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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 1

… [] Der Hagensäge [steht] aufgrund eines Erkennt[nisses] der Bezirkshauptmannschaft Salzburg ex 1885 das unentgeltliche Wasserbezugsrecht aus dem genannten Bache zum Werksbetriebe zu, wogegen der damalige Sägebesitzer die Wasserableitung reversmäßig als eine freiwillige Gestattung des Ärars anerkannte, das auch bis zum Jahre 1908, in welchem die Säge abbrannte, keinen Wasserzins beanspruchte. Mit Erkenntnis der …

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