes aufgehoben werden…

… pro 1870 mitgeteilt worden sei, welches sich ohne der Kriegsmarine mit 6,700.000 fr. beziffert…

… Im vorigen Jahre habe dieses Extraordinarium inklusive der Marine 6,300.000 fr. betragen. Wenn nun für die …

… 6,300.000 fr. betragen. Wenn nun für die Kriegsmarine pro 1870 in das Extraordinarium der gleiche Betrag wie im Vorjahre, nämlich 700.000 fr., eingestellt würden, so würde sich das gesamte Extraordinarium pro 1870 auf 7,400.000 fr. belaufen und somit um 1,100.000 fr. höher als das vorjährige. Was nun die einzelnen Posten betrifft, …

… so sei er bei einigen prinzipiell für die Weglassung, weil sie in das Extraordinarium nicht gehören. Es seien dies zunächst die Ausgaben für die Militärgrenze:…

… 2. Aufstellung einer eigenen Grenzwache,…

… 6. neue Telegrafenerrichtung in der Militärgrenze.…

… Alles dies betreffe ausschließlich Verwaltungsauslagen für die Militärgrenze, welche bisher im Ordinarium als einzelne Post: „Zuschuss für die Militärgrenze“ präliminiert wurden, weil man es prinzipiell unterlassen hat, die speziellen Ausgaben und Einnahmen der …

… , welche bisher im Ordinarium als einzelne Post: „Zuschuss für die Militärgrenze“ präliminiert wurden, weil man es prinzipiell unterlassen hat, die speziellen Ausgaben und Einnahmen der Militärgrenze zum Gegenstande eines Votums der Delegationen zu machen. Die diesbezüglichen Ansätze, zusammen 880.000 fr., müssen also aus dem [Extraordinarium] ausgeschieden werden, …

… entweder den „Zuschuss für die Militärgrenze“ im Ordinarium etwas höher ansetzen oder, was auch keine große Schwierigkeit bereiten wird, bemüht sein sollte, diesen Betrag durch erhöhte Einnahmen in der Militärgrenze zu decken. Nach Abschlag der obigen Summe würde das Extraordinarium auf 5,820.000 fr. herabgemindert. Die …

… Gegen den Ansatz: Komplettierung des Trainmateriales 116.000 fr. wurde von keiner Seite ein Anstand erhoben. Die Posten: Karten für Kriegsfälle 3.000 fr. und Eisenbahnmaterialsanschaffung zum Studium für Pioniere 5.300 fr. wollte der …

… Bezüglich der für zwei Donaukriegsdampfer (Monitors) veranschlagten Summe von 400.000 fr. beantragte der …

… der ganzen Summe von 400.000 fr., weil sie diese Auslage nicht für nötig und das Wechseln der Systeme für bedenklich hielten, wobei sie auf die bestandene Kriegsflottille, die dann wieder aufgelassen wurde, hinwiesen. Mit allen gegen zwei Stimmen wurde sohin beschlossen, dass der Abstrich bei dieser Post 200.000 fr. zu betragen habe.…

… Übersiedlungskosten für die Militärakademie 18.000 fr. beantragte der …

… Die für Fortsetzung der Verlegung der Truppenkörper in die …

… in die Ergänzungsbezirke veranschlagte Summe von 200.000 fr. beantragte der …

… darauf aufmerksam gemacht hatte, dass auch für die regelmäßige Bewegung der Truppenkörper ein Ansatz im Ordinarium enthalten ist.…

… Bei der Post: Anschaffung von 100 Montigny Mitrailleurs und 50 …

… und 50 Festungshinterladerkanonen per 755.000 fr. beantragte der …

… Die Post: Tragbetten für Verwundete per 60.000 fr. wurde nicht beanständet. Ebenso wurde der Ansatz für die Auflösung der Josephinischen Akademie per 158.500 fr. als eine transitorische Post in der Voraussetzung unbeanständet gelassen, dass im Ordinarium auf diesen Ansatz die geeignete Rücksicht genommen wurde…

… Zur Josephinischen Akademie, der Ausbildungsstätte für Militärärzte…

… glaubte, dass diese Summe auf 1,700.000 fr. zu beschränken wäre, weil man den Antrag stellen müsse, dass die Gagenerhöhung nur für die Offiziere des definitiven Standes Platz zu greifen habe und dass die Supernumerären davon auszuschließen sind. Die …

… bemerkte schließlich, dass das Gesamtkriegsbudget pro 1870 relativ mit jenem des Vorjahres gleich sei. Im vorigen Jahre habe inklusive der Marine das Extraordinarium 6,000.000 fr. betragen, für das nächste Jahr würde es mit Einschluss der voraussichtlichen Auslagen für die …

… das Extraordinarium 6,000.000 fr. betragen, für das nächste Jahr würde es mit Einschluss der voraussichtlichen Auslagen für die Marine nach Obigem 5,000.000 fr. betragen, für das Ordinarium werde aber wegen der Gagenerhöhungen um 1,000.000 fr. mehr präliminiert werden, so dass tale quale dieselbe Summe wie im Vorjahre sich ergibt. Er beantrage daher, von der …

… das Extraordinarium für das Heer in G…

… beraten und beschlossen. Das von den Delegationen schließlich beschlossene Extraordinarium für das Heer im Jahre 1870 betrug 3,818.500 fr., jenes für die …

… im Jahre 1870 betrug 3,818.500 fr., jenes für die Kriegsmarine 2,459.973 fr., Schreiben des …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 13

… gefassten Beschlüsse werde jedoch das Extraordinarium genau mit dem für das Vorjahr bewilligten Betrage in gleicher Höhe angesprochen werden. Das Ordinarium werde allerdings durch die Übertragung einzelner kleiner Posten aus dem Extraordinarium erhöht werden, es werde aber im Ganzen mit Ausnahme der für die Gagenerhöhung entfallenden Post nicht größer als jenes des Vorjahres sein. Das Ordinarium der Kriegsmarine

… sei etwas kleiner als jenes im Vorjahre, obgleich die Gagenerhöhung per 200.000 fr. darin bereits aufgenommen ist. Das Extraordinarium der Marine sei dagegen um zweieinhalb Millionen Gulden größer als im Vorjahre präliminiert worden, da im vorigen Jahre für Anschaffung von Schiffen nichts bewilliget wurde und die Quote, die hierfür systemmäßig auf zehn Jahre verteilt werden sollte, nunmehr für neun Jahre zu verteilen beantragt wird. Er habe erklärt, dass er dieser Anforderung nicht beistimmen könne, weil die finanzielle Lage diese Auslagen nicht gestattet. Der …

… dass nicht die obige Summe, sondern nur eine Million Gulden mehr als im Vorjahre einzustellen sei, und zwar als Ersatz für den Verlust des Kriegsschiffes „Radetzky“ und für die Gagenerhöhung. Der genannte …

… habe jedoch hierauf nicht eingehen wollen, weil er es für notwendig hielt, dass die Delegationen über die prinzipielle, auf mehrere Jahre verteilte Ergänzung des Standes der Kriegsschiffe ihr Votum im Ganzen abgeben, und weil er glaubte, dass der Ersatz für das verlorene …

… ihr Votum im Ganzen abgeben, und weil er glaubte, dass der Ersatz für das verlorene Kriegsschiff Radetzky als eine Erneuerung des bereits vorhanden gewesenen faktischen Bestandes der …

… als eine Erneuerung des bereits vorhanden gewesenen faktischen Bestandes der Kriegsmarine aus dem Ordinarium zu geschehen hätte. …

… Zum von den Delegationen beschlossenen und vom Kaiser sanktionierten Gesamtbudget siehe den gedruckten Staatsvoranschlag für 1870; das Ordinarium für das Heer betrug 71,845.857 fl., jenes für die …

