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Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918 Band VIII: Erster Weltkrieg Band VIII 3

… bzw. St. Pölten vereinigt werden…

… und St. Pölten in keiner Weise zu befürchten, denn diese Behörden werden ohne Erweiterung ihrer bisherigen Ubikationen und mit einer verhältnismäßig geringen Zuteilung von Personal aus dem Stande der aufzulassenden Finanzbezirksdirektionen die Geschäftsführung in ihrem erweiterten Amtsbereiche besorgen können. In personeller und ökonomischer Beziehung wird sich durch sukzessive Einziehung von 15 Konzeptsstellen, fünf Kanzleikräften und zwei Dienern ein Ersparnis von rund 52.000 K, durch anderweitige Verwendung der Lokalitäten der …

… bzw. St. Pölten beabsichtigt der Finanzminister die Ah. Kenntnisnahme und die Ag. Gestattung einzuholen, dass die entsprechende Verfügung mit 1. Jänner 1917 in Vollzug gesetzt werde. Hiezu erbittet er die Zustimmung des Ministerrates…

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