… betrug 71,845.857 fl., jenes für die Kriegsmarine 7,373.312 fl.,…

… sei eine Kompanie Soldaten eingelegt worden, um die zwei Fabriken nicht dem Überfalle preiszugeben…

… . Für die Sicherheit der Stadt und der beiden angrenzenden Bezirke sei im ausreichenden Maße gesorgt. Wünschenswert sei es jedenfalls, und er müsse sich auch erlauben, hierauf einen positiven Antrag zu stellen, dass die Militärgarnison, die nur aus zwei in …

… stationierten Bataillonen besteht, vermehrt werde, weil noch die Abhaltung [] …

… die letzthin herangezogene Division Kavallerie noch in …

… einstweilen verbleiben und noch ein Regiment Infanterie dahin verlegt werden könnte.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… lebhaft unterstützen müsse, dass ein Infanterieregiment nach …

… disloziert werde, und zwar wäre es wünschenswert, dass hiezu ein nicht krainerisches Regiment bestimmt werde.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 5

… [] au. Vortrag wegen Verlegung eines Infanterieregimentes von …

… und der dortige Truppenkommandant diese Maßregel nicht für notwendig befinden…

… , erscheine es umso mehr wünschenswert, wenn von derselben abgesehen werden könnte, da dieselbe vom militärischen Standpunkte immerhin von mancherlei Unzukömmlichkeiten begleitet wäre und insbesondere eine Unterbrechung der regelmäßigen Arbeit und des Unterrichtes in den betreffenden Regimentern zur Folge hätte, die wegen der kurzen Präsenzzeit …

… beantragt worden sei und dass, da eine neuerliche Ruhestörung dort seither nicht mehr vorgekommen ist, unter der Voraussetzung, dass die herangezogenen zwei Kavallerieeskadronen, welche zur Verhütung von unerlaubten meetings jedenfalls ausreichen dürften, in …

… stationiert belassen würden, von der Verlegung eines Infanterieregimentes nach …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 28

… um ein Infanterieregiment unter den dermaligen Umständen noch für notwendig halte…

… allerdings die Verlegung von nur zwei Infanteriebataillonen beantragt hatte. …

… zwar verneint, dieselbe aber doch für notwendig hält, so könne es sich nur darum handeln, ob man die mit der fraglichen Maßregel verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten in militärischer Beziehung im richtigen Verhältnisse mit der Gefahr erkennt, die man eben durch die Maßregel vermeiden will, und nachdem die Kosten des Marsches eines Regimentes

… nicht beträchtlich sind und für diese Truppen nunmehr nach Inhalt des Berichtes zusagende Unterkunft ausgemittelt wurde, nachdem weiters der dermalige Truppenstand in …

… (1.200 Mann ohne der nicht in Anrechnung zu bringenden Artilleriebespannung) nicht einmal der Hälfte der Zahl, die nach dem Präsenzstande der …

… ) nicht einmal der Hälfte der Zahl, die nach dem Präsenzstande der Armee verhältnismäßig für …

… entfällt, gleichkommt, und es in einem Lande, wo die öffentliche Ruhe stets bedroht ist, nicht rätlich erscheinen kann, den Truppenstand so weit unter das Verhältnis herabsinken zu lassen, nachdem es weiters bei der dortigen Aufregung darauf ankommt, das Vorkommen von Exzessen im vorhinein zu vermeiden, nicht aber durch nachträglichen Militärzuzug Emeuten niederzuschlagen, und nachdem bei der vorliegenden Äußerung des …

… der au. Antrag zu stellen wäre, die Verlegung eines Regimentes oder doch von zwei Bataillons …

… oder doch von zwei Bataillons Infanterie Ag. zu gestatten, für den Fall aber, als …

… herbeigezogenen zwei Eskadronen Kavallerie gestatten zu wollen.…

… , wornach die so zersplitterte Garnison zur anderweitigen Verwendung bei Unruhen nicht mehr hinreiche. [] ihm nun vor, dass die [] falsch ist, denn es könne …

… sich ja doch nicht um die Niederwerfung einer allgemeinen Schilderhebung, einer Revolution, handeln, bei der die militärische Besetzung dieser Gebäude notwendig wäre, sondern doch nur um ein militärisches Einschreiten bei einem Krawalle handeln, wozu die vorhandene Garnison wohl zureichen dürfte.…

… meinte, dass wohl unter allen Umständen die Sorge für die Sicherheit der öffentlichen Anstalten und Kassen die militärische Bedeckung der genannten Gebäude im Falle von Unruhen bedinge und dass, wenn an mehreren Orten zugleich Ruhestörungen vorkämen, das zur Herstellung der Ordnung erforderliche Militär in genügender Stärke nicht mehr vorhanden sein wird. Da es nun klar erscheine, dass der …

… und die Meinung wegen der besorgten schlechten Garnisonsorte berichtiget wurde, glaube er unter diesen Umständen, dem Antrage des …

… , man braucht daher nur genügende militärische Kräfte, um zu verhindern, dass nicht bewilligte Tabors nicht dennoch zustande kommen. Dazu reiche aber der [] durch zwei Kavallerieeskadronen

… verstärkte Truppenstand aus. Die Verlegung eines …

… aus. Die Verlegung eines Infanterieregimentes nach …

… sage, er brauche schon den größten Teil der Laibacher Garnison zur Besetzung der öffentlichen Gebäude, so vergesse er doch, dass doch die Polizei in vorhinein von einer etwa beabsichtigten Schilderhebung in Kenntnis sein müsste und dass dann in 16 Stunden die erforderliche Militärmacht aus …

… gegen die Verlegung eines Infanterieregimentes nach …

… stimmen, jedoch die fernere Belassung der zwei Kavallerieeskadronen als opportun bezeichnen zu sollen.…

… noch keineswegs eine solche ist, dass man darüber beruhigt sein könnte, dass keine Ruhestörung mehr vorkommen wird, da abgesehen von den Attentaten auf Offiziere selbst in der Stadt …

… fügte noch bei, dass es ihm den Anschein mache, als wenn militärischerseits auf die Zurückziehung der zwei Eskadronen Husaren, die sie schon wiederholt in Anspruch nahmen, ein höheres Gewicht gelegt werde, als auf die Möglichkeit der Unterlassung der Verlegung eines …

… Husaren, die sie schon wiederholt in Anspruch nahmen, ein höheres Gewicht gelegt werde, als auf die Möglichkeit der Unterlassung der Verlegung eines Infanterieregimentes nach …

… . Die Bemerkung wegen der Erschwerung der Abrichtung erscheine ihm auch weit zutreffender bezüglich der Kavallerie. Dies seien aber nur Rücksichten zweiter Ordnung, bei den großen Kosten, die das …

… . Dies seien aber nur Rücksichten zweiter Ordnung, bei den großen Kosten, die das Militär erfordert, könne man doch begehren, dass es, wenn es darauf ankommt, zur Erhaltung …

… der öffentlichen Sicherheit verwendet wird. Im Lande sei unstreitig noch große Gärung vorhanden, und wenn die Truppen erst dann ins Land versetzt werden würden, wenn dennoch verbotene …

… vorgenommen werden sollte und die zwei Eskadronen Kavallerie in …

… durchzuführen und die zwei Kavallerieeskadronen zurückzubeordern,…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… dem 1. Jänner 1868 aus Staatsmitteln hergestellten oder akquirierten, im Besitze der Militärverwaltung befindlichen Immobilien in Gemäßheit der in der unter Ah. Vorsitze abgehaltenen Sitzung des gemeinsamen …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

Militärkommandanten zum Erscheinen angewiesen habe…

… hatte auf die Anfrage des Krakauer Militärkommandos v. 29. 6. 1869 wegen Teilnahme des Militärs an den Feierlichkeiten verfügt …

… der entsprechende Befehl war mit Telegramm v. 1. 7. 1869 dem Militärkommando übermittelt worden, alles in …

… telegrafisch an, im Sinne des Ministerratsbeschlusses vorzugehen und ersuchte gleichzeitig Beck um eine gleiche Weisung an den Krakauer Militärkommandanten, was nach eingeholter kaiserlicher Bewilligung auch geschah, alles in…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 17

… mit, dass es ihm gelungen sei, mit dem Verkaufe der hiezu bestimmten ärarischen Objekte und zwar des Zeughauses in der Renngasse, des Artilleriezeughauses auf der Seilerstätte, des alten Postgebäu…

… die au. Anträge wegen Errichtung eines k. k. Militärwachkorps für die Zivilgerichte in …

… beziehungsweise wegen Beibehaltung eines Teiles der in der Auflösung begriffenen Wiener Militärpolizeiwache zu erstatten beabsichtige…

… v. 8. 9. 1868 die Auflösung der Militärpolizeiwache und die Errichtung einer …

… mit Schreiben v. 16. 2. 1869 davon in Kenntnis gesetzt und die Aufstellung eines Militärwachkorps für die Zivilgerichte in Wien im Mai und Juni 1869 unter sukzessiver Auflösung der bestehenden …

… für die Zivilgerichte in Wien im Mai und Juni 1869 unter sukzessiver Auflösung der bestehenden Militärpolizeiwache angekündigt,…

… glaubte nämlich, dass es vom Standpunkte der Verfassung nicht außer Frage zu stehen scheine, ob im Bestande des Wehrgesetzes Militärpflichtige zur Ableistung ihrer Militärdienstpflicht in einem solchen Wachkorps lediglich im Wege der Organisation dieses letzteren, also im Verordnungswege, verhalten werden können. Der …

… nicht, dass der Organisierung dieses Militärwachkorps beziehungsweise der Ergänzung desselben aus zum …

… beziehungsweise der Ergänzung desselben aus zum k. k. Heere

… Assentierten irgendwelche konstitutionellen Bedenken entgegenstehen. Nach § 7 des Wehrgesetzes sei nämlich das stehende Heer nicht nur zur Verteidigung des Landes gegen äußere Feinde, sondern auch zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern verpflichtet. Nach den grundgesetzlichen Bestimmungen aus Anlass des Ausgleiches mit …

… ist aber die innere Organisation des gesamten Heeres der Ah. Verfügung …

… vorbehalten. Nun ist die Bestimmung, ob ein Teil des Heeres zu Zwecken der äußeren oder der inneren Sicherheit des Staates zu verwenden sei, eine Frage der inneren Organisation und daher dem Einflusse der Legislative entrückt. Es erscheine daher die Genehmigung der fraglichen …

… zu Zwecken der äußeren oder der inneren Sicherheit des Staates zu verwenden sei, eine Frage der inneren Organisation und daher dem Einflusse der Legislative entrückt. Es erscheine daher die Genehmigung der fraglichen militärischen Gefängniswache umso unbedenklicher, als es sich um nicht mehr als 80 Mann handle und als bei der …

… umso unbedenklicher, als es sich um nicht mehr als 80 Mann handle und als bei der Militärpolizeiwache, wo sie noch [], und bei der …

… findet den Zweifel denn doch nicht unberechtigt, ob angesichts der nur die Dienstleistung im Heere betreffenden Verpflichtung jemand speziell verpflichtet werden kann, in einem solchen, zum …

… betreffenden Verpflichtung jemand speziell verpflichtet werden kann, in einem solchen, zum Heere nicht gehörigen Wachkörper seiner Heeresdienstpflicht zu genügen. …

… v. 29. 7. 1869 die Aufstellung des fraglichen Wachkorps, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… von ihren Mitschwestern gefangen gehalten worden; nach Aufdeckung des Skandals musste Militär aufgeboten werden, um eine aufgebrachte Menge am gewaltsamen Eindringen in das Kloster zu hindern, siehe dazu den ausführlichen Bericht in…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… sich wegen der Einschaltung einer von demselben ausgehenden Verordnung betreffend die Organisierung des Rechnungsdienstes des k. k. Heeres und die Auflösung der Militärzentralbuchhaltung in das Reichsgesetzblatt an ihn (…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… mehr als 29 Jahre bei dem Militär und im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 10

… in Anregung gebrachten Frage der Provinzialisierung der Militärgrenze beziehungsweise Einverleibung derselben in das Ländergebiet der …

… schließlich zu erklären geruhten, dass Allerhöchstdieselben die Absicht haben zu verfügen, dass die Warasdiner zwei Regimentsbezirke, dann der Bezirk der 11. und 12. Kompanie des …

… zwei Regimentsbezirke, dann der Bezirk der 11. und 12. Kompanie des Szluiner Grenzregimentes, ferner die …

… , ferner die Militärgrenz[komm]unitäten von …

… als Militärgrenze aufgelöset werden und in die Zivilverwaltung übergehen, nachdem die Frage der Kontingentsleistung und der Quotenbemessung im Wege des vertragsmäßigen Übereinkommens der Vertretungskörper beider Reichshälften festgestellt sein wird. …

… Frage, ob gegen []gang der erwähnten [] Militärgrenzen [] Zivilverwaltung unter den obgedachten Modalitäten von Seite des Minister etwa Bedenken obwalten. Über die Motive des …

… im Laufe der gestrigen Beratung mit Bezugnahme auf Urkunden begründete Zugehörigkeit der Militärgrenze zu den …

… In dieser Voraussetzung dargetaner zweifelloser Zugehörigkeit der Militärgrenze zu den ungarischen Ländern findet der …

… umso unbedenklicher, als der faktischen Übergabe der erwähnten Gebietsteile der Militärgrenze in die Zivilverwaltung …

… Überblick über die wichtigste Literatur zum Komplex der Militärgrenze in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… Die aus zwei Kriegsschiffen bestehende Expedition startete Mitte Oktober 1868 von …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… und die Marine) über das weitere Vorgehen; ein Schiff wurde sofort zurückberufen, das zweite sollte seine Reise über Südamerika mit eingeschränktem Programm fortsetzen, der erforderliche Nachtragskredit sollte erst nach Rückkehr der gesamten Expedition eingereicht werden, Protokoll der Beratung…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 6

… []ung, dass in [] Ah. []nen Reichs[] Militärgrenze [] Spra[] …

… Zur Auflösung der Militärgrenze siehe MR. v. 14. 8. 1869/I.…

… sei eine [] von 500.000 fl. für die Militärgrenze eingesetzt…

… Zur Regelung der Quotenfrage bei der Provinzialisierung eines Teils der Militärgrenze siehe GMR. v. 13. 8. 1869/I,…

… Zum 1850 abgeänderten Grundgesetz der Militärgrenze MR. v. 5. 5. 1850/II,…

… Zur Militärgrenze Fortsetzung in MR. v. 14. 12. 1871/II.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… .“ Unter Dislozierung könne offenbar nicht die Verfügung über die Standorte der Truppen überhaupt gemeint sein, denn diese sei ein unbeschränktes Recht des …

… [teilte], indem er an diese Eröffnung seine Vorschläge in Betreff der Zusammensetzung der Kommission knüpfte, zugleich eine Skizze der wichtigsten der zur Entscheidung zu bringenden Vorfragen mit, die gewissermaßen das Programm für die ersten Stadien der Kommissionsverhandlungen zu bilden hätten. Im Eingange dieser Skizze erscheinen als Konferenzbeschlüsse vom 26. April l. J. folgende Punkte: 1. die gegenwärtige Entschädigung für Mannschaftsunterkünfte soll aus gemeinsamen Mitteln erhöht, 2. diese Entschädigung möglichst so bemessen werden, dass die Erbauer von Kasernen ihr Anlagekapital verzinst sehen, immerhin aber soll dieselbe 3. um mindestens 25 % geringer sein als der volle Entschädigungsbetrag, endlich soll 4. zur Ermittlung des Entschädigungsbetrages eine Kommission []. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… bittet, dass gegen die Presse baldigst sehr energische Maßregeln getroffen werden möchten. Er verkehre sehr viel mit Militärs höheren sowohl als niederen Ranges und mache die traurige Erfahrung, dass viele derselben durch die Presse schon ganz irregeworden sind und nicht wissen, woran sie sich halten sollen. Nachdem doch das Militär eine Stütze für die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 4

… mehrfache Lieferungen besorgt, sondern auch für die österreichische Armee und …

… und Marine verschiedene Artikel, als Visierblenden für die …

… verschiedene Artikel, als Visierblenden für die Artillerie, Panzerplatten für die Schiffe etc. geliefert. Ihre Leistungen seien von den …

… , Panzerplatten für die Schiffe etc. geliefert. Ihre Leistungen seien von den Militärbehörden stets als vorzügliche anerkannt worden. Dazu seien die Brüder Braun sehr achtenswerte und loyale Personen, die sich, allen politischen Umtrieben fern bleibend, bloß mit ihrem industriellen Beruf befassen und einen sehr guten Ruf genießen. Er könne daher den Antrag nur wärmstens unterstützen.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 1

… . Er glaube, dass mit entschiedenen Maßregeln vorgegangen werden müsse. Vor allem sei es notwendig, die Garnison in …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… findet zwar in den Propositionen die Einheit der Armee im Allgemeinen gewahrt, glaubt aber doch in der Bestimmung des Art. XI 5, wornach, wenn es sich …

… die reguläre Armee nachteilig zurückwirken würde. Es sei dies ein Gesichtspunkt von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, zumal die Quelle, aus welcher die Mittel für beide zu fließen haben, in letzter Auflösung doch immer eine und dieselbe bleibe. Im Übrigen habe er weitere Bedenken nicht.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 3

… geruhen den Punkt wegen der Inanspruchnahme der landtäglichen Ingerenz hinsichtlich der eventuellen künftigen Änderung des Maßstabes der Aufteilung des Rekrutenkontingentes auf das Land zur Sprache zu bringen. Dieser Punkt sei zwar nur prinzipieller Natur, es wäre aber doch namentlich wegen der Konsequenzen sehr nützlich, denselben auszuscheiden. Das Bezielte sei unklar, greife aber doch unzweifelhaft in das Wehrgesetz ein…

… das reichsrätlich bewilligte Rekrutenkontingent von der …

… die das Heer betreffenden Punkte des Ausgleiches…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 2

… , die Tschechen [] gute, ausdauernde und gelehrige Soldaten haben, die ihre Tapferkeit auf unzähligen Schlachtfeldern dargetan, als eine Vormauer gegen …

… erst kürzlich den Ah. Wunsch auszusprechen geruhten, dass er in seinem Amte ausharren soll, so sehe er – so wünschenswert es ihm wäre, diesen qualvollen Posten zu verlassen – als Militär es als seine Pflicht an, Anstand zu nehmen, …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band II: 1868–1871 Band II 24

… aufrecht erhalten und nur für den Fall, als die Revision in allen drei Ergänzungsbezirken durchaus nicht möglich wäre, um die Zustimmung zur Revision in dem …

… durchaus nicht möglich wäre, um die Zustimmung zur Revision in dem Ergänzungsbezirk 80, wo das Missverhältnis zwischen den zur Stellung berufenen und wirklich erschienenen Israeliten ein ganz außerordentliches ist, ersuchen zu sollen.…

… glaubt, die beanspruchte Zustimmung, „dass die Revision in den Ergänzungsbezirken 45, 57, 55, und zwar in jenen Stellungsbezirken, in welchen das Ergebnis der Assentierung der Israeliten am ungünstigsten ausgefallen, vorgenommen und auf die Israeliten allein beschränkt werde“, ablehnen und dabei beharren zu …

… sollen, dass in die Revision nur jene Stellungsbezirke einbezogen werden, welche die Hauptstellung mit Rückständen abgeschlossen haben, und dass diese Revision auf alle Stellungspflichtigen ohne Unterschied der Konfession auszudehnen sei. Der …

… wegen Vornahme einer Revision in den Ergänzungsbezirken 80, 30, 15 ist das …

… bereit, demselben beizustimmen, wenn diese Revision nur auf den Ergänzungsbezirk 80 beschränkt wird. Hinsichtlich der motivierten Anwendung der Militärexekution gegen die Angehörigen von Stellungsflüchtigen glaubt der …

… bei dem Ergänzungsbezirke Nr. 45 eintrifft, wo von 392 zur Stellung Erschienenen 14, also nur 3 %, assentiert worden sind.…

… Sämtliche diese Angelegenheit betreffende Akten sind nicht mehr vorhanden. Aus dem Protokollbuch lässt sich Folgendes rekonstruieren: Eine Revision der Stellung aus dem Jahre 1871 in den Ergänzungsbezirken 45 und 80 sowie im Ergänzungsrayon des …

… sowie im Ergänzungsrayon des 45. Infanterieregiments wurde verfügt…

… Eine Änderung in der Ergänzungsbezirkseinteilung wurde erst mit Zirkularverordnung v. 24. 1. 1873 verfügt,…

… der Grund dafür lag allerdings in den veränderten Bedingungen durch die Volkszählung des Jahres 1869 und durch die Auflösung der Militärgrenze, diese Änderung betraf hauptsächlich die …

… und Armee, auf das Ah. Kaiserhaus und auf die Ah. Person …

… Nach den Vorschriften über die Anstellung von Militärbewerbern um Posten im Zivilstaatsdienste dürfen auf den für …

… um Posten im Zivilstaatsdienste dürfen auf den für Militärs vorbehaltenen Dienstposten zunächst nur diejenigen unterbracht werden, welche in die Kategorie ad a bis e des Gesetzes vom Jahre 1853 einverleibt sind, d. h. unter die unbedingt qualifizierten Bewerber gehören…

… auch aspiriert und annehmen wird. Die Erfahrung lehre das Gegenteil. Es geschehe fort und fort, dass namentlich zu Gefangenaufsehern ernannten Militärs die Ernennung nicht konveniert und dass die Behörde, da die Betreffenden häufig bei sehr entfernten …

… die Ernennung nicht konveniert und dass die Behörde, da die Betreffenden häufig bei sehr entfernten Regimentern dienen, nach monatelangem Warten in die Kenntnis gelangt, dass der Ernannte den verliehenen Posten abgelehnt hat. Es sei auch begreiflich, wenn einem …

… dienen, nach monatelangem Warten in die Kenntnis gelangt, dass der Ernannte den verliehenen Posten abgelehnt hat. Es sei auch begreiflich, wenn einem Feldwebel, …

… , Wachtmeister oder …

… oder Oberfeuerwerker eine Gefangenaufseherstelle nicht zusagt. Abgesehen von dem traurigen Aufenthalte in einem Gefangenhaus oder einer Strafanstalt und dem bei Tag und Nacht ruhelosen Dienste eines Aufsehers, ist derselbe jeden Moment tätlichen Angriffen ausgesetzt, und man muss sich nur wundern, wie sich noch Leute finden, die von jeder anderweitigen Hilfe so verlassen sind, da sie dennoch solche Posten anstreben und annehmen. …

… dagegen geht von der Ansicht aus, dass mit der ersten definitiven Anstellung des Militärbewerbers auf einen Zivilposten die Ingerenz des …

… [] Zivilpostens nicht [] seine Militärqualifikation an, er ist Zivilist geworden und kann auch auf jene Stellen befördert werden, zu denen er nach seiner Eignung und seinen Verdiensten berufen erscheint. Es sei dies eine Frage von großem Gewicht für die ganze Gefangendisziplin. Nach Abschaffung der Kettenstrafe und der verschiedenen Repressionsmittel und bei Einführung der Arbeit, behufs welcher die Mehrzahl der Häftlinge in den Besitz von Werkzeugen gesetzt werden muss, ist die Aufrechthaltung der Ordnung und Disziplin nur dann denkbar, wenn vollkommen verlässliche Aufseher zur Verfügung stehen. Der Dienst eines solchen Mannes ist höchst gefahrvoll und gewiss lästiger als jener eines Unteroffiziers in der …

… in der Truppe. Die Verdienste, die sich so ein Mann erwirbt, müssen doch berücksichtigt werden. Andererseits ist es nicht möglich, verlässliche Individuen auf eine andere …

… Die Frage gehe dahin, ob die Behörden bei Ernennungen unter allen Umständen auf Militärs angewiesen sind, oder ob schon angestellte Diener in Berücksichtigung gezogen werden können. Er glaube, dass diese Frage sowohl durch das Gesetz vom Jahre 1853 als durch den neuen Gesetzentwurf in dem Sinne gelöst sei, dass die schon im Staatsdienste stehenden beeideten Diener ohne Rücksicht auf die vorgemerkten …

… angewiesen sind, oder ob schon angestellte Diener in Berücksichtigung gezogen werden können. Er glaube, dass diese Frage sowohl durch das Gesetz vom Jahre 1853 als durch den neuen Gesetzentwurf in dem Sinne gelöst sei, dass die schon im Staatsdienste stehenden beeideten Diener ohne Rücksicht auf die vorgemerkten Militärs ernennungsfähig sind. Gefangenaufseher seien aber schon beeidete, definitiv angestellte Staatsdiener. Im …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , die als reine Belohnung für seinen Wahlaufruf an das Offizierskorps zur Unterstützung der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… wo die Erfahrung gezeigt habe, dass wenn nicht genau erwogene Maßregeln getroffen werden, es leicht zu Konflikten und Gewaltakten kommen könne, welchen vorzubeugen sich umso mehr empfehle, als bei der Unmöglichkeit, erneuert Truppen in größerem Maße zu verwenden, auf den Erfolg einer militärischen Repression nicht zu rechnen sein würde, eine solche daher entschieden ausgeschlossen bleiben muss, um Kompromittierungen zu vermeiden. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… [bei], dass nach der Versicherung des Militärkommandanten aus militärischen Gründen eine überlegene Militärmacht konzentriert werden müsste, was nicht nur mit vielen Kosten, sondern auch mit großem Aufsehen verbunden wäre. Der …

… und Fahren stationierten Tiroler Jäger zu verwenden, was bei der bestehenden Eisenbahnverbindung ganz gut möglich ist. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… Ah. Ihre besondere Befriedigung über diesen auf das Heer und auf die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 23

… ist in der [] den Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere, [der], als er im Jahre 1869 eingebracht wurde, gar nicht zur Verhandlung kam, und im Jahre 1870 neuerdings eingebracht, wohl zwei Ausschusssitzungen erlebte, wegen der Auflösung des …

… für die Armee im Interesse der Heranziehung und Erhaltung tüchtiger …

… im Interesse der Heranziehung und Erhaltung tüchtiger Unteroffiziere.…

… zum baldigen Zustandekommen des Gesetzes wegen Anstellung ausgedienter Unteroffiziere drängte, …

… Die Wirkung desselben sei schon nach der bloßen Einbringung dadurch zu Tage getreten, dass sich zahlreiche Unteroffiziere zur Reengagierung meldeten, und um Dienstprämien bewarben. Ebenso zeigte sich aber die Folge des erschütterten Vertrauens auf das Zustandekommen des Gesetzes, indem im Jahre 1871 die Zahl der sich um Dienstprämien bewerbenden …

… zur Reengagierung meldeten, und um Dienstprämien bewarben. Ebenso zeigte sich aber die Folge des erschütterten Vertrauens auf das Zustandekommen des Gesetzes, indem im Jahre 1871 die Zahl der sich um Dienstprämien bewerbenden Unteroffiziere bedeutend abgenommen hat. Aus diesem Grunde gedenkt der …

… fungierten nämlich zufällig in der vorigen Reichsratssession als Mitglieder des Ausschusses, welcher sich über einige ziemlich einschneidende Änderungen geeinigt hat, namentlich in der Richtung, um den schwerfälligen Apparat des Vormerkungs- und [Zu]weisungssystems zu beseitigen. Dieses System sei mit Misslichkeiten ohne Ende verbunden, und mache die Ernennung eines Amtsdieners zu einer höchst schwierigen und komplizierten Aktion. Der Ausschuss hatte im Interesse der Sache die Intention, den Vorgang dahin zu vereinfachen, dass der Unteroffizier von der …

… von der Militärbehörde ein Zertifikat …

… über seine Qualifikation erhält, und mit diesem bei der verleihenden Behörde in Bewerbung tritt, welche ihn in Vormerkung nehmen muss, und solange, als qualifizierte Militärbewerber in der Vormerkung stehen, an diese gebunden ist. Die offizielle Zuweisung hätte hiernach ganz aufhören sollen, dem …

… in der Vormerkung stehen, an diese gebunden ist. Die offizielle Zuweisung hätte hiernach ganz aufhören sollen, dem Unteroffiziere wäre ein ius quaesitum auf Berücksichtigung gesetzlich eingeräumt, aber zugleich freigestellt worden, sich dort zu bewerben, wo er es für gut findet. …

… macht aufmerksam, dass dieser Gesetzentwurf gleich allen auf die gemeinsame Armee bezüglichen Gesetzen mit der …

… bezeichneten Übelstand be[trifft] so sei vielleicht dem Ausschuss nicht mitgeteilt worden, [dass] in der Durchführungsvorschrift zu diesem Gesetz das preußische Prinzip akzeptiert wurde, [dem]nach der Unteroffizier, der anspruchsberechtigt zu sein glaubt, beim …

… ) um die Anerkennung seines Anspruchs einschreitet, von diesem im Einvernehmen mit dem Minister jenes Ressorts, in welchem der Unteroffizier angestellt werden will, ein Zertifikat erhält, und sich sodann in Kompetenz setzt. In dieser Durchführungsvorschrift wurde auch die Art und Weise der Verständigung von Aperturen durch die Bestimmung festgestellt, dass von Seite des …

… []weitere Bezeichnung der [] auf welche den Unteroffizieren Anspruch eingeräumt werden soll, worauf sich die Intentionen des Ausschusses richteten. Der unbedingte Anspruch der Unteroffiziere auf höhere Bedienstungen mit Beamtencharakter werde nicht durchzusetzen sein. …

… versichert, dass der Ausschuss sich nur von den besten Absichten für die Armee, und speziell für das Interesse der …

… , und speziell für das Interesse der Unteroffiziere habe leiten lassen. Die frühere …

… habe leiten lassen. Die frühere Militärcharge hätte bei Bewerbung um Beamtenposten unter übrigens gleichen Umständen überall den Vorzug vor allen anderen Bewerbern mit sich zu bringen. Der …

… hätte bei Bewerbung um Beamtenposten unter übrigens gleichen Umständen überall den Vorzug vor allen anderen Bewerbern mit sich zu bringen. Der Unteroffizier müsse aber den mit dem Zivilposten verbundenen Dienst erst lernen, dann gebühre ihm der Vorzug vor andern. Man könne beispielsweise einem …

… müsse aber den mit dem Zivilposten verbundenen Dienst erst lernen, dann gebühre ihm der Vorzug vor andern. Man könne beispielsweise einem Unteroffizier nicht sofort den Posten eines Sekretärs bei einer …

… zu einem diesfälligen legislativen Ausspruch nicht für kompetent erachtete, mittelst Resolution sich für die Verpflichtung der Gemeinden aussprach, Unteroffiziere auf Kommunaldienstposten zu unterbringen. Der …

… []ger zu irgend[] []nstellung aufgedrungen, [und] nur dem befähigten Unteroffizier der Vorzug eingeräumt werden. Dann wäre aber eine Kontrollmaßregel erforderlich, um dem Anstellenden nicht einen zu weiten Spielraum in der Richtung zu lassen, andere Bewerber etwa immer befähigter zu finden. Auch glaube er, dass man das Materiale etwas [unter]schätzt. Man dürfe nicht die …

… der Vorzug eingeräumt werden. Dann wäre aber eine Kontrollmaßregel erforderlich, um dem Anstellenden nicht einen zu weiten Spielraum in der Richtung zu lassen, andere Bewerber etwa immer befähigter zu finden. Auch glaube er, dass man das Materiale etwas [unter]schätzt. Man dürfe nicht die Unteroffiziere der Vergangenheit, sondern müsse jene ins Auge fassen, welche uns die Zukunft bringen wird. Der …

… bemerkt, für die Armee sei es schon von großem Wert, wenn die Unteroffiziere erfahren, dass das Gesetz überhaupt eingebracht worden ist. Der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 36

… auf Grund der Bestimmungen des § 13 desselben im verfassungsmäßigen Wege zur Feststellung des zur Erhaltung des stehenden Heeres und der …

… und der Kriegsmarine in der im § 11 mit 800.000 Mann normierten Stärke, mit Rücksicht auf das eingeführte Kader- und Ausbildungssystem, dann für die …

… in der im § 11 mit 800.000 Mann normierten Stärke, mit Rücksicht auf das eingeführte Kader- und Ausbildungssystem, dann für die Ersatzreserve, geschritten wurde, ist bei Einbringung der Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf „womit die Aushebung der zur Erhaltung des …

… , geschritten wurde, ist bei Einbringung der Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf „womit die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden Heeres (…

… (Kriegsmarine) und der …

… ) und der Ersatzreserve erforderlichen Rekrutenkontingente im Jahre 1869 bestimmt wird“, in der beigefügten Begründung unter Anhandgabe einer Berechnung den Vertretungskörpern der im …

… [] [stehenden] Heeres [] gesetzlich festgestellten [] die jährliche Einstellung des Rekrutenkontingents 95.474 Mann für das …

… [] gesetzlich festgestellten [] die jährliche Einstellung des Rekrutenkontingents 95.474 Mann für das stehende Heer, und 9.547 Mann für die …

… , und 9.547 Mann für die Ersatzreserve sich als unbedingt notwendig darstellt.…

… wird aufgefordert, in Erwägung des Umstandes, dass das im Grunde des § 13 Alinea 1 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 mit 95.474 Mann jährlich ermittelte Gesamtkontingent für das stehende Heer und die …

… und die Kriegsmarine in den Jahren 1869 und 1870 nicht vollständig bewilligt und abgestellt wurde, und das Gleiche auch für das Jahr 1871 der Fall sein wird, und dass trotz dieser tatsächlichen Minderstellung doch schon in diesem Jahre der mit 800.000 Mann gesetzlich (§§ 11 und 13 des Wehrgesetzes) bestimmte Truppenstand überschritten sein wird, die ursprünglich im Jahre 1869 erfolgte Berechnung der Gesamtkontingente der genauesten Überprüfung zu dem Ende zu unterziehen, damit nicht mehr als das nach dem Wehrgesetze zur Erhaltung des …

… in den Jahren 1869 und 1870 nicht vollständig bewilligt und abgestellt wurde, und das Gleiche auch für das Jahr 1871 der Fall sein wird, und dass trotz dieser tatsächlichen Minderstellung doch schon in diesem Jahre der mit 800.000 Mann gesetzlich (§§ 11 und 13 des Wehrgesetzes) bestimmte Truppenstand überschritten sein wird, die ursprünglich im Jahre 1869 erfolgte Berechnung der Gesamtkontingente der genauesten Überprüfung zu dem Ende zu unterziehen, damit nicht mehr als das nach dem Wehrgesetze zur Erhaltung des stehenden Heeres und der …

… [Kriegsmarine] in der Maxi[malstä]rke von 800.000 Mann [gesetz]lich erforderliche Jahreskontingent in Anspruch genommen und zur tatsächlichen Stellung gebracht werde.“…

… ersucht, unter Zugrundelegung der demselben zur Verfügung stehenden Daten, über den Stand des stehenden Heeres und der …

… und der Kriegsmarine, eine vollkommen detaillierte Nachweisung über die, unter Voraussetzung der Aufrechthaltung des vorerwähnten Gesamtjahreskontingentes von 95.474 Mann, sich darstellende Standesbewegung, während der Dauer der Wirksamkeit des gesetzlich festge…

… stellten Kriegsstandes in den Jahren 1871 bis inklusive 1879 mit den allfälligen nötigen Erläuterungen verfassen zu lassen, um mittelst selber eventuell dartuen zu können, dass auch bei Beachtung der vorhandenen Faktoren zur Erhaltung des stehenden Heeres in der erwähnten gesetzlichen Stärke noch fortan die Einstellung eines jährlichen Gesamtkontingents von 95.474 Mann erforderlich sei. Diesem Ansuchen hat das …

… entsprochen. Aus der mitgeteilten bezüglichen tabellarischen Nachweisung über die Standesbewegung in den Jahren 1871 bei einschließlich 1879 ist zu ersehen, dass in Folge a) der Einbeziehung des Grundbuchsstandes der beiden Warasdiner Grenzregimenter in den Rahmen des für das …

… in den Rahmen des für das stehende Heer – exklusive der …

… durchgeführten Abstellung aller kriegsdiensttauglichen Wehrpflichtigen der vorgeführten [] Altersklassen, der Grundbuchsstand des …

… der vorgeführten [] Altersklassen, der Grundbuchsstand des Heeres und der …

… und der Kriegsmarine vom Jahre 1872 angefangen, bis zum Jahre 1876 die Kriegsstärke von 800.000 Mann progressiv bis beiläufig um 42.000 Mann übersteigen, dann aber binnen Jahresfrist wieder unter die festgestellte Kriegsstärke zurücksinken wird, und mit Schluss des Jahres 1879 die vollständige Kriegsstärke von 800.000 Mann nicht vollständig erreicht sein wird. Weiter zeigt diese Nachweisung, dass andererseits der Stand des …

… vom Jahre 1872 angefangen, bis zum Jahre 1876 die Kriegsstärke von 800.000 Mann progressiv bis beiläufig um 42.000 Mann übersteigen, dann aber binnen Jahresfrist wieder unter die festgestellte Kriegsstärke zurücksinken wird, und mit Schluss des Jahres 1879 die vollständige Kriegsstärke von 800.000 Mann nicht vollständig erreicht sein wird. Weiter zeigt diese Nachweisung, dass andererseits der Stand des Heeres, der …

… , der Kriegsmarine und der …

… und der Ersatzreserve zusammengenommen den für alle diese Teile der …

… zusammengenommen den für alle diese Teile der Wehrkraft gesetzlich bemessenen Gesamtstand von 895.474 Mann während der ganzen Periode bis zum Jahre 1879 …

… [als das vor]ige Kontingent) für die Ersatzreserve a) für die im …

… 3.929 Mann. In dem Gesetzentwurfe über die Bewilligung zur tatsächlichen Aushebung der Rekruten wäre daher diese Ziffer einzustellen.…

… in der Art [ab]geändert werden sollte, dass die Wehrpflichtigen aus …

… die unbedingte Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des im Jahre 1869 vereinbarten Gesamtkontingentes von 95.474 Mann für das stehende Heer, und von 9.547 Mann für die …

… , und von 9.547 Mann für die Ersatzreserve hervorgehoben wurde, und selbst auch die Unterteilung dieser Kontingente zwischen den im …

… den aus der Beilage ersichtlichen Gesetzentwurf, womit die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden Heeres (…

… (Kriegsmarine) und der …

… ) und der Ersatzreserve erforderlichen Kontingente für das Jahr 1872 bewilligt wird, ausgearbeitet.…

… womit die aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung erfolgte Repartition der zur Erhaltung des stehenden Heeres und der …

… und der Ersatzreserve vereinbarten Rekrutenkontingente genehmigt und die Aushebung derselben im Jahre 1872 bewilligt wird…

… [standes der Kavallerie] zur Sprache.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… , um sie augenblicklich aufhören zu machen, obwohl ihm damals die Militärmacht nicht unterstand, ja er in dieser Beziehung sogar mit manchen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… ins Einvernehmen gesetzt, und glaube, den diesfälligen Wünschen in weiterem Maße entsprochen zu haben, als es jemals früher der Fall war. Ein einziger Punkt sei geblieben, über den noch eine Differenz besteht. Dieser betrifft die Aufnahme der Bestimmung, dass, wenn eine Militärperson vor einem Zivilstrafgericht als Zeuge zu erscheinen hat, der sie begleitende …

… vor einem Zivilstrafgericht als Zeuge zu erscheinen hat, der sie begleitende Offizier das Recht …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… hat seitdem wesentliche Fortschritte gemacht. Es wird mit aller Kraft dahin gearbeitet, Beiträge von Stiftern zu gewinnen, und durch das Heranziehen der Offizierskorps der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 3

… mungen zur Sicherstellung des erhöhten Friedensstandes der 25 Kavallerieregimenter bemerkbar gewordenen Gegensatz zwischen den Anschauungen des …

… beschließt, den Zwischensatz mit den Worten „als“ bis einschließlich „muss“ zu streichen und nach dem Worte „sich“ einzuschalten „bei den Kavallerieregimentern.“ Im Übrigen wird der Paragraf unverändert akzeptiert. Die Paragrafen 2, 3 und 4 werden unverändert zum Beschlusse erhoben. …

… [verliest] den beiliegenden Gesetzentwurf betreffend die [Deckung] des Bedarfes an Pferden bei einer Mobilisierung für das stehende Heer und die …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… a) eine Abänderung des § 30 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 in der Richtung anstreben, dass die Aufteilung des Rekrutenkontingents nicht nach der Ziffer der Bevölkerung, sondern nach der Zahl der Wehrfähigen zu erfolgen habe oder …

… bei Verteilung des Kontingents auf die einzelnen Länder weniger als bisher belastet werde.…

… reformierten Militäreinquartierungswesens siehe …

… die geeigneten Schritte zu empfehlen, damit auch die Gemeinde-, Bezirks- und Landesvertretungen zur Berücksichtigung gedienter Unteroffiziere herangezogen werden, wieder fallen gelassen worden ist, und zwar aus dem Grunde, weil eine Garantie für die Annahme der Resolution im Plenum bei den mehrseitig obwaltenden Kompetenzbedenken nicht vorhanden ist, und eine Ablehnung im Plenum der Sache selbst nur schaden würde, indem die Gemeinden und andere autonome …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… [schließung] [] Einbringung des [Gesetz]entwurfes wegen [Komplettierung] des erhöhten Bedarfes an Mannschaft [der] Kavallerieregimenter durch …

… durch Reservisten als Regierungsvorlage bei dem …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… ], diesen Zweig der Ver[waltung] aus der Hand zu geben. Die Militärverwaltung leide bezüglich …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 4

… Gesetzes über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere, und namentlich der § 5 des Ausschussantrags vom …

… als nicht günstig für das Interesse der Unteroffiziere bezeichnet, und dass …

… die politische Kommission entweder um zwei Militärs verstärkt oder wird diese Kommission zwei …

… verstärkt oder wird diese Kommission zwei Militärs, und zwar den GdK. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 10

… , wie bezüglich des Gesetzentwurfes wegen der Zivilversorgung der Unteroffiziere nunmehr werde vorgegangen werden, …

… kein Anstand gegen das Zurückkommen auf den Antrag des Abgeordnetenhausausschusses obwalte. Er habe diesfalls schon Fühlung genommen und sei der vollsten Geneigtheit begegnet. Es sei nur der Übelstand, dass sich in der politischen Kommission augenblicklich keine Militärs befinden. Dem sollte aber heute durch die Wahl des Generals …

… durch seine Vorarbeiten daran Anteil habe, sei dies jedenfalls nur sehr anerkennenswert. Es wäre auch schade, wenn durch die unzweckmäßige Rechbauersche Amendierung der Bestimmung wegen der Manipulationsbeamtenposten der Zweck wieder nur unvollkommen erreicht würde. Die Reservierung von Kanzleiposten sei für die Armee von höchster Wichtigkeit, sie entspreche aber auch dem Interesse der Ämter. Jedenfalls sei die Anstellung tüchtiger Unteroffiziere, die ja die erforderlichen Kenntnisse haben müssen, für den Manipulationsdienst besser, als wenn solche Stellen, wie dies bisher sehr häufig geschehe, an Personen vergeben werden, die bezüglich ihrer Eig…

… aus Anlass des Ah. Denselben vorliegenden Antrages wegen Kreierung von Postamtsexpedientenstellen die Aufklärung zu erhalten, ob diese Posten zu den für vorgemerkte Unteroffiziere reservierte Stellen gehören sollen, da auch die Unterbringung verdienter Diurnisten auf solche Posten in Aussicht genommen werde. Der …

… [laubt sich zu] bemerken, dass [] Kreierung dieser Posten [] die Rücksicht auf [die] Unterbringung von Unteroffizieren und Kondukteuren geleitet habe. Insoferne es sich um Diurnisten handle, erscheine es zweckmäßig und entspreche auch dem tatsächlichen Verhältnisse, dass …

… und Kondukteuren geleitet habe. Insoferne es sich um Diurnisten handle, erscheine es zweckmäßig und entspreche auch dem tatsächlichen Verhältnisse, dass Unteroffiziere für die in der Regel länger dauernde Zwischenzeit bis zur Erlangung einer definitiven Anstellung zuerst als Diurnisten in Verwendung genommen werden. Dadurch geht aber den betreffenden …

… für die in der Regel länger dauernde Zwischenzeit bis zur Erlangung einer definitiven Anstellung zuerst als Diurnisten in Verwendung genommen werden. Dadurch geht aber den betreffenden Unteroffizieren der Charakter als Vorgemerkte durchaus nicht verloren, und es handle sich nur darum, dass sie in dieser Weise früher als sonst überhaupt einen Bezug erlangen. …

… verwendete Unteroffiziere auch wirklich die gesetzlichen Erfordernisse zum Anspruche auf Zivilbedienstungen haben, weil nichts schädlicher für die Armee wirke, als wenn zwar gediente, aber nicht in diesem Sinne qualifizierte …

… auch wirklich die gesetzlichen Erfordernisse zum Anspruche auf Zivilbedienstungen haben, weil nichts schädlicher für die Armee wirke, als wenn zwar gediente, aber nicht in diesem Sinne qualifizierte Unteroffiziere angestellt werden und …

… angestellt werden und Unteroffiziere mit der erforderlichen längeren Präsenzzeit unberücksichtigt bleiben.…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 7

… kommandierten Militärabteilungen den …

… den Sanitätsdienst unentgeltlich geleistet hat. Wie sich aus den Belegen ergibt, hat sich in diesen drei Jahren, jährlich durch acht Tage eine …

… unentgeltlich geleistet hat. Wie sich aus den Belegen ergibt, hat sich in diesen drei Jahren, jährlich durch acht Tage eine Kompagnie in …

… unentgeltlich Behandelten, nicht sehr groß gewesen sein mag, geht schon daraus hervor, dass über die Anzahl nichts gesagt wird. Nach dem bestehenden Normale vom Jahre 1859 sind alle angestellten Zivilärzte verpflichtet, wo ein Militärarzt nicht besteht, sich der Aufforderung des …

… nicht besteht, sich der Aufforderung des Militärkommandanten zur Behandlung erkrankter Soldaten nicht zu entziehen.…

… , dass über den Wunsch der Militärorgane und des …

… und der durch die Kriegführung der Neuzeit bedingten raschen Mobilisierung der Armee. Deshalb fühle er sich von seinem Standpunkt verpflichtet, die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes neuerlich hervorzuheben. Der …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 24

… vor: Behufs Anbahnung einer Revision der Vorschriften über die Bequartierung des Heeres fand im Jahre 1869 eine Korrespondenz zwischen dem …

… hat hiebei weiter erörtert, dass falls dieser Beschluss nicht ein feststehender ist, er sich mit dem Grundsatze, dass die infolge der Revision der Vorschrift über die Einquartierung des Heeres erwachsenen Auslagen gemeinsam sind, nicht vereinigen könne, und zwar aufgrund des ungarischen Gesetzartikels XII ex 1867 und des darauf basierten Gesetzes vom 21. Dezember 1867 über die gemeinsamen Angelegenheiten.…

… beruft sich auf die bezüglich der Einquartierung des Heeres bereits unter dem Ah. Vorsitze …

… [sprechend], dass durch die Er[höhung] der Einquartierungs[gebühr] die Lust zum Baue der [Kasernen] die sich auf solche Weise besser rentieren werden, angeregt wird, und dass dies [den] Interessen des …

… ] die sich auf solche Weise besser rentieren werden, angeregt wird, und dass dies [den] Interessen des Militärs nur förderlich sein kann, da bekanntermaßen die Kasernierung zur Erhaltung der Disziplin des …

… nur förderlich sein kann, da bekanntermaßen die Kasernierung zur Erhaltung der Disziplin des Heeres wesentlich beiträgt. Um diesen letzteren Zweck zu erreichen, würde der …

… , wenn in eine Erhöhung der Bequartierungsgebühr nicht eingegangen werden sollte, in die Notlage versetzt werden, auf eigene Kosten Kasernen zu bauen, wodurch das gemeinschaftliche Budget mehr belastet werden würde, als durch eine Erhöhung der Einquartierungsgebühr. Der …

… welchem die Auslagen der Bequartierung des Militärs als gemeinsame Kosten anzusehen seien, in dem Umstande nicht gefunden werden könne, dass die Höhe dieser Gebühr geändert wird, daher er es als eine gemeinsame Auslage behandeln und im Zwecke des Erhaltes von …

… als gemeinsame Kosten anzusehen seien, in dem Umstande nicht gefunden werden könne, dass die Höhe dieser Gebühr geändert wird, daher er es als eine gemeinsame Auslage behandeln und im Zwecke des Erhaltes von Kasernen, auf Erhöhung der Bequartierungsgebühr antrage, wobei er auf die diesfalls in …

… gemachten Erfahrungen hinweist, dass im Falle der Bewilligung der Erhöhung der Einquartierungsgebühr die Erbauung von Kasernen seitens der Gemeinden etc. leichter zu erreichen wäre. Der …

… bekanntermaßen sehr wenige Kasernen bestehen, dass also die …

… in der Erhöhung der Einquartierungsgebühr das Mittel erblicken mag, um mehrere Kasernen daselbst auf Kosten auch der diesseitigen …

… [] zu schaffen und [zu] erhalten. Die für die bei der Bequartierung des Militärs gezahlte Vergütung ist nicht als [ein] eigentlicher Quartierzins, das ist als eine Entschädigung für den Quartierraum, sondern vielmehr als eine Entschädigung für das beigestellte Service und Stroh anzusehen. Durch die Erhöhung der Bequartierungsgebühr wird weder das …

… gezahlte Vergütung ist nicht als [ein] eigentlicher Quartierzins, das ist als eine Entschädigung für den Quartierraum, sondern vielmehr als eine Entschädigung für das beigestellte Service und Stroh anzusehen. Durch die Erhöhung der Bequartierungsgebühr wird weder das Militär in eine bessere Lage bezüglich der Quartiere versetzt, noch die Baulust zu …

… in eine bessere Lage bezüglich der Quartiere versetzt, noch die Baulust zu Kasernen angeregt werden. Die Erfahrung lehrt, dass bereits gebaute …

… angeregt werden. Die Erfahrung lehrt, dass bereits gebaute Kasernen lange Zeit unbelegt bleiben, und auf dem flachen Lande …

… lange Zeit unbelegt bleiben, und auf dem flachen Lande Kasernen öfters eingeäschert werden. Durch die Erhöhung der Bequartierungsgebühr wird eigentlich kein Zweck erreicht. Er müsse daher auch gegen eine Erhöhung der Bequartierungsgebühr stimmen. …

… bemerkt darauf, dass auch ärarische Kasernen zeitweise leer stehen, dies aber doch den Grundsatz nicht schwächt, dass die Kasernierung des …

… zeitweise leer stehen, dies aber doch den Grundsatz nicht schwächt, dass die Kasernierung des Militärs sich als unentbehrlich darstellt. Er setzt hiebei auseinander, dass Rücksichten der Billigkeit für die Erhöhung der Einquartierungsgebühr und dafür sprechen, dass diese Erhöhung auf gemeinsame Kosten zu geschehen hätte, weil dadurch militärischerseits Vor…

… den Antrag, dass zur Erreichung des militärischerseits hervorgehobenen Zweckes des Erhaltens möglichst vieler Kasernen für das …

… für das Militär, welches in nicht ärarische Kasernen bequartiert wird, und nur für das in solche …

… , welches in nicht ärarische Kasernen bequartiert wird, und nur für das in solche Kasernen bequartierte …

… bequartierte Militär eine Erhöhung des Schlafkreuzers auf gemeinsame Kosten bewilligt werde, und schlägt daher folgende Formulierung vor: „Die Erhöhung des Schlafkreuzers auf gemeinsame Kosten wird in allen jenen …

… [] [zu]gestanden, in welchen [zur Be]quartierung der Mannschaft Kasernen zur Verfügung gestellt werden.“…

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 1

… ge[wählt wird,] die Militärverwaltung noch immer ein [] Gewicht darauf legen müsste, dass über …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… ergänzenden 25 Kavallerieregimenter;…

… betreffend die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… den bei weiten größten Teil seiner Dienstzeit im k. k. Heere zugebracht, der kompetenten Würdigung zu unterziehen und eventuell die Gnade …

… erst nach seinem Austritt aus der aktiven Dienstleistung beim k. k. Heere geheiratet, und der Unfall ihn während der Landwehrdienstleistung betroffen hat, keine Versorgungspflicht obliegt. …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 2

… , welcher sich den Wahlagitationen der nationalfeudalen Partei gegenüber in so loyaler Weise benommen, und als durch 59 Jahre der kaiserlichen Armee angehöriger Veteran einen Aufruf an seine Kameraden im böhmischen Großgrundbesitze erlassen hat, worin er sie an ihre Pflicht erinnert, bei der bevorstehenden Wahl im Sinne der …

… sei über 80 Jahre alt, habe zwölf Söhne gehabt, wovon einige auf dem Felde der Ehre geblieben sind, zwei schwer verwundet wurden, und noch andere als brave Offiziere in der Armee dienen, und sei eine so bekannte Persönlichkeit, dass es nicht notwendig …

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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band III: 1871–1879 Band III 5

… Stellungnahmen seitens des Militärs und umfangreiches Material dazu in …

… Auf die Wünsche der Militärverwaltung wurde selbstverständlich alle Rücksicht genommen. Allerdings habe der …

… Zur grundsätzlich seitens der Armeeführung angestrebten Doppelgleisigkeit bei Eisenbahnprojekten und den in der Regel dagegenstehenden ökonomischen Überlegungen siehe u. a. das entsprechende Material in …

… bringt die mit Ah. Entschließung vom 19. l. M. erfolgte Ah. Sanktionierung des Gesetzes betreffend die Verleihung von Zivilanstellungen an gediente Unteroffiziere zur Kenntnis der …

… über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere in …

